In Ihrem Betrieb hängt sprichwörtlich viel an Haken, Ketten und Gurten?
Überall, wo Lasten bewegt werden – ob in Lagerhallen, auf Baustellen oder in Werkstätten – müssen Anschlagmittel, Zurrgurte und Lastaufnahmemittel absolut zuverlässig sein. Doch sind Sie sicher, dass alle diese Arbeitsmittel regelmäßig geprüft und ordnungsgemäß dokumentiert sind? Regelmäßige Prüfungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken auszuschließen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Prüfung von Anschlagmitteln so wichtig ist, erhalten eine kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage zum Download und entdecken unseren Online-Kurs, mit dem Sie (oder Ihr Team) selbst zur befähigten Person für Anschlag-, Zurr- und Lastaufnahmemittel werden können.
Arbeitssicherheit & Gesetz: Warum regelmäßige Prüfungen Pflicht sind
Stellen Sie sich vor, ein schweres Bauteil schwebt am Kran über Ihren Mitarbeitern – jeder vertraut darauf, dass Kette, Schlinge & Co. halten. Regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel ist deshalb unverzichtbar. Nicht ohne Grund schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) solche Prüfungen zwingend vor. Mindestens einmal jährlich muss eine zur Prüfung befähigte Person jedes Anschlagmittel, Zurrmittel und Lastaufnahmemittel auf seinen einwandfreien Zustand kontrollieren. Bei intensiver Nutzung oder in besonders anspruchsvollen Umgebungen empfehlen Fachleute sogar kürzere Prüfintervalle, um auf Nummer sicher zu gehen.
Es geht jedoch um weit mehr als nur Bürokratie: Mängel an Anschlagmitteln entwickeln sich oft schleichend – eine rostige Kette, ein angescheuerter Gurt oder ein verzogener Kranhaken. Bleiben solche Schäden unentdeckt, kann das beim nächsten Einsatz fatale Folgen haben. Unfallgefahr! Im schlimmsten Fall reißen defekte Hebemittel unter Last und gefährden Menschenleben sowie wertvolles Equipment. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen: Kommt es aufgrund eines mangelhaften Anschlagmittels zu einem Unfall und es fehlen Prüfnachweise, kann der Versicherungsschutz verweigert werden. Die Verantwortlichen haften dann womöglich persönlich – ein Risiko, das kein Sicherheitsbeauftragter eingehen möchte. Fazit: Regelmäßige Prüfungen retten Leben, schützen Ihr Unternehmen und sind gesetzlich unabdingbar.
Kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage: Einfach und rechtssicher dokumentieren
Natürlich müssen Prüfungen nicht nur durchgeführt, sondern auch sauber dokumentiert werden. Denn nur mit lückenloser Dokumentation können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie Ihrer Prüfplicht nachgekommen sind. Genau hier setzt unsere kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage für Lastaufnahmemittel an – damit wird das Festhalten der Prüfergebnisse zum Kinderspiel. Die Vorlage ist praxiserprobt und enthält alle erforderlichen Angaben, um Prüfungen rechtskonform zu protokollieren.
Was enthält die Vorlage “Prüfprotokoll Lastaufnahmemittel”? Kurz gesagt alles, was Sie für eine vollständige Prüf-Dokumentation brauchen, auf einen Blick:
Geräte- und Prüfdaten: Felder für Prüftermin, Gerätename/-nummer, Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels und Name der prüfenden befähigten Person.
Checkliste wichtiger Prüfpunkte: Eine übersichtliche Liste zum Abhaken – z.B. Sichtkontrolle auf Verschleiß, Verformungen, Risse, Korrosion, Funktionsprüfung beweglicher Teile und Überprüfung der Kennzeichnung (Typenschilder, CE-Zeichen). So wird sichergestellt, dass kein Aspekt übersehen wird.
Prüfergebnis und Maßnahmen: Raum für Notizen zum Zustand (✔ einwandfrei oder ✖ Mängel festgestellt). Bei Mängeln können Sie hier festhalten, welche Maßnahmen ergriffen wurden (z.B. Austausch des Anschlagmittels, Reparatur, Außerbetriebnahme bis zur Instandsetzung).
Unterschrift und nächste Fälligkeit: Unterschriftsfeld für den Prüfer sowie die Festlegung des nächsten Prüftermins. So behalten Sie direkt im Blick, wann die nächste Prüfung ansteht.
Mit dieser Vorlage sparen Sie Zeit und stellen sicher, dass alle Prüfschritte lückenlos dokumentiert sind – ein Plus an Sicherheit bei internen Audits oder BG-Prüfungen. Nutzen Sie die Gelegenheit: Laden Sie sich die Vorlage herunter und passen Sie sie bei Bedarf an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an. Ob Sie eine einzelne Krantraverse prüfen oder ein ganzes Sortiment an Anschlagmitteln – mit dem Muster-Protokoll haben Sie eine solide Grundlage, um die Ergebnisse rechtssicher festzuhalten.
Die beste Vorlage nützt wenig, wenn das Fachwissen fehlt, um eine sachgerechte Prüfung durchzuführen. Viele Unternehmen beauftragen externe Sachverständige für die jährliche Kontrolle – doch das geht auch effizienter und kostengünstiger: Qualifizieren Sie sich selbst oder Mitarbeitende Ihres Betriebs zur befähigten Person! Unser Online-Kurs „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln, Zurrmitteln und Lastaufnahmemitteln“ vermittelt Ihnen umfassend und praxisnah alle Kenntnisse, um Anschlag- und Lastaufnahmemittel eigenständig zu prüfen – gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Was erwartet Sie in diesem Kurs? Die Inhalte wurden speziell für Praktiker wie Sie entwickelt – also für Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Lager- und Logistikleiter sowie Sicherheitsbeauftragte. Kurz: alle, die im Arbeitsalltag mit Anschlagmitteln & Co. umgehen oder für deren Sicherheit verantwortlich sind. Der Kurs kombiniert rechtliches Know-how mit handfestem Praxiswissen:
Rechtliche Grundlagen: Sie lernen die relevanten Vorschriften kennen – von der BetrSichV und den Technischen Regeln (z.B. TRBS 1203) über DGUV-Vorschriften bis hin zu einschlägigen DIN-Normen. So wissen Sie genau, was geprüft werden muss und warum.
