Arbeitsschutz auf Baustellen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Alleine im Jahr 2019 sind über 57 Bauarbeiter pro 1000 Vollzeitbeschäftigte bei der Ausübung ihres Berufs verunglückt. In der Tat ist kaum ein Beruf gefährlicher. Umso wichtiger ist es, mit angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Statistik zeigt aber, dass es um die Einhaltung notwendiger Schutzregeln schlecht bestellt ist.

Welche Gefahren sind Bauarbeiter ausgesetzt?

Energie an sich ist nicht schädlich, wenn sie unkontrolliert und unbeabsichtigt auf Menschen einwirkt jedoch schon. Auf der Baustelle findet man viele Energie- und Gefahrenquellen:

– Baumaschinen und elektrische Handwerkzeuge
– Bewegungsenergie sich bewegender Menschen
– Antriebsenergie (Pneumatik, Hydraulik, Motoren)
– Schwerkraft / Lageenergie
– Wärmeenergie (Hitze – z. B. durch Schweiß oder Feuerarbeiten)
– Gefahrstoffe (Energie, die in einem Stoff chemisch gebunden ist)

Die Bauleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Energiequellen gebündelt und einem einzigen Zweck zugeleitet werden: dem Errichten eines Bauwerks. Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, kann es schnell gefährlich werden, denn selbst der erfahrenste Arbeiter macht mal einen Fehler.

Risiken auf der Baustelle: Was ist typisch?

Brenzlige Situationen gehören auf der Baustelle zum Alltag. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht überheblich zu werden und mit einer „Wird schon gut gehen!“, sich ans Werk zu machen. Unvorsichtigkeit und Fehleinschätzungen sind die Hauptrisiken auf dem Bau. Konkret bedeutet dies, dass aus Bequemlichkeit auf die Arbeitssicherung verzichtet wird. Aber auch mangelndes Fachwissen oder Zeitdruck kann dazu führen, dass auf das Einhalten von Regeln verzichtet wird. Aufgrund der inhärenten Unübersichtlichkeit auf der Baustelle steigt die Unfallgefahr. So kommt es zu:

– Stürzen durch ungesicherte Arbeitsbereiche, unsicher stehenden Leitern oder Gerüsten
– Stürze in Baugruben, welche nicht abgespannt wurden
– Verschüttungen
– Stolpern über Hindernisse (Materialien und Arbeitsgerät)
– Unfällen aufgrund falscher Bedienung von Werkzeugen bzw. Maschinen
– Verletzungen durch herabfallendes Material

Auch Brände, elektrische Stromschläge und Vergiftungen durch unsachgemäßen Umgang mit Gefahrgut sind typisch.

Arbeitssicherheit auf Baustellen – gesetzliche Bestimmungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet das gesetzliche Rahmenwerk in Deutschland. Eine Vielzahl an Einzelverordnungen reglementiert etwa den Umgang mit Materialien und Lasten (Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung) oder beschreiben, wie mit Lärm umzugehen ist (LärmVibrationsArbSchV). Darüber hinaus ist auch die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Baustellenverordnung ( Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen “RAB”) von Relevanz.

Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsgenossenschaft technische Neuerungen auf ihr Gefahrenpotenzial prüft, diese sind stets auf dem aktuellsten Stand gehalten. Zu guter Letzt sind auch noch die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft zu erwähnen. An Regeln mangelt es also kaum.

Was genau legen die Vorschriften fest?

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen sind komplex und umfangreich. Abgestellte Personen müssen zwangsläufig eine Checkliste abarbeiten, auf der sehr viele verschiedene Punkte aufgeführt sind. Es geht dabei nicht bloß darum, die Baustelle angemessen zu sichern. Verantwortliche Personen haben auch sicherzustellen, dass die Arbeiter über die Befähigung verfügen, mit Gefahrenquellen umzugehen. Auch die Planung und Organisation der Arbeitsabläufe wirkt sich entweder positiv oder negativ auf die Sicherheit aus. Natürlich sind auch Arbeitsmittel zu prüfen. Eine defekte Maschine mit blank liegenden Kontakten kann etwa zu gefährlichen Stromschlägen führen.

