1. Einführung
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass Maschinen, Werkzeuge und andere Arbeitsmittel jederzeit in einem sicheren Zustand sind. Die Einhaltung dieser Prüfvorgaben schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern minimiert auch das Risiko von Betriebsstörungen und rechtlichen Konsequenzen.
In diesem Artikel erfährst du, welche gesetzlichen Regelungen gelten, welche Prüfarten es gibt, wer Prüfungen durchführen darf und wie du die wiederkehrende Prüfung effizient organisierst. Am Ende zeigen wir dir, wie dein Unternehmen durch die Schulung „Befähigte Person nach TRBS 1203“ eigene Prüfungen rechtssicher durchführen kann.
2. Was sind Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind laut §2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die zur Durchführung von Arbeiten verwendet werden. Dazu gehören sowohl einfache Handwerkzeuge als auch komplexe Produktionsanlagen. Arbeitsmittel können stationär oder mobil sein, mechanisch, elektrisch oder pneumatisch betrieben werden.
Beispiele für Arbeitsmittel:
- Handwerkzeuge: Hammer, Schraubenzieher, Bohrmaschinen
- Maschinen und Anlagen: CNC-Fräsen, Pressen, Förderbänder
- Büroausstattung: Computer, Drucker, Aktenvernichter
- Elektrische Betriebsmittel: Verlängerungskabel, Steckdosenleisten, Schweißgeräte
- Fahrbare Arbeitsmittel: Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen
- Überwachungsbedürftige Anlagen: Aufzüge, Druckbehälter, Dampfkessel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Sicherheitsgurte, Helme, Atemschutzgeräte
Abgrenzung: Arbeitsmittel vs. Betriebsmittel
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft synonym verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch einen Unterschied:
- Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die direkt zur Arbeit genutzt werden (z. B. eine Kreissäge in einer Werkstatt).
- Betriebsmittel sind Ressourcen, die für den Betrieb notwendig sind, aber nicht unmittelbar zur Ausführung einer Tätigkeit dienen (z. B. Schmierstoffe für eine Maschine oder Büromaterialien).
Unabhängig von dieser Unterscheidung müssen beide Kategorien regelmäßig geprüft werden, wenn sie sicherheitsrelevant sind oder einer gesetzlichen Prüfvorgabe unterliegen.
3. Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Mehrere Regelwerke definieren die Anforderungen an die Bereitstellung, Nutzung und Prüfung von Arbeitsmitteln. Die wichtigsten Vorschriften sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie relevante DGUV-Vorschriften.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Daraus ergeben sich Prüffristen, Prüfverfahren und notwendige Schutzmaßnahmen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die TRBS konkretisieren die Vorgaben der BetrSichV und helfen bei der praktischen Umsetzung der Prüfpflichten. Besonders relevant für die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln sind:
- TRBS 1201: Legt die Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen fest.
- TRBS 1111: Regelt die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
- TRBS 1203: Definiert die Anforderungen an eine „befähigte Person“, die Prüfungen durchführen darf.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das ProdSG regelt, dass nur sichere Arbeitsmittel in Verkehr gebracht und genutzt werden dürfen. Es stellt Anforderungen an die Konstruktion, den Betrieb und die regelmäßige Überprüfung von Maschinen und Geräten.
DGUV-Vorschriften und Regeln
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt ergänzende Vorschriften und Regeln für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln heraus. Dazu gehören:
- DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“): Verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und Beschäftigte in der sicheren Nutzung zu unterweisen.
- DGUV Regel 100-500 („Betreiben von Arbeitsmitteln“): Enthält spezifische Sicherheitsanforderungen für verschiedene Arbeitsmittel wie Krane, Förderanlagen oder Maschinen.
Diese gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden, um Gefährdungen zu minimieren. Unternehmen müssen sie umsetzen, um Arbeitsunfälle, Bußgelder oder Haftungsrisiken zu vermeiden.
4. Zusammenhang zwischen Gefährdungsbeurteilung und Prüfpflicht
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument zur Festlegung von Prüfpflichten und Prüffristen für Arbeitsmittel. Sie hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur sicheren Nutzung festzulegen. Ohne eine fundierte Gefährdungsbeurteilung wäre es nicht möglich, die erforderlichen Prüfungen gezielt und bedarfsgerecht durchzuführen.
