Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer
Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer
Alle Unternehmen, vom kleinen Startup bis hin zum Großkonzern, fürchten vor allem ihre Konkurrenz. Da wundert es nicht, dass sich die Unternehmer überwiegend mit ihren Kernaufgaben, dem Vertrieb und der Gewinnoptimierung, beschäftigen. Unterschätzt wird dagegen ein Feind, der noch schwerer wiegt als der größte Konkurrent: ein Großbrand im Unternehmen. Schnell sind Inventar, Gebäude und Menschen in Gefahr. Trifft die Feuerwehr ein, ist es oft schon zu spät. Der Brandschaden nimmt schnell große Ausmaße an. Manchmal fehlen auch schadenbegrenzende Hilfsmittel wie Feuerlöscher. Auch Erste Hilfe Boxen sucht man in einigen Unternehmen vergeblich.
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Eine Thematik, mit der sich jeder Firmeninhaber vorrangig und intensiv auseinandersetzen sollte, ist daher der Brandschutz im Unternehmen. Die Verantwortung beginnt bereits mit der Beschäftigung eines versierten Brandschutzbeauftragten. Dieser sollte über ein gewisses Expertenwissen verfügen und höchst verantwortungsbewusst handeln. Wie wichtig das ist, zeigt sich zumeist erst im Schadensfall. Nicht immer kommt der Versicherer im Brandfall für den Schaden auf. Der Brandschutzbeauftragte steht in der Haftung.
Die Haftung der Brandschutzbeauftragten: 3 Fallbeispiele
Der Brandschutzbeauftragte deckt einen großen Verantwortungsbereich in der Sparte Betriebssicherheit ab. Vorgesetzte und Mitarbeiter verlassen sich auf diesen Mitarbeiter. Sie legen praktisch ihre Sicherheit und die Sicherheit des Unternehmens in seine Hände. Dessen sollte sich jeder Brandschutzbeauftragte zu jeder Zeit bewusst sein. Das schlimmste Horrorszenario für jeden Brandschutzverantwortlichen ist der Großbrand im eigenen Unternehmen. Denn schließlich ist es seine Aufgabe, genau das zu verhindern. Manchmal entscheidet ein Detail oder eine zeitliche Abfolge über die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Nachfolgende Fallbeispiele machen deutlich, wann dies der Fall ist. Peter Brandt, Betriebsleiter und Brandschutzbeauftragter des Unternehmens Groß & Glücklich, musste diese Erfahrung am 15.10.2020 selbst machen.
Fallbeispiel 1: Großbrand bei Groß & Glücklich
Als Peter Brandt am 15.10.2020 aus der Mittagspause kam, hörte er den ohrenbetäubenden Brandalarm. Ein Geräusch, das er nie vergessen wird. Und das bedeutete nichts Gutes. Wie ein Film lief zeitgleich mit dem Alarm das Brandszenario vor seinen Augen ab. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich, wo mehrere Produktionsmaschinen ausschließlich Dinge produzierten, die Menschen glücklich machen und dem Unternehmen hohe Gewinne bescheren sollten, war in Brand geraten. 1000 Personen arbeiteten dort, wenn alle anwesend waren. Der Maschinenraum brannte bereits.
Überall in den Büros, die teils über dem Maschinenraum angesiedelt waren, war dichter Rauch zu erkennen. Die ersten Menschen flüchteten bereits nach draußen. Peter Brandt dachte auch gleich an den Verpackungsraum. Hier wurden hübsche Verpackungen für die glücklich machenden Produkte, wie Dekorationen, Süßigkeiten mit Pfiff sowie Schmuck oder Gutscheine, gelagert. Schon immer hatte Peter Brandt sich Sorgen gemacht. Denn die meisten Verpackungsmaterialien, so schön sie auch aussahen, bestanden aus brennbarer Folie, Papier oder Pappe. Einige hübsch bemalte Holzkisten zur Verpackung hochwertiger Produkte lagerten dort ebenso wie 100.000 Gutscheine im Postkartenformat und bunt gefärbte Papierumschläge in gleicher Anzahl.
Peter Brandt drängte die gesamte Belegschaft zügig nach draußen. Sein Glück. Denn schon bald sollte es zu der gefürchteten Durchzündung auf den beiden oberen Etagen kommen. Der Dachstuhl aus Holz brannte schnell lichterloh.