Spezialfall: Hochbau

Wenn Gebäude wie Wohnhäuser, Türme, Einkaufszentren oder Stadien errichtet werden, muss mit besonderen Gefahren gerechnet werden. Je mehr Arbeiter in luftiger Höhe ihren Dienst verrichten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit abzustürzen – wenn etwa das Gerüst nicht ordnungsgemäß gesichert und abgenommen wurde. Auch Stürze von Leitern sind typisch, wenn auf den Einsatz von Hubbühnen verzichtet wird. Natürlich werden auch Arbeitsmaterialien und Gerät auf den Hochbau transportiert. Nachlässigkeit bei der Ladungssicherheit führt dazu, dass sich Objekte lösen. Herabfallende Gegenstände gefährden dann tiefer arbeitende Menschen. Von grundlegender Bedeutung ist daher auch der Schutz des Kopfes durch das Tragen eines Helms. Arbeitsschuhe verhindern das Zerquetschen von Zehen und Verletzungen durch Anstoßen. Durch die robuste Sole wird das Eintreten von Gegenständen (Nägel, Späne) verhindert.

Spezialfall: Tiefbau

Der Bau von Tunneln, Kanälen, Straßen und Brücken zählt in den Bereich des Tiefbaus. Auch hier finden wir spezifische Gefahrenquellen. So kann es passieren, dass Baufahrzeuge in Gruben abrutschen oder im Rückwärtsgang Unheil anrichten. Darüber hinaus passiert es, dass Menschen verschüttet werden, wenn Grubenwände nicht fachgerecht gesichert werden. Dies ist die häufigste Ursache für tödliche Unfälle im Tiefbau.

Es kann aber auch passieren, dass beim Erdaushub Wasser-, Strom und Gasleitungen angebaggert und beschädigt werden. Besonders unappetitlich ist austretendes Abwasser, welches mit Keimen belastet ist. Um dies zu verhindern, muss die Bauleitung über Lagepläne des Versorgers verfügen.

Spezialfall: Straßen- und Gleisbau

Nicht immer können Straßenabschnitte vollständig gesperrt haben. Insbesondere auf Autobahnen werden Bauarbeiten durchgeführt, während der Verkehr weiterfließt. Wichtig wird dann das Einhalten von Sicherheitsabständen. Beim Gleisbau muss das Team an Arbeitern vor heranfahrenden Zügen gewarnt werden. Für diesen Zweck kommen spezielle Sicherheitsfachkräfte zum Einsatz.

Wie sind die Arbeitsschutzpflichten verteilt?

An Bauprojekten sind verschiedene Parteien beteiligt. Zu diesen zählt der Bauherr, der Arbeitgeber sowie die Beschäftigten. Nicht jede Partei trägt gleich viel Verantwortung für die Bausicherheit.

Bauherren

Grundlegende Verantwortung trägt der Bauherr. Er muss sicherstellen, dass alle relevanten Regeln eingehalten werden. Treten verschiedene Firmen gleichzeitig in Erscheinung, muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Dieser muss keinesfalls von extern beauftragt werden. Voraussetzung ist lediglich die notwendige Fachkenntnis. Donato Muro aus Düsseldorf ist Arbeitsschutzingenieur und HSE-Experte und kann diesbezüglich weiterhelfen. Seine Firma bietet die Aus- und Fortbildungen zum SiGeKo an. Direkt vor Ort oder sogar online. Als Bauherr kann man so auf Dauer einiges an Geld sparen, da externe Dienstleister nicht mehr beauftragt werden müssen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle kann dann eigenständig geplant, koordiniert und überwacht werden. Dies ist auch insofern praktisch, als die Haftung nicht immer auf den Dienstleister übertragen werden kann.

Arbeitgeber

Als Grundlage für sicheres Arbeiten auf der Baustelle gilt die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird vom Arbeitgeber erstellt. Anschließend muss Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Kommentare des SiGeKo in die Praxis überführt werden. Dazu kann zum Beispiel die Bereitstellung von Schutzausrüstung gehören. Zudem müssen Beschäftigte über alle Maßnahmen, welche den Arbeitsschutz betreffen, aufgeklärt werden – in leicht verständlicher Form! Die Koordination mit anderen verantwortlichen Firmen und die Wartung von Maschinen fällt auch in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers.