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung vor jeder Prüfung notwendig?
Laut § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss vor der Verwendung eines Arbeitsmittels eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese ist entscheidend, um:
- Mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren (z. B. mechanische, elektrische oder chemische Risiken).
- Betriebsbedingungen zu analysieren, die sich auf die Sicherheit auswirken (z. B. Feuchtigkeit, Temperatur, Staubbelastung).
- Geeignete Prüfverfahren festzulegen (Sichtprüfung, Messungen, Funktionskontrollen).
- Verantwortlichkeiten zu klären (Wer führt die Prüfung durch? Wie erfolgt die Dokumentation?).
Die Gefährdungsbeurteilung sorgt also dafür, dass die Prüfungen an die realen Bedingungen im Betrieb angepasst sind und nicht nur pauschal nach gesetzlichen Mindestvorgaben erfolgen.
Wie helfen Gefährdungsbeurteilungen, Prüffristen festzulegen?
Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Herstellerangaben: Die Empfehlungen der Hersteller zu Wartungs- und Prüfintervallen müssen beachtet werden.
- Betriebliche Erfahrungen: Wenn bestimmte Arbeitsmittel häufig Mängel aufweisen, können kürzere Prüffristen notwendig sein.
- Einsatzbedingungen: Arbeitsmittel in rauen Umgebungen (z. B. Bauindustrie, Chemiebetriebe) müssen häufiger geprüft werden als in sauberen und trockenen Büroumgebungen.
- Gesetzliche Anforderungen: Für einige Arbeitsmittel gibt es feste Prüffristen (z. B. Aufzüge, Druckbehälter, elektrische Anlagen).
- Unfallhistorie und Störungen: Falls es in der Vergangenheit Probleme mit einem Arbeitsmittel gab, sollten engere Prüfintervalle angesetzt werden.
Beispielhafte Prüffristen je nach Gefährdungsbeurteilung:
Arbeitsmittel | Standardprüffrist | Abweichung durch Gefährdungsbeurteilung |
---|---|---|
Elektrische Betriebsmittel | 24 Monate | 6–12 Monate bei intensiver Nutzung oder widrigen Bedingungen |
Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) | 12 Monate | 6 Monate bei Dauereinsatz im Außenbereich |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Vor jeder Nutzung + 12 Monate | Verkürzte Prüffrist bei hoher Belastung |
Die Gefährdungsbeurteilung ist somit nicht nur ein gesetzlicher Pflichtprozess, sondern ein effektives Mittel, um Arbeitsmittel individuell und risikoorientiert zu prüfen. Sie sorgt für mehr Sicherheit, minimiert ungeplante Ausfälle und reduziert rechtliche Risiken für das Unternehmen.
5. Arten der Arbeitsmittelprüfung
Die Prüfung von Arbeitsmitteln lässt sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: die Ordnungsprüfung und die technische Prüfung. Beide Prüfarten sind essenziell, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Arbeitsmitteln sicherzustellen, unterscheiden sich jedoch im Prüfverfahren und in den durchführenden Personen.
Ordnungsprüfung – Kontrolle der Dokumentation und Prüfvorgaben
Die Ordnungsprüfung ist eine formale Kontrolle aller erforderlichen Unterlagen und Prüfvorgaben. Sie stellt sicher, dass sämtliche Prüfanforderungen eingehalten werden und die Dokumentation vollständig ist.
Wichtige Prüfkriterien einer Ordnungsprüfung sind:
- Vorhandensein der erforderlichen Prüfunterlagen wie Prüfnachweise und Wartungsprotokolle
- Einhaltung der festgelegten Prüffristen
- Übereinstimmung der technischen Unterlagen mit dem aktuellen Zustand des Arbeitsmittels
- Umsetzung von behördlichen Auflagen oder Anordnungen
Eine Ordnungsprüfung kann in der Regel von der betrieblichen Sicherheitsfachkraft oder einer befähigten Person durchgeführt werden.
Technische Prüfung – Überprüfung des tatsächlichen Zustands des Arbeitsmittels
Die technische Prüfung geht über die reine Dokumentationskontrolle hinaus und beinhaltet eine direkte Untersuchung des Arbeitsmittels. Dabei kommen verschiedene Prüfverfahren zum Einsatz.
