§ 618 BGB – Ein unverzichtbares Fundament für die Arbeitssicherheit

Der § 618 BGB bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage im deutschen Arbeitsrecht, die den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz regelt. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFAs) ist ein tiefes Verständnis dieses Paragraphen unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten effektiv zu gewährleisten. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Erläuterung des § 618 BGB, um SIFAs bei der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen in der Praxis zu unterstützen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen

(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

1) Schutzpflicht des Arbeitgebers

Absatz 1 des § 618 BGB legt fest, dass der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) verpflichtet ist, Arbeitsräume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die zur Verrichtung der Dienste benötigt werden, sicher und gesundheitsförderlich einzurichten und zu unterhalten. Darüber hinaus müssen die unter der Anordnung oder Leitung des Dienstberechtigten stehenden Dienstleistungen so geregelt sein, dass der Verpflichtete (Arbeitnehmer) vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist, soweit es die Natur der Dienstleistung zulässt.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für SIFAs bedeutet dies, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber dafür Sorge tragen müssen, dass alle Aspekte der Arbeitsumgebung — von der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze bis hin zur Sicherheit der verwendeten Maschinen — den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer unterstützen. Die Beurteilung, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der Art der Tätigkeit, den dabei verwendeten Materialien und Geräten sowie den Arbeitsbedingungen ab. SIFAs beraten hier beim erstellen der Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten.

(2) Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.

2) Erweiterte Schutzmaßnahmen bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft

Absatz 2 erweitert die Schutzpflicht des Arbeitgebers auf Arbeitnehmer, die in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen sind. In diesem Fall umfasst die Schutzpflicht auch die Bereitstellung geeigneter Wohn- und Schlafraumsituationen, angemessener Verpflegung sowie die Regelung der Arbeits- und Erholungszeiten, um die Gesundheit, Sittlichkeit und religiöse Bedürfnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Anwendungsbereich für SIFAs

Dieser Abschnitt ist besonders relevant für SIFAs, die in Branchen wie der häuslichen Pflege oder bei Arbeitgebermodellen arbeiten, wo Arbeitnehmer in die private Lebensführung integriert sind. SIFAs sollten sicherstellen, dass auch in diesen Fällen eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt wird, die über den physischen Arbeitsplatz hinausgeht und auch die Lebensbedingungen berücksichtigt.

(3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung.

3) Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Schutzpflicht

Absatz 3 verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wenn der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen zur Sicherung des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers nicht erfüllt, kommen die Regelungen für unerlaubte Handlungen (§§ 842 bis 846 BGB) zur Anwendung, was Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.

Bedeutung für die Arbeit von SIFAs

Dieser Abschnitt unterstreicht die Wichtigkeit der präventiven Arbeit von SIFAs. Sie müssen nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen, sondern auch aktiv an der Vermeidung von Verstößen mitwirken, um potenzielle Schadensersatzansprüche zu verhindern. Die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen und der Unterweisungen der Arbeitnehmer spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bildet das Rückgrat eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Sie ist ein vielschichtiges Konzept, das weit über die Bereitstellung grundlegender Sicherheitsvorkehrungen hinausgeht. Dieser Artikel entfaltet die vielfältigen Dimensionen der Fürsorgepflicht, gestützt auf rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Anwendungen, speziell ausgerichtet auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Fürsorgepflicht: Eine grundlegende Definition

Im Kern verpflichtet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers diesen, Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu ergreifen. Dazu zählen der Schutz vor Unfällen, die Bereitstellung eines adäquaten Arbeitsplatzes sowie ein respektvoller Umgang. Obwohl der Begriff “Fürsorgepflicht” nicht explizit in einem Gesetz verankert ist, fußt er auf dem Grundsatz von “Treu und Glauben” im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und wird durch diverse gesetzliche Vorschriften konkretisiert, darunter insbesondere § 618 BGB.

Die gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht

Der § 618 BGB verlangt von Arbeitgebern, Arbeitsräume, Vorrichtungen und Gerätschaften so zu gestalten und zu unterhalten, dass die Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Dieser Paragraph macht deutlich, dass die Fürsorgepflicht nicht durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeschränkt oder aufgehoben werden kann.

