Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz sowie bei Alarmierung und Evakuierung: Warum genau hier viele in der Praxis hängen bleiben

Viele kennen das Problem.

Nach ArbSchG und ArbStättV muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden. In der Praxis heißt das: Als Unternehmer, Führungskraft oder auch Fachkraft für Arbeitssicherheit kannst du eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte grundsätzlich aufbauen und organisieren. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Die ASR V3 beschreibt dazu die methodische Vorgehensweise für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV.


Genau an dieser Stelle kommt aber oft die eigentliche Frage:

Wie erstelle ich gerade für Brandschutz, Alarmierung und Evakuierung eine gute, echte, funktionierende und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung?

Denn eines ist klar: Sobald Sie in den Bereich Gefahrstoffe und TRGS gehen, reicht ein allgemeines Bauchgefühl nicht mehr aus. Die TRGS konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV. Wenn die erforderlichen Kenntnisse fehlen, muss sich der Arbeitgeber fachkundig beraten lassen. Bei bestimmten Themen ist die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich an Fachkunde gebunden.

Und genau deshalb stehen viele auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) irgendwann vor demselben Punkt:
Die Grundsystematik nach ArbStättV können Sie umsetzen. Aber wie erstellen Sie daraus speziell im Brandschutz, bei Alarmierung und bei Evakuierung eine belastbare Gefährdungsbeurteilung, die nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern im Betrieb auch wirklich funktioniert?


Das eigentliche Problem in der Praxis

Auf dem Papier gibt es oft schon einiges:

Flucht- und Rettungspläne, Feuerlöscher, Sicherheitskennzeichnung, Unterweisungen, vielleicht sogar Evakuierungshelfer und Alarmierungspläne.

Trotzdem bleiben oft die entscheidenden Lücken:

  • Brandgefährdungen werden zu pauschal bewertet
  • Brandlasten und Zündquellen werden nicht sauber ermittelt
  • Gefahrstoffe werden im Brandschutzkontext nur oberflächlich betrachtet
  • Alarmierungswege und Meldeketten sind unklar
  • Besucher, Fremdfirmen und ortsunkundige Personen sind nicht sauber mitgedacht
  • Evakuierungsübungen werden durchgeführt, aber nicht belastbar ausgewertet
  • die Dokumentation ist formal da, aber fachlich dünn

Gerade bei ASR A2.2, ASR A2.3, ASR A1.3, TRGS 800 und der DGUV Information 205-033 merken Sie schnell: Das Thema ist nicht kompliziert, weil es unmöglich ist. Es ist kompliziert, weil Sie mehrere Ebenen gleichzeitig zusammenbringen müssen. Brandgefährdung, bauliche Situation, organisatorische Abläufe, Kennzeichnung, Alarmierung, Räumung und Wirksamkeitskontrolle.


Genau dafür ist dieser Kurs gemacht

Der Onlinekurs: Gefährdungsbeurteilung Brandschutz sowie Alarmierung und Evakuierung ist genau für diese Lücke gebaut.

Nicht für trockene Theorie.
Nicht für beliebige Standardtexte.
Sondern für die echte Praxisfrage:

Wie baue ich eine funktionierende und belastbare GbU für Brandschutz, Alarmierung und Evakuierung auf?

Der Kurs ist ein Kombi-Kurs mit zwei separat aufgebauten Fachbereichen:

1. Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
2. Gefährdungsbeurteilung Alarmierung und Evakuierung

Das ist wichtig. Die Themen werden nicht wild vermischt, sondern sauber getrennt aufgebaut. So können Sie die Logik erst wirklich verstehen und danach sauber in die Praxis übertragen.

Für wen der Kurs gedacht ist

Der Kurs passt besonders gut für:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Unternehmer und Arbeitgeber
  • Führungskräfte mit Organisationsverantwortung
  • Brandschutzbeauftragte
  • HSE- und EHS-Verantwortliche
  • Facility Management
  • Verantwortliche für Alarmierung, Räumung und Notfallorganisation

Gerade als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) kennen Sie die Situation vielleicht:
Sie wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Sie kennen auch die Grundstruktur. Aber beim Brandschutz, bei der Alarmierung und Evakuierung möchten Sie eben nicht nur irgendetwas zusammenschreiben, sondern eine Beurteilung aufbauen, die fachlich fundiert ist, im Audit standhält und im Ernstfall funktioniert.

Was bietet der Kurs?

Der Kurs ist 100 Prozent online aufgebaut.

Das heißt:

  • 8 Stunden Videomaterial
  • alles im Videoformat
  • Lernen im eigenen Tempo
  • freie Zeiteinteilung
  • abrufbar wie Netflix
  • ideal neben dem Beruf

Sie arbeiten die Inhalte dann durch, wann es in den Alltag passt.

Dazu bekommen Sie richtig gute Vorlagen, mit denen Sie nicht bei null anfangen müssen. Also keine leeren Worthülsen, sondern praxistaugliche Arbeitshilfen für den direkten Einsatz im Betrieb.