- Die Sichtprüfung dient der äußeren Kontrolle auf Schäden, Abnutzung oder fehlende Sicherheitseinrichtungen. Ein Beispiel ist die Überprüfung von Steckdosenleisten auf beschädigte Kabel.
- Die Funktionsprüfung testet die Betriebssicherheit durch eine praktische Nutzung des Arbeitsmittels. Dies kann beispielsweise ein Testlauf einer Maschine unter Lastbedingungen sein.
- Messverfahren kommen zum Einsatz, um sicherheitsrelevante Parameter zu prüfen, beispielsweise die Messung des Isolationswiderstands bei elektrischen Anlagen.
- Labortechnische Untersuchungen sind erforderlich, wenn Materialproben oder chemische Analysen durchgeführt werden müssen, etwa bei der Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen.
Technische Prüfungen müssen von einer befähigten Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden, je nach gesetzlichen Vorgaben.
Unterscheidung zwischen interner und externer Prüfung
Je nach Art des Arbeitsmittels und den rechtlichen Anforderungen können Prüfungen intern durch geschulte Mitarbeiter oder extern durch spezialisierte Prüfstellen erfolgen.
Interne Prüfungen werden von befähigten Personen im Unternehmen durchgeführt. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass Prüfungen flexibel geplant und Kosten eingespart werden können. Ein Beispiel ist die tägliche Sichtprüfung von Gabelstaplern durch den Fahrer.
Externe Prüfungen werden von zugelassenen Überwachungsstellen oder externen Sachverständigen durchgeführt. Dies bietet eine unabhängige Bewertung und rechtliche Absicherung. Beispielsweise unterliegen Aufzugsanlagen einer regelmäßigen Prüfung durch den TÜV oder eine andere anerkannte Prüforganisation.
Eine externe Prüfung ist erforderlich, wenn es sich um überwachungsbedürftige Anlagen handelt, spezielle Prüfverfahren notwendig sind oder behördliche Vorschriften dies vorschreiben.
Fazit
Die Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgt entweder durch eine Ordnungsprüfung, die sich auf die Dokumentation konzentriert, oder durch eine technische Prüfung, bei der der tatsächliche Zustand des Arbeitsmittels untersucht wird. Die Wahl zwischen interner und externer Prüfung hängt von den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Erfordernissen ab. Eine klare Prüfstrategie trägt dazu bei, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
6. Wer darf Prüfungen durchführen?
Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln darf nicht von beliebigen Personen durchgeführt werden. Je nach Art der Prüfung und der gesetzlichen Vorgaben sind entweder befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) verantwortlich. Die Wahl der Prüfperson hängt von der Komplexität des Arbeitsmittels, den Gefahren, die von ihm ausgehen, und den gesetzlichen Anforderungen ab.
Anforderungen an eine „befähigte Person“ nach TRBS 1203
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 definiert die Anforderungen an eine befähigte Person, die für die Prüfung von Arbeitsmitteln verantwortlich ist.
Eine befähigte Person muss über folgende Qualifikationen verfügen:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium in einem relevanten Fachgebiet
- Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der zu prüfenden Arbeitsmittel
- Eine regelmäßige berufliche Tätigkeit, die den Erhalt und die Weiterentwicklung der Fachkenntnisse sicherstellt
Zusätzlich ist es erforderlich, dass die befähigte Person mit den einschlägigen Vorschriften und Normen vertraut ist und in der Lage ist, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen und zu bewerten.
Die Prüfung durch eine befähigte Person kann für viele Arbeitsmittel intern erfolgen. Dazu zählen unter anderem:
- Elektrische Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Flurförderzeuge wie Gabelstapler
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Leitern und Tritte
- Hebezeuge und Lastaufnahmemittel
Für einige Arbeitsmittel ist jedoch eine externe Prüfungsstelle erforderlich.