Sachkundig vs. Sachverständig: Verstehen Sie den Unterschied zwischen befähigter Person (Sachkundigem) und Sachverständigem. Der Kurs klärt, welche Prüfungen Sie selbst durchführen dürfen und in welchen Fällen ein externes Gutachten erforderlich ist.
Prüfpraxis & Technik: Vom Kettensatz bis zur Rundschlinge, vom Traversen-Aufbau bis zum Zurrgurt – Sie erfahren, wie Anschlagmittel, Zurrmittel und verschiedene Lastaufnahmemittel aufgebaut sind und wie man sie vor Gebrauch kontrolliert. Typische Mängel (z.B. abgeflachte Kettenglieder, poröse Gurte, defekte Schweißnähte an Traversensystemen) erkennen Sie künftig auf einen Blick. Ebenso lernen Sie die Kriterien der Ablegereife kennen, also wann ein Mittel wegen Verschleiß oder Beschädigung auszusondern ist. Natürlich kommt auch das Thema Arbeitsschutz nicht zu kurz: Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei der Prüfung zu beachten? Wie verhindert man Unfallgefahren bereits im Vorfeld?
Dokumentation & Organisation: Wir zeigen, wie Sie Prüfungen systematisch planen und durchführen. Sie üben, Prüfprotokolle (wie unsere Vorlage) korrekt auszufüllen und eine Prüfhistorie für jedes Arbeitsmittel anzulegen. Außerdem gibt der Kurs Tipps für die sachgerechte Anwendung und Lagerung von Anschlag- und Zurrmitteln, damit diese gar nicht erst vorzeitig verschleißen.
Interaktives Lernen: Statt trockener Theorie erwartet Sie ein zeitgemäßes E-Learning mit Videolektionen, grafischen Anschauungsbeispielen und Quizfragen zur Wissensüberprüfung. Zahlreiche Downloads – vom ausführlichen Skript über Checklisten bis zu gesetzlichen Quellen – stehen Ihnen bereit, damit Sie auch nach dem Kurs stets etwas zur Hand haben.
Der Online-Kurs ist so konzipiert, dass Sie ihn flexibel in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Sie erhalten 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte – so können Sie in Ihrem eigenen Tempo lernen, Wiederholungen durchführen oder bei Bedarf bestimmte Module erneut ansehen. Voraussetzung für die Teilnahme sind lediglich praktische Erfahrungen im Umgang mit Anschlag- oder Lastaufnahmemitteln – formale Vorkenntnisse sind nicht nötig, alles Wichtige vermittelt der Kurs von Grund auf.
Nach erfolgreichem Abschluss schließen Sie mit einer Urkunde ab, die Sie als “Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag-, Zurr- und Lastaufnahmemitteln” auszeichnet (gemäß BetrSichV und TRBS 1203). Dieses Zertifikat können Sie Ihrem Arbeitgeber oder Kunden vorlegen – ein offizieller Nachweis Ihrer Prüfkompetenz. Die Investition lohnt sich: Für 499 € (netto) erhalten Sie eine umfassende Qualifizierung, die Ihnen jahrelang Nutzen bringt. Zum Vergleich: Die Kosten für externe Prüfdienstleistungen pro Jahr übersteigen diesen Betrag schnell, besonders wenn Ihr Betrieb viele Anschlagmittel im Einsatz hat. Mit eigenem geprüftem Fachpersonal sind Sie flexibler, sparen langfristig Geld und bauen unternehmensintern wertvolles Know-how auf.
Fazit: Jetzt aktiv werden – Sicherheit zahlt sich aus!
Regelmäßige Prüfungen von Anschlagmitteln, Zurrgurten und Lastaufnahmemitteln sind kein lästiger Zusatzaufwand, sondern ein essenzieller Beitrag zu Arbeitssicherheit und Rechtssicherheit im Betrieb. Mit unserer kostenlosen Prüfprotokoll-Vorlage erleichtern Sie sich die Dokumentation und behalten alle Kontrollen im Blick. Gleichzeitig bildet eine fundierte Weiterbildung – wie der vorgestellte Online-Kurs – die Grundlage dafür, dass diese Prüfungen fachkundig und eigenverantwortlich durchgeführt werden können.
Nutzen Sie jetzt die gebotenen Hilfsmittel: Laden Sie die Prüfvorlage noch heute herunter und etablieren Sie eine lückenlose Prüfdokumentation in Ihrem Haus. Und wenn Sie die Prüfkompetenz auf das nächste Level heben möchten, informieren Sie sich über unseren Online-Kurs zur befähigten Person. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben, schützen Ihre Mitarbeiter vor vermeidbaren Unfällen und sorgen dafür, dass Lasten in Ihrem Betrieb sicher und unfallfrei ans Ziel kommen.
Sicherheit lohnt sich – gehen Sie es an!
Handlungsaufruf: Jetzt Vorlage herunterladen, Weiterbildungsmöglichkeiten prüfen und damit den Grundstein für ein noch sichereres Arbeitsumfeld legen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bleiben Sie sicher!
Unfälle im Straßenverkehr passieren oft überraschend und plötzlich – gerade für Mitarbeiter, die viel dienstlich Auto fahren, ist es wichtig zu wissen, was in einem solchen Moment zu tun ist. Dieser Leitfaden richtet sich an Dienstwagenfahrer sowie an Sicherheitsbeauftragte (SiBe) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa), die ihre Kollegen schulen und auf Notfälle vorbereiten. Wir erklären praxisnah und informativ, wie man sich nach einem Verkehrsunfall korrekt verhält. Grundlage sind die gesetzlichen Pflichten laut § 34 StVO und die Empfehlungen der DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“.
Gesetzliche Pflichten nach § 34 StVO – Kurz zusammengefasst
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 34 unmissverständlich vor, wie sich Unfallbeteiligte verhalten müssen. Bei einem Verkehrsunfall ist jeder Beteiligte verpflichtet:
Sofort anzuhalten und die Unfallstelle zu sichern: Nach dem Unfall sofort stoppen und für Sicherheit sorgen. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, legen Sie die Warnweste an und platzieren Sie bei Bedarf ein Warndreieck in ausreichendem Abstand. Dadurch warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer und verhindern weitere Unfälle. Laut Gesetz ist „unverzüglich zu halten“ und „der Verkehr zu sichern“ verpflichtend.
