CO2-Feuerlöscher in Räumen

CO2-Feuerlöscher in Räumen

Der Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Innenräumen ist strengen Beschränkungen unterworfen, da der Einsatz der Feuerlöscher unter bestimmten Bedingungen lebensgefährlich sein kann. Der Einsatz von CO2 Feuer ist in der DGUV-Information 205-034 geregelt. Hier die DGUV 205-034 Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen downloaden.

Das Löschmittel Kohlendioxid (CO2) wird hauptsächlich in Elektro- und EDV-Räumen genutzt. Beim Einsatz des CO2-Feuerlöschers kommt es zu einer Sauerstoffverdrängung im Raum, die eine Löschwirkung auslöst. Wird ein CO2-Feuerlöscher in einem engen Raum genutzt, kann das sehr gefährlich sein. Eine höhere Konzentration von CO2 kann für den Menschen tödlich sein. Deshalb sollte der CO2-Feuerlöscher nur in größeren Räumen und unter der Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften zum Einsatz kommen.

Wenn nur eine der drei Bedingungen fehlt, kommt es nicht zum Brand.
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Bei der Nutzung des CO2-Feuerlöschers gelangt Kohlendioxid an die Luft. Dadurch kann die CO2-Konzentration im Raum sehr schnell sehr stark ansteigen. Ab einem Volumen-Prozent von 8 besteht bereits Erstickungsgefahr für jeden, der sich im Raum befindet. Die Anzeichen dafür sind Atemnot sowie ein verstärkter Atemantrieb.

Bei der Nutzung von CO2-Feuerlöschern ist deshalb der richtige Gebrauch sehr wichtig. Die möglichen Nutzer der Feuerlöscher sollten sachgemäß geschult werden und den Umgang mit den Feuerlöschern sicher beherrschen. Es sollten unbedingt die Hinweis der DGUV beachtet werden.

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Grundsätzlich gilt Folgendes bei der Nutzung der CO2-Feuerlöscher:
Bei Nutzung des Feuerlöschers muss eine gewisse Grundfläche für die löschende Person frei und vorhanden sein. Pro einem Kilogramm CO2-Löschmittel sollte die Grundfläche 5,5m² für eine Person betragen.
Handelt es sich also um einen CO2-Feuerlöscher mit 2kg, so wird eine Grundfläche benötigt, die mindestens 11 m² groß ist. Bei einem 5 kg CO2-Feuerlöscher erhöht sich die freie Grundfläche auf 27,5 m² und so weiter. Diese Vorgaben müssen bei der Nutzung unbedingt eingehalten werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb müssen unbedingt die CO2-Feuerlöscher im Verhältnis zur Größe der jeweiligen Räume überprüft werden. Werden diese nicht eingehalten, so sind die Feuerlöscher auszutauschen oder es müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Eventuell müssen andere Löschmittel genutzt werden oder es müssen Löscheinrichtungen eingebaut werden, die von außen betätigt werden können. So würde nicht mehr die Gefahr einer Kohlendioxid Vergiftung im Raum bestehen.

Die DGUV-Information 205-034 sind gesetzlich verbindliche Hinweise, die in jedem Fall beachtet werden müssen. Es geht hier vor allem um die Gefährdungsermittlung und die Ausrüstung und Planung von Räumen mit CO2-Löscheinheiten. Auch das richtige Sicherheitskennzeichen und das Verhalten beim Löschen mit den CO2-Feuerlöschern wird hier beschrieben.

Wissenswertes zum Einsatz von CO2 Feuerlöschern in Innenräumen

Es wurde bereits mehrmals der Begriff freie Grundfläche genutzt. Bei der Ermittlung von dieser ist die Bodenfläche entscheidend, die frei und sichtbar ist. Dazu zählen auch Flächen, die von Tischen, offenen Regalen oder Stühlen verstellt sind.
Die CO2-Feuerlöscher werden vor allem in elektrischen Anlagen verwendet, sowie in anderen sensiblen Anlagen oder auch in Rein- bzw. Reinsträumen. Es handelt sich bei Ihnen um die einzige Art von Feuerlöscher, der völlig rückstandslos löscht. Somit verbleiben keine Reste vom Löschmittel in der Luft. Das hat den Vorteil, dass die sensiblen Anlagen nicht durch das Löschmittel beschädigt oder verunreinigt werden. Ein weiterer Vorteil von CO2, aufgrund dessen es in elektrischen Anlagen vorwiegend verwendet wird, ist, dass Kohlendioxid elektrisch nicht leitend ist. Daher ist es natürlich ideal geeignet, um in diesen Anlagen zum Einsatz zu kommen.
CO2-Feuerlöscher eignen sich am besten zum Löschen in Innenräumen. Draußen oder in großen, offenen Räumen verflüchtigt sich der Stoff leider sehr schnell und kann so keine große Wirksamkeit entfalten. Besonders gut geeignet sind die Feuerlöscher für das Löschen von Bränden, die durch flüssige Stoffe entstanden sind (Brandklasse B). Ein weiterer Vorteil der CO2-Feuerlöscher ist, dass diese sehr wartungsarm und umweltfreundlich sind. Sie funktionieren in einem Temperaturbereich von -30 °C bis hin zu +60°C.

