Luftmengenmessung nach ASR A3.6:
Zu- und Abluft fachgerecht messen lassen

Arbeitsschutz und Anlagenschutz
Unsere Messung unterstützt Betreiber, Arbeitgeber, Vermieter und Verantwortliche dabei, die tatsächliche Luftleistung zu dokumentieren
in Düsseldorf, Neuss, Krefeld und Umgebung
ab 590,- Euro (zzgl. MwSt.)
Luftmengenmessung nach ASR A3.6
durch SicherheitsIngenieur.NRW
Funktioniert Ihre Lüftungsanlage wirklich so, wie sie soll?
Viele Betreiber verlassen sich auf vorhandene Lüftungsanlagen, Wartungsberichte oder ältere Gutachten. Entscheidend ist aber, welche Luftmenge tatsächlich im Raum ankommt und welche Luftmenge tatsächlich abgeführt wird.
Warum eine Luftmengenmessung sinnvoll ist
Sicherheitsingenieur.NRW bietet als Ingenieurbüro eine fachtechnische Messung der Zu- und Abluftvolumenströme an raumseitigen Luftdurchlässen an. Die Messung eignet sich für Arbeitsstätten, Gastronomie, Shisha-Bars, Büros, Praxen, Verkaufsflächen, Aufenthaltsräume und gewerbliche Nutzungseinheiten.
Die Messung erfolgt mit einer professionellen Volumenstrom-Messhaube. Dabei werden die Luftmengen direkt an den vorhandenen Zuluft- und Abluftöffnungen gemessen und in m³/h dokumentiert.
Eine Lüftungsanlage ist nur dann wirksam, wenn ausreichend Luft in den Raum eingebracht und belastete Raumluft zuverlässig abgeführt wird. Gerade bei Beschwerden, Nutzungsänderungen, Betreiberwechseln, behördlichen Anforderungen oder älteren Anlagen reicht eine reine Sichtprüfung häufig nicht aus.
Typische Fragestellungen:
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Wird ausreichend Zuluft in den Raum eingebracht?
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Wird ausreichend Abluft aus dem Raum abgeführt?
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Sind Zu- und Abluft annähernd ausgeglichen?
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Entspricht die Lüftungsleistung der geplanten oder geforderten Nutzung?
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Gibt es Auffälligkeiten bei einzelnen Lüftungsauslässen?
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Ist die vorhandene Lüftungsleistung für die Nutzung plausibel ausreichend?
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Kann dem Ordnungsamt, Vermieter, Betreiber oder Arbeitgeber ein nachvollziehbares Messprotokoll vorgelegt werden?
Ablauf der Messung
1 Aufnahme der Anlage vor Ort
Wir erfassen die vorhandenen Zu- und Abluftöffnungen im geprüften Bereich. Dabei wird dokumentiert, welche Räume, Lüftungsgitter, Tellerventile oder Auslässe in die Messung einbezogen werden.
2 Festlegung des Betriebszustands
Die Lüftungsanlage wird in dem Betriebszustand gemessen, der für die spätere Nutzung maßgeblich ist. Zum Beispiel Normalbetrieb, Maximalbetrieb oder eine festgelegte Betriebsstufe.
3 Einzelmessung je Luftdurchlass
Jede Zuluft- und Abluftöffnung wird einzeln gemessen. Die Messwerte werden dokumentiert und den jeweiligen Messpunkten zugeordnet.
4 Fotodokumentation
Die Messpunkte werden fotografisch festgehalten. Dadurch bleibt nachvollziehbar, wo die Messwerte erhoben wurden.
5 Auswertung
Die Einzelwerte werden ausgewertet. Es werden Summen für Zuluft und Abluft gebildet. Auffälligkeiten werden benannt.
6 Messprotokoll oder Stellungnahme
Sie erhalten ein PDF-Dokument mit Messwerten, Fotos, Bewertung und Ergebnis.
Typische Anlässe für eine Messung
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Anforderung durch Ordnungsamt oder Behörde
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Betreiberwechsel oder Neueröffnung
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Nutzungsänderung von Räumen
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Beschwerden über schlechte Luft, Gerüche oder Zugluft
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Prüfung nach Umbau oder Nachrüstung der Lüftungsanlage
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Plausibilitätsprüfung eines vorhandenen Lüftungsgutachtens
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Nachweis gegenüber Vermieter, Betreiber oder Arbeitgeber
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Kontrolle nach Wartung oder Reparatur
Spezialfall Shisha-Bar
Bei Shisha-Bars ist eine wirksame Lüftung besonders wichtig. Neben der Abluftleistung ist häufig auch der Nachweis der Zuluft erforderlich. Denn wenn viel Luft abgesaugt wird, muss auch ausreichend Luft kontrolliert nachströmen.