Sich einen Überblick verschaffen: Verschaffen Sie sich Ruhe bewahrend einen Überblick über die Unfallfolgen – prüfen Sie, ob Personen verletzt sind und welche Gefahren (z. B. Feuer, auslaufende Betriebsstoffe) bestehen. Nur wenn der Schaden wirklich nur geringfügig ist, darf das Fahrzeug gleich von der Straße entfernt werden.
Verletzten helfen und Erste Hilfe leisten: Erste Hilfe zu leisten ist nicht nur moralische, sondern auch gesetzliche Pflicht. § 34 StVO betont die Verpflichtung, „Verletzten zu helfen“ – und § 323c StGB macht unterlassene Hilfeleistung sogar strafbar. Jeder ist verpflichtet, im Rahmen seiner Fähigkeiten Hilfe zu leisten; wer das nicht tut, macht sich strafbar. Leisten Sie daher umgehend Erste Hilfe und alarmieren Sie den Rettungsdienst.
Notruf absetzen: Zögern Sie nicht, bei Verletzten den Notruf (112) zu wählen. Machen Sie klare Angaben (Was ist passiert? Wo? Wie viele Verletzte?) – so können Rettungskräfte schnellstmöglich geschickt werden. Bleiben Sie bis Rückfragen geklärt sind in der Leitung. Die 112 gilt europaweit als einheitliche Notrufnummer.
Identität feststellen und am Unfallort bleiben: Unfallbeteiligte müssen ihre Personalien austauschen. Nennen Sie den anderen Beteiligten Ihren Namen, Adresse und Hinweise zur Versicherung; zeigen Sie auf Verlangen Führerschein und Fahrzeugschein. Wichtig: Keinesfalls einfach wegfahren! Bleiben Sie so lange am Unfallort, bis alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden und die Polizei bzw. Beteiligten Ihre Daten haben. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt („Unfallflucht“), riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Diese Punkte aus § 34 StVO fassen zusammen, was rechtlich von Ihnen verlangt wird. Kurz gesagt: Anhalten, Absichern, Helfen, Notruf, Datenaustausch und Verbleib am Unfallort – das sind die Gebote, an die Sie sich halten müssen, wenn es kracht.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (DGUV 204-022)
Unmittelbar nach der Sicherung der Unfallstelle gilt es, lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Die DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ beschreibt die zentralen Schritte, die in jeder Notsituation – ob im Betrieb oder Verkehr – zu ergreifen sind. Diese Sofortmaßnahmen sind essenziell, um Verletzten schnell zu helfen und schlimmere Folgen zu verhindern:
Absichern der Unfallstelle: Ihre eigene Sicherheit und die der Umstehenden hat oberste Priorität. Sichern Sie den Unfallort ab, bevor Sie zu den Verletzten eilen. Eine ungesicherte Unfallstelle kann zu Folgeunfällen führen und Helfer gefährden. Warnblinklicht einschalten, Warnweste tragen und ein Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen (innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 150+ m). Bitten Sie ggf. andere Personen um Mithilfe beim Absichern.
Retten aus der Gefahrenzone: Bringen Sie Verletzte, wenn nötig, aus akut gefährlichen Bereichen. Befindet sich eine verunfallte Person z. B. noch im Fahrzeug und drohen Feuer oder weitere Gefahren, versuchen Sie sie vorsichtig zu retten. Achten Sie dabei stets auf den Eigenschutz. Retten Sie nur, wenn Sie die Person ohne schwere eigene Gefährdung bewegen können.
Notruf absetzen: Wählen Sie 112 und melden Sie den Unfall. Teilen Sie der Leitstelle ruhig und präzise mit: Wo ist der Unfall passiert? Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen? Wer meldet den Unfall? Bleiben Sie am Telefon, bis alle Fragen gestellt wurden. Die Leitstelle gibt ggf. weitere Anweisungen.
Erste-Hilfe leisten (lebensrettende Maßnahmen): Prüfen Sie die Verunglückten auf Bewusstsein und Atmung. Lebensbedrohliche Zustände zuerst behandeln:
Bewusstlose Person mit normaler Atmung: stabile Seitenlage
Keine Atmung/Kreislauf: sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung (30:2) beginnen
Starke Blutungen: Blutung durch Druck stillen (Druckverband)
Weitere Maßnahmen: psychische Betreuung, Zustand überwachen bis Hilfe eintrifft
Diese Schritte decken die wichtigsten Sofortmaßnahmen ab, wie sie auch in der DGUV-Information genannt werden. Durch beherztes Handeln in dieser Reihenfolge – Absichern → Retten → Notruf → Erste Hilfe – stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche Rettung. Denken Sie daran: Sekunden zählen. Ihre Maßnahmen als Ersthelfer sind das erste Glied der Rettungskette, die vom Unfallort bis ins Krankenhaus reicht.
Ersthelfer im Betrieb – wertvolle Helfer auch im Straßenverkehr
In vielen Unternehmen gibt es speziell ausgebildete Ersthelfer im Betrieb. Das sind Mitarbeiter, die durch eine Ausbildung bei einem ermächtigten Anbieter gelernt haben, in Notfällen richtig zu reagieren. Diese Kenntnisse sind nicht nur im Betrieb, sondern überall von Bedeutung – auch unterwegs auf der Straße.
Für berufliche Vielfahrer ist es besonders relevant: Erste-Hilfe-Kenntnisse wirken über den Arbeitsplatz hinaus. Wer als betrieblicher Ersthelfer geschult ist, kann bei einem Verkehrsunfall kompetent eingreifen und ist oft bereit, Verantwortung zu übernehmen, während andere zögern. Gerade bei Dienstfahrten besteht zudem eine doppelte Verantwortung: Man ist nicht nur zufällig Privatperson, sondern oft im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs. Ein Unfall auf einer Dienstfahrt oder dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) wird als Arbeitsunfall behandelt.
Hier kommt die Rolle von SiBe und SiFa ins Spiel: Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten darauf hinwirken, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse in der Belegschaft stets auf dem neuesten Stand sind – nicht nur für den Betrieb selbst, sondern auch für unterwegs. Sie können in Unterweisungen darauf hinweisen, wie wichtig das richtige Verhalten bei Unfällen ist, und sicherstellen, dass genug Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sind. Im Ernstfall zählen vorbereitete Helfer – ob Maschinenunfall in der Werkshalle oder Verkehrsunfall auf Geschäftsreise.