Rolle der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)
Zugelassene Überwachungsstellen sind unabhängige Organisationen, die von staatlichen Behörden akkreditiert wurden, um bestimmte Prüfungen durchzuführen. Dazu gehören unter anderem:
- TÜV (Technischer Überwachungsverein)
- DEKRA
- GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)
- Weitere akkreditierte Prüfstellen
Die Hauptaufgabe der ZÜS ist die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen besonders hohe Sicherheitsanforderungen gelten. Dazu gehören:
- Aufzugsanlagen
- Dampfkessel und Druckbehälter
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Lageranlagen für gefährliche Stoffe
Diese Prüfungen dürfen nicht von betrieblichen befähigten Personen durchgeführt werden, sondern müssen von einer unabhängigen Stelle erfolgen.
Wann ist eine externe Prüfungsstelle erforderlich?
Eine externe Prüfungsstelle ist in folgenden Fällen vorgeschrieben oder empfehlenswert:
- Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch eine ZÜS: Dazu gehören Aufzüge, Druckbehälter oder bestimmte Brandschutzanlagen.
- Wenn eine neutrale Beurteilung erforderlich ist: Externe Prüfungen sind sinnvoll, wenn ein Unternehmen sicherstellen will, dass die eigenen Sicherheitsmaßnahmen unabhängig überprüft werden.
- Bei fehlendem internem Fachwissen: Falls keine befähigte Person im Unternehmen vorhanden ist, muss eine externe Prüfungsstelle beauftragt werden.
- Nach schwerwiegenden Unfällen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen: In solchen Fällen können Behörden eine Prüfung durch eine externe Stelle anordnen.
Fazit
Die Auswahl der Prüfperson hängt von den gesetzlichen Vorgaben und der Komplexität des Arbeitsmittels ab. Während viele Prüfungen von intern geschulten befähigten Personen durchgeführt werden können, sind für überwachungsbedürftige Anlagen zugelassene Überwachungsstellen erforderlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Prüfungen von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um sowohl rechtliche Anforderungen als auch die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten.
7. Prüffristen und Dokumentation
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Dabei sind sowohl die Prüffristen als auch die Dokumentation der Prüfungen entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und im Schadensfall abgesichert zu sein.
Wie oft müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
Die Prüffristen für Arbeitsmittel sind nicht einheitlich festgelegt, sondern hängen von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sind sie in der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen und können je nach Arbeitsmittel und Nutzung variieren.
Faktoren, die die Prüffristen beeinflussen:
- Gesetzliche Vorgaben: Für bestimmte Arbeitsmittel gibt es feste Prüffristen (z. B. Aufzüge, Druckbehälter, elektrische Betriebsmittel).
- Herstellerangaben: Wartungs- und Prüfvorgaben des Herstellers müssen beachtet werden.
- Einsatzbedingungen: Arbeitsmittel, die unter extremen Bedingungen genutzt werden, müssen häufiger geprüft werden.
- Betriebliche Erfahrung: Falls sich in der Vergangenheit Mängel gezeigt haben, sollten die Prüfintervalle verkürzt werden.
- Unfallhistorie: Bei sicherheitskritischen Ereignissen kann es notwendig sein, die Prüffristen anzupassen.
Beispiele für Prüffristen:
Arbeitsmittel | Standardprüffrist | Abweichung durch Gefährdungsbeurteilung |
---|---|---|
Elektrische Betriebsmittel | 24 Monate | 6–12 Monate bei hoher Beanspruchung |
Gabelstapler | 12 Monate | 6 Monate bei intensiver Nutzung |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Vor jeder Nutzung + 12 Monate | Kürzere Fristen bei hoher Abnutzung |
Leitern und Tritte | 12 Monate | Häufigere Prüfungen bei starker Beanspruchung |
Aufzugsanlagen | 12 Monate | Gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist |
Die Prüffristen müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um eine sichere Nutzung der Arbeitsmittel zu gewährleisten.
Was muss dokumentiert werden?
Die Prüfung von Arbeitsmitteln muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Dabei sind je nach Arbeitsmittel und Prüfverfahren unterschiedliche Nachweise erforderlich.
Die Dokumentation muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Arbeitsmittels (z. B. Maschinentyp, Inventarnummer)
- Datum der Prüfung
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Art der Prüfung (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messverfahren)
- Ergebnis der Prüfung (einwandfrei, Mängel festgestellt)
- Maßnahmen zur Mängelbeseitigung (falls erforderlich)
- Datum der nächsten Prüfung
Zusätzlich kann es erforderlich sein, eine Prüfplakette direkt am Arbeitsmittel anzubringen, um die letzte und nächste Prüfung auf einen Blick ersichtlich zu machen.