Weiterführend wird die Fürsorgepflicht in zahlreichen Gesetzen, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), präzisiert. Diese Gesetze bilden zusammen mit den Regelwerken der Berufsgenossenschaften das Fundament für SIFAs, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen und zu erhalten.

Ausgleich zwischen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Umsetzung der Fürsorgepflicht erfordert eine ausgewogene Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer müssen zumutbare Risiken akzeptieren, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens erforderlich sind. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Risiken, soweit die Natur der Dienstleistung es zulässt, zu minimieren.

Bereiche der Fürsorgepflicht

Die Fürsorgepflicht umfasst zahlreiche Aspekte, darunter Arbeitsschutz, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Schutz der persönlichen Sachen der Arbeitnehmer. Besonders hervorzuheben ist die psychische Gesundheit, die in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt ist. Arbeitgeber müssen für ein Arbeitsumfeld sorgen, das frei von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung ist und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter schützt.

Erhöhte Fürsorgepflicht in besonderen Fällen

Für bestimmte Gruppen, wie Schwangere, Minderjährige und Schwerbehinderte, besteht eine erhöhte Fürsorgepflicht. Hier sind SIFAs gefragt, spezifische Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um diesen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden.

Konsequenzen bei Verletzung der Fürsorgepflicht

Die Nichterfüllung der Fürsorgepflicht kann schwerwiegende Konsequenzen für Arbeitgeber haben, von rechtlichen Schritten bis hin zu Schadensersatzforderungen. Daher ist es essentiell, dass SIFAs die Einhaltung der Fürsorgepflicht kontinuierlich überwachen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Fazit

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein umfangreiches Konzept, das weit über die Vermeidung von Unfällen hinausgeht. Für SIFAs bietet sie eine wichtige rechtliche und ethische Grundlage für ihre Arbeit. Durch die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes tragen sie nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei, sondern fördern auch eine Kultur der Fürsorge im Unternehmen, die letztlich zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität führt.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Optimaler Büroarbeitsplatz

Optimaler Büroarbeitsplatz: Mit Ergonomie am Arbeitsplatz zu einem gesunden Arbeitsgefühl

Wer berufsbedingt viele Stunden am Tag vor dem PC auf einem Bürostuhl verbringt, wird irgendwann mit den Folgen konfrontiert. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Büroangestellte früher oder später unter Rückenproblemen leiden. Auch die Augen stehen unter erhöhtem Anspruch. Spätestens im fortgeschrittenen Zeitalter der Digitalisierung werden die meisten Aufgaben im Büro am PC erledigt. Im Besprechungsraum haben Laptops und Tablets ebenfalls Hochkonjunktur. Die Büroangestellten verbringen ihre Arbeitszeit größtenteils sitzend. Moderne Arbeitgeber setzen daher auf innovative Büromöbeltrends, die gesundheitlichen Spätschäden vorbeugen. Gleichzeitig bieten diese Möbel eine ansprechende Optik. Bei der Ausstattung der heutigen Büroarbeitsplätze fällt zunehmend der Begriff Ergonomie am Arbeitsplatz.

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Ergonomie: Was ist das?

Unter Ergonomie ist die Anpassung von Arbeitsbedingungen an den Menschen zu verstehen, nicht umgekehrt, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war. Die Übersetzung des Begriffes Ergonomie stammt aus dem Griechischen (ergon = Arbeit, nomos = Regel/Gesetz). Die Arbeitgeber von heute nehmen das Thema Ergonomie am Arbeitsplatz sehr ernst. Denn sie wissen: Ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze dienen der Körpergesundheit ebenso wie dem seelischen Wohlbefinden der Mitarbeiter. Fühlen Mitarbeiter sich an ihrem Arbeitsplatz rundum wohl, erbringen Sie mehr positive Arbeitsergebnisse.

Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes: Der Schreibtisch

Um dem hohen Anspruch der Ergonomie am Arbeitsplatz gerecht zu werden, ist die optimale Planung die beste Voraussetzung.