Warum regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse wichtig sind
Erste Hilfe ist kein „Einmal-Wissen“, das man für immer abrufen kann – Kenntnisse und Fertigkeiten verblassen mit der Zeit, wenn man sie nicht auffrischt. Viele haben zuletzt in der Fahrschule oder vor Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs besucht. Das reicht im Ernstfall oft nicht aus. Um im Notfall sicher handeln zu können, müssen die richtigen Handgriffe sitzen.
Daher empfehlen Fachleute und Vorschriften, regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen. Für betriebliche Ersthelfer ist sogar vorgeschrieben, spätestens alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Doch auch für alle anderen gilt: Eine Auffrischung alle paar Jahre ist sinnvoll, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Medizinische Erkenntnisse und Erste-Hilfe-Richtlinien ändern sich, und Trainings vermitteln diese neuen Inhalte.
Regelmäßige Schulungen bringen zudem Sicherheit durch Übung: In Kursen werden Notfallsituationen simuliert und praktisch geübt. Die Teilnehmer lernen, ihre anfängliche Scheu zu überwinden, und gewinnen das nötige Selbstvertrauen, tatsächlich einzugreifen. Besonders Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, profitieren von praxisnahen Trainings, in denen auch Verkehrsunfallszenarien durchgespielt werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, bei uns einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren – sei es die Grundausbildung oder die regelmäßige Auffrischung. Wir bieten solche Kurse betriebsintern wie extern an, mit modernen Trainingsmethoden und erfahrenen Ausbildern. Durch solche Trainings bleiben Ihre Kenntnisse frisch, und Sie sind im Falle eines Unfalls – ob im Betrieb oder auf der Straße – handlungsfähig und vorbereitet.
Fazit
Ein Verkehrsunfall ist eine Extremsituation, in der schnelles und richtiges Handeln gefordert ist. Dienstlich Viel-Fahrende sollten sich ihrer gesetzlichen Pflichten bewusst sein – von der Sicherung der Unfallstelle bis zum Leisten erster Hilfe. Gleichzeitig gilt es, die Sofortmaßnahmen zu beherrschen, die Leben retten können. Unternehmen und ihre Sicherheitsverantwortlichen tun gut daran, Mitarbeiter regelmäßig in Erster Hilfe zu schulen und für Notfälle zu sensibilieren. Denn gut ausgebildete Ersthelfer sind nicht nur im Betrieb, sondern überall unverzichtbar. Wer weiß, was zu tun ist, und bereit ist zu helfen, handelt verantwortungsbewusst – und kann im Ernstfall Leben retten. Bleiben Sie sicher unterwegs!
Quellen: Gesetzliche Grundlagen aus § 34 StVO und § 323c StGB; DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ (§ 34 StVO Unfall Straßenverkehrs-Ordnung)
Das Anschlagen von Lasten ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit in Industrie, Baugewerbe und Handwerk. Dabei handelt es sich um die verantwortungsvolle Aufgabe, Lasten fachgerecht am Haken eines Kranes oder anderer Hebezeuge zu befestigen. Fehler beim Anschlagen können jedoch schwerwiegende Folgen haben – von Sachschäden bis hin zu schweren Personenschäden. Arbeitgeber tragen daher die Verantwortung, das sichere Anschlagen von Lasten im Betrieb zu gewährleisten und rechtssicher zu dokumentieren.
In diesem Blogbeitrag erhältst du einen umfassenden Überblick zu den relevanten Vorschriften, hilfreichen Praxisinformationen und du kannst dir am Ende eine kostenlose Word-Vorlage zur Beauftragung eines Anschlägers herunterladen.
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Die Grundlagen für sicheres Arbeiten beim Anschlagen von Lasten sind umfassend geregelt. Zu den wichtigsten Regelungen zählen:
DGUV Information 209-013 „Anschläger“: Diese Broschüre informiert speziell darüber, was ein Anschläger wissen und beachten muss, einschließlich praktischer Hinweise zur Auswahl geeigneter Anschlagmittel und dem richtigen Verhalten bei Lastbewegungen.
DGUV Information 209-021 „Belastungstabellen“: Diese Tabelle bietet übersichtliche Informationen über die Belastbarkeit und sichere Anwendung verschiedener Anschlagmittel – eine unverzichtbare Orientierungshilfe im Alltag.
DGUV Information 209-061 „Gebrauch https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/661von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern“: Sie enthält wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang mit textilen Anschlagmitteln, um deren Lebensdauer und Sicherheit zu gewährleisten.
Neben den DGUV-Vorschriften sind auch technische Regeln wie TRBS 2111 („Mechanische Gefährdungen“) und TRBS 1116 („Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten“) für die Praxis besonders wichtig.
Qualifikation und schriftliche Beauftragung als Anschläger
Die Beauftragung eines Mitarbeiters als Anschläger sollte stets schriftlich erfolgen, um Klarheit über Verantwortlichkeiten und Befugnisse zu schaffen. Dabei müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter entsprechend qualifiziert und unterwiesen wurde. Die schriftliche Beauftragung dokumentiert dies rechtssicher.
Um dich hierbei zu unterstützen, bieten wir dir eine praktische kostenlose Vorlage „Beauftragung Anschläger“ als Word-Dokument an. Diese Vorlage enthält alle notwendigen Angaben, wie beispielsweise die Art der Anschlagmittel, zu verwendende Lastaufnahmemittel und bestätigt, dass die Qualifikationen des Mitarbeiters nach DGUV-Regel 109-017 und den TRBS 2111 sowie TRBS 1116 nachgewiesen wurden. Die Vorlage kannst du direkt hier herunterladen und individuell für deinen Betrieb anpassen:
Qualifizierung von Mitarbeitern – unkompliziert per Online-Kurs
Um den Anforderungen der DGUV-Regelwerke gerecht zu werden, benötigen Anschläger fundiertes Wissen. Der praxisorientierte Online-Kurs „Anschlagen von Lasten – Online Qualifizierung zum Anschläger an 1 Tag (DGUV Regel 109-017)“ bietet dir und deinen Mitarbeitern eine komfortable Möglichkeit, innerhalb eines einzigen Tages ortsunabhängig alle notwendigen Kenntnisse zu erwerben. Der Kurs vermittelt anschaulich die fachgerechte Auswahl und Verwendung von Anschlagmitteln sowie wichtige Sicherheitsregeln und Verantwortlichkeiten.