Aufbewahrungspflicht der Prüfprotokolle
Die Prüfprotokolle müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen zu können. Die Aufbewahrungsfrist hängt von den jeweiligen Vorschriften ab.
- Elektrische Betriebsmittel: Bis zur nächsten Prüfung, mindestens jedoch ein Jahr
- Gabelstapler und Flurförderzeuge: Mindestens ein Jahr nach der letzten Prüfung
- Aufzugsanlagen: Mindestens zehn Jahre
- Druckbehälter und überwachungsbedürftige Anlagen: Mindestens fünf Jahre
Bei überwachungsbedürftigen Anlagen muss der Prüfbericht jederzeit am Betriebsort verfügbar sein. Für andere Arbeitsmittel empfiehlt es sich, die Dokumentation digital oder in Papierform zentral abzulegen.
Fazit
Die Prüffristen für Arbeitsmittel sind nicht pauschal vorgegeben, sondern müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Dokumentation der Prüfungen ist essenziell, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen und im Schadensfall rechtlich abgesichert zu sein. Unternehmen sollten ein strukturiertes System zur Verwaltung der Prüfprotokolle einführen, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.
8. Praxisanleitung: Wie organisiere ich die wiederkehrende Prüfung?
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln erfordert eine systematische Vorgehensweise, um gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Eine klare Organisation der Prüfprozesse hilft dabei, keine Fristen zu übersehen und die Dokumentation lückenlos zu führen.
Schritt 1: Arbeitsmittelverzeichnis anlegen
Ein vollständiges Arbeitsmittelverzeichnis bildet die Grundlage für die Prüfplanung. Es enthält alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel und ermöglicht eine strukturierte Verwaltung.
Wichtige Angaben im Arbeitsmittelverzeichnis:
- Bezeichnung des Arbeitsmittels
- Inventarnummer oder Standort
- Datum der letzten Prüfung
- Vorgeschriebene Prüffristen
- Zuständiger Prüfer
Besonders in größeren Betrieben oder bei einer hohen Anzahl an Arbeitsmitteln empfiehlt sich der Einsatz einer Software zur Verwaltung von Prüfintervallen und -protokollen.
Schritt 2: Gefährdungsbeurteilung durchführen
Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche Prüfungen erforderlich sind, in welchem Umfang sie durchzuführen sind und wie oft sie wiederholt werden müssen. Dabei werden folgende Fragen geklärt:
- Welche potenziellen Gefahren bestehen beim Einsatz des Arbeitsmittels?
- Welche Prüfmethoden sind erforderlich?
- Sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig?
- Gibt es besondere Betriebsbedingungen, die häufigere Prüfungen erfordern?
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht nach § 3 BetrSichV und dient als Basis für die Prüfplanung.
Schritt 3: Rechtsgrundlage und Prüfvorgaben ermitteln
Neben der Betriebssicherheitsverordnung sind zahlreiche weitere Vorschriften für die Prüfung von Arbeitsmitteln relevant. Je nach Arbeitsmittel müssen unterschiedliche Regelwerke beachtet werden, darunter:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201, TRBS 1203)
- DGUV-Vorschriften
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Herstellerangaben
Anhand dieser Vorgaben lassen sich die Prüffristen und der Prüfaufwand konkret bestimmen.
Schritt 4: Befähigte Person beauftragen
Für die Prüfung müssen qualifizierte Fachkräfte beauftragt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Interne Prüfung durch eine befähigte Person: Die Anforderungen sind in TRBS 1203 geregelt. Eine befähigte Person benötigt eine einschlägige Berufsausbildung, mindestens ein Jahr Erfahrung mit den betreffenden Arbeitsmitteln und aktuelle Fachkenntnisse.
- Externe Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS): Für überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, Druckbehälter oder bestimmte elektrische Betriebsmittel ist eine externe Prüfung vorgeschrieben.
Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen und die Verantwortlichkeiten klar festlegen.