Beschäftigte

Bauarbeiter sind dazu verpflichtet, Arbeitsmittel ihrer Bestimmung gemäß zu nutzen und sie auf Beschädigungen zu überprüfen. Aufenthaltsverbote sind zu achten und die notwendige Schutzausrüstung muss angelegt werden. Besteht Brand oder Explosionsgefahr, darf keinesfalls geraucht werden (Brandschutz).

Wie werden Schutzmaßnahmen durchgesetzt?

Wenn eine Gruppe betriebsfremder Personen die Baustelle unangemeldet betritt, dann kann eine Arbeitsschutzkontrolle (z.B. BG Bau) anstehen. Mit Checkliste und Kugelschreiber bewaffnet wird genau überprüft, ob die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden – und vollständig sind! Wichtig ist auch, dass Arbeitsschutzmaßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Liegen hier Mängel vor, wird dies von der Gewerbeaufsicht als Verstoß gewertet. Konkret müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

– Die Gefährdungsbeurteilung
– eine Liste der vom SiGeKo angeordneten Maßnahmen
– sicherheitsrelevante Betriebsanweisungen zur Durchführung risikobehafteter Arbeiten
– Nachweise über die Existenz von Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten und durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge.
– Dokumente, die eine Unterweisung der Arbeiter belegen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Werden Mängel festgestellt, wird zuerst eine Mahnung ausgesprochen. Innerhalb einer bestimmten Frist muss dieser beseitigt werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 €. Darüber hinaus kann auch die Verwendung schadhafter Betriebsmittel untersagt werden. Besonders problematisch sind Verstöße dann, wenn Arbeiter verunglücken und gesundheitliche Schäden erleiden. In diesem Fall kommt die Anwendung des Strafrechts infrage – eine Freiheitsstrafe droht!

Aber auch Angestellte müssen Schutzregeln (wie das Verwenden von Schutzkleidung) befolgen. Verweigern sie sich, droht die fristlose Kündigung. Wie wir gesehen haben, ist die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle keine einfache Angelegenheit. Experten wie Donato Muro aus NRW können beratend tätig werden. Auch eine Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist möglich – auch bequem über das Internet!

Arbeitsmedizinische Vorsorge: ein muss…???

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?

Jede Arbeit birgt unterschiedliche gesundheitliche Risiken. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt sich dieser Problematik begegnen. Wie der Name schon andeutet, geht es dabei um die Früherkennung von typischen berufsbezogenen Krankheiten. Auch eine spezielle Gesundheitsberatung gehört dazu, um das Entstehen spezifischer Gesundheitsbeschwerden zu verhindern.

Nun stellt sich allerdings die Frage, wann Beschäftigte überhaupt zum Betriebsarzt müssen – oder dürfen. Bei der Antwort muss allerdings differenziert werden, denn die unterschiedlichen Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge bedürfen der Einhaltung unterschiedlicher Regeln.

Die 3 Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge

Generell wird in der Arbeitsmedizin zwischen 3 unterschiedlichen Arten der Vorsorge unterschieden:
die Angebots-, Wunsch und Pflichtvorsorge. Wann welche Maßnahmen durchgeführt werden, ist in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV). Der Leitfaden beschreibt, bei welchen Risiken im Betrieb welcher Vorsorgemaßnahme auslösen. Experten im Arbeitsschutz wie etwa Donato Muro können beratend tätig werden, um die individuelle Lage im eigenen Unternehmen adäquat beurteilen zu können.

Die Pflichtvorsorge müssen Betriebe dann betreiben, wenn der Beruf besonders risikobehaftet ist. Sie ist nicht selten Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Darum muss der Beschäftigte auch unabhängig vom eigenen Gusto den Gang zum Betriebsarzt antreten. Weigert er sich, riskiert er ein Berufsverbot.
Freiwillig ist die Teilnahme an der Angebotsvorsorge. Wer einen Brief erhält, in dem ein entsprechendes Angebot beschrieben wird, kann diesen ignorieren – ohne mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob dies allerdings zu empfehlen ist, steht freilich auf einem anderen Blatt. So manch einer ist überrascht, dass selbst die Arbeit am PC mit Risiken behaftet ist. Eine freiwillige Vorsorge ist aber auch dann zu empfehlen, wenn man täglich mäßigem Lärm (80-85 dB) ausgesetzt ist oder bis zu vier Stunden täglich Feuchtarbeit betreibt.