Zudem müssen Anschlagmittel regelmäßig geprüft werden, um ihre Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Diese Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Auch hierfür bieten wir eine passende Online-Qualifizierung an: Den Kurs zur „Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln“. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses kannst du eigenständig die Prüfungen deiner Anschlagmittel vornehmen und sparst so externe Prüfkosten.
Empfehlungen zur Umsetzung im Betrieb
Für Unternehmen empfehlen sich folgende Maßnahmen zur sicheren und rechtskonformen Umsetzung des Anschlagens von Lasten:
Beauftragung schriftlich dokumentieren – Nutze dafür die kostenlose Vorlage.
Nur geschulte Mitarbeiter anschlagen lassen – Schulungen regelmäßig auffrischen (mindestens jährlich Unterweisung nach DGUV).
Klare Verantwortlichkeiten festlegen – Wer darf welche Lasten mit welchen Mitteln anschlagen?
Sicherheitskennzeichnung nutzen – Verständliche Handzeichen und Warnhinweise etablieren.
Regelmäßige Prüfungen organisieren – Nutzung befähigter Personen zur internen Prüfung der Anschlagmittel.
Fazit – Sicherheit schaffen, Haftung reduzieren
Das sichere Anschlagen von Lasten ist entscheidend für jeden Betrieb, der mit Kranen oder Hebezeugen arbeitet. Durch konsequentes Einhalten der DGUV-Regeln, systematische Schulungen und schriftliche Beauftragungen schaffst du Klarheit, reduzierst Risiken und erhöhst nachhaltig die Arbeitssicherheit. Nutze hierzu die kostenlose Vorlage und informiere dich über die genannten Online-Kurse, um das Thema Sicherheit in deinem Unternehmen aktiv und rechtskonform zu gestalten.
Starte noch heute – mit qualifizierten Mitarbeitern, sicheren Anschlagmitteln und einer klaren, rechtssicheren Organisation.
Ingenieure sind die Baumeister der modernen Welt. Sie entwickeln Technologien, entwerfen Gebäude, optimieren Produktionsprozesse und treiben Innovationen in zahlreichen Branchen voran. Doch um in diesem anspruchsvollen Berufsfeld erfolgreich zu sein, reicht technisches Wissen allein nicht aus. Vielmehr erfordert es eine Kombination aus Fachkompetenz, Soft Skills und der Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung.
In diesem Artikel stellen wir acht wertvolle Tipps vor, die angehenden und bereits tätigen Ingenieuren helfen, ihre Karriere voranzutreiben und langfristig erfolgreich zu sein.
1. Solide mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse aufbauen
Mathematik und Naturwissenschaften bilden das Fundament jedes Ingenieurberufs. Wer in diesem Bereich tätig sein möchte, muss sicher mit Formeln, Berechnungen und physikalischen Prinzipien umgehen können. Ein tiefes Verständnis dieser Disziplinen hilft nicht nur bei der Lösung komplexer technischer Probleme, sondern auch bei der Entwicklung innovativer Lösungen.
Es reicht jedoch nicht aus, nur theoretisches Wissen zu besitzen. Erfolgreiche Ingenieure wenden ihr Wissen regelmäßig in der Praxis an und vertiefen es durch kontinuierliches Lernen. Dies kann durch den Besuch von Weiterbildungen, Online-Kursen oder den Austausch mit erfahrenen Kollegen geschehen.
2. Kommunikationsfähigkeiten verbessern
Ein weit verbreitetes Klischee besagt, dass Ingenieure lieber mit Zahlen als mit Menschen arbeiten. Doch in der Realität spielt Kommunikation eine entscheidende Rolle im Berufsalltag. Ingenieure müssen ihre Ideen klar vermitteln, sei es in Berichten, Präsentationen oder Besprechungen mit Kollegen, Kunden oder Vorgesetzten.
Besonders wichtig ist die Fähigkeit, technische Sachverhalte für Laien verständlich aufzubereiten. Die Zusammenarbeit mit Fachfremden erfordert eine klare und präzise Ausdrucksweise, um Missverständnisse zu vermeiden und Projekte effizient umzusetzen.
3. Teamarbeit beherrschen
Ingenieurprojekte sind selten Einzelleistungen. Vielmehr erfordern sie eine enge Zusammenarbeit mit Kollegen aus unterschiedlichen Disziplinen. Daher ist es essenziell, gut im Team zu arbeiten, verschiedene Perspektiven zu verstehen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Dabei sind auch soziale Kompetenzen gefragt: Respektvoller Umgang, aktives Zuhören und die Fähigkeit, konstruktive Kritik anzunehmen und zu geben, tragen zu einem positiven Arbeitsumfeld bei. Wer sich in ein Team gut einfügt, erhöht nicht nur seine beruflichen Chancen, sondern profitiert auch von neuen Ideen und Erfahrungen.
4. Auf dem neuesten Stand der Technik bleiben
Technologien entwickeln sich rasant weiter, und Ingenieure müssen stets auf dem Laufenden bleiben, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Regelmäßiges Lesen von Fachzeitschriften, Blogs und wissenschaftlichen Publikationen hilft dabei, aktuelle Trends und Innovationen frühzeitig zu erkennen.
Besonders wertvoll ist es, auch internationale Entwicklungen im Blick zu behalten. Wenn bestimmte spezialisierte Quellen regional beschränkt sind, kann die Verwendung eines VPN wie Surfshark eine nützliche Lösung für den Zugriff auf relevante Inhalte aus anderen Ländern sein. Dies erweitert den Horizont und ermöglicht es, von globalem Wissen zu profitieren.
5. Kreativität fördern
Ingenieurwissenschaften sind nicht nur eine exakte, sondern auch eine kreative Disziplin. Oftmals müssen Ingenieure unkonventionelle Lösungen finden, um technische Herausforderungen zu bewältigen. Dabei hilft es, sich mit neuen Methoden, innovativen Denkansätzen und interdisziplinären Themen zu beschäftigen.
Kreativität kann durch verschiedene Ansätze gefördert werden: Brainstorming mit Kollegen, das Studium erfolgreicher Projekte oder auch der Austausch mit Fachleuten aus anderen Branchen. Wer offen für neue Ideen bleibt, kann bessere und effizientere Lösungen entwickeln.