Der Brand breitete sich binnen Minuten aus. Kein Bereich des Unternehmens war mehr zu retten, wie der Einsatzleiter der Feuerwehr kurz nach seinem Eintreffen nüchtern feststellen musste. Es beruhigte ihn umso mehr, dass sich alle Mitarbeiter in einiger Entfernung zum Unternehmen in Sicherheit gebracht hatten. Auch Peter Brandt, den bei Vorgesetzten und Kollegen hochgeschätzten Brandschutzbeauftragten, hatte der Brand physisch verschont. Dennoch stand er unter Schock. Vor dem Eintreffen der Feuerwehr hatte er aufgrund des sich immens schnell ausbreitenden Feuers selbst nichts mehr tun können, um das Unternehmen vor dem Abbrennen zu bewahren. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich hatte mit dem Brand einen Totalschaden erlitten. Alleine der Sachschaden wurde schnell mit einer Höhe von etwa 15 Mio. Euro bewertet.
Bei Peter Brandt, der sich seiner Verantwortung stets bewusst gewesen war, kamen erste große Fragen auf. Hatte er wirklich alles getan, was in seiner Verantwortung stand? Immer noch zitternd erstarrte er vor den Trümmern seines Unternehmens, als bereits die Polizei eintraf. Die Polizeikräfte vor Ort begannen sofort mit ihren Ermittlungen. Das ist im Brandfall so üblich, damit keine Beweise bestimmter Nachlässigkeiten vernichtet werden. Darüber hinaus sichtet die Polizei gewisse Unterlagen. Im Brandfall dieses Unternehmens waren jedoch sämtliche Unterlagen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Und es war noch nicht alles digitalisiert.
Die am Folgetag eingeleitete Brandursachenermittlung lieferte ein zeitnahes Ergebnis: Ursächlich für diesen Großbrand war ein acht Jahre alter Wasserkocher. Dieser befand sich in der Büroküche auf der vierten und damit letzten Etage des Unternehmens unter dem Dachstuhl. Es war allseits bekannt, dass dieser Wasserkocher seit längerem unter einem Defekt litt. Ab und zu nahm man einen leichten gefahrverheißenden Geruch wahr. Jeder redete darüber. Niemand sorgte für einen Austausch des Wasserkochers. Auch Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter wusste von dem Problem mit dem Wasserkocher. Hatte er doch selbst schon bemerkt, dass dieser sich ab und an von selbst abschaltete. Damit befolgte dieses Elektrogerät seine eigenen Sicherheitsansprüche, um einen Brand zu verhindern. Dennoch wurde dieser immer weiter benutzt.
Am Unglückstag kam es zu den entscheidenden Brandumständen. Ein Kabel innerhalb der Elektronik des Wasserkochers brannte durch. Doch dieser Kabelbrand alleine verursachte das Brandunglück noch nicht. Aus dem Wasserkocher flackerten lediglich leichte Stichflammen auf. Was tatsächlich in Brand geriet, war ein trockenes Geschirrtuch, welches unmittelbar neben dem Wasserkocher an der Wand hing, ihn sogar berührte. Hinzu kamen noch einige Putzlappen und von Mitarbeitern unachtsam vor dem Wasserkocher abgestellte Plastikschüsseln. All das zusammen löste den Großbrand bei Groß & Glücklich aus. Hinzu kam noch der Umstand, dass sich die Büroküche in einem Extrabereich der Etage befand, zu weit von den Büroräumen entfernt, um diesen Brand in seinen Anfängen zu bemerken. Das Gebäude stand durch weitere ungünstige Umstände sofort in Flammen. Es fehlte die Zeit, um die Feuerlöscher einzusetzen. Dies hätte eine Gefahr für die Menschen vor Ort bedeutet. Additive, wie Feuerschutzsprays, waren nicht zur Hand. Schnell geriet Peter Brandt in den Fokus der Ermittlungsbeamten.
War das fahrlässige Brandstiftung?
Hier muss zunächst erwähnt werden, dass der Tatbestand ‘fahrlässige Brandstiftung’ niemandem eine Absicht unterstellt, den Brand im Wissen über die Folgen absichtlich herbeigeführt zu haben. Peter Brandt ist für die Polizei jedoch der Hauptverdächtige. Er musste sich daher mit folgenden Fragen der Polizei beschäftigen:
1. Wann hatte er zum letzten Mal die Mitarbeiter in Sachen Brandsicherheit eingewiesen, wann die passenden Dokumente angepasst?
