Die VDI 2290 beschreibt, wie die technische Dichtheit von Flanschverbindungen ausgelegt, montiert und dokumentiert wird. Im Mittelpunkt steht die Emissionsminderung nach TA Luft. Die Ausgabe 2012 adressiert metallische Flansche nach EN 1092-1 bis -4 und wird in Behörden- und Auditpraxis als anerkannte Regel der Technik herangezogen. Für Betreiber bedeutet das: Flanschverbindungen müssen so geplant und nachgewiesen werden, dass sie im Betrieb die geforderte Dichtheitsklasse erreichen.
Rechtlicher Rahmen: TA Luft 2021, Nummer 5.2.6.3
Die TA Luft 2021 verlangt, dass Flanschverbindungen nur dort eingesetzt werden, wo sie verfahrenstechnisch oder sicherheitstechnisch erforderlich sind, und dass sie technisch dicht sind. Maßgeblich ist die Dichtheitsklasse L 0,01 mit einem Grenzwert von maximal 0,01 mg pro Sekunde und Meter Umfang, üblicherweise geprüft mit Helium oder einem gleichwertigen Medium. Für den Nachweis akzeptiert die Vollzugspraxis sowohl eine rechnerische Auslegung als auch einen gleichwertigen typbasierten Bauteilversuch. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: Anforderungen, Auslegung, Montage und Qualitätssicherung müssen schlüssig dokumentiert sein.
Inhaltlich-technischer Fokus der VDI 2290
Die Richtlinie betrachtet die Dichtfunktion als Zusammenspiel von Flansch, Dichtung und Schraubverbindung. Sie formuliert Anforderungen an Auslegung, Montageprozesse und Qualitätssicherung, damit die Ziel-Dichtheit im realen Betrieb erreicht wird. Kompakt- oder bolzenlose Verbindungen werden nicht behandelt. In der Praxis hat sich eingebürgert, die VDI 2290 zusammen mit den Normen EN 1591-1 (Berechnung), EN 13555 (Dichtungskennwerte) und EN 1591-4 (Montagequalifikation) anzuwenden. So entstehen konsistente Nachweise, die sowohl betrieblich belastbar als auch behördensicher sind.
Nachweisführung ohne Umwege
Der rechnerische Dichtheitsnachweis nach EN 1591-1 setzt prüfstandsbasierte Dichtungskennwerte nach EN 13555 voraus. Diese Parameter – etwa Qmin(L), Qsmax, PQR oder der Kompressionsmodul – beschreiben das Dichtungsverhalten unter Belastung und bilden die Grundlage für die Ermittlung der notwendigen Schraubkräfte und Montage- bzw. Drehmomente. Fehlen belastbare Kennwerte, kann ein typbasierter Bauteilversuch die Gleichwertigkeit belegen, zum Beispiel über Helium-Lecktests oder Spülgasmessungen unter repräsentativen Lastfällen. Beide Wege sind zulässig, sofern die Prüf- oder Berechnungsbedingungen technisch sauber gewählt und vollständig dokumentiert sind.
Montagekompetenz als Schlüsselfaktor
Selbst die beste Berechnung scheitert, wenn die Montage nicht reproduzierbar umgesetzt wird. In kritischen Anwendungen hat sich die Qualifizierung des Montagepersonals nach EN 1591-4 bewährt. Dazu gehören klar definierte Arbeitsschritte von der Vorbereitung über die Ausrichtung bis zum kontrollierten Anziehen, Vorgaben zu Schmierstoffen und Reibwerten, die Verifikation der erreichten Schraubenvorspannung sowie eine eindeutige Kennzeichnung und Protokollierung. Dieser organisatorische Rahmen ist integraler Bestandteil eines TA-Luft-konformen Dichtheitsnachweises.
Umsetzung im Betrieb – von der Anforderung bis zur Dokumentation
Am Anfang steht eine saubere Anforderungsaufnahme mit Medium, Temperatur, Druck, Lastfällen (An- und Abfahren, Abkühlung, Druckwechsel), Nennweiten, Werkstoffen, Dichtflächenqualitäten und Reibwerten. Daraus folgt die Auslegung über EN 1591-1 mit EN-13555-Kennwerten oder die Planung eines Bauteilversuchs, wenn Kennwerte fehlen oder Grenzfälle abgesichert werden sollen. Aus der Auslegung leiten sich Montageparameter und Prüfkonzepte ab. Im Betrieb werden Leckagekontrollen, Wiederanzüge nach Temperierung und Zustandsüberwachungen definiert. Abschließend werden alle Schritte in einem revisionssicheren Nachweis zusammengeführt: Berechnungs- oder Prüfberichte, Datenblätter der Komponenten, Montage- und QS-Protokolle, Kennzeichnungen und Freigaben.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
In Audits fallen regelmäßig dieselben Schwachstellen auf: pauschale „Pi-mal-Daumen“-Drehmomente ohne Bezug zu EN 1591-1, fehlende oder ungeeignete EN-13555-Kennwerte, unqualifizierte Montageprozesse ohne Reibwert- und Schmierstofffestlegung und lückenhafte Dokumentation. Wer diese Punkte konsequent adressiert, erreicht die Dichtheitsklasse L 0,01 im Betrieb deutlich zuverlässiger und reduziert Emissionen ebenso wie Instandhaltungsaufwand.