6. Praktische Erfahrung sammeln
Theoretisches Wissen allein reicht nicht aus – praktische Erfahrung ist unerlässlich. Studenten sollten daher frühzeitig Praktika absolvieren oder an praxisnahen Projekten teilnehmen. Auch Nebenjobs oder Werkstudententätigkeiten in Ingenieurunternehmen können wertvolle Einblicke vermitteln.
Für bereits tätige Ingenieure lohnt es sich, immer wieder neue Herausforderungen zu suchen und praktische Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Dies kann durch die Arbeit an interdisziplinären Projekten, den Einsatz neuer Technologien oder den Wechsel in verschiedene Abteilungen geschehen.
7. Problemlösungskompetenz entwickeln
Ingenieure sind vor allem Problemlöser. Jedes Projekt bringt Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen gilt. Erfolgreiche Ingenieure zeichnen sich dadurch aus, dass sie systematisch an die Analyse und Lösung von Problemen herangehen.
Eine strukturierte Herangehensweise, kritisches Denken und eine gute Fehlertoleranz sind dabei entscheidend. Anstatt sich von Rückschlägen entmutigen zu lassen, sollten Ingenieure aus Fehlern lernen und ihre Lösungsstrategien kontinuierlich verbessern.
8. Ein starkes berufliches Netzwerk aufbauen
Ein gut gepflegtes Netzwerk kann den beruflichen Werdegang erheblich erleichtern. Kontakte zu Kollegen, Professoren und Branchenexperten eröffnen neue Möglichkeiten und erleichtern den Zugang zu wertvollen Informationen und Ressourcen.
Netzwerken kann sowohl online als auch offline erfolgen. Fachmessen, Konferenzen und Branchenveranstaltungen bieten hervorragende Gelegenheiten, um sich mit anderen Fachleuten auszutauschen. Plattformen wie LinkedIn oder Xing helfen dabei, langfristige Verbindungen aufzubauen und sich über aktuelle Entwicklungen in der Branche zu informieren.
Ablaufdatum von Trenn- und Schleifscheiben – ein unterschätztes Risiko in der Arbeitssicherheit
Trenn- und Schleifscheiben gehören zu den am häufigsten genutzten Werkzeugen im Handwerk und in der Industrie. Ob beim Trennen von Metall, Beton oder Keramik – die leistungsstarken Scheiben sorgen für präzise und effiziente Schnitte. Doch viele Anwender übersehen eine entscheidende Sicherheitsvorgabe: das Ablaufdatum der Scheiben. Dieses Datum ist nicht nur eine Herstellerempfehlung, sondern eine sicherheitsrelevante Kennzeichnung gemäß DIN EN 12413 (kunstharzgebundene Schleifwerkzeuge) und DIN EN 13236 (Diamant-Trennscheiben).
In diesem Artikel betrachten wir detailliert, warum Trenn- und Schleifscheiben altern, welche Gefahren mit ihrer Nutzung nach Ablauf des Verfallsdatums verbunden sind und welche Maßnahmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Betrieben implementieren sollten.
Warum haben Trenn- und Schleifscheiben ein Ablaufdatum?
Während die meisten Werkzeugkomponenten aus Metall bestehen und dadurch sehr lange haltbar sind, besteht der Schleifkörper einer Trennscheibe hauptsächlich aus abrasiven Schleifkörnern (z. B. Aluminiumoxid, Siliziumcarbid oder Diamant) sowie einem Bindemittel, das diese Körner zusammenhält. Bei klassischen Trennscheiben für Winkelschleifer ist dieses Bindemittel meist ein Kunstharz, verstärkt durch Glasfasergewebe.
Das Problem: Kunstharze unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Durch Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen oder unsachgemäße Lagerung kann die chemische Struktur des Harzes spröde werden. Das führt zu einem Verlust der mechanischen Festigkeit, wodurch die Scheibe bei hoher Drehzahl leichter brechen kann.
Daher geben Hersteller eine maximale Nutzungsdauer an, die bei kunstharzgebundenen Trenn- und Schleifscheiben meist drei Jahre ab Produktionsdatum beträgt. Bei Diamant-Trennscheiben kann die Haltbarkeit länger sein, doch auch hier gibt es je nach Bindung und Anwendung klare Vorgaben zur Lebensdauer.
Das Ablaufdatum ist stets auf der Scheibe zu finden – meist auf dem Innenring aus Metall, in der Form MM/JJ oder MM.JJJJ. Beispielsweise bedeutet eine Markierung „07/2023“, dass die Scheibe bis Ende Juli 2023 sicher nutzbar war.
Praxisproblem: Viele Anwender ignorieren dieses Datum oder wissen nicht, dass es existiert. Dabei ist die Gefahr real: Abgelaufene Scheiben können bei der Nutzung zerbersten und schwere Verletzungen verursachen.
Mechanische und physikalische Risiken abgelaufener Schleifscheiben
1. Verlust der Bindefestigkeit Das Kunstharz-Bindemittel härtet mit der Zeit aus, verliert seine Elastizität und wird spröde. Dadurch verringert sich die Haftung der Schleifkörner an der Scheibe. Die Folge: Die Struktur der Scheibe wird instabil, was zum unkontrollierten Bruch führen kann – vor allem unter der enormen Fliehkraft eines laufenden Winkelschleifers.
2. Risse und Abplatzungen Bei älteren Scheiben können durch Materialermüdung Mikrorisse entstehen. Diese sind oft mit bloßem Auge nicht sichtbar, können aber unter der hohen Belastung beim Trennen schnell wachsen und zu einem plötzlichen Bruch der Scheibe führen. Besonders problematisch sind hier ungleichmäßige Belastungen oder Verkanten beim Schnitt.