2. Wann hatte er zum letzten Mal eine Begehung durch alle Etagen gemacht, um kleine und größere Details zu überprüfen, die einen Brand auslösen konnten?
3. Wann hatte er zum letzten Mal alle Elektrogeräte überprüft?
Am schlimmsten für den Fachverantwortlichen für Brandsicherheit war es, dass er selbst sich schon über die ständige Selbstausschaltung des Wasserkochers geärgert hatte. Erst jetzt, im schlimmsten Szenario seines Lebens, fiel ihm ein, dass er es schlicht und einfach versäumt hatte, den Wasserkocher zu überprüfen bzw. austauschen zu lassen. Er konnte diesen Straftatbestand der „fahrlässigen Brandstiftung“ demnach kaum leugnen und wollte es auch gar nicht. Er gab seine Verfehlung bei der Polizei zu und wollte dazu stehen. Schließlich war er froh, dass kein Mitarbeiter zu Schaden gekommen war.
Was bedeutet der Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung für die Haftung des Brandschutzverantwortlichen?
Der Straftatbestand der ‘fahrlässigen Brandstiftung’ ist dabei noch der Glimpflichste unter den Brandschutzdelikten. Dennoch ist mit erheblichen Strafen zu rechnen, wenn auch der der Brand nicht absichtlich vom Straftäter gelegt wurde. Sämtliche Brandstiftungsdelikte sind unter §§ 306 ff StGB gesetzlich geregelt. Schließlich verfügt aber auch der Richter über einen ausgeweiteten Ermessensspielraum, da jeder Brandfall sehr individuell zu beurteilen ist. Bereits die Zerstörung einzelner kleiner Bauteile durch Feuer wird streng geahndet.
Die Strafen für den Betroffenen sind drastisch. Schon das Mindeststrafmaß bewegt sich bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Sind sogar Leben in Gefahr oder kommt es zu Gesundheitsschäden, so steigt das Strafmaß erheblich. Wurde der Tod von Menschen sogar leichtfertig herbeigeführt, wenn auch ohne es gewollt zu haben, so droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren. Bei Gerichtsurteilen im Falle von Brandstiftung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die Psyche der Brandschutzbeauftragen sowie der gesamte Ablauf am Schadentag und davor als auch der Gesamteindruck vom Unternehmen beeinflussen das Urteil des Richters.
Peter Brandt hatte Glück und einen verständnisvollen Richter. Ermittlungsbehörden und Richter sahen bei Groß & Glücklich nur eine einfache Brandstiftung. Personen waren nicht zu Schaden gekommen. Das besagte Problem, der Wasserkocher als Brandherd, war in der Hektik des Arbeitsalltags jedoch untergegangen. Es war auch kein Vorsatz. Vorsatz wäre es nur gewesen, wenn Peter Brandt das Abbrennen des gesamten Unternehmens billigend in Kauf genommen und darauf hingearbeitet hätte.
Das Gerichtsurteil in Kurzform
Der Richter verurteilte den Betriebs- und Brandschutzverantwortlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und einer Geldstrafe. Selbst sein Anwalt konnte das milde Urteil nicht voraussehen. Schließlich hatte Peter Brandt von dem Defekt des Wasserkochers gewusst. Der Wasserkocher selbst hatte quasi gezeigt, hier kann etwas passieren. Hilfreich für das erleichternde Urteil war auch der Unternehmensvorstand, der über seinen unter Anklage stehenden Mitarbeiter ausgesagt hatte, dass er seit 15 Jahren einen guten Job leistete und sich stets um alles Notwendige gekümmert hatte. Ferner räumte der Vorstand ein, dass die Sprinkleranlage veraltet war und er trotz Hinweis von Peter Brandt die Kosten für den Austausch der Sprinkleranlage scheute. Darüber hinaus fand der Brandgutachter heraus, welcher Mitarbeiter den defekten Wasserkocher zuletzt verwendet hat und wer die brennbaren Kunststoffschüsseln sowie das Handtuch in der Nähe des defekten Wasserkochers platziert hatte. Diesen trifft ein hoher Anteil an Mitschuld. In einem Großkonzern kann Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter schließlich nicht überall gleichzeitig sein.