Der Schreibtisch
Die Planung beginnt beim Büroschreibtisch mit der optimalen Schreibtischhöhe. Der Tisch sollte verstellbar sein (Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen). Herkömmliche, nicht verstellbare, Schreibtische bieten konstant eine Höhe von 72 cm. Diese Schreibtischhöhe wird nur wenigen Menschen gerecht. Der optimale Bürotisch weist eine anpassbare Höhe zwischen 66 und 75 cm aus. Büromöbelausstatter und wir verfügen über einfache Rechensysteme zum Ausrechnen der Schreibtischhöhe unter Einbeziehung der Körpergröße. Derartige Rechner finden man hier: Link. Bürostuhl und Schreibtisch sind bei der Berechnung der Schreibtischhöhe immer in Relation zu sehen. Zwei Beispielberechnungen für die optimale Höhe des Büroschreibtisches:

Körpergröße: 165 cm
Schreibtischhöhe: 70 cm
Höhe Stehtisch: 104 cm
Stuhlhöhe: 44 cm

Körpergröße: 180 cm
Schreibtischhöhe: 76 cm
Höhe Stehtisch: 114 cm
Stuhlhöhe: 48 cm

Tipp:
Die Rechenbeispiele geben lediglich Richtwerte vor. Jeder Mensch ist unterschiedlich gebaut. Bei gleicher Körpergröße haben einige Menschen längere Beine, die anderen einen längeren Oberkörper. Mit dem ergonomischen Büroschreibtisch ist eine individuelle Anpassung jederzeit möglich.

Schreibtischhöhe selbst einstellen in sieben Schritten
Nicht alle Unternehmen schicken Fachleute, wie z.B. die Sifa, um der Ergonomie am Arbeitsplatz gerecht zu werden. Viele Mitarbeiter kümmern sich selbst darum. Nur sieben Schritte zum Ausrichten der passenden Bürotischhöhe:

1. Der Mitarbeiter setzt sich auf den Bürostuhl.
2. Die Unterarme liegen auf den Armlehnen oder der Tischplatte, die Tastatur genau waagerecht zu den Unterarmen.
3. Oberarme hängen locker (nicht angespannt) herunter.
4. Die optimale Ausrichtung ist gegeben, wenn Ober- und Unterarme einen rechten Winkel zueinander bilden. Ist das nicht der Fall, kann der Bürostuhl höher oder niedriger eingestellt werden.
5. Ober- und Unterschenkel weisen im Optimalfall einen 90-Grad-Winkel auf.
6. Der Rücken liegt fest und möglichst gerade an der Rückenlehne an, um einen Buckel zu vermeiden.
7. Falls Bürostuhl oder Büroschreibtisch etwas zu hoch sind, kann eine Fußstütze zur dauerhaften Aufrechterhaltung der korrekten Sitzhaltung beitragen.

Ist der Austausch aller Schreibtische zwingend notwendig, um die Ergonomie am Arbeitsplatz zu verbessern?

Arbeitgeber sollten sich schon um die Büroausstattung für ihre Mitarbeiter Gedanken machen. Jedoch ist es den wenigsten Unternehmen von jetzt auf gleich möglich, sämtliche Büromöbel auszutauschen. Bei vielen Schreibtischtypen lassen sich feste Tischbeine gegen verstellbare Füße austauschen.

Anschließend lässt sich die Schreibtischhöhe ganz einfach durch Drehen der Ausgleichsfüße variieren.

Letztlich kommt es nicht nur auf den Bürotisch an, sondern auf die bestmögliche Gesamtausstattung eines jeden Büroarbeitsplatzes.

Gesundes Arbeiten am Schreibtisch

Ist der Bürotisch optimal eingestellt, sollten weitere vorteilhafte Komponenten in Betracht gezogen werden, damit ein gesundes Arbeiten im Büro gewährleistet ist:

  • Die Arbeitsumgebung sollte möglichst ruhig sein.
  • Die Lordosenstütze (ergonomische Form einer Rückenstütze) des Stuhls ist auf Lendenwirbelhöhe einzustellen, um eine unterstützende Wirkung des Rückens zu erreichen.
  • Der Abstand zum Büro Monitor beträgt etwa eine Armlänge.
  • Die Bildschirmoberkante befindet sich im Optimalfall maximal auf Augenhöhe.
  • Die beste Luftfeuchte bewegt sich zwischen 40 und 60 %, die Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad.
  • Größe der Tischplatte: mindestens 80 x 160 cm