3. Unwucht und Vibrationsrisiken Durch Lagerungsfehler oder Materialermüdung kann sich eine Trennscheibe minimal verformen. Diese Verformung führt zu einer Unwucht, wodurch der Winkelschleifer stärker vibriert. Eine solche Unwucht:
Belastet die Spindellager der Maschine, was langfristig zu Schäden führt
Erhöht das Risiko eines Kontrollverlusts über das Werkzeug, vor allem bei Einhandwinkelschleifern
Führt zu ungenauen Schnitten, was die Arbeit erschwert und gefährlich macht
4. Gefahr des Scheibenbruchs durch zu hohe Umfangsgeschwindigkeit Jede Schleifscheibe ist für eine bestimmte maximale Drehzahl ausgelegt. Diese ist auf der Scheibe angegeben (z. B. 80 m/s oder 12.250 U/min für eine 125-mm-Trennscheibe). Ist die Scheibe jedoch überaltert und dadurch geschwächt, kann sie diese Geschwindigkeit nicht mehr sicher aushalten. Die Fliehkräfte bei diesen Drehzahlen sind enorm – wenn die Scheibe bricht, werden Splitter mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert, was zu schwersten Verletzungen führen kann.
Rechtliche und normgerechte Anforderungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
1. Einhaltung von DIN- und EN-Normen In Deutschland und Europa gelten für Trenn- und Schleifscheiben die DIN EN 12413 (kunstharzgebundene Schleifkörper), die DIN EN 13236 (Diamant-Trennscheiben) sowie die ISO 525 (Kennzeichnung von Schleifkörpern). Diese Normen schreiben unter anderem vor: ✔️ Angabe der maximal zulässigen Drehzahl und Umfangsgeschwindigkeit ✔️ Kennzeichnung des Ablaufdatums ✔️ Fertigung nach definierten Sicherheitsanforderungen
2. BetrSichV und DGUV-Regelwerke Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel nur genutzt werden dürfen, wenn sie sich in einem sicheren Zustand befinden. Die DGUV Regel 100-500 beschreibt in mehreren Kapiteln die sicheren Anforderungen für den Umgang mit Schleifmaschinen und Schleifkörpern. Das bedeutet:
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nur intakte und zulässige Schleifscheiben verwendet werden
Die regelmäßige Sichtprüfung und das Aussortieren abgelaufener oder beschädigter Scheiben sind Pflicht
Mitarbeiter müssen über die Gefahr von überalterten Schleifscheiben geschult werden
Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen für Betriebe
1️⃣ Ablaufdatum regelmäßig kontrollieren: 📌 Alle Schleifscheiben im Lager und an Arbeitsplätzen auf das Ablaufdatum prüfen 📌 Abgelaufene Scheiben konsequent aussortieren und entsorgen
2️⃣ Vor jedem Einsatz Sichtkontrolle durchführen: 🔎 Auf Risse, Beschädigungen oder Abplatzungen achten 🔎 Scheiben, die heruntergefallen sind, nicht weiterverwenden
3️⃣ Richtige Lagerung sicherstellen: 🏗️ Trocken und bei moderaten Temperaturen lagern 🏗️ Keine übermäßige Belastung durch Druck oder Feuchtigkeit
4️⃣ Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: 🦺 Schutzbrille oder Gesichtsschutz verpflichtend 🦺 Handschuhe und feste Arbeitskleidung tragen
5️⃣ Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter durchführen: 📢 Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen über den sicheren Umgang mit Schleifscheiben 📢 Sichtprüfungen und Handhabung in die Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen
Fazit: Kleinste Fehler können fatale Folgen haben
Das Ablaufdatum von Trenn- und Schleifscheiben ist mehr als eine reine Herstellerempfehlung – es ist ein entscheidender Faktor für die Arbeitssicherheit. Wer überalterte oder beschädigte Schleifscheiben verwendet, riskiert nicht nur ineffizientes Arbeiten, sondern setzt sich und andere einer erheblichen Verletzungsgefahr aus.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten klare Maßnahmen etablieren, um sicherzustellen, dass in Betrieben nur zugelassene und sichere Schleifkörper eingesetzt werden. Die richtige Lagerung, regelmäßige Sichtprüfungen und gezielte Schulungen sind essenziell, um das Unfallrisiko zu minimieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Denn: Die beste Trennscheibe ist nur so gut, wie ihr Zustand es zulässt. 🚀
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb und gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen stehen dabei oft vor der Frage, wer solche Prüfungen durchführen darf. Besonders in Betrieben ohne eigene Elektrofachkraft (EFK) gibt es Unsicherheiten darüber, ob eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) nach einer Schulung zur befähigten Person eigenständig Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen darf.
In diesem Artikel klären wir umfassend, welche gesetzlichen, normativen und praktischen Anforderungen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gelten, welche Qualifikationen erforderlich sind und welche Lösungen es für Unternehmen gibt, die Prüfungen rechtssicher durchführen möchten.
Gesetzliche Anforderungen an die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel wird durch verschiedene Regelwerke geregelt:
DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Diese Unfallverhütungsvorschrift schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht geprüft werden müssen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie verlangt, dass Prüfungen nur durch zur Prüfung befähigte Personen durchgeführt werden dürfen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201 & TRBS 1203): Sie konkretisieren die Anforderungen an befähigte Personen und definieren, welche Qualifikationen notwendig sind.
VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 1000-10): Sie regeln Prüfverfahren für elektrische Betriebsmittel und legen fest, welche Fachkenntnisse erforderlich sind.
Die entscheidende Frage lautet: Kann eine EuP eigenständig Prüfungen durchführen, wenn im Unternehmen keine Elektrofachkraft vorhanden ist?
Unterschied zwischen Elektrofachkraft (EFK) und elektrotechnisch unterwiesener Person (EuP)
Bevor die Prüfungsbefugnis einer EuP bewertet werden kann, muss der Unterschied zur Elektrofachkraft (EFK) klar definiert werden.
Elektrofachkraft (EFK): Eine Person mit einer anerkannten elektrotechnischen Berufsausbildung (z. B. Elektroniker für Betriebstechnik, Elektromeister, Techniker oder Ingenieur), die über Fachkenntnisse und Erfahrung verfügt, um Prüfungen durchzuführen.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Eine Person ohne elektrotechnische Grundausbildung, die von einer Elektrofachkraft in bestimmte Aufgaben eingewiesen wurde und nur unter Aufsicht einer EFK einfache elektrotechnische Tätigkeiten durchführen darf.
Wichtig: Eine EuP besitzt nicht das notwendige Fachwissen, um eigenständig Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.
Prüfungsbefugnis laut DGUV Vorschrift 3
Laut § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 gilt:
„Die Prüfung hat durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft zu erfolgen.“
Das bedeutet:
Eine EuP darf nicht eigenverantwortlich ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen.