Was Sie fachlich mitnehmen

Im Kurs lernen Sie unter anderem:

  • wie Sie Brandgefährdungen sauber ermitteln und bewerten,
  • wie Sie Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen richtig einordnen,
  • wie Sie Alarmierungswege und Meldeketten logisch aufbauen,
  • wie Sie Vollalarm, Teilalarm und Verbleib im Gebäude sauber unterscheiden,
  • wie Sie Besucher, Fremdfirmen und besondere Personengruppen berücksichtigen,
  • wie Sie Unterweisungen, Übungen und Wirksamkeitskontrollen fachlich richtig aufbauen,
  • wie Sie daraus eine echte, funktionierende und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Der große Vorteil

Sie müssen die Systematik nicht mühsam aus Einzelvorschriften, ASR, TRGS und DGUV-Schriften zusammensuchen.

Die relevanten Inhalte sind im Kurs bereits verständlich, strukturiert und praxisnah aufbereitet. TRGS 800 behandelt die Brandschutzmaßnahmen im Gefahrstoffkontext, und die DGUV Information 205-033 liefert die fachliche Grundlage für Alarmierung und Evakuierung. Genau diese Schnittstelle ist im Betrieb oft der Punkt, an dem Unsicherheit entsteht.

Abschluss und Nachweis

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Urkunde als:

Fachkundige Person für Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz, bei Alarmierung und bei Evakuierung

Jetzt Kurs ansehen

Wer sich bei genau diesem Thema schon einmal gefragt hat,
„Wie mache ich das jetzt wirklich sauber?“,
für den ist dieser Kurs gebaut.

Online-Kurs GBU im Brandschutz sowie bei Alarmierung und Evakuierung

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Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz: Warum die meisten Betriebe hier ein echtes Risiko haben

Wenn es im Betrieb brennt, ist es meistens zu spät für Diskussionen.
Dann entscheidet nicht mehr das Konzept – sondern das, was wirklich umgesetzt wurde.

Und genau hier liegt das Problem:
Die meisten Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz sehen auf dem Papier gut aus, funktionieren aber im Ernstfall nicht.

Warum?

  • Weil sie zu allgemein sind.
  • Weil sie nicht auf den echten Betrieb passen.
  • Und weil sie nicht konsequent zu Ende gedacht wurden.

Brandschutz ist kein Formular – sondern ein System

Viele Unternehmen behandeln die Gefährdungsbeurteilung wie ein Pflichtdokument.
Einmal erstellt, abgelegt – fertig.

Das ist fachlich falsch.

Eine gute Brand-GbU beantwortet klare Fragen:

  • Was kann hier realistisch brennen?
  • Wo entstehen Zündquellen im Alltag?
  • Wie breitet sich ein Brand aus?
  • Schaffen es alle Personen rechtzeitig raus?
  • Funktioniert die Alarmierung wirklich?
  • Sind die Maßnahmen im Betrieb umsetzbar?

Und vor allem:
Ist das Ganze im Ernstfall belastbar?


Typische Fehler aus der Praxis

Ich sehe in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:

  • Feuerlöscher sind rechnerisch korrekt – aber falsch verteilt
  • Fluchtwege sind vorhanden – aber zugestellt oder unklar
  • Alarmierungen existieren – erreichen aber nicht alle Personen
  • Heißarbeiten werden gemacht – ohne saubere Freigabe
  • Dokumentation ist da – aber nicht nutzbar

Das Ergebnis:
Eine Gefährdungsbeurteilung, die formal existiert – aber praktisch nicht trägt.


Der entscheidende Punkt: Umsetzung statt Theorie

Eine gute Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz besteht nicht aus Text.
Sie besteht aus Struktur.

Sie brauchen:

  • klare Bereichs- und Tätigkeitsabgrenzung
  • saubere Ermittlung von Brandlasten und Zündquellen
  • eine belastbare Einstufung der Brandgefährdung
  • konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen
  • eine funktionierende Organisation im Ernstfall
  • und eine Dokumentation, die auch geprüft werden kann

Und genau hier scheitern viele.


Die Lösung: Ein System, das funktioniert

Wenn Sie richtig machen wollen, brauchen Sie keine Theorie.
Sie brauchen Werkzeuge, die durch den Prozess führen.

Genau dafür haben wir das entwickelt:

Brand-GbU Komplettpaket
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz in der Praxis

Preis 149,- Euro

Direkt downloaden und sofort einsetzen

Sie bekommen:

  • eine ausfüllbare GbU-Vorlage
  • eine strukturierte Begehungscheckliste
  • einen LE-Rechner für Feuerlöscher
  • einen Maßnahmen- und Prüffristenplan
  • einen Freigabeschein für Heißarbeiten
  • einen Unterweisungsnachweis
  • ein Mini-Glossar
  • und drei Praxisfälle mit Musterlösung

Alles aufeinander abgestimmt.
Alles direkt einsetzbar.

Kein Basteln. Kein Rätselraten.
Sondern ein System, das funktioniert.

Für wen ist das gedacht?