Wer seiner Gesundheit liebt, der kann sich aber auch direkt an den Arbeitgeber wenden und eine Wunschvorsorge beantragen. Diese darf einem nicht verwehrt werden!

Ist eine Untersuchung beim Betriebsarzt verpflichtend?

Damit der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erfüllt, muss dieser ein Arztgespräch mit Befundaufnahme veranlassen. Dabei werden gezielt Fragen gestellt, die mit der Tätigkeit verknüpft sind. Man sprich in diesem Zusammenhang auch von der Erstellung einer „Arbeitsanamnese“. Bei Verdachtsfällen wie etwa einer Schädigung des Gehörs können Untersuchungen eingeleitet werden. Als Betroffener kann der Hörtest, so wie jede andere Untersuchung jedoch verweigert werden.

Wann muss der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge anbieten?

So manches Unternehmen sollte den Anhang der ArbMedVV genau studieren. Dort sind jene besonders gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten aufgeführt, die eine Pflichtvorsorge unabdingbar machen. Im Zweifel sollte der Experte für Arbeitsschutz Donato Muro hinzugezogen werden, denn die Pflichtvorsorge wird immer vom Arbeitgeber bezahlt – und auch organisiert.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist natürlich nicht nur der betriebliche Brandschutz wichtig. Auch die Gesundheit der Mitarbeiter ist einer besonderen Bedrohung ausgesetzt. Ein weiteres Beispiel wäre die Arbeit in einem sehr lauten Umfeld. Wer jahrelang ohne Hörschutz einem Schalldruck über 85 dB ausgesetzt wird, der wird eine Hörminderung davontragen. Um das Hörgerät zu vermeiden, müssen sich Angestellte beim Betriebsarzt über die Risiken aufklären lassen. Nur so kann oftmals zum disziplinierten Tragen eines angemessenen Hörschutzes motiviert werden.
Bis 2013 orientierten sich Betriebsärzte an den „DGUV Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen”.

Rechtlich bindend sind diese allerdings nicht. Heutzutage dienen sie nur noch als lose Leitfäden, die von jedem Betriebsarzt anders ausgelegt werden.

Wann ergibt die Angebotsvorsorge Sinn?

Ziel gesetzlicher Vorschriften ist es, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dabei lässt das Gesetz durchaus Abstufungen zu. Eine Angebotsvorsorge ist immer dann sinnvoll, wenn bei der Ausübung der Tätigkeit geringere Schäden zu befürchten sind. Wer etwa einem Schallpegel von unter 85 dB ausgesetzt ist, der wird womöglich nicht taub. Ein negativer Einfluss auf den Organismus und die Psyche besteht aber trotzdem. Ein weiteres Beispiel: Die Mitarbeiter hantieren mit Chemikalien, welche von der Haut aufgenommen werden können. Wird ein bestimmter Grenzwert am Arbeitsplatz (Exposition) überschritten, wird die Vorsorge verpflichten. Andernfalls muss sie bloß angeboten werden.

Spezialfall Wunschvorsorge

Für die Wunschvorsorge muss kein gesundheitlicher Grund gegeben sein. Auch die Art der Tätigkeit ist im Grunde egal: Sie muss nicht einmal als besonders anstrengend gelten. Jeder Arbeitnehmer darf darauf bestehen, sich vom Betriebsarzt beraten zu lassen. Darüber hinaus muss die Wunschvorsorge vom Arbeitgeber auch angeboten werden. Es handelt sich dabei um eine verpflichtende Aufklärung über bestehende Rechte.

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber steht man seinen Angestellten gegenüber in der Verantwortung. Zur Fürsorgepflicht gehört es auch, sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden. Welche Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge greifen in welchem Fall? Die Beratung durch einen Experten wie etwa Donato Muro aus Nordrhein-Westfalen ist sehr zu empfehlen. Weshalb? Weil Fehler im betrieblichen Vorgehen sehr hohe Bußgelder zur Folge haben kann.
Festzustellen ist:

– Wann und an welchem Ort sind Mitarbeiter welchen medizinisch relevanten Gefahren ausgesetzt?
– Ob die Angebotsvorsorge bereits regelmäßig und ordnungsgemäß (schriftlich!) angeboten wird.
– Inwiefern eine etwaige Verpflichtung zur Bereitstellung einer Wunschvorsorge besteht.