Selbst mit einer zusätzlichen Schulung als „befähigte Person“ bleibt die Eigenverantwortung ausgeschlossen, da ihr die tiefergehende elektrotechnische Fachkenntnis fehlt.
Ohne eine EFK im Unternehmen ist eine Prüfverantwortung durch eine EuP rechtlich nicht zulässig.
Was bedeutet “zur Prüfung befähigte Person”?
Eine befähigte Person nach TRBS 1203 muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (z. B. Elektriker, Techniker, Meister, Ingenieur).
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im relevanten elektrotechnischen Bereich.
Kenntnisse über Prüfverfahren und Normen, die regelmäßig aktualisiert werden.
Da eine EuP keine elektrotechnische Ausbildung hat, kann sie diese Kriterien nicht erfüllen. Eine Schulung allein macht aus einer EuP also keine befähigte Person im rechtlichen Sinne.
Warum reicht eine Schulung zur „befähigten Person“ nicht aus?
Viele Schulungsanbieter bieten Kurse zur befähigten Person für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an. Diese vermitteln wichtiges Fachwissen, aber:
Eine EuP bleibt eine EuP – sie kann durch eine Schulung nicht die fehlende elektrotechnische Ausbildung ersetzen.
Die Eigenverantwortung für Prüfungen setzt elektrotechnische Fachkenntnisse voraus, die eine EuP nicht besitzt.
Die DGUV und TRBS setzen eine EFK oder eine befähigte Person mit Elektroausbildung voraus, um die Sicherheit bei der Prüfung zu gewährleisten.
Kurz gesagt: Eine EuP mit einer Schulung zur befähigten Person darf nicht eigenständig nach DGUV Vorschrift 3 prüfen, wenn keine Elektrofachkraft im Unternehmen ist.
Lösungen für Unternehmen ohne Elektrofachkraft
Wenn ein Unternehmen keine interne Elektrofachkraft hat, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 rechtssicher zu erfüllen:
1. Externe Elektrofachkraft oder Prüfdienst beauftragen
Der einfachste Weg, die Vorschriften zu erfüllen.
Externe Dienstleister stellen sicher, dass Prüfungen normgerecht und rechtskonform erfolgen.
2. Prüfteam mit Aufsicht einer externen EFK bilden
Eine externe EFK kann als verantwortliche Person die Prüfungen leiten und überwachen.
Geschulte EuPs können Messungen durchführen, während die EFK die Ergebnisse auswertet.
3. Mitarbeiter weiterqualifizieren
Wenn interne Prüfkapazitäten aufgebaut werden sollen, kann eine Weiterbildung zur Elektrofachkraft sinnvoll sein.
Möglich wäre eine Umschulung oder eine Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT).
Eine externe EFK kann als VEFK für das Unternehmen tätig sein.
Diese übernimmt die fachliche Leitung und sichert die Prüfungen ab.
Warum ist es wichtig, Prüfungen nur durch qualifiziertes Personal durchzuführen?
Die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel ist essenziell für den Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens. Fehlerhafte Prüfungen können schwerwiegende Folgen haben:
Erhöhte Unfallgefahr durch mangelhafte Prüfung und unsichere Geräte.
Rechtliche Konsequenzen: Bei einem Arbeitsunfall durch ein ungeprüftes oder fehlerhaft geprüftes Gerät können Unternehmensleitung und Verantwortliche haftbar gemacht werden.
Probleme bei der Versicherung: Versicherungen können Leistungen verweigern, wenn Prüfungen nicht fachgerecht durchgeführt wurden.
Ein Unternehmen sollte daher sicherstellen, dass nur qualifizierte Elektrofachkräfte oder befähigte Personen mit Elektroausbildung Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen.
Fazit: Kann eine EuP eigenständig nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?
Nein. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist nicht berechtigt, eigenständig Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen, wenn keine Elektrofachkraft im Unternehmen vorhanden ist.
Die DGUV Vorschrift 3 und VDE-Normen setzen eine EFK oder eine befähigte Person mit elektrotechnischer Ausbildung voraus.
Eine Schulung zur befähigten Person allein reicht nicht aus, wenn keine Elektrofachkraft-Ausbildung vorliegt.
Unternehmen ohne eigene Elektrofachkraft sollten entweder externe Prüfdienstleister beauftragen oder eine interne Fachkraft weiterqualifizieren.
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Wie wählt man eine geeignete Elektrofachkraft (EFK) aus?
Die Auswahl einer Elektrofachkraft (EFK) ist ein entscheidender Schritt, um den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen zu gewährleisten. Neben der gesetzlich geforderten Qualifikation sollten Unternehmen gezielt prüfen, ob eine Person über die notwendigen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügt. Die folgende Übersicht hilft dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
1. Grundvoraussetzungen für eine Elektrofachkraft (EFK)
Eine EFK muss eine anerkannte elektrotechnische Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Dazu zählen beispielsweise:
Abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker, Mechatroniker oder eine vergleichbare Fachrichtung
Weiterbildungen wie staatlich geprüfter Techniker Elektrotechnik oder Elektromeister
Ein abgeschlossenes Ingenieurstudium der Elektrotechnik (Bachelor/Master)
Falls eine Person bereits eine dieser Qualifikationen besitzt, kann sie mit einer passenden Weiterbildung zur Elektrofachkraft ernannt werden.
2. Fachliche Kompetenz bewerten
Neben der Ausbildung ist es wichtig zu prüfen, ob der Mitarbeiter die elektrotechnischen Arbeiten sicher und fachgerecht ausführen kann. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden:
✔ Kennt der Mitarbeiter die geltenden Vorschriften und Normen (z. B. DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10)? ✔ Kann er Gefahren und Risiken einschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen? ✔ Ist er in der Lage, Verantwortung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) zu übernehmen und diese anzuleiten? ✔ Verfügt er über praktische Erfahrung in der Prüfung elektrischer Betriebsmittel?
Falls in einem dieser Bereiche Lücken bestehen, sollte gezielt eine Schulung oder Weiterbildung angeboten werden.
3. Weiterbildungsmöglichkeiten zur Elektrofachkraft (EFK)
Falls ein Unternehmen über Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung (z. B. Mechatroniker, Elektroniker) verfügt, aber keine vollwertige Elektrofachkraft im Haus hat, ist eine Weiterbildung zur EFK ein MUSS: Online-Schulung EFK
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