Wir messen daher bei Shisha-Bars nicht nur die Abluft, sondern auf Wunsch auch die Zuluft. Das Ergebnis ist eine klare Gegenüberstellung:
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Summe Zuluft Gastraum
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Summe Abluft Gastraum
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Differenz zwischen Zu- und Abluft
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Bewertung des Luftmengenausgleichs
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Dokumentation der geprüften Betriebsstufe
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Hinweis zur rechnerischen Nutzungsbewertung, soweit beauftragt
Das Messprotokoll kann zur Vorlage beim Betreiber, Vermieter oder Ordnungsamt genutzt werden.
Unser Leistung
Wir messen die vorhandenen Zu- und Abluftvolumenströme direkt an den raumseitigen Lüftungsöffnungen. Jeder Messpunkt wird einzeln aufgenommen, fotografisch dokumentiert und im Messprotokoll ausgewertet.
Je nach Auftrag erhalten Sie entweder ein kompaktes Messprotokoll oder eine fachtechnische Stellungnahme mit Bewertung.
Für wen ist die Luftmengenmessung nach ASR A3.6 geeignet?
Geeignet für:
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Shisha-Bars und Gastronomiebetriebe
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Restaurants, Cafés und Bars
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Büros und Verwaltungsflächen
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Praxen und Behandlungsräume
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Schulungsräume und Seminarräume
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Aufenthaltsräume und Sozialräume
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Verkaufsflächen und Ladenlokale
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Gewerbeeinheiten und Arbeitsstätten
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Vermieter, Betreiber, Arbeitgeber und Hausverwaltungen
Was wird gemessen?
Gemessen werden die Luftvolumenströme an den vorhandenen Luftdurchlässen.
Zuluft:
Luft, die durch die Lüftungsanlage in den Raum eingebracht wird.
Abluft:
Luft, die aus dem Raum abgesaugt und abgeführt wird.
Die Messwerte werden in m³/h dokumentiert. Aus den Einzelmessungen wird anschließend die Summe der Zuluft und die Summe der Abluft für den geprüften Bereich gebildet.
Beispiel:
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Zuluftöffnung Z1: 820 m³/h
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Zuluftöffnung Z2: 780 m³/h
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Zuluftöffnung Z3: 810 m³/h
Summe Zuluft: 2.410 m³/h
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Abluftöffnung A1: 790 m³/h
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Abluftöffnung A2: 830 m³/h
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Abluftöffnung A3: 760 m³/h
Summe Abluft: 2.380 m³/h
Bewertung:
Die Zu- und Abluftmengen sind im geprüften Betriebszustand annähernd ausgeglichen.
Messung in Anlehnung an ASR A3.6:
Die ASR A3.6 „Lüftung“ beschreibt Anforderungen an die Lüftung von Arbeitsstätten. Ziel ist eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge. Bei raumlufttechnischen Anlagen ist die Wirksamkeit der Lüftung im Rahmen der betrieblichen Organisation und Gefährdungsbeurteilung relevant.
Unsere Messung unterstützt Betreiber, Arbeitgeber, Vermieter und Verantwortliche dabei, die tatsächliche Luftleistung der vorhandenen Anlage nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wichtig
Wir führen eine Luftmengenmessung und fachtechnische Bewertung der gemessenen Zu- und Abluftvolumenströme durch.
Eine vollständige RLT-Abnahme, eine Hygieneinspektion nach VDI 6022, eine Küchenabluftprüfung nach VDI 2052, eine Brandschutzprüfung von Lüftungsleitungen oder eine CO-Langzeitmessung sind nicht Bestandteil dieser Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich separat beauftragt werden.
Luftmengenmessung nach ASR A3.6
Preis für Kompaktmessung
590,- Euro
Geeignet für kleine Gewerbeeinheiten, einzelne Räume oder einfache Nachweise.
Enthalten:
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bis zu 4 Messpunkte
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Messung von Zu- und/oder Abluft
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kurzes Messprotokoll als PDF
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Dokumentation der Messwerte in m³/h
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kurze Ergebniszusammenfassung
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ohne ausführliche fachtechnische Stellungnahme
Preis für Standardmessung Arbeitsstätte
ab 950,- Euro
Geeignet für Büros, Praxen, Verkaufsflächen, Aufenthaltsräume und kleinere Gastronomiebetriebe.
Enthalten:
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bis zu 8 Messpunkte
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Messung von Zuluft und Abluft
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Fotodokumentation der Messpunkte
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Messwerttabelle
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Summenbildung Zuluft und Abluft
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Bewertung des Luftmengenausgleichs
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PDF-Messbericht
Preis für behördentaugliche Messung Gastronomie / Shisha-Bar
ab 1250,- Euro
Geeignet für Gastronomie, Shisha-Bars, behördliche Anforderungen und Fälle mit erhöhtem Dokumentationsbedarf.
Enthalten:
-
bis zu 12 Messpunkte
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Messung aller erreichbaren Zu- und Abluftöffnungen im geprüften Bereich
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Fotodokumentation
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Messwerttabelle
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Summenbildung Gastraum / Nebenräume
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Bewertung des Zu- und Abluftverhältnisses
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fachtechnische Stellungnahme zur Vorlage bei Betreiber, Vermieter oder Behörde
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PDF-Bericht
Preis für Erweiterte Messung
je nach Aufwand, ab 1.490,- Euro
Geeignet für größere Objekte, mehrere Räume, viele Messpunkte oder kurzfristige behördliche Fristen.