Schritt 5: Checkliste für die Prüfung erstellen
Eine strukturierte Checkliste hilft, alle relevanten Prüfpunkte zu erfassen und erleichtert die Dokumentation. Die Checkliste sollte folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Arbeitsmittels
- Prüfumfang (z. B. Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messverfahren)
- Prüffrist und nächster Prüftermin
- Name der prüfenden Person
- Rechtsgrundlage der Prüfung
- Mögliche Mängel und Maßnahmen zur Behebung
Eine Checkliste kann individuell für jedes Arbeitsmittel erstellt oder aus bestehenden Vorlagen angepasst werden.
Schritt 6: Prüfung durchführen
Je nach Art des Arbeitsmittels erfolgt die Prüfung durch:
- Sichtprüfung auf äußere Schäden oder fehlende Sicherheitsvorrichtungen
- Funktionsprüfung zur Überprüfung der Betriebssicherheit
- Messverfahren zur Kontrolle elektrischer oder mechanischer Parameter
- Labortechnische Untersuchung, falls spezielle Analysen erforderlich sind
Falls Mängel festgestellt werden, müssen diese dokumentiert und entsprechende Maßnahmen zur Behebung eingeleitet werden.
Schritt 7: Dokumentation und Nachverfolgung
Nach jeder Prüfung ist eine vollständige Dokumentation erforderlich. Diese muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Datum der Prüfung
- Ergebnis der Prüfung
- Festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen
- Name der prüfenden Person
- Datum der nächsten Prüfung
Prüfprotokolle müssen je nach Arbeitsmittel für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Die gesetzlichen Vorgaben variieren zwischen einem Jahr (z. B. für elektrische Betriebsmittel) und zehn Jahren (z. B. für Aufzugsanlagen).
Eine digitale Verwaltung der Prüfprotokolle erleichtert die Nachverfolgung und sorgt dafür, dass keine Fristen übersehen werden.
Fazit
Die systematische Organisation der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sicherheitsrisiken minimiert werden. Eine klare Struktur mit einem Arbeitsmittelverzeichnis, regelmäßiger Gefährdungsbeurteilung, gut dokumentierten Prüfungen und einer lückenlosen Nachverfolgung reduziert den administrativen Aufwand und sorgt für einen sicheren Betriebsablauf.
9. Wichtige Beispiele prüfpflichtiger Arbeitsmittel
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln dient dazu, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Während einige Arbeitsmittel durch allgemeine Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die DGUV-Vorschriften geregelt sind, gibt es für bestimmte Kategorien spezifische Prüfanforderungen. Im Folgenden werden einige der wichtigsten prüfpflichtigen Arbeitsmittel und ihre Prüfanforderungen vorgestellt.
Elektrische Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Dabei wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden.
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Maschinen, Produktionsanlagen oder fest installierte Verteilerkästen müssen alle vier Jahre geprüft werden.
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Handbohrmaschinen, Verlängerungskabel oder Bürogeräte müssen je nach Einsatzbereich alle sechs bis 24 Monate geprüft werden.
Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, eine Messprüfung und eine Funktionskontrolle. Sie darf von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person durchgeführt werden.
Hebezeuge und Krane
Hebezeuge und Krane unterliegen besonderen Prüfanforderungen nach der BetrSichV, DGUV Vorschrift 52 („Krane“) und DGUV Vorschrift 54 („Winden, Hub- und Zuggeräte“) sowie der TRBS 1201.
- Krane müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
- Winden, Hub- und Zuggeräte sind ebenfalls jährlich zu prüfen.
- Lastaufnahmemittel wie Hebebänder oder Anschlagketten müssen mindestens einmal pro Jahr einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Zusätzlich sind in bestimmten Intervallen Belastungsproben und Sonderprüfungen erforderlich. Die Prüfungen dienen dazu, Verschleißerscheinungen oder sicherheitskritische Schäden frühzeitig zu erkennen.
Druckanlagen
Druckbehälter, Dampfkessel und Rohrleitungen unterliegen strengen Prüfvorschriften nach der BetrSichV, TRBS 1201 und den technischen Vorschriften der DGUV. Diese Anlagen gelten als überwachungsbedürftig und müssen daher von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie dem TÜV oder der DEKRA geprüft werden.
