Betriebsarzt

Betriebsarzt ist der Arzt, der vom Arbeitgeber nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) bestellt ist. Sowohl für private als auch öffentliche Betriebe sind die Einzelheiten durch Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt, z. B. durch die Vorschrift DGUV 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (ehemals BGV A2 der einzelnen Berufsgenossenschaften). Der Arbeitgeber darf nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderung. In Einzelfällen entscheidet die zuständige Ärztekammer über die Anerkennung der arbeitsmedizinischen Fachkunde.

Aufgaben
Aufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen, zum Teil auch die Mitwirkung bei deren Wiederherstellung. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Er hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen und zu dokumentieren. Zu achten ist insbesondere auf:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • ausreichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • Außerdem hat der Arbeitgeber den Beschäftigten zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. In speziellen Fällen ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen zu lassen.

Bei diesen Aufgaben ist der Arbeitgeber häufig auf die besondere Fachkunde von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit angewiesen.

Näheres ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weiteren Vorschriften im Einzelnen geregelt. Die ArbmedVV fasst Regelungen aus den staatlichen Arbeitsschutzverordnungen zusammen der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Druckluftverordnung[2], Bildschirmarbeitsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung.

Betriebsärzte spielen eine wichtige Rolle in der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung. Zu ihren Kompetenzen gehören auch die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben, die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben im Betrieb und das Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX. Durch ihre intensive Einbindung in die Arbeitswelt und den damit verbundenen Zugang zu ganz verschiedenartigen Gruppen von Menschen können sie wesentliche Beiträge zur angestrebten integrierten Versorgung im Gesundheitssystem leisten.

Größere Betriebe mit mehreren Tausend Mitarbeitern unterhalten meist eigene betriebsärztliche Abteilungen. Die dort tätigen Ärzte (Werksärzte) nehmen häufig zusätzliche Aufgaben wahr, etwa als betriebseigene Notärzte mit entsprechender Infrastruktur und Ausstattung.

HSE

Health, Safety & Environment

Was ist QHSE?

QHSE ist Qualität-, Gesundheit-, Sicherheit- und Umweltschutz.
Doch was verbirgt sich hinter diesem Kürzel ohne Rechtsverbindlichkeit?

Im “Neu-Deutsch” verstehe ich darunter eine qualifizierte Person, welche folgende Grundfähigkeiten mitbringt:

– Studium (Ingenieur oder Naturwissenschaften)
– Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
– Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
– Arbeits- und Sicherheitskoordinator (A+S)
– Umweltbeauftragter (Abfall, Gewässer, Immissionsschutz)
– Brandschutzbeauftragter
– ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
– ISO 14001 (Umweltmanagement)
– ISO 5001 (Energiemanagement)
– ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement)
– Englisch
– Regelmäßige Aus- und Weiterbildungen

Neben den Grundfähigkeiten, aufbauend auf seinem Studium, bringt er die Fachkunde mit. In unserem Fall:

– Chemie (ChemG, Gefahrstoffe, Reach, Medizinprodukte, Brandschutz, Analysen, Umweltrecht)
– Biologie (BioStoffV, Schimmelpilz, Mikrobiologie, Pharma, Umweltschutz)
– Brandschutz (Fachplaner- und Fachbauleiter für Brandschutz)

Der QHSE´ ler macht nicht alles alleine. Er ist beratend und unterstützend vor Ort. Ist als Bindeglied zwischen allen relevanten Abteilungen.

Gibt es eine (Q)HSE- Abteilung – ist er für das Erstellen des (Q)HSE- Management vor Ort verantwortlich und pflege die Dokumentation. (Q)HSE-Management beschäftigt sich mit der Planung, Umsetzung, Kontrolle und Optimierung von betrieblichen Prozessen in den Bereichen Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltmanagement.

Weiter geht er seiner Aufgabe nach, Mensch, Natur und Umwelt zu schützen und die Rechtskonformität einzuhalten seitens Gesetzgeber und DGUV.

Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Fachkundige nach § 7 Abs. 7 GefStoffV für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben und mit den Vorschriften soweit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeiten überprüfen können. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Gemäß TRBA 400 ist fachkundig, wer aufgrund seiner Ausbildung und aufgrund der beruflichen Erfahrung sowie der gewonnenen Kenntnisse des Arbeitsverfahrens mit der Problematik der biologischen Arbeitsstoffe im jeweiligen Arbeitsbereich vertraut ist.

Vorbeugender Brandschutz

Vereinfachend werden darunter alle baulichen, technischen und
organisatorischen Maßnahmen verstanden, um präventiv Brände zu verhüten,
die Brandausbreitung einzugrenzen, die Rettung von Menschen sowie die
wirkungsvolle Anwendung von Brandbekämpfungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Siehe auch: BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Siehe auch Begriffspendant: Abwehrender Brandschutz
Siehe auch: Brandschutz

Verbandbuch

Im Verbandbuch werden alle Fälle registriert, bei denen im Betrieb Erste-Hilfe
geleistet wurde. Es werden demnach betriebsintern und in Schriftform auch
kleine Unfälle verzeichnet, die keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Das
Verbandbuch kann in Buchform, als betriebsinternes Formular oder in
elektronischer Form geführt werden. Verbandbucheinträge dienen z. B. dazu,
Unfallschwerpunkte im Betrieb aufzudecken.
Verbandbuch in Form eines Buches
zur Eintragung jeglicher kleineren Verletzungen, die im Zusammenhang mit der
beruflichen Tätigkeit eingetreten sind:
In kleinen Betrieben kann dies noch üblich sein. Besser sind betriebsinterne
Formulare oder elektronische Verbandbücher, da dann der Informationsfluss
sicherer und schneller ist.
Verbandbuch als betriebsinternes Formular:
Durch die ausführlichere Erfassung von Informationen eignen sich die
betriebsinternen Formulare besser für statistische Erfassungen. Sie können über
einen Verteiler an alle erforderlichen Stellen verteilt werden.
Elektronisches Verbandbuch:
Elektronische Verbandbücher können schnell über das interne Netz
weitergeleitet werden. So könnte z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit
automatisch neue Einträge zugeschickt bekommen.

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