Ausblick: Entwurfsstand VDI 2290 (05/2024)
Ein neuer Richtlinienentwurf aus Mai 2024 erweitert den Anwendungsbereich unter anderem auf Flanschverbindungen im Kraftnebenschluss. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Ausgabe bleibt die Fassung von 2012 maßgeblich. Betreiber sollten die Entwicklungen beobachten, da die Nachweis- und Montageanforderungen künftig noch eindeutiger formuliert sein dürften.
Subtile Empfehlung: Schulung und Umsetzung aus einer Hand
Wenn Sie die Anforderungen der VDI 2290 und der TA Luft 2021 ohne Umwege, praxisnah und auditfest umsetzen möchten, lohnt ein Blick in unsere kompakte Flanschenschulung. Dort führen wir Schritt für Schritt durch Anforderungsaufnahme, Dichtheitsnachweis per EN 1591-1 mit EN-13555-Kennwerten oder per Bauteilversuch, Montage-QS nach EN 1591-4 sowie die vollständige Dokumentation. Informationen und Termine finden Sie unter https://sicherheitsingenieur.nrw/flanschenschulung/
Stand: August 2025. Dieser Fachartikel ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind TA Luft sowie die zitierten Normen und Richtlinien.
Die DIN 18357 ist Teil der VOB/C und regelt die Beschlagarbeiten im Bauwesen. Dazu zählen die Montage und Befestigung von Beschlägen wie Türgriffen, Schlössern, Scharnieren oder auch Torbeschlägen. Als Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) legt sie die anerkannten Regeln der Technik für dieses Gewerk fest und ist damit ein zentrales Dokument für Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauwesen.
Für Bauleiter, SiGeKo und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellt sich jedoch immer wieder die Frage: Welchen Bezug hat die DIN 18357 zum Arbeitsschutz?
Was regelt die DIN 18357 konkret?
Die ATV DIN 18357 legt fest:
Anforderungen an Beschläge und deren Verarbeitung
Vorbereitung der Bauteile (z. B. Türen, Fenster, Möbel)
fachgerechte Ausführung der Montage
Nebenleistungen wie Abdichtungen oder Justierungen
Besondere Leistungen, z. B. Sonderanfertigungen
Grundlagen für die Abrechnung
Damit sichert die Norm die technische Qualität und Einheitlichkeit von Beschlagarbeiten.
Arbeitsschutz: keine Exklusivregelung in der DIN 18357
Wichtig zu wissen: Die DIN 18357 enthält keine eigenen Arbeitsschutzvorgaben. Wie alle ATV der VOB/C ist sie auf technische Standards fokussiert, nicht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt an anderer Stelle geregelt:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV-Vorschriften und Regeln
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Das bedeutet: Wer auf einer Baustelle Beschlagarbeiten durchführt, muss die technischen Vorgaben der DIN 18357 und gleichzeitig die Arbeitsschutzpflichten nach Gesetz und DGUV einhalten.
Praxisbezug für SiGeKo, SiFa und Bauleiter
In der Baupraxis zeigt sich oft ein Spannungsfeld:
Die DIN 18357 regelt, wie Beschlagarbeiten fachlich korrekt auszuführen sind.
Der Arbeitsschutz regelt, wie die Arbeiten sicher durchzuführen sind.
Für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Bauleiter bedeutet das:
Technische Normen allein reichen nicht aus.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht.
Sicherheitsmaßnahmen – etwa PSA, ergonomische Arbeitsmethoden oder sichere Arbeitsplätze – müssen ergänzend organisiert werden.
Nur durch die Verknüpfung beider Ebenen (Technik & Arbeitsschutz) ist ein rechtssicherer und sicherer Baustellenbetrieb gewährleistet.
Warum das für Bauherren und Unternehmen wichtig ist
Viele Bauherren und Unternehmer verlassen sich ausschließlich auf die Einhaltung der VOB/C. Dabei wird oft übersehen: Arbeitsschutzpflichten lassen sich nicht durch die VOB ersetzen.