- Druckbehälter mit einem bestimmten Druck-Volumen-Produkt müssen regelmäßig auf Dichtheit und Materialverschleiß geprüft werden.
- Dampfkesselanlagen unterliegen einer Prüfpflicht vor der Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen durch eine ZÜS.
- Rohrleitungen für Gase oder gefährliche Flüssigkeiten erfordern ebenfalls wiederkehrende Prüfungen.
Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, wobei viele Druckanlagen einer fünfjährigen wiederkehrenden Prüfung unterliegen.
Leitern und Gerüste
Leitern und Gerüste gehören zu den häufigsten Arbeitsmitteln und unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht nach der BetrSichV, DGUV Regel 100-500 und TRBS 2121.
- Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Zusätzlich sollte eine Sichtprüfung vor jeder Benutzung durch den Anwender erfolgen.
- Gerüste müssen vor der ersten Nutzung sowie nach jeder wesentlichen Änderung oder längerer Nichtbenutzung geprüft werden. Regelmäßige Prüfungen erfolgen durch eine befähigte Person.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Stabilität, der Rutschfestigkeit und möglichen Beschädigungen durch Korrosion oder Materialermüdung.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung muss gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 112-198 („Benutzung von PSA gegen Absturz“) regelmäßig geprüft werden.
- Atemschutzgeräte und Schutzhelme müssen vor jeder Nutzung visuell geprüft und regelmäßig durch eine befähigte Person gewartet werden.
- Sicherheitsgurte und Seile für Höhenarbeiten sind mindestens einmal jährlich einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.
- Schutzkleidung und Handschuhe müssen je nach Herstellerangaben geprüft und ausgetauscht werden, wenn sie sichtbare Mängel aufweisen.
Besondere Prüfanforderungen gelten für PSA gegen Absturz, die nur von speziell geschulten Sachkundigen geprüft werden darf.
Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen
Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, unterliegen besonders strengen Prüfanforderungen nach der BetrSichV, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRBS 1201.
- Elektrische Geräte mit Explosionsschutz (Ex-Schutz) müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden.
- Lüftungsanlagen und Gaswarnsysteme in Ex-Bereichen müssen je nach Einsatzbedingungen jährlich oder häufiger geprüft werden.
- Mechanische Anlagen, die Funkenbildung erzeugen könnten, müssen in festen Intervallen auf sichere Funktion geprüft werden.
Für diese Prüfungen sind speziell geschulte Sachverständige oder zugelassene Überwachungsstellen erforderlich.
Fazit
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist unerlässlich, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die Prüffristen und Prüfvorgaben variieren je nach Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Prüfprozesse gut organisiert sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine sorgfältige Dokumentation der Prüfungen hilft, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Betriebssicherheit langfristig zu gewährleisten.
10. Checkliste für die Arbeitsmittelprüfung
Eine strukturierte Checkliste hilft dabei, die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln effizient zu organisieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische Arbeitsmittel, deren Prüfumfang, Prüffristen, verantwortliche Prüfer und die erforderliche Dokumentation.
Arbeitsmittel | Prüfumfang | Prüffrist | Prüfer | Dokumentation |
---|---|---|---|---|
Gabelstapler | Sicht- & Funktionsprüfung | Jährlich | Befähigte Person | Prüfprotokoll |
Feuerlöscher | Wartung & Dichtheitsprüfung | Alle 2 Jahre | Sachkundiger | Prüfbescheinigung |
Aufzugsanlagen | Sicherheitsprüfung | 12 Monate | Zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA) | Prüfplakette |
Elektrische Betriebsmittel (ortsveränderlich) | Sichtprüfung, Messverfahren | 6–24 Monate | Elektrofachkraft oder befähigte Person | Prüfprotokoll |
Elektrische Betriebsmittel (ortsfest) | Isolationsprüfung, Schutzleiterprüfung | 4 Jahre | Elektrofachkraft | Prüfprotokoll |
Leitern und Tritte | Sicht- & Belastungsprüfung | Jährlich | Befähigte Person | Prüfprotokoll |
Hebezeuge & Krane | Traglastprüfung, Sichtprüfung | 12 Monate | Befähigte Person | Prüfbescheinigung |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Sichtprüfung, Funktionsprüfung | Vor jeder Nutzung + 12 Monate | Sachkundiger | Prüfprotokoll |
Druckbehälter | Dichtheitsprüfung, Materialprüfung | 5 Jahre | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) | Prüfbericht |
Gerüste | Standfestigkeitsprüfung, Sichtprüfung | Vor jeder Nutzung + Jährlich | Befähigte Person | Prüfprotokoll |
Maschinen in Ex-Bereichen | Explosionsschutzprüfung, Sicherheitskontrolle | 12 Monate | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) | Prüfbericht |
Lüftungsanlagen in Ex-Bereichen | Funktionsprüfung, Dichtheitsprüfung | 12 Monate | Befähigte Person oder ZÜS | Prüfbericht |
Anwendung der Checkliste
Diese Checkliste sollte regelmäßig überprüft und an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden. Ergänzend empfiehlt es sich, eine digitale Verwaltung der Prüfprotokolle einzuführen, um Prüffristen automatisch zu überwachen und eine lückenlose Dokumentation sicherzustellen.