Auf Folgendes sollte bei der Nutzung der Feuerlöscher unbedingt geachtet werden:
Bei der Nutzung in schlecht belüfteten und engen Räumen ist extreme Vorsicht geboten. Hier besteht eine große Gefährdung für die löschende Person. Ein Kontakt mit dem austretenden Löschmittel sollte unbedingt vermieden werden. Es tritt sehr kalt aus, wodurch es zu Kälteverbrennungen auf der Haut kommen kann.
Beim Löschen verteilt sich das CO2 im Raum. Es ist schwerer als die umgebende Luft, daher wird es zu Boden sinken. In Bodennähe ist die CO2-Konzentration daher höher. Die Löschperson sollte daher unbedingt in aufrechter Haltung löschen, da so die Gefährdung am geringsten ist.
Auch beim Platzieren des CO2-Feuerlöschers sollten einige Sicherheitshinweise beachtet werden. Die Feuerlöscher stehen unter sehr hohem Druck. Deshalb verfügen sie über eine Sicherheitseinrichtung, die gegen den hohen Innendruck schützen soll. Beim Lagern sollte der CO2-Feuerlöscher daher unbedingt gegen das Umfallen gesichert sein. Er sollte in einer Wandbefestigung angebracht werden, die für einen sicheren und festen Stand sorgt. Der Tragegriff von dem Feuerlöscher sollte sich beim Stand an der Wand etwa 80 bis 120 cm über dem Boden befinden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis besteht darin, dass die Feuerlöscher keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sein dürfen. Die Umgebungstemperatur darf zudem nicht unter -30 °C oder über 60 °C fallen.

Das muss beim Löschen beachtet werden:
Zunächst muss die freie Grundfläche eingehalten werden. Ist dies der Fall, kann eine Löschung mittels CO2-Feuerlöschers erfolgen. Dabei dürfen sich keine weiteren Personen im Raum aufhalten.
Beim eigentlichen Löschvorgang sollte der Feuerlöscher möglichst nah am Brandherd betätigt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dabei keine Eigengefährdung entsteht. Der Löschvorgang sollte unbedingt im Stehen durchgeführt werden. Beim Löschen sollte außerdem der komplette Inhalt verbraucht werden, nur so ergibt sich die größtmögliche Löschwirkung. Es darf nur die Löschmittelmenge verwendet werden, die für den Raum geeignet ist. Direkt nach dem Löschen sollte der Raum sofort verlassen werden, die Tür verschlossen werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine anderen Personen den Raum betreten. Deshalb sollte nach dem Löschen in sicherer Entfernung vor dem Raum gewartet werden, bis die Feuerwehr eintrifft.

Kann nicht im Raum gelöscht werden, weil der Raum zu klein ist und die Gefährdung für die löschende Person zu groß, so kann durch den Türspalt gelöscht werden.
Dabei sollte die Tür gerade so weit geöffnet werden, dass die Löschdüse knapp durch den Türspalt passt. Auch bei dieser Löschung sollte der komplette Inhalt verbraucht werden und in Richtung des Brandes gelöscht werden. Danach die Tür wieder komplett verschließen, andere Personen am Betreten hindern und auf die Feuerwehr warten.
Dasselbe gilt beim Löschen durch die geöffnete Tür.

Die Räume, in denen CO2-Feuerlöscher genutzt werden, müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die DGUV empfiehlt daher, an allen Zugängen zu den Bereichen, die besonders gefährdet sein können, folgende Warnzeichen anzubringen:
Zunächst das geld-schwarze Warnzeichen W041, welches vor Erstickungsgefahr warnt und außerdem ein Zusatzzeichen mit entsprechenden Hinweisen. Beide Warnzeichen müssen gut sichtbar sein und vor allem dauerhaft angebracht werden. Die Zeichen müssen sowohl der DIN als auch der ASR entsprechen.

Rechenbeispiel für die freie Grundfläche

Wir gehen von einem Raum aus, der 5 m breit und 5 m lang ist. Im Raum gibt es an Möbeln einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl und einen Serverschrank (4,5 m²).
Im Raum gibt es aktuell einen 5 kg CO2-Feuerlöscher. Dieser erfordert eine freie Grundfläche von 27,5 m².

Die freie Grundfläche im Raum errechnet sich folgendermaßen: 5 * 5 m – 4,5 m² = 20,5 m². Das Raummaß beträgt 25 m², von diesem muss allerdings die Fläche des Schrankes abgezogen werden. Schreibtisch und Stuhl müssen hingegen nicht von der Grundfläche abgezogen werden, da sie eine freie und sichtbare Bodenfläche aufweisen. Sie gehören somit zur „freien Grundfläche“.
Der 5kg Feuerlöscher benötigt allerdings eine Fläche von 27,5 m², die freie Grundfläche ist somit zu klein.

Als Alternativen könnte der Feuerlöscher vor dem Raum platziert werden, so dass der Löschvorgang durch die Tür vorgenommen werden kann oder es müsste ein 2 kg CO2-Feuerlöscher in den Raum gestellt werden (11 m² freie Grundfläche; diese sind vorhanden). Eine weitere Möglichkeit wäre der Einbau einer Löschanlage. Diese würde im Falle eines Brandes automatisch ausgelöst.

Info: CO2 ist die richtige chemische Schreibweise.

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