In der Arbeitszeit zum Betriebsarzt?

Es ist dem Arbeitgeber strikt untersagt, den Gang zum Arbeitsmediziner von der Entlohnung auszuschließen. Oder anders gesagt: Mitarbeiter müssen in der Arbeitszeit zum Betriebsarzt gehen. Dies schließt Beratung und Untersuchungen mit ein. Auch der Weg zum Arzt und mögliche Nachuntersuchungen (Verweisung zum Facharzt) sind zu bezahlen. Alle relevanten Maßnahmen sind darüber hinaus vom Arbeitgeber zu zahlen. Welche Maßnahmen notwendig sind, entscheidet einzig und allein der Arbeitsmediziner!

Was steht am Ende der Vorsorgeuntersuchung?

Seit 2013 werden Details der Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr bescheinigt, sondern lediglich die Teilnahme. Die Bescheinigung muss darüber hinaus die persönlichen Daten des Patienten sowie den Namen des Unternehmens enthalten. Auch das Datum und Untersuchungsanlass stehen auf dem Schrieb. Letztlich wird mit der Ausstellung der Bescheinigung auch der nächste Termin geplant und schriftlich fixiert.

Sonderfall: Eignungsuntersuchungen

Nicht jeder Mensch ist für jeden Beruf körperlich oder psychisch geeignet. Unternehmen führen daher Eignungstests durch. Diese gelten jedoch nicht als arbeitsmedizinische Vorsorge und sind dementsprechend in den besprochenen Verordnungen nicht aufgeführt. Dies ist vom Gesetzgeber durchaus gewollt. Man hat sich dazu entschlossen, Firmen mehr Spielraum zu geben. Eignungsuntersuchungen sind keine Pflicht, aber können durchgeführt werden. Es mag sinnvoll erscheinen, die Tauglichkeit vor der Aufnahme gefährlicher Tätigkeiten einmalig zu prüfen. Hierzu zählt etwa das Fahren eines Gabelstaplers in einem Gefahrgut-Lager. Die Entscheidung hierzu liegt aber bei der verantwortlichen Geschäftsführung.

Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge können komplex sein …

Es bestehen noch Fragen? Der Betriebsarzt ist zur Beratung verpflichte und dies unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter oder Arbeitgeber sind. Letztere sollten sich jedoch überlegen, ob es sinnvoll sein kann, sich generell von Donato Muro beraten zu lassen.

Arbeitsunfälle auf Baustellen: Tod als Berufsrisiko?

Arbeitsunfälle auf Baustellen: Tod als Berufsrisiko?

Insbesondere Bauarbeiter leben gefährlich. Offiziellen Zahlen zufolge seien im Jahr 2020 rund 49 Menschen pro 1000 Arbeiter auf dem Bau ums Leben gekommen. Tendenz: steigend. Inoffiziell lägen die Opferzahlen aber noch wesentlich höher. Donato Muro vermutet, dass Unfälle gezielt unter den Teppich gekehrt würden. Auch die Art und Weise, wie Fallzahlen kommuniziert werden, missfällt dem Brancheninsider Muro. Er mahnt: „Wöchentlich kommen Bauarbeiter in Deutschland ums Leben!“

Verwunderlich ist dies nicht. Dass sich brenzlige Situationen entwickeln, gehört zum Alltag auf der Baustelle. Oftmals könne man froh sein, dem Tod noch einmal von der Schippe gesprungen zu sein. Hier ein Beispiel von Muro: „Ein Kollege hat in einem Rohbau ein Kabel ausgerollt und ist rückwärts laufend in ein Loch getreten und abgestürzt.” Die Folge: Schädelhirntrauma und ein Knochenbruch. Glück gehabt.