Das bedeutet konkret:
Unfälle auf der Baustelle können trotz DIN-konformer Ausführung entstehen.
Die Haftung bleibt immer beim Arbeitgeber bzw. beim Unternehmer.
Nur eine klare Verzahnung von Normen und Arbeitsschutzmanagement schützt zuverlässig vor rechtlichen und gesundheitlichen Risiken.
Sicherheitsingenieur.NRW – Unterstützung in der Praxis
Gerade im Bereich Baustellensicherheit ist es entscheidend, beide Ebenen sauber zu trennen und trotzdem zusammenzuführen. Hier setzt Sicherheitsingenieur.NRW an:
Fachgerechte Beratung zu VOB/C und DIN-Normen
Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzpflichten
Praxisnahe Schulungen für SiGeKo, Bauleiter und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unter Leitung von Donato Muro, Sicherheitsingenieur und Jurist, wird dabei sichergestellt, dass Technik, Recht und Arbeitsschutz praxisnah und rechtssicher ineinandergreifen.
Fazit
Die DIN 18357 ist eine wichtige technische Norm für Beschlagarbeiten – aber keine Arbeitsschutznorm. Arbeitsschutzpflichten ergeben sich ausschließlich aus Gesetzen, Verordnungen und DGUV-Regeln.
Für SiGeKo, SiFa und Bauleiter heißt das:
Technische Normen im Blick behalten
Arbeitsschutzmaßnahmen ergänzen
Gefährdungen aktiv bewerten und minimieren
So entsteht ein Zusammenspiel, das sichere Arbeitsbedingungen auf Baustellen gewährleistet – und genau hier unterstützt Sicherheitsingenieur.NRW mit Erfahrung, Fachwissen und praxisnaher Beratung.
Seit Juni 2025 gilt der überarbeitete DGUV Grundsatz 311-004 – und er bringt einen fundamentalen Wandel für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe). Was bisher in vielen Betrieben und Schulungen uneinheitlich und oft theorielastig ablief, ist jetzt klar geregelt: einheitliche Standards, klare Lernziele, praxisnahe Methoden und der verpflichtende Bezug zur realen Arbeitssituation im Betrieb.
Lernziele, die nicht nur Wissen, sondern konkrete Handlungskompetenz vermitteln
Typische Handlungssituationen, die die SiBe im Betrieb realistisch erleben und üben sollen
Qualitätsanforderungen an Anbieter, damit die Ausbildung wirksam, modern und praxisnah ist
Der Fokus verschiebt sich: Weg vom reinen Wissen, hin zur aktiven Handlungskompetenz. Sicherheitsbeauftragte sollen künftig in der Lage sein, Gefährdungen selbstständig zu erkennen, wirksame Lösungen vorzuschlagen, andere zu motivieren und aktiv an der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen mitzuwirken.
Der didaktische Game-Changer: QualiWING
Parallel zum neuen Grundsatz setzt die DGUV mit dem QualiWING-Modell einen methodischen Maßstab. Dieses Konzept bringt:
Moderne Lehrmethoden wie Workshops, Rollenspiele, Planspiele (z. B. ASA-Sitzung) und praxisnahe Fallanalysen
Das Ziel: Sicherheitsbeauftragte lernen nicht nur theoretisch, wie Sicherheit funktioniert – sie erleben und trainieren es so, dass sie im Betrieb sofort wirksam werden können.
Warum das jetzt wichtig ist
Rechtssicherheit: Der DGUV Grundsatz 311-004 ist der neue Standard – und Betriebe müssen ihre Ausbildung daran anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wirksamkeit: Die neue Ausbildung steigert nachweislich die Präventionskultur im Unternehmen.
Nachhaltigkeit: Durch praxisnahes Lernen bleibt Wissen nicht im Seminarraum, sondern wirkt langfristig im Betrieb.
Attraktivität für Fachkräfte: Eine moderne, praxisorientierte Ausbildung motiviert Sicherheitsbeauftragte und stärkt ihre Bindung ans Unternehmen.
Wir sind die Ersten, die umsetzen
Als Sicherheitsingenieur.NRW setzen wir den neuen DGUV-Standard sofort und vollständig um – inklusive der modernen QualiWING-Didaktik.