Für alle, die Brandschutz im Betrieb ernst nehmen:

  • Arbeitgeber
  • Führungskräfte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Brandschutzbeauftragte
  • HSE-Verantwortliche

Und für alle, die keine Lust mehr auf halbfertige Lösungen haben.


Fazit

Brandschutz entscheidet sich nicht im Gesetz.
Er entscheidet sich im Betrieb.

Und die Gefährdungsbeurteilung ist der Punkt, an dem alles zusammenläuft.

Wenn Sie hier sauber arbeiten, haben Sie Kontrolle.
Wenn nicht, haben Sie ein Risiko.

Alarmierung und Evakuierung: Warum viele Betriebe im Ernstfall schlechter vorbereitet sind, als sie denken

Wenn in einem Betrieb ein Alarm ausgelöst wird, zeigt sich sehr schnell, ob die Organisation wirklich funktioniert oder ob auf dem Papier nur irgendetwas geregelt wurde. Genau hier liegt das Problem in vielen Unternehmen: Flucht- und Rettungspläne hängen an der Wand, einzelne Personen sind benannt, vielleicht gab es sogar irgendwann einmal eine Übung. Trotzdem bleibt im Ernstfall oft unklar, wer entscheidet, wer informiert, wer kontrolliert und wie mit Besuchern, Fremdfirmen oder besonderen Personengruppen umgegangen wird.

Alarmierung und Evakuierung sind keine Nebenthemen. Sie gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Und zwar nicht als kurzer Absatz am Ende, sondern als eigener, sauber durchdachter Baustein.


Warum das Thema oft unterschätzt wird

Viele denken bei Alarmierung und Evakuierung sofort an Brand. Das greift zu kurz. In der Praxis kommen ganz unterschiedliche Auslöser in Betracht: Brand, technische Störung, Stromausfall, Gefahrstofffreisetzung, Unwetter, externe Gefahrenlagen oder andere kritische Ereignisse. Je nach Lage ist eine vollständige Räumung richtig, manchmal nur eine Teilräumung, und in bestimmten Situationen ist sogar der Verbleib im Gebäude die bessere Schutzentscheidung.

Genau deshalb reicht es nicht, einfach nur „im Alarmfall Gebäude verlassen“ irgendwo festzuschreiben. Ein brauchbares Konzept muss vorher klären, welche Szenarien überhaupt relevant sind, welche Bereiche betroffen sein können, wie alarmiert wird, wer welche Aufgabe übernimmt und wie die Wirksamkeit später überprüft wird.


Papier ist nicht gleich Praxis

Das größte Risiko liegt nicht darin, dass gar nichts vorhanden ist. Das größere Risiko ist ein Konzept, das formal existiert, aber praktisch nicht funktioniert.

Typische Schwachstellen sind:

  • unklare Meldewege
  • kein Unterschied zwischen Vollalarm und Teilalarm
  • fehlende Regelungen für Besucher und Fremdfirmen
  • keine saubere Sammelstellenorganisation
  • keine Vollzähligkeitskontrolle
  • keine belastbare Unterweisung
  • keine vernünftige Auswertung nach Übungen oder Ereignissen

Dann entsteht genau das, was im Ernstfall niemand brauchen kann: Unsicherheit, Zeitverlust, Doppelmeldungen, Rückfragen und Chaos.


Was eine gute Gefährdungsbeurteilung zur Alarmierung und Evakuierung leisten muss

Eine gute Gefährdungsbeurteilung schaut nicht nur auf Fluchtwege, sondern auf das gesamte System. Dazu gehören unter anderem:

  • relevante Ereignisse und Auslöser
  • betroffene Arbeitsbereiche und Personengruppen
  • Alarmierungsart und Alarmierungsmedien
  • Entscheidung zwischen Evakuierung, Teilräumung oder Verbleib
  • sichere Bereiche und Sammelstellen
  • Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Unterweisung und Übung
  • Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung

Erst wenn diese Punkte sauber zusammengeführt sind, entsteht ein wirklich belastbares Konzept.


Besonders kritisch: Besucher, Fremdfirmen und besondere Personengruppen

Ein häufiger Denkfehler ist, nur auf die Stammbelegschaft zu schauen. In der Realität sind aber oft auch Besucher, Fremdfirmen, Lieferanten, Reinigungspersonal oder ortsunkundige Personen im Gebäude. Dazu kommen Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen.

Wenn diese Gruppen im Konzept nicht mitgedacht werden, ist das System von Anfang an lückenhaft. Genau hier trennt sich saubere Organisationsarbeit von bloßer Formalität.


Warum fertige Vorlagen in der Praxis so wertvoll sind

Viele Unternehmen wissen grundsätzlich, dass sie etwas regeln müssen. Das eigentliche Problem beginnt bei der Umsetzung. Welche Struktur ist sinnvoll? Welche Inhalte gehören hinein? Wie dokumentiert man nachvollziehbar? Wie baut man ein Konzept auf, das nicht nur intern gut aussieht, sondern auch fachlich belastbar ist?