Peter Brandt war froh über das milde Urteil, hatte jedoch Angst um seine Zukunft. Doch auch das brauchte er nicht. Er durfte im Unternehmen bleiben.
Die Versicherung
Die Versicherung des Unternehmens bezahlte diesen Schaden fast vollständig, so dass ein neues Firmengebäude errichtet werden konnte. Groß & Glücklich war bereits seit 20 Jahren guter Kunde bei dem Versicherungsunternehmen, bezahlte gute Prämien, ohne vorher einen größeren Schadensfall verursacht zu haben. Die Büromitarbeiter sowie die Produktion wurden bis zur Fertigstellung des Neubaus in Nebenfilialen des Unternehmens verteilt.
Nicht immer geht es so glimpflich aus. Schnell geraten Brandschutzbeauftragte in die Haftungsschiene. Jeder, der diesen Job annimmt, sollte sich dessen zu jeder Zeit bewusst sein und seine Arbeit gründlich machen.
Fallbeispiel 2: Flammende Literatur
Aileen Lichterloh liebte Literatur. Besonders die Philosophie hatte es ihr angetan und damit die Bücher alter Philosophen. Von Beruf war Aileen mit Leib und Seele Ingenieurin. Sie liebte ihren Beruf, bedauerte es aber, zu wenig Zeit zum Lesen zu haben, bis ihr ein Angebot ins Haus flatterte. Die Sokrates-Bibliothek in Heidelberg bot eine Auswahl an antiker und moderner philosophischer Literatur und suchte einen neuen Brandsicherheitsbeauftragten.
Schon wenige Tage später hatte sie den Job, den sie sich so lange gewünscht hat. Jetzt konnte sie Beruf und ihr privates Steckenpferd, philosophische Literatur, miteinander verknüpfen. Nach drei Monaten Einarbeitungszeit ersetzte Aileen den bisherigen Fachmann für Brandsicherheit in der Bibliothek. Anstelle von Philosophie studierte sie dicke Wälzer mit Sicherheitsliteratur. Auch versäumte es der Bibliotheksvorsteher nicht, Aileen täglich daran zu erinnern, mit welch hochwertigem Kulturgut sie es bei den Büchern als auch bei dem Gebäude zu tun hatte, in dem sich die Bibliothek befand. Außerdem trug sie in Sachen Brandsicherheit die Verantwortung für 40 Mitarbeiter. Aileen war entschlossen, alles zu tun und ihr Ingenieurswissen einzusetzen, damit es an ihrem begehrten Arbeitsplatz niemals zu einem Brand kommt. Und doch ist es passiert.
Aileen war gerade damit beschäftigt zwei Praktikanten eine kleine Einweisung in Punkto Brandsicherheit zu geben, als eine Angestellte sie über Brandgeruch in Raum 3 der Bibliothek informierte. Gleichzeitig erfüllte der Rauchmelder seine Aufgabe durch einen ohrenbetäubenden Piepton. Und tatsächlich: Dichter Qualm trat aus einem hölzernen Regal hervor, etwa fünf Bücher fingen Feuer. Der Brand konnte schnell von Aileen und einigen Mitarbeitern gelöscht werden. Viel war nicht passiert. Doch fünf wertvolle Bücher fanden ihr flammendes Ende. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich. Zwei dieser bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Philosophiebücher gab es nur noch in dieser Bibliothek. Ihr Wert war sowohl emotional als auch finanziell unermesslich. Wegen dieser Bücher strömten täglich Dutzende Bücherfreunde in die Bibliothek. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich, rief die Feuerwehr und die Polizei.
Was war geschehen?
Aileen wurde von ihrem Vorgänger hervorragend eingearbeitet. Jedoch lag es in ihrer Verantwortung, sich so zeitnah wie möglich mit der Umgebung der Bibliothek erneut vertraut zu machen, um mögliche Brandherde aufzudecken und Lösungen dafür zu finden. Aileen tat, was ihr befohlen, aber auch nicht mehr. Obwohl ihr Vorgänger sie darauf aufmerksam machte, dass es in Raum 3 schon einmal einen Brand gab, schenkte sie diesem Raum nicht mehr Beachtung als den anderen Räumlichkeiten.