Enthalten:
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individueller Messumfang
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mehrere Räume oder Nutzungsbereiche
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erweiterte Fotodokumentation
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ausführliche fachtechnische Bewertung
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Besprechung der Ergebnisse
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PDF-Bericht mit Handlungsempfehlungen
Preise für Zusatzleistungen
zusätzlicher Messpunkt ab dem vereinbarten Umfang: 45,- Euro
Nachmessung nach Mängelbeseitigung: ab 550,- Euro
Express-Bericht innerhalb von 24 Stunden: 250,- Euro
Anfahrt außerhalb des Nahbereichs: nach Aufwand
zweiter Ortstermin: ab 450,- Euro
alle Preise zzgl. MwSt.
Was Sie von uns erhalten
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Messprotokoll mit Datum, Objekt, Raum und Messpunkten
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Dokumentation der Betriebsstufe der Lüftungsanlage
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Messwerte je Zuluft- und Abluftöffnung
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Summenbildung der Luftvolumenströme
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Fotodokumentation
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kurze oder ausführliche Bewertung je nach Paket
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klare Aussage zum geprüften Zustand
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PDF-Datei zur weiteren Verwendung
Grenzen der Leistung
Diese Leistung ersetzt keine vollständige Planung einer Lüftungsanlage. Sie ersetzt auch keine vollständige RLT-Abnahme, keine Hygieneinspektion nach VDI 6022, keine Brandschutzprüfung und keine CO-Messung.
Wir prüfen mit dieser Leistung die tatsächlich messbaren Zu- und Abluftvolumenströme an den vorhandenen raumseitigen Luftdurchlässen. Wenn im Rahmen der Messung weitere Auffälligkeiten sichtbar werden, weisen wir diese im Bericht aus.
Kundenstimmen
Fragen und Antworten
Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn etwas unklar geblieben ist. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten auf der Seite.
Kann mit einem Gerät Zuluft und Abluft gemessen werden?
Ja. Die Messhaube kann sowohl an Zuluftöffnungen als auch an Abluftöffnungen eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass jede Öffnung einzeln gemessen und dokumentiert wird.
Reicht eine einzelne Messung aus?
In der Regel nein. Wenn mehrere Lüftungsgitter vorhanden sind, muss jede relevante Zuluft- und Abluftöffnung einzeln gemessen werden. Erst die Summe der Einzelwerte ergibt den verwertbaren Gesamtwert.
Kann das Messprotokoll beim Ordnungsamt vorgelegt werden?
Ja, das Messprotokoll und die fachtechnische Stellungnahme können zur Vorlage beim Ordnungsamt, Betreiber, Vermieter oder Arbeitgeber verwendet werden. Ob die Behörde im Einzelfall weitere Unterlagen verlangt, hängt von der konkreten Nutzung und der behördlichen Anforderung ab.
Messen Sie auch in Shisha-Bars?
Ja. Gerade bei Shisha-Bars ist die Gegenüberstellung von Zuluft und Abluft wichtig. Wir messen die vorhandenen Luftmengen im geprüften Betriebszustand und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar.
Wird auch CO gemessen?
Nein, nicht im Rahmen dieser Leistung. Diese Leistung umfasst die Messung von Luftvolumenströmen. CO-Messungen, CO-Langzeitmessungen oder Raumluftmessungen können nur gesondert beauftragt werden, sofern die erforderliche Messtechnik vorhanden ist.
Was muss der Betreiber vorbereiten?
Die Lüftungsanlage muss funktionsfähig sein. Alle relevanten Lüftungsgitter und Auslässe müssen zugänglich sein. Der Betreiber sollte mitteilen, in welcher Betriebsstufe die Anlage normalerweise betrieben wird und ob Unterlagen zur Lüftungsanlage vorhanden sind.
Wie schnell erhalte ich den Bericht?
In der Regel erhalten Sie das Messprotokoll innerhalb weniger Werktage nach dem Ortstermin. Bei dringenden behördlichen Fristen ist ein Express-Bericht gegen Zuschlag möglich.
Warum Sicherheitsingenieur.NRW?
Sicherheitsingenieur.NRW verbindet technische Messung mit arbeitsschutzfachlicher Bewertung. Sie erhalten kein loses Zahlenblatt, sondern eine nachvollziehbare Dokumentation mit klarer Aussage zum geprüften Zustand.
Wir arbeiten pragmatisch, nachvollziehbar und mit Blick auf die tatsächliche Nutzung vor Ort.
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Sicherheitsingenieur.NRW
📍 Gumbertstraße 199b, 40229 Düsseldorf
🕔 Öffnungszeiten Mo – Fr / 9 – 17 Uhr
ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001
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