11. Fazit: Warum sich die Einhaltung der Prüfpflicht lohnt
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und Effizienz eines Unternehmens. Die konsequente Einhaltung der Prüfvorschriften trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden, Betriebsausfälle zu reduzieren und rechtliche Risiken zu minimieren.
Höhere Arbeitssicherheit
Die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln stellt sicher, dass technische Defekte oder Verschleißerscheinungen frühzeitig erkannt und behoben werden. Dadurch sinkt das Risiko von Arbeitsunfällen erheblich. Eine funktionierende Sicherheitsausrüstung und geprüfte Maschinen schützen nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Sachwerte und Produktionsabläufe.
Rechtliche Absicherung für Arbeitgeber
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand zu halten. Verstöße gegen diese Verpflichtung können zu hohen Geldstrafen, Haftungsansprüchen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen belegt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist und reduziert so das rechtliche Risiko.
Vermeidung von Unfällen und Produktionsausfällen
Arbeitsunfälle oder technische Defekte führen nicht nur zu Verletzungen, sondern oft auch zu Produktionsstillständen. Ungeplante Ausfälle von Maschinen oder Betriebsmitteln verursachen hohe Kosten und können die Lieferfähigkeit eines Unternehmens beeinträchtigen. Durch präventive Prüfungen werden Defekte frühzeitig erkannt und teure Stillstandszeiten vermieden.
Verbesserung der Betriebseffizienz
Gut gewartete und regelmäßig geprüfte Arbeitsmittel arbeiten zuverlässiger und effizienter. Die Lebensdauer von Maschinen und Anlagen wird verlängert, und ungeplante Reparaturen werden reduziert. Zudem sorgt eine systematische Prüfstrategie für eine optimierte Nutzung der Ressourcen und eine bessere Planbarkeit im Betrieb.
Fazit
Die Einhaltung der Prüfpflicht ist weit mehr als eine gesetzliche Notwendigkeit – sie ist eine Investition in Sicherheit, Effizienz und wirtschaftlichen Erfolg. Unternehmen, die ihre Prüfprozesse professionell organisieren und dokumentieren, profitieren von einem sicheren Arbeitsumfeld, geringeren Ausfallzeiten und einer besseren rechtlichen Absicherung. Eine gut strukturierte Prüfstrategie zahlt sich langfristig aus und leistet einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Unternehmenserfolg.
12. Unsere Dienstleistung: Ausbildung zur befähigten Person nach TRBS 1203
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- Prüfung von Handhubwagen gemäß DGUV Vorschrift 68: Ein Aufbaukurs für bereits qualifizierte befähigte Personen, die ihre Kenntnisse erweitern und sich für die professionelle Prüfung von Handhubwagen qualifizieren möchten. sicherheitsingenieur.nrw
- Prüfung von Leitern und Tritten: Dieser Kurs qualifiziert Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen. sicherheitsingenieur.nrw
- Prüfung von Gerüsten gemäß DGUV 201-011: In diesem Online-Kurs lernen Sie, was für die Prüfung von Gerüsten nach der Montage erforderlich ist, bevor sie an den Nutzer übergeben werden. sicherheitsingenieur.nrw+2sicherheitsingenieur.nrw+2sicherheitsingenieur.nrw+2
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