Zu verlockend war das Angebot an Büchern. Ab und an verbrachte Aileen ihre Zeit mit dem Lesen, vor allem in Raum 3. Dort befanden sich die bedeutendsten Literaturwerte der Bibliothek. Obwohl Aileen drei Bücher gleichzeitig aus einem Regal zog, bemerkte sie nicht, dass sich direkt hinter dem Regal ein offenes Stromkabel an der Wand entlangschlängelte. Viel zu sehr konzentrierte sie sich auf die Bücher.
Das Gerichtsurteil und die Folgen
Das Gericht urteilte hart über Aileen. Bereits die Polizei stufte ihr Verhalten als grob fahrlässig ein. Aileen bekam eine dreijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 EUR. Fünf Punkte führten zu diesem Urteil:
1. Der schlimmste Verstoß: Anstatt sich mit der Brandsicherheit der Bibliothek auseinanderzusetzen, beschäftigte sie sich überwiegend mit dem Lesen der Bücher.
2. Die Vernichtung von wertvollem Kulturgut wiegt schwer.
3. Aileen’s Vorgänger hatte sie auf einen kleinen Brand in Raum 3, der vor zwei Jahren stattfand, aufmerksam gemacht. Grund genug für Aileen, diesen Raum einmal genauer zu inspizieren. Damals vermutete man, jemand hätte den kleinen Brand durch eine Zigarette verursacht. Ihr Vorgänger deutete jedoch die Kabelverlegung durch ein Elektrounternehmen an, was Aileen offensichtlich nicht ausreichend zur Kenntnis nahm.
4. Darüber hinaus hatte Aileen ihr zur Verfügung gestellte Unterlagen nicht richtig gelesen. Darin war vermerkt, dass eine Elektrofirma Meier die Kabel an der Wand verlegt hatte. Wenige Tage später wollte man diese Kabel mit einem Schutz versehen, was aber nicht passiert war. Diesen so wichtigen Umstand hatte Aileen einfach übersehen.
5. Beinahe wäre es zum Abbrennen der gesamten Bibliothek gekommen.
Die Folgen für Aileen waren immens. Sie verlor ihren Arbeitsplatz und bekam so schnell auch keine neue Stelle. Es spricht sich herum, wenn Verantwortliche das Kulturgut nicht ausreichend schützen.
Was hätte Aileen tun können, um nicht in die Haftung zu geraten?
– Hätte Aileen die Kabel an der Wand bemerkt und die Unterlagen richtig gelesen, dann hätte sie gewusst, dass die freien Kabel einen gefährlichen Brandherd darstellen. Die Elektrofirma hätte die Kabel lediglich schützen müssen, um einen Brand zu verhindern.
– Da sich in dem besagten Raum 3 die wertvollsten Bücher der Bibliothek befanden, hätte sie die Mitarbeiter bitten können, diese in einen anderen Raum zu bringen, bevor keine Gefahr mehr von diesem Kabel ausgeht. Die Aussage ihres Vorgängers hätte sie stutzig machen müssen.
– Die wertvollsten Bücher der Bibliothek hätte man in einem brandsicheren Schrank unterbringen können.
Fallbeispiel 3: Drucker in Brand – Gefahr nicht erkannt
Jeder Mensch hat zumindest einmal davon gehört, dass ein offenes Feuer neben einem Drucker die Alarmstufe für Brandgefahr drastisch erhöht. Daher gehen immer mehr Unternehmen dazu über, sämtliche Druckgeräte in einem separaten Druckerraum unterzubringen. Dennoch findet man immer wieder Firmen, die ihre Druckgeräte überall in den Büroräumen verteilen. Da sieht man Drucker neben privaten Wasserkochern oder Mikrowellen. Ein stark frequentiertes Druckgerät erzeugt große Hitze. Kommen andere Geräte in direkter Nähe hinzu, die ebenfalls große Hitze verströmen, kann dies unter bestimmten Umständen einen Brand auslösen.
