Diisocyanate REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006: Anwenderschulung
Anwenderschulung
Alle Personen, die mit Diisocyanaten arbeiten, müssen ab dem 24. August 2023 eine spezielle Schulung absolvieren. Die Schulungsmaterialien orientieren sich an der REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006 und unterrichten die Teilnehmer über alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen.
Diisocyanate werden vor u.a. zur Herstellung von Polyurethan-Schaum verwendet, kommen aber auch in