Die Schreibtischhöhe sollte so weit verstellbar sein, dass ein Sitzarbeitsplatz mit wenigen Handgriffen zum Steharbeitsplatz wird. Sehr bewährt haben sich dabei elektrisch einstellbare Schreibtische. Denn schon lange steht fest: Wer acht Stunden sitzend im Büro verbringt, schadet seiner Gesundheit. Daher empfehlen Gesundheitsexperten, im Wechsel sitzend und stehend zu arbeiten. Zwischendurch kann sich der Mitarbeiter auch durch den Raum bewegen, während er zum Beispiel telefoniert.

Dynamisches Sitzen: Die Zauberformel für gesünderes Arbeiten?

Wer auf seinem Bürostuhl in immer gleicher Position verharrt, der schadet auf Dauer seinem Körper. Auch das Denken soll so stärker eingeschränkt sein. Ideen können nicht fließen. In den letzten Jahren haben Büromöbelhersteller, Arbeitgeber und Arbeitnehmer das dynamische Sitzen entdeckt. Diese moderne Form des Sitzens beugt sowohl Muskel- als auch Skeletterkrankungen vor.

Durch dynamisches Sitzen auf dem dynamischen Bürostuhl steigern Büroangestellte ihre Bewegung während der Bildschirmarbeit oder in Besprechungen. Die Sitzposition wird beim dynamischen Sitzen möglichst häufig gewechselt. Speziell angefertigte Bürostühle unterstützen dieses moderne gesundheitsfördernde System des bewegten Sitzens. Die Sitzfläche wie die Rückenlehne verfügen dabei über einen bestimmten Bewegungsspielraum. Aber auch, wer auf einem starren Bürostuhl seine Büroaufgaben verrichtet, sollte ab und an seine Sitzposition verändern.

Wer jeden Tag 6 bis 8 Stunden starr auf seinem Bürostuhl verbringt, bewirkt langfristig Schäden an der Wirbelsäule. Die Bandscheiben werden schon nach kurzer Zeit starren Sitzens nicht mehr richtig durchblutet. Die Rückenmuskulatur leistet Schwerstarbeit zur Unterstützung des Rückens. Dynamisches Sitzen ist die beste Möglichkeit, den Körper flexibel zu halten und einzelne Körperpartien nicht zu stark zu belasten.

Darüber hinaus ermüden wir nicht so schnell, wenn wir auch sitzend in Bewegung bleiben. Das dynamische Sitzen umfasst vorrangig drei Sitzhaltungen:

1. die vordere Sitzhaltung
2. die hintere Sitzhaltung
3. die aufrechte Sitzhaltung

Was sollte der Bürostuhl zum Dynamischen Sitzen leisten
Völlig starre Bürostühle sind heute in den großen Büros kaum noch zu finden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen um die Bedeutung von Bewegung und Flexibilität. Dynamisch verwendbare Bürostühle gibt es inzwischen wie Sand am Meer in vielen Preisklassen.

Drei Stuhltypen für Dynamisches Sitzen kurz vorgestellt

Typ 1: Bürostuhl mit Mindestausstattung
Hierbei handelt es sich um die einfachste Form eines Bürostuhls. Dieser verfügt zumindest über eine bewegungsfördernde Wippmechanik, die Möglichkeit der Höhenverstellung und feste Armlehnen.

Typ 2: Bürostuhl mit körpergerechter gesundheitsfördernder Ausstattung
Bei diesem Bürostuhltyp aus dem mittleren Preissegment sollten mindestens folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Synchronmechanik
  • höhenverstellbare Rückenlehne
  • Körpergewichtseinstellung
  • Lordosenstütze
  • 2-D-Armlehnen

Typ 3: Bürostuhl mit Optimalausstattung
Der optimale Bürostuhl verfügt über eine 3D-Mechanik. Neben der höhenverstellbaren Rückenlehne und einer Möglichkeit der Körpergewichtseinstellung bietet dieser Stuhl aus einem höheren Preissegment mindestens eine Nacken- oder Kopfstütze sowie 4D-Armlehnen. Auch eine Sitztiefen- und Sitzneigenverstellung sind oftmals in dieser Stuhlausstattung enthalten. Damit unterstützt ein Bürostuhl vom Typ 3 das dynamische Sitzen in den drei wichtigsten Sitzhaltungen: die vordere, aufrechte und hintere Sitzhaltung.