Marius Lichter von Rebusch & Weller, einer weltweitaufstrebenden Wirtschaftskanzlei, war sich sicher: Solange er als Brandschutzbeauftragter dieses Unternehmens tätig war, würde es niemals zu einem Brand kommen. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Mitarbeiter gemacht. Es war Weihnachten. Mitarbeiter wünschen sich eine gemütliche Atmosphäre. Obwohl es in allen Unternehmen laut Sicherheitsvorschriften strengstens untersagt ist, brennende Kerzen zu verwenden, kommt dies immer wieder vor. So war es auch Weihnachten 2018 bei Rebusch & Weller. Zwei Damen platzierten ihren liebevoll gestalteten Adventskranz auf einem Rollwagen direkt neben dem Toner-Drucker. Sie meinten es sogar gut. Auf dem Schreibtisch lag ihrer Meinung nach Zuviel Papier. Dieses könnte in Brand geraten, meinte eine Kollegin. Daher waren sie froh, einen gut sichtbaren Platz auf dem Rollwagen gefunden zu haben.
Am Freitag vor dem 3. Advent passierte es. Die weihnachtsbegeisterten Kolleginnen zündeten die dritte Kerze auf ihrem schönen Adventskranz, der üppig mit Schleifen geschmückt war, an. Die Kerzen brannten den gesamten Tag. Auch der Drucker lief heiß. Vor Weihnachten gab es viel zu tun. Die Damen bedruckten Hunderte Papierseiten. Der Tonerstaub stand regelrecht in der Luft. Leider geriet dieser auch in die Flammen der Kerzen. Der leicht vertrocknete Adventskranz samt Schleifen fing schnell Feuer. Die Damen versuchten, ihn mit Wasser zu löschen. Doch es nutzte nichts. Der Kalender an der Wand über dem Adventskranz flammte ebenfalls und das gut gemeinte schnell geöffnete Fenster fachte das Feuer erst so richtig an.
In Panik und, um nach Hilfe zu suchen, verließen die Bürokolleginnen den Raum. Als sie mit dem Brandschutzexperten zurückkehrten, brannte ihr Zimmer lichterloh. Auch auf dem Flur brannte es. Denn hier waren direkt neben ihrem Büro verpackte Weihnachtspräsente gestapelt, die ebenso Feuer fingen. Die vielen Dokumente auf ihrem Schreibtisch standen hoch in Flammen und der Qualm trat schnell auf die Gänge. Die Rauchmelder auf den Fluren reagierten erst spät. Jedoch konnten sich alle Mitarbeiter in Sicherheit bringen. Der Brandschutzbeauftragte alarmierte die Feuerwehr.
Diese konnten den Schaden auf zwei Büros und wenige Meter auf dem Flur begrenzen. Hier haftet der Mitarbeiter für Brandsicherheit nicht – oder?
Marius Lichter wägte sich, zumindest was das Rechtliche angeht, in Sicherheit. Schließlich hatten die beiden Kolleginnen den Brand ausgelöst. Die meisten Bürobrände entstehen durch Verfehlungen von Mitarbeitern. Die Polizei traf ein und befand schnell: Hier greift die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Dies sah auch der Richter so.
Begründung:
– In der vorweihnachtlichen Zeit ist es nur zu verständlich, dass Angestellte sich eine weihnachtliche Atmosphäre wünschen. Und was liegt da näher als schöne echte Kerzen. Marius Lichter hätte demnach in der Vorweihnachtszeit die Büros regelmäßig inspizieren können, um die echten Kerzen daraus, mit einem entsprechenden Hinweis an die Mitarbeiter, zu entfernen.
– Man warf ihm auch vor, die Mitarbeiter nicht ausreichend auf die Gefahren durch Kerzen hingewiesen zu haben. Im Arbeitsalltag geht so etwas bei den Mitarbeitern schnell unter.
– Im Zeitalter der Digitalisierung hätte Marius Lichter die Mitarbeiter regelmäßig durch E-Mails und mindestens einmal mit Flyern auf den Schreibtischen über die Gefahren durch Kerzen informieren müssen.
Gerichtsurteil und die Haftung von Marius Lichter
Obgleich die oben gezeigten Begründungen Marius Lichter als Brandschutzbeauftragten in die Haftung nehmen, fiel das Urteil des Richters milde aus. Die Mitarbeiter für Brandschutz können, so der Richter, schließlich nicht überall gleichzeitig agieren. Marius Lichter war, bevor der Brand ausbrach, gerade damit beschäftigt, den Chef von der Anschaffung moderner Computer zu überzeugen. Die in die Jahre gekommenen Altgeräte und deren notdürftige Verkabelung stellten aus brandschutztechnischer Sicht eine große Gefahr dar.