Genau dafür sind praxistaugliche Vorlagen sinnvoll. Sie sparen nicht nur Zeit, sondern geben Struktur, verhindern Lücken und helfen dabei, alle wesentlichen Punkte sauber zu erfassen.


Unser Downloadpaket für die Praxis

Wer die Gefährdungsbeurteilung zur Alarmierung und Evakuierung nicht bei null aufbauen will, kann dafür auf unser fertiges Downloadpaket zurückgreifen.

Das Paket enthält unter anderem:

  • GbU-Matrix Alarmierung und Evakuierung
  • Alarmierungs- und Evakuierungskonzept
  • Alarmierungsplan und Meldewegeplan
  • Rollen- und Verantwortlichkeitsmatrix
  • Checkliste für die Unternehmensleitung
  • Dreierset für Evakuierungsübungen
  • Sammelstellen- und Vollzähligkeitsblatt
  • Unterweisung mit Teilnahme-Nachweis
  • Inklusions-Check für besondere Personengruppen
  • Maßnahmenplan für Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
  • Sicherheitsregeln für Besucher und Fremdfirmen
  • Rückführungs- und Freigabeprotokoll

Damit erhalten Sie ein komplettes Arbeitsset für die strukturierte Umsetzung im Betrieb.

GBU Alarmierung & Evakuierung – Komplettpaket Vorlagen & Muster

Preis 149,- Euro

Warum Rauchmelder Leben retten und warum fachgerechte Prüfung unerlässlich ist

Rauchmelder zählen zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen in Wohnungen und Gebäuden.
Sie warnen frühzeitig vor Brandrauch und verschaffen wertvolle Zeit zur Selbstrettung. Die meisten Brandopfer sterben nicht durch das Feuer selbst, sondern durch Rauchvergiftung. Besonders nachts ist die Gefahr hoch, da der Geruchssinn im Schlaf nicht aktiv ist.

Ein funktionierender Rauchmelder kann in solchen Situationen Leben retten.

Rauchmelderpflicht nach Bauordnung NRW

In Nordrhein-Westfalen ist die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben.
Die Grundlage hierfür bildet die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Sie regelt, in welchen Räumen Rauchmelder installiert sein müssen und weist Eigentümern und Betreibern klare Pflichten zu.

Wichtig ist jedoch, dass die Bauordnung nur die Ausstattungspflicht festlegt.
Wie Rauchmelder geplant, montiert, betrieben und geprüft werden müssen, ergibt sich aus den einschlägigen DIN-Normen, insbesondere der DIN 14676.

Installation allein reicht nicht aus

Ein Rauchmelder entfaltet seine Schutzwirkung nur dann, wenn er richtig montiert und regelmäßig geprüft wird.
Falsch platzierte Melder, fehlende Wartung oder nicht dokumentierte Prüfungen können dazu führen, dass der Alarm zu spät oder gar nicht ausgelöst wird.

Umbauten, neue Möbel oder veränderte Nutzungen beeinflussen zudem die Rauchströmung und damit die Funktion der Melder. Genau hier zeigt sich, wie wichtig Fachwissen und strukturierte Prüfabläufe sind.

Fachgerechte Prüfung schafft Sicherheit und Rechtssicherheit

Die normgerechte Prüfung nach DIN 14676 stellt sicher, dass Rauchwarnmelder dauerhaft zuverlässig funktionieren.
Gleichzeitig schützt eine saubere Dokumentation Eigentümer, Vermieter und Betreiber vor Haftungsrisiken, insbesondere im Schadensfall.

Wer Rauchmelder prüft oder prüfen lässt, sollte daher auf qualifizierte Fachkenntnisse und nachvollziehbare Prüfprotokolle achten.

Qualifikation durch praxisnahen Online Kurs

Wer Rauchwarnmelder normgerecht prüfen, dokumentieren und bewerten möchte, benötigt fundiertes Wissen.
Genau hier setzt unser Online Kurs zur Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 inklusive Funkvernetzung und Kohlenmonoxidwarnmelder an.

👉 Hier gelangen Sie direkt zum Online Kurs: Fachkraft für Rauchwarnmelder

Der Kurs vermittelt praxisnah alle relevanten Inhalte zu Planung, Montage, Wartung, Prüfung und Dokumentation und eignet sich sowohl für Fachkräfte als auch für Verantwortliche in der Wohnungswirtschaft.

Prüfprotokoll als Grundlage für saubere Dokumentation

Ein zentrales Element jeder Prüfung ist das Prüfprotokoll.
Es dokumentiert den Zustand der Rauchwarnmelder, festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und Eigentümern.

Ein Muster für ein Prüfprotokoll ist im Online Kurs bereits enthalten.
Zusätzlich kann es auf der Kursseite separat heruntergeladen werden. Der Download erfolgt gegen Angabe einer E-Mail-Adresse und eignet sich ideal für alle, die ihre Prüfprozesse strukturieren möchten.