Was viele nicht wissen: Die drei Bürostuhl-Typen stehen immer in einem engen Zusammenhang mit der darauf verbrachten Arbeitszeit. Dementsprechend gestaltet sich auch Anschaffung von Bürostühlen.

Der Bürostuhl vom einfachen Typus 1 eignet sich für eine maximale Sitzzeit von 4 Stunden täglich. Auf Typ 2 lassen sich sehr gut 8 Stunden aushalten, während auf Typ 3 mit Bestausstattung auch schon mal Überstunden (8 Stunden +) machbar sind, ohne dem Körper zu schaden.

Bürostuhl was beachten: Die Bedeutung des Bürostuhls und seiner einzelnen Bestandteile für die Gesundheit

Der Bürostuhl basiert im Wesentlichen auf fünf einzelnen Bestandteilen: Rückenlehne, Armlehnen, Sitzfläche, Sitzmechanik sowie den Rollen. Im Optimalfall schützt jeder Teil des Stuhls die Gesundheit der Menschen, die viel Zeit ihres Tages darauf verbringen.

Rückenlehne:
Eine Rückenlehne stützt sowohl den Rücken- als auch den Schulterbereich. Daher sollte diese immer an die Körpergröße anpassbar sein und im Optimalfall eine Lordosenstütze enthalten.

Armlehnen:
Die Armlehnen unterstützen die präzise Sitzhaltung, wenn die Arme im 90-Grad-Winkel ausgerichtet sind. Auch die Armlehnen sollten höhenverstellbar sein. Sie entlasten die Nackenpartie sowie den Schulterbereich.

Sitzmechanik:
Die Sitzmechanik (Wippmechanik, Synchronmechanik oder 3D-Mechanik) dient überwiegend der Bewegung und damit verbundenen Stärkung der Muskulatur.

Sitzfläche:
Die optimale Sitzfläche beim Bürostuhl ist flexibel einstellbar, ausgerichtet an der Körpergröße. Die Sitzfläche ist entsprechend gut eingestellt, wenn die Füße bei bequemer Sitzhaltung gerade auf dem Boden abgestellt sind. Eine Entlastung der Beine und des Rückens ist so gewährleistet.

Rollen:
Den Rollen des Bürostuhls wird oft wenig Beachtung geschenkt. Diese erfüllen jedoch eine Vielzahl an Funktionen. Die Rollen sollten vor allem an der Bodenausstattung orientieren, um ein gefährliches Wegrollen zu verhindern, während sich jemand hinsetzt oder seine Arbeiten ausführt. Daher gibt es drei verschiedene Rollentypen für den Bürostuhl:

1. Teppich und weiche Böden: harte Rollen für weiche Böden
2. Parkett und Fliesen: weiche Rollen für harte Böden
3. für viele Bodentypen geeignet: Multifunktionsrollen

Die Büromöbel stehen – Ist damit der Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet?

Eine zeitgemäße gesundheitsbewahrende Büromöbelausstattung leistet viel. Jedoch gehört noch mehr zu einem ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz. Mit diesen sieben Grundregeln ist Büroarbeit auf gesunder Basis und mit einem positiven Arbeitsgefühl möglich:

  • Mindestfläche je Arbeitsplatz: 10 m²
  • bestmögliche Lichtverhältnisse (Beleuchtung und Tageslicht)
  • optimale Temperatur am Arbeitsplatz: 20 bis 22° Celsius
  • optimale Luftfeuchtigkeit in Büroräumen: 40 bis 60 %
  • Monitor / Bildschirm: mindestens 22“ (schont die Augen)
  • Pflanzen im Büro: verbessern erwiesenermaßen die Arbeitsatmosphäre
  • niedriger Lärmpegel: erhöht die Konzentration, vermeidet Ablenkung

Ergonomie-Vorgaben und DIN-Normen wie DIN EN ISO 9241 und DIN EN ISO 10075 regeln die Umsetzung von ergonomischen Arbeitsplätzen.