Darüber hinaus befand der Richter, dass zwei studierte Steuerberaterinnen, die sich ein Büro teilen, wissen sollten, welche Gefahren von brennenden Kerzen, vor allem in Verbindung mit Tonerstaub, ausgehen. Der Richter belastete die beiden Damen stark. Das Urteil für Marius Lichter fiel milde aus, zumal die Versicherung den Schaden der beiden verbrannten Räume übernahm. Marius Richter musste lediglich eine Geldstrafe leisten und die Brandschutzregeln im Unternehmen überarbeiten und verschärfen. Der Richter wies Marius Lichter jedoch auf seine Nachlässigkeiten hin und forderte ihn auf, diese zukünftig zu vermeiden.
Eine der brandverursachenden Kolleginnen verlor anschließend ihren Job, da sie schon öfter durch Regelverstöße auffällig wurde. Die andere Dame erhielt eine Abmahnung, durfte aber schließlich bleiben, da sie aufgrund ihrer hervorragenden Arbeitsleistung für das Unternehmen unverzichtbar geworden war.
Das Vorhandensein von Feuerläschern hätten den Schaden minimieren können.
Namen und Unternehmen sind frei erfunden. Die Fälle weisen Ähnlichkeiten mit realen Brandvorkommnissen auf.
Brandschutz: Brandschutzverantwortung für alle
Wenn ein Brand ausbricht, sollten die Mitarbeiter den Anweisungen des Brandschutzbeauftragten oder anderem Sicherheitspersonal Folge leisten. Im Falle eines Brandalarms sind die Bürogebäude sofort zu verlassen. Bestimmte Utensilien zur Brandbekämpfung sollten für jeden greifbar platziert werden, damit die Ausbreitung eines Feuers schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr verhindert wird:
- Feuerlöscher
- Feuerlöschspray
- Sonstige Feuerlöschmittel, entsprechend der Brandgefährdung
Steht auch das Löschen eines ausgebrochenen Feuers an höchster Stelle, so sind in jedem Unternehmen weitere Experten als der Brandschutzbeauftragte und medizinische Hilfsmittel notwendig. Jeder Betrieb, ob Büro oder Handwerk, ist verpflichtet, einige Mitarbeiter in Erste Hilfe und Brandschutz, sogenannten Brandschutzhelfer, Auszubilden. Diese können dann auch bei Brandverletzungen und Atemproblemen helfen, bevor der Arzt eintrifft. Erste Hilfe kann im Brandfall Leben retten. Rauchmelder in ausreichender Anzahl sollten selbstverständlich sein.
Wie kann der Brandschutzbeauftragte sein Haftungsrisiko minimieren?
Brandschutzbeauftragte werden regelmäßig geschult, kennen sämtliche Brandschutzregeln und tragen ihre Verantwortung gewissenhaft. Das Haftungsrisiko für den Brandschützer im Unternehmen ist relativ hoch angesiedelt. Doch kann dieser einer Haftung durch wenige hilfreiche Tipps vorbeugen:
1. Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten müssen klar und deutlich im Bestellungs- und Arbeitsvertrag geregelt sein.
Profunde Kenntnisse über das Brandschutzkonzept in seinem Zuständigkeitsbereich sollten gegeben sein.
2. Der Brandschutzbeauftragten überwacht die Wartung von Brandmeldeanlagen und Löschanlagen im Sinne der Brandschutzmaßnahmen.
3. Sämtliche Vorgänge sollten vom Brandschutzmitarbeiter gegenüber Vorgesetzten, Arbeitgebern oder Behörden stets schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentationen sollte er sich zu seinem eigen Schutz per Unterschrift gegenbestätigen lassen.
4. Die Aktualisierung wichtiger Unterlagen, wie Feuerwehrpläne oder die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, ist regelmäßig vorzunehmen.
5. Auch die Nachweise über seine Fortbildungen und seinen Wissensstand hält der Brandschutzbeauftragte regelmäßig schriftlich fest.
Die benannten Nachweise können den Brandschutzexperten im Ernstfall von seiner Haftung befreien.