DOWNLOAD “Unterweisung der Gefahren auf Baustellen” von Thomas Dohmen

Immerhin sei der Unfall ordnungsgemäß gemeldet worden. Aufgrund mangelhafter Sicherung wurde der Bauherr verantwortlich gemacht. In vielen Fällen komme es jedoch zu Vertuschungsversuchen. Im Krankenhaus würden dem Personal Lügenmärchen aufgetischt, doch warum ist dies so? „Es liegt am hohen Druck“, erklärt der Donato Muro. „Eine Meldung an die Berufsgenossenschaft hat ein Versagen von zukünftigen Aufträgen zur Folge.“ Besonders anfällig für solche Formen der Erpressung: Ausländische Bauarbeiter, die sich ihrer rechtlichen Möglichkeiten nicht bewusst sind.

“Vertuschungsversuche können sehr profitabel sein”

Donato Muro

Noch immer arbeiten viele Menschen illegal auf Baustellen in Deutschland. Bei Arbeitsunfällen besteht deshalb kein Interesse, diese ordnungsgemäß zu melden. Sobald Behörden aufgrund eines Unfalls auf den Bau gerufen werden, macht sich die verletzte Person aus dem Staub. Beim Hausarzt würden dann Geschichten erfunden, so bestätigt dies auch die Experten von der Industriegewerkschaft Bau (IG Bau). „Die Dunkelziffer ist hoch“, erklärt der Fachmann für Arbeitsschutz des IG Bau. Auch Donato Muro glaubt dies!

Einen Grund hierfür liege am hohen Improvisationsgrad auf Baustellen. Oft mangele es an Utensilien. In der Folge komme es zu Unfällen – etwa durch Stürze oder herunterfallende Gegenstände. Dass diese Vorkommnisse nicht gemeldet werden, liege an den zu erwartenden Konsequenzen. Zum einen erhöhe die Berufsgenossenschaft die Beiträge, zum anderen kann eine genaue Untersuchung des Unfalls die Baustelle lahmlegen. Jeder Tag, an dem nicht gearbeitet werden kann, kostet den Bauherren Geld. Ein finanzieller Anreiz zur Vertuschung ist durchaus gegeben.

Warum wird noch zu wenig kontrolliert?

Arbeitsunfälle auf der Baustelle geschehen oft aufgrund mangelhafter Absicherung. Dazu zählen zum Beispiel Schutzvorrichtungen auf Gerüsten. Auch der Platz muss gesichert werden, was Zeit und Ressourcen kostet. Viele Unfälle könnten sich vermeiden lassen, wenn der Bauherr nicht versuchen würde, Zeit zu sparen. Donato Muro geht davon aus, dass ca. 90 % der Unfälle nicht hätten auftreten müssen. Die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften muss dabei von der Gewerbeaufsicht/ Amt für Arbeitssicherheit/ Bezirksregierung und der BG Bau besser kontrolliert werden.

Das Problem: zu wenig Personal, um alle Sicherheitsmängel aufspüren zu können! Die IG Bau spricht in diesem Zusammenhang gar von einem Überwachungsdefizit, welches man nur als „eklatant“ bezeichnen könne. Die Konsequenz muss sein, dass die Länder ihre Kapazitäten massiv aufstocken. Dabei könnten auch private Firmen ergänzend tätig werden, wie etwa Donato Muro und das Ingenieurbüro Sicherheitsingenieur.NRW. In Nordrhein-Westfalen hat sich das Unternehmen voll und ganz dem Arbeitsschutz verschrieben. Auch der Explosions- & Brandschutz ist Fachgebiet der Experten aus Düsseldorf.

Die Corona-Pandemie hat die Lage verschärft

“Solange kein Umdenken stattfindet, wird es zwangsläufig zu mehr Verletzten kommen.”

Donato Muro

Ein aktueller Bericht legt schockierende Daten bereit. Pro 25.000 Beschäftige steht nur ein einziger Kontrolleur zur Verfügung. Damit wird die Zielvorgabe der Europäischen Union um das zweieinhalb-Fache verfehlt. „Staatlicher Kontrolle der Betriebssicherung wird so unmöglich gemacht“, warnt Donato Muro. Durch die Covid-Pandemie habe sich die Sachlage weiter verschärft. Denn: 3G und Homeoffice-Pflicht schaffen neue Kontrollaufgaben. Die Situation beschreibt die IG Bau daher mit einem Wort: Alarmierend.