Fazit

Rauchmelder retten Leben.
Doch erst die fachgerechte Planung, regelmäßige Prüfung und saubere Dokumentation sorgen für den Schutz, den sie versprechen. Die Bauordnung NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor, die DIN-Normen sorgen für die fachliche Umsetzung.

Wer Verantwortung für Gebäude und Menschen trägt, sollte daher auf qualifizierte Ausbildung, klare Abläufe und verlässliche Prüfprotokolle setzen.

Hauptbrandsaison rund um Advent und Silvester

Sicher unterwegs – für Sie und Ihre Familie

In Deutschland sterben jedes Jahr rund 350 Menschen bei Bränden, die meisten in der eigenen Wohnung. Besonders kritisch sind die Wochen zwischen Advent und Neujahr: trockene Deko, offene Flammen, heißes Fett, Silvesterfeuerwerk. Mit ein paar einfachen Gewohnheiten können Sie das Risiko für sich, Ihre Familie – und am Ende auch für Ihren Arbeitsplatz – deutlich senken.

Adventskranz und Weihnachtsbaum: schön, aber brandgefährlich

Je länger Adventskränze und Weihnachtsbäume stehen, desto trockener und damit leichter brennbar werden sie. Viele Bäume werden schon im November geschlagen, transportiert und gelagert. An Heiligabend sind die Nadeln dann oft so trocken, dass sie sich in Sekunden entzünden können.

Achten Sie deshalb darauf, möglichst frische Bäume aus der Region zu kaufen. Wenn Sie einen Ast zwischen den Fingern ausstreichen und viele Nadeln trocken abbrechen, ist der Baum zu alt. Lagern Sie den Baum bis zum Aufstellen möglichst kühl, idealerweise im Keller oder auf dem Balkon. Verwenden Sie einen Baumständer mit Wasser und füllen Sie regelmäßig nach. Adventskränze und Gestecke können Sie ab und zu leicht mit Wasser besprühen, sie nehmen noch Feuchtigkeit auf.

Je feuchter das Grün, desto schwerer fängt es Feuer.

Kerzen: Romantik nur unter Aufsicht

Offenes Feuer gehört zu den klassischen Brandursachen, besonders in der Weihnachtszeit. Kerzen schaffen Stimmung, brauchen aber Aufmerksamkeit.

Stellen Sie Kerzen immer in standsichere Halter, die nicht umkippen können. Halten Sie Abstand zu Zweigen, Vorhängen, Deko und Geschenkpapier ein. Ganz wichtig: Brennende Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben. Wenn Sie den Raum verlassen, auch nur kurz, löschen Sie die Kerzen. Kinder und Haustiere sollten niemals allein in einem Raum mit brennenden Kerzen sein. Am Weihnachtsbaum werden Kerzen von oben nach unten angezündet und beim Löschen in umgekehrter Reihenfolge gelöscht, damit keine Flamme durch nach oben steigende Hitze entzündet wird.

Trifft eine Kerze auf trockene Zweige oder kippt um, reichen oft Sekunden, bis der ganze Kranz oder Baum brennt.

Lichterketten und Strom: nur mit sicherer Technik

Viele verzichten aus Sicherheitsgründen auf echte Kerzen und nutzen elektrische Lichterketten. Das ist nur dann wirklich sicher, wenn die Technik stimmt, denn elektrische Defekte zählen ebenfalls zu den häufigsten Brandursachen.

Nutzen Sie nur geprüfte Qualitätsprodukte mit den entsprechenden Prüfzeichen. Billige Lichterketten aus unbekannten Quellen sind ein Risiko. Kontrollieren Sie Kabel regelmäßig: Sind sie gequetscht, brüchig oder beschädigt, gehören sie sofort entsorgt. Mehrfachsteckdosen sollten nicht überlastet werden, und es ist keine gute Idee, mehrere Steckerleisten hintereinander zu schalten. Schalten Sie Lichterketten aus, bevor Sie die Wohnung verlassen oder ins Bett gehen.

Wenn ein elektrisch beleuchteter Baum oder ein Kranz brennt, ziehen Sie – wenn es gefahrlos möglich ist – zuerst den Stecker. Versuchen Sie erst dann zu löschen. Solange noch Strom fließen könnte, darf auf keinen Fall Wasser eingesetzt werden.

Fettbrand beim Fondue: ein falscher Griff, große Wirkung

Fondue und heißes Fett gehören für viele zu den Feiertagen. Gleichzeitig sind sie eine typische Ursache für schwere Brandverletzungen.

Im Fonduetopf brennt nur die dünne Fettschicht an der Oberfläche. Wenn Wasser hineingerät, verdampft es schlagartig, reißt Fetttröpfchen mit und erzeugt einen Feuerball mit meterhoher Flamme – direkt in Kopfhöhe der Personen am Tisch. Schwere Verbrennungen sind dann fast unvermeidbar.

Merken Sie sich: Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen.

Schalten Sie die Wärmequelle aus, legen Sie einen passenden Deckel auf den Topf oder nutzen Sie eine Feuerlöschdecke. Die Flammen müssen erstickt werden, nicht „heruntergespült“. Bewegen Sie den Topf nicht, solange er brennt oder sehr heiß ist. Ein Glas Wasser im falschen Moment ist hier gefährlicher als das Feuer selbst.

Silvester: Feuerwerk und brennbare Umgebung

Zum Jahreswechsel steigen die Einsatzzahlen der Feuerwehren deutlich. Jede Rakete ist letztlich ein kleiner Sprengsatz mit offener Flamme.

Verwenden Sie nur zugelassenes Feuerwerk aus dem Fachhandel und lesen Sie die Gebrauchsanweisung wirklich durch. Raketen starten nur aus stabil stehenden Flaschen oder Rohren, niemals aus der Hand. Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen, Balkonen, Carports und Dachüberständen. Schließen Sie Fenster, Dachfenster sowie Balkon- und Terrassentüren. Entfernen Sie brennbare Materialien von Balkon, Terrasse und Fensterbänken, zum Beispiel Papier, Deko oder Reste des Weihnachtsbaums.

Fehlgeleitete Raketen landen schnell auf Balkonen, in Dachüberständen oder durch geöffnete Fenster in Wohnungen. Solche Brandherde bleiben manchmal unbemerkt, bis der Schaden groß ist.

Rauchmelder: Lebensretter im Schlaf

Die meisten Brandopfer sterben nicht durch Flammen, sondern durch Rauch. Schon wenige Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit führen, nach kurzer Zeit wird der Rauch tödlich. Im Schlaf riecht der Mensch nichts, wer nicht rechtzeitig geweckt wird, hat kaum eine Chance.

Rauchmelder erkennen Rauch frühzeitig und schlagen Alarm, lange bevor der Rauch lebensgefährlich wird. Sie wecken schlafende Personen und ermöglichen so die Flucht. In Wohngebäuden sind sie in Deutschland Pflicht und kosten wenig.

Montieren Sie Rauchmelder mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen. Ideal ist mindestens ein Melder pro Etage. Achten Sie auf geprüfte Geräte mit anerkannten Qualitäts- und Prüfsiegeln. Modelle mit fest eingebauter Zehn-Jahres-Batterie haben den Vorteil, dass kein regelmäßiger Batteriewechsel vergessen werden kann.

Durch die weite Verbreitung von Rauchmeldern ist die Zahl der Brandtoten in den letzten Jahren deutlich gesunken. Sie gehören zu den effektivsten Sicherheitssystemen im privaten Bereich.

Löschmittel und Verhalten im Ernstfall

Technik und Vorsicht sind wichtig, im Ernstfall kommt es aber vor allem auf das richtige Verhalten an.

Ein tragbarer Feuerlöscher oder ein Löschspray im Haus oder in der Wohnung ist sinnvoll. Ein Eimer Wasser kann für viele Entstehungsbrände genutzt werden, aber nicht bei Fett- oder Elektrobränden. Klären Sie mit allen Personen im Haushalt, wo sich Löschmittel befinden und wie der Notruf 112 richtig abgesetzt wird.

Wenn es brennt, behalten Sie so gut wie möglich die Ruhe und warnen Sie andere im Haushalt. Versuchen Sie nur dann zu löschen, wenn es sich um einen kleinen Entstehungsbrand handelt und Sie ein geeignetes Löschmittel haben. Wird der Rauch dicht oder breitet sich das Feuer schnell aus, verlassen Sie sofort die Wohnung, schließen Sie Türen hinter sich und warnen Sie Nachbarn. Den Notruf wählen Sie erst, wenn Sie in Sicherheit sind.

Denken Sie immer daran: Ihre eigene Sicherheit geht vor. Sachen kann man ersetzen, Gesundheit nicht.

Sicher durch die Hauptbrandsaison

Wenn Sie frische und feuchte Weihnachtsdeko verwenden, Kerzen nie allein lassen, elektrische Beleuchtung sorgfältig auswählen, beim Fondue kein Wasser einsetzen, an Silvester verantwortungsvoll mit Feuerwerk umgehen, funktionierende Rauchmelder installiert haben und Löschmittel griffbereit halten, haben Sie die wichtigsten Risiken rund um Advent, Weihnachten und Silvester im Griff.

So kommen Sie und Ihre Familie gut und sicher durch die Feiertage – und auch im neuen Jahr gesund wieder an Ihren Arbeitsplatz.

Shisha im Gastgewerbe: Zahlen, Risiken, Pflichten

Ein Leitfaden für Sifa der BGN – und alle, die es genau wissen wollen, von Donato Muro

1) Was sagt die aktuelle Datenlage?

Die neue RKI‑Auswertung (DEBRA, 76.239 Befragte) zeigt: Wasserpfeifenkonsum (WP) ist in Deutschland seit 2022 rückläufig. Mitte 2024 lag die Prävalenz geschätzt bei 0,9 % in der Gesamtbevölkerung. Besonders stark war der Rückgang bei 25–39‑Jährigen; Jugendliche 14–17 Jahre blieben über den Zeitraum niedrig. Das Einstiegsalter liegt stabil bei Median 18 Jahren; Männer und Personen mit niedrigerem Einkommen steigen früher ein.

Die Autor:innen diskutieren als plausible Treiber: Tabaksteueraufschlag auf WP‑Tabak ab 2022 sowie temporäre 25‑g‑Packungsgrenze (07/2022–07/2024) und veränderte soziale Muster nach der Pandemie. Kausalität ist nicht bewiesen, der zeitliche Zusammenhang ist klar.

Medizinisch ist die Sache eindeutig: WP ist nikotinabhängigmachend und erhöht das Risiko u. a. für kardiovaskuläre Erkrankungen, COPD sowie Kopf‑Hals‑ und Lungenkrebs. Das „Wasser filtert das Schädliche weg“ zählt zu den hartnäckigsten Irrtümern.

Kurz gesagt: Weniger Verbreitung, aber weiter relevant – vor allem als Gruppenaktivität und Dual‑Use mit Zigaretten/E‑Produkten. Für Betriebe heißt das: Risiken realistisch einordnen, Gefährdungen bewerten, klare Regeln umsetzen.

PPTX-Unterweisung (Muster- ohne jede Gewähr): Sicherheit in Shisha-Betrieben – 10-Minuten-Unterweisung für Schichtleiter.

2) Relevanz für Sifa im BGN‑Umfeld

  • Shisha‑Bars sind Gastronomie – mit typischen Gefährdungen plus einer Besonderheit: Kohlenmonoxid (CO) aus glühender Kohle. CO ist farb‑/geruchlos und wirkt direkt auf den Sauerstofftransport – akute und chronische Schäden sind möglich.
  • Arbeitsplatzgrenzwert CO: Seit 15.01.2024 gilt in Deutschland 20 ppm (23 mg/m³) als verbindlicher AGW (vorher 30 ppm). Das betrifft auch Shisha‑Bars.
  • Lüftung: Die BGN empfiehlt als praxisnahe Dimensionierung mindestens 200 m³/h Frischluft pro brennender WP; Fenster und Türen reichen in der Regel nicht.

Wichtig für die Gefährdungsbeurteilung: CO‑Quelle ist die Kohle, nicht primär der Tabak. Deshalb hilft reine Raumlüftung oft zu spät oder zu wenig – Quellenkontrolle ist die Stellschraube.

3) Rechtslage – das Wesentliche in Kürze

  • Nichtraucherschutz ist Ländersache. Beispiele:
    NRW: In der Gastronomie ausnahmsloses Rauchverbot, das auch Shisha‑Cafés umfasst; Ausnahmen (Raucherkneipen/‑räume) sind abgeschafft.
    Berlin: Für Shisha‑Gaststätten gelten Sonderregeln (Kennzeichnung, alkoholfrei etc.); dort gilt das allgemeine Rauchverbot nicht, wenn die speziellen Anforderungen erfüllt sind. Prüfen, ob der eigene Betrieb darunter fällt.
  • Jugendschutz: Kein Zugang unter 18 Jahren zu Shisha‑Gaststätten (landesrechtliche/örtliche Vorgaben beachten).
  • GefStoffV/TRGS: CO‑Expo­sition ist zu ermitteln und gegen den AGW 20 ppm zu bewerten; technische und organisatorische Maßnahmen sind vorrangig.

Praxis‑Hinweis: Weil die Landesregelungen zur Shisha‑Gastronomie divergieren, die lokalen Vorgaben (Ordnungsamt/Gesundheitsamt) vorab klären und in die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert aufnehmen.

4) Maßnahmen – was in Shisha‑Betrieben wirklich funktioniert

Technik (Quelle zuerst):

  • Elektrische Beheizung statt Kohle: reduziert CO im Raum und Primärstrom um ~98 % – die wirksamste Option.
  • Katalysator‑Aufsatz (CO → CO₂): ~80–90 % weniger Raum‑CO; Primärstrom bleibt unverändert.
  • One‑Cube‑Aufsatz (eine statt drei Kohlen): ~65 % weniger Raum‑CO; Primärstrom bleibt nahezu gleich.

Lüftung & Überwachung:

  • Volumenstrom: ≥ 200 m³/h je brennender WP als untere Praxisgröße; bei zehn Pfeifen ≥ 2.000 m³/h. Regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen (Messprotokoll).
  • CO‑Monitoring: Fest installierte Sensorik mit Anzeigen im Gastraum und Vorbereitungsbereich, akustisch/visuell, mit Alarm‑ und Abschaltlogik (z. B. Kohlezufuhr stoppen, Lüftung hochfahren, Lüften erzwingen). Grenzwertbezug: AGW 20 ppm (23 mg/m³) als maßgeblicher Bezugswert der Beurteilung.
  • Betriebsorganisation: Max. Anzahl gleichzeitig brennender Pfeifen festlegen, CO‑Werte loggen, Nachtschluss mit Lüftungsnachlauf, Hausrecht konsequent anwenden.

Brand‑/Betriebssicherheit:

  • Aschesichere Kohlebehälter, definierte Transportwege, kein Lagern heißer Kohle auf Theke/Tischen; Brandschutzordnung, Räumungsplan, Ersthelfer und Unterweisung mit CO‑Schwerpunkt.
  • Akku‑Risiken bei E‑Systemen (Lithium‑Ionen) im Blick behalten: Ladeplätze, geeignete Ladegeräte, keine improvisierten Umbauten. (
  • Unterweisung & Kommunikation:
  • Klartext: CO ist unsichtbar und macht ohne Vorwarnung handlungsunfähig; Symptome (Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit) sofort ernst nehmen, Räumen, Frischluft, Notruf.
  • Gäste‑Hinweis (Aushang): CO‑Messung im Betrieb, Maximalzahl aktiver Pfeifen, Jugendschutz, Regeln zu geschlossenen Fenstern/Türen.

5) Für Küchen, Hotels, Events & „gemischte“ Betriebe

Shisha‑Einsätze auf Firmenevents, Festivals, Hotelterrassen etc. sind arbeits­schutz‑ und ordnungsrechtlich riskant: häufig wechselnde Räume, unklare Lüftung, fehlendes Monitoring. Empfehlung: Kein Indoor‑Betrieb; Outdoor nur mit klarem CO‑Konzept, Abschirmungen gegen Brandgefahren und dokumentierter Einweisung des Personals. Landesrechtliche Rauchverbote beachten – in NRW z. B. Innenräume generell tabu.

6) Einordnung der RKI‑Trends – was das für Prävention bedeutet

Die sinkende Prävalenz heißt nicht, dass das Thema durch ist. WP bleibt gruppengetrieben und preis‑sensibel; junge Männer starten früher. Für Betriebe im BGN‑Bereich heißt das: präventive Ansprache (Azubis, Aushilfen, Abend‑/Nachtgastronomie), keine Romantisierung („Fruchtqualm“) und klare Regeln zu CO, Brandschutz und Nichtraucherschutz. Die Daten stützen genau dieses Vorgehen.

Praxis‑Checkliste

  1. Rechtslage geprüft und dokumentiert (Land, Kommune, Betriebskonzept Shisha‑Gaststätte ja/nein). Verantwortlichkeiten benannt.
  2. AGW CO = 20 ppm (23 mg/m³) berücksichtigt. Verfahren zur Ermittlung/Überwachung festgelegt (TRGS‑konform). (
  3. Technische Maßnahmen gewählt: bevorzugt elektrische Beheizung oder Katalysator; andernfalls One‑Cube‑Aufsatz. Begründung dokumentiert.
  4. Lüftung: Auslegung ≥ 200 m³/h je brennender WP, Nachweis/Protokoll der Leistung und Wirksamkeit.
  5. CO‑Alarmierung: Feste Sensorik, Anzeigen in Gast‑ und Vorbereitungsräumen, Alarmmatrix (Sofortmaßnahmen, ggf. Notfallplan). Logbuch.
  6. Betriebsorganisation: Max. gleichzeitige WP‑Zahl, Kohle‑Handling, Abfall/Asche‑Entsorgung, Akkus (E‑Systeme), Reinigungsregeln.
  7. Unterweisungen: CO‑Gefahr, Symptome, Notfallablauf, Brandverhalten, Hausrecht/Nichtraucherschutz. Nachweise führen.
  8. Kommunikation nach außen: Aushang zu Regeln/Jugendschutz, Hinweis auf CO‑Überwachung; Beschwerdemanagement.

Muster GBU (Muster- ohne jede Gewähr): Gefaehrdungsbeurteilung_Shisha_CO.doc

Literaturgrundlage

  • RKI/DEBRA 2018–2024 – Prävalenz, Einstiegsalter, Trendanalyse.
  • BGN – CO‑Gefahr, AGW 20 ppm, Lüftungsrichtwert 200 m³/h je WP, technische Alternativen (elektrisch/Katalysator/One‑Cube).
  • DGUV‑IFA/BAuA – Verbindlicher OEL/AGW CO 23 mg/m³ (20 ppm).
  • NRW (Beispiel Landesrecht, striktes Gastro‑Rauchverbot inkl. Shisha).
  • Berlin (IHK) – Hinweis auf landesspezifische Ausnahmen für Shisha‑Gaststätten.

Fazit
Als Sifa im Gastgewerbe geht es nicht um Moral, sondern um Messbarkeit und Steuerbarkeit. Setz den AGW 20 ppm als harte Leitplanke, gestalte die Quelle kohlenmonoxidarm, halte die Lüftung leistungsfähig und die Regeln klar. Die Bevölkerung raucht weniger Shisha – gut. In Betrieben bleibt das Thema ernst, aber beherrschbar, wenn man es fachlich sauber aufsetzt.

Hinweis: Für landesspezifische Sonderwege (z. B. Shisha‑Gaststätten) die lokale Rechtslage prüfen und im Schutzkonzept ausdrücklich berücksichtigen.

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