Beachtenswert: Die zwei L-Spezialthemen Luftfeuchtigkeit und Lichtverhältnisse im Büro

Kommunizieren Menschen über das Thema ‘Optimaler Büroarbeitsplatz’ oder ‘Ergonomie am Arbeitsplatz’, gehen die Gedanken zunächst in Richtung Büromöbel. Jedoch weisen gerade die Gesundheitskassen immer wieder darauf hin, dass die Luftfeuchtigkeit im Büro und bestmögliche Lichtverhältnisse ganz oben auf die Prioritätenliste für gut ausgestaltete Büroarbeitsplätze gehören.

Luftfeuchtigkeit
Mit der bestmöglichen Luftfeuchtigkeit am Büroarbeitsplatz zwischen 40 und 60 % lassen sich viele Gesundheitsrisiken vermeiden:

– Heiserkeit und sogar Kehlkopfentzündungen,
– erhöhte Ansteckungsgefahr durch Grippeviren,
– trockene Haut bis hin zu Neurodermitis oder Schuppenflechte,
– trockene und tränende Augen.

Lichtverhältnisse
Arbeitsmediziner empfehlen für Büro- und Bildschirmtätige eine Lichtstärke, die mindestens 500 Lux beträgt. Der Vergleich: Das Außenlicht kann an Sommertagen bis zu 100.000 Lux betragen. An einem Büroarbeitsplatz ohne optimale Lichtverhältnisse treten schnell Ermüdungserscheinungen auf und die Konzentration lässt nach.

Auch die Helligkeit am Büro Monitor ist wichtiger Bestandteil des guten Arbeitens. Das Computerlicht sollte nicht zu hell eingestellt sein. Von einem Kontrast zu den Fenstern ist abzuraten. Hier hilft die arbeitsmedizinische Faustregel: Der Büro Monitor ist optimal im rechten Winkel zum Fenster aufgestellt, um möglichst optimal die natürlichen Lichtverhältnisse auszunutzen.

Fazit

Jeder Arbeitgeber weiß, wie wichtig bestmöglich eingerichtete Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und das gesamte Büroklima sind. Erwiesen ist zudem, dass sich die Arbeitsleistung durch einen ansprechenden Büroarbeitsplatz deutlich verbessert. Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und freuen sich darauf, ins Büro zu gehen. An ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen entwickeln Mitarbeiter Ideen, weil sie entspannter sind. Auch das Miteinander in Teams wird so gestärkt. Die Vorteile im gesundheitlichen Bereich überwiegen hier deutlich: Rückenschmerzen, Kopfschmerzen und mögliche Spätschäden, wie Bandscheibenvorfälle werden so vermieden bzw. vollständig verhindert. Viele Büros leben die optimale Büroausstattung bereits. Doch nicht jeder Arbeitgeber verfügt über das Budget zur sofortigen Umsetzung. Dabei können Arbeitnehmer selbst viel tun, um ihren Arbeitsplatz angenehmer zu gestalten. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler in bestimmten Berufsgruppen (Texter, Übersetzer, Gestalter, Designer).

Dynamisches Sitzen funktioniert auf jedem Bürostuhl. Eine selbst mitgebrachte Pflanze verschafft eine gute Atmosphäre. Pflanzen machen das Arbeitsumfeld nicht nur ein bisschen wohnlicher. Sie wirken sich sehr positiv auf die Psyche aus.

Darüber hinaus kann jeder Arbeitnehmer ganz leicht mehr Bewegung in seinen Arbeitsalltag einbauen. Das können der Gang zur Kaffeemaschine sein, die Treppen anstelle des Fahrstuhls oder der Weg zu Kollegen anstelle der heute weit verbreiteten Chat-Kommunikation. Ist der Schreibtisch nicht in einen Stehtisch umwandelbar, so lassen sich dennoch einige Büroarbeiten im Stehen verrichten: Sortieren von Dokumenten auf Schrankflächen helfen ebenso wie das Kopieren von Dokumenten.

Vielleicht benötigt der Arbeitgeber einfach nur ein wenig Überzeugungsarbeit durch seine Mitarbeiter, um die Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Die Vorteile eines ergonomischen Arbeitsplatzes sind beachtlich. Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren davon.

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