Bestätigt wird dies auch vonseiten der Gewerkschaft. Anstatt auf die Baustellen zu fahren, um vor Ort Probleme zu erkennen, blieben die Kontrolleure im Büro – aus Infektionsschutzgründen. So können notwendige Sicherheitsvorkehrungen überhaupt nicht mehr überwacht werden. Die Arbeit auf der Baustelle wird so immer gefährlicher. Durch den Abbau von Ressourcen einerseits und dem wachsenden Sparzwang in der Baubranche andererseits.

Quo Vadis, Betriebssicherung?

Nun stellt sich die Frage, die die Regierung auf die vorgetragene Kritik reagiert. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind durchaus selbstkritische Töne zu vernehmen. So gibt man zu, dass durch die Corona-Pandemie neue Kontrollschwerpunkte gesetzt wurden. Um weitere Ausbrüche in Schlachthallen zu verhindern, habe man dort das Personal binden müssen. In der Folge habe man die Baubranche weniger zur Verantwortung rufen können. Es wird zu verstehen gegeben, dass auf Baustellen die Verbreitung des Sars-CoV-2 Virus durch die erhöhte Frischluft erschwert sei. Natürlich ist eine solche Engführung des Arbeitsschutzgedankens problematisch. Schwerwiegende, auch tödliche Unfälle durch Umgehung von Schutzvorschriften passieren trotzdem. Etwaige Infektionen durch Corona erhöhen das Arbeitsrisiko lediglich.

Was plant die Regierung?

Dabei ist sich das BMAS seiner Weisungsmacht bewusst. Auch wenn Betriebssicherung Ländersache ist, kann die Bundesregierung einen gewissen Druck ausüben. Das Ziel: Bis zum Jahr 2026 mindestens 5 % aller Betriebe zu besichtigen. Dies kann aber auch nur dann gelingen, wenn in der Zwischenzeit ausreichend neue Beamte ausgebildet werden können. Reicht dies aus? Berichten zufolge kann es passieren, dass man im Laufe seiner Bauarbeiterkarriere nur einige wenige Male kontrolliert wird. Ein feinmaschiges Netz kompetenter Inspektoren würde diesen Missstand beheben. Es sei ebenso realistisch, einen tödlichen Unfall mitzuerleben wie eine Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen. So manch einer würde diese Quote als „schockierend“ bezeichnen.

Es herrscht Wohnungsmangel in Deutschland. Immer mehr Singles und Familien kämpfen um bezahlbaren Wohnraum. Wohnungsbauprogramme sorgen für einen Boom – bis zu 400.000 neue Wohnungen sollen gebaut werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Bauarbeiter nicht en masse verunglücken und durch Tod oder Invalidität aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Bauarbeiter verrichten harte Arbeit und sind unverzichtbar. Auch wenn es Fortschritte in der Automatisierung gibt, setzen viele Arbeiter noch immer ihr Leben aufs Spiel, Täglich.

“Es wird an der Zeit, dass der „Knochenjob Bauarbeiter“ endlich mehr gewürdigt wird.”

Donato Muro

Die Arbeitssicherheit zu erhöhen, wäre zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung.

Eine mögliche Lösung

Dort, wo der Staat versagt, sind Bauherren in der moralischen Verantwortung. Private Dienstleister wie etwa die Firma Sicherheitsingenieur.NRW kann dabei einen wertvollen Beitrag leisten. Unter der Führung von Donato Muro hat sich das Unternehmen zu einem zuverlässigen Unternehmen entwickelt, wenn es um das Thema Betriebssicherung geht. Sehr gerne berät das Netzwerk aus Experten verantwortliche Stellen.

Link zur IGBau: https://igbau.de/

Sicherheitsingenieur Homepage

Sicherheits-ingenieur.NRW Das Netzwerk von Juristen, Ingenieuren, Psychologen, Betriebsärzten, Feuerwehrleuten, Sachverständigen, Journalisten und Naturwissenschaftlern. #SicherIngNRW Unsere Arbeitsbereiche Explosionsschutz und Brandschutz Arbeitsschutz und...
× Schreiben Sie uns auf WhatsApp