Unsere SiBe-Grundqualifizierung:
2-tägige Präsenzschulung (16 Lerneinheiten)
Klare Struktur mit Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz
Praxisnahe Übungseinheiten und realistische Handlungssituationen
Transferplanung für den direkten Einsatz im Betrieb
Für Betriebe, die eigene Ausbilder einsetzen wollen, bieten wir zusätzlich die Train-the-Trainer-Ausbildung für SiBe-Lehrbegleiter an. So können Unternehmen künftig die Grundqualifizierung intern, aber dennoch DGUV-konform durchführen.
Unser Versprechen
Erster Anbieter in Deutschland, der die neue DGUV 311-004 mit QualiWING kombiniert
Praxisorientiert statt theorielastig
Direkter Nutzen für Betrieb, Führungskräfte und Beschäftigte
Erfüllung aller Qualitätsanforderungen an Anbieter und Lernbegleiter
Fazit
Der DGUV Grundsatz 311-004 markiert einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung: Kompetenzorientiert, praxisnah, nachhaltig.
Wer jetzt umstellt, hat nicht nur Rechtssicherheit, sondern gewinnt engagierte, handlungsfähige Sicherheitsbeauftragte, die im Betrieb wirklich etwas bewegen.
Sicherheit im Lager steht und fällt mit der regelmäßigen und fachkundigen Prüfung von Regalanlagen. Ob Fachboden-, Paletten- oder Kragarmregal: Bereits kleine Beschädigungen können schwerwiegende Folgen haben. Um die Sicherheit zuverlässig zu gewährleisten, hat sich die Nutzung einer speziellen Regal-Prüflehre bewährt. Doch wie genau funktioniert diese? In diesem Beitrag erklären wir dir einfach und verständlich, wie du mit der Regal-Prüflehre schnell und sicher deine Regale prüfst.
Was genau ist eine Regal-Prüflehre?
Die Regal-Prüflehre ist ein handliches Messwerkzeug, das speziell für die Regalprüfung nach DGUV Information 208-061 und DIN EN 15635 entwickelt wurde. Sie hilft dir, schnell zu erkennen, ob Regalstützen oder andere tragende Elemente verformt oder beschädigt sind – und das ganz ohne technische Vorkenntnisse!
Die Prüflehre besitzt verschiedene Messstufen:
3 mm, 5 mm, 6 mm, 10 mm und 20 mm
Jede Stufe entspricht einem kritischen Grenzwert, den deine Regale nicht überschreiten dürfen.
Regalprüfung in der Praxis – Schritt für Schritt erklärt:
Schritt 1: Vorbereiten der Prüfung
Prüflehre griffbereit halten.
Vergewissere dich, dass die Prüflehre sauber und unbeschädigt ist, damit du korrekte Ergebnisse erhältst.
Schritt 2: Messung durchführen
Lege die Prüflehre mit der passenden Messstufe an die Regalstütze.
Prüfe nun, ob zwischen Regalstütze und Prüflehre ein sichtbarer oder fühlbarer Spalt entsteht.
Schritt 3: Ergebnis bewerten
Liegt die Prüflehre flach an und es ist kein oder kaum ein Spalt erkennbar? → Das Regal ist sicher.
Ist ein deutlicher Spalt sichtbar? → Das Regal hat eine kritische Beschädigung und darf nicht mehr belastet werden, bevor es repariert wurde.
Schritt 4: Ergebnisse dokumentieren
Notiere alle Ergebnisse deiner Prüfung direkt in einem Prüfprotokoll.
Dokumentiere auch, welche Maßnahmen erforderlich sind (z. B. Reparatur, Austausch).
Spannende Fakten zur Regalprüfung:
Schon eine kleine Beschädigung von nur 3 mm Tiefe kann die Tragfähigkeit eines Regals um bis zu 30 % reduzieren!
Verschiedene Messstufen an der Prüflehre helfen dir, unterschiedlich schwere Beschädigungen präzise einzuschätzen.
Die Regal-Prüflehre besteht aus rostfreiem Edelstahl, damit du dauerhaft exakte Messungen erhältst – auch unter anspruchsvollen Lagerbedingungen.
Wichtige Tipps zur sicheren Anwendung:
Prüfe mindestens einmal jährlich – bei intensiver Nutzung oder schweren Lasten besser sogar halbjährlich.
Prüfe Regale möglichst im unbeladenen Zustand, damit du Schäden einfacher erkennen kannst.
Bewahre die Prüflehre gut erreichbar auf – idealerweise an einem Schlüsselband, das du stets bei dir trägst.
Fazit: Regal-Prüflehre macht deine Prüfungen einfacher und sicherer
Die regelmäßige Regalprüfung mit der Regal-Prüflehre ist leicht zu erlernen und erhöht die Sicherheit in deinem Lager erheblich. Egal ob du Neuling bist oder bereits erste Erfahrung hast – mit der Regal-Prüflehre bist du bestens ausgerüstet für deine verantwortungsvolle Tätigkeit als Regalinspekteur.
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Im Bereich Arbeitssicherheit und Lagermanagement spielt die regelmäßige und fachkundige Prüfung von Regalanlagen eine zentrale Rolle. Vor diesem Hintergrund müssen sich Regalinspekteure ständig über neue gesetzliche und normative Anforderungen auf dem Laufenden halten. Die neue DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ bringt seit November 2023 einige wichtige Neuerungen mit sich, die in diesem Beitrag übersichtlich erläutert werden.
Von der DGUV Regel zur DGUV Information – was steckt dahinter?
Mit der Einführung der DGUV Information 208-061 wurde die alte DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ abgelöst. Doch was bedeutet das konkret für befähigte Personen, die regelmäßig Regale prüfen?
Die Umstellung von einer Regel auf eine Information bedeutet vor allem eins: Mehr Praxisorientierung und Flexibilität für Unternehmen und Prüfer. Gleichzeitig wurden wichtige Anforderungen präzisiert, um noch klarere Orientierung bei der Prüfung zu geben.
Was sind die wichtigsten Neuerungen?
1. Ladungsträger statt Lagergeräte
Aus „Lagergeräten“ wurden nun offiziell „Ladungsträger“. Eine begriffliche Anpassung, die für deutlich bessere Verständlichkeit und praxisgerechtere Umsetzung sorgt.
2. Neues Höhenverhältnis
Die Höhe der obersten Ablage darf bei Regalen und Schränken mit Schiebe- oder Rolltüren nun das Fünffache der Regal- oder Schranktiefe betragen (vorher Vierfach). Mehr Gestaltungsspielraum für Ihre Lagerplanung.
3. Präzisierte statische Anforderungen
Konkretere Angaben zur maximal zulässigen Durchbiegung und detaillierte Vorgaben für die Standsicherheit gemäß DIN EN 15512 und DIN EN 15635 schaffen mehr Klarheit bei der Prüfung und erhöhen die Sicherheit im Lager.
4. Höhere Anforderungen an Horizontalkräfte
Der Standsicherheitsfaktor wurde nun auf mindestens 2,0 konkretisiert, zudem sind klare Vorgaben zu Horizontalkräften verbindlich geregelt. Das bedeutet für Regalprüfer eine leichtere und eindeutige Bewertung der Regalsicherheit.
5. Deutlichere Vorgaben für Verkehrs- und Rettungswege
Regalprüfer müssen nun noch genauer darauf achten, dass Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege frei von Hindernissen sind und entsprechend gekennzeichnet bleiben.
6. Anfahrschutz konkretisiert
Der Anfahrschutz an ortsfesten Regalen muss mindestens 400 Joule Energie aufnehmen können, empfohlen wird zudem eine Höhe von mindestens 400 mm.
7. Klare Kennzeichnungspflichten
Die verbindliche Kennzeichnungspflicht von Regalen und Ladungsträgern mit konkreten Belastungsangaben erleichtert Regalprüfern ihre Arbeit erheblich.
8. Wiederkehrende Prüfungen geregelt
Insbesondere bei stark frequentierten Regalanlagen (z. B. bei Nutzung durch Gabelstapler) müssen nun regelmäßige Prüfungen eindeutig nachgewiesen werden.
9. Neu: Anforderungen an Wartung und Rettungskonzepte
Die neue DGUV Information fordert nun ausdrücklich die Erstellung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Rettungskonzepten. Damit sollen Unfälle vermieden und die Sicherheit im Ernstfall erhöht werden.
Was bedeutet das konkret für Regalinspekteure?
Die DGUV Information 208-061 gibt Ihnen klarere Orientierung und Sicherheit in Ihrer täglichen Prüfpraxis. Insbesondere folgende Punkte sollten Sie ab sofort berücksichtigen:
Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Prüfprotokolle müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Eigenverantwortung und fachliche Kompetenz spielen eine noch stärkere Rolle.
Bereits vorhandene Prüfunterlagen behalten größtenteils ihre Gültigkeit, sollten aber aktualisiert und ergänzt werden.
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Fazit
Die neue DGUV Information 208-061 macht die Prüfung von Regalanlagen klarer und einfacher. Zugleich bietet sie mehr Freiraum für individuelle Lösungen. Als Regalinspekteur profitieren Sie von diesen Änderungen unmittelbar in Ihrer täglichen Arbeit. Nutzen Sie die Chance, Ihre Kenntnisse aktuell zu halten – unser Online-Kurs unterstützt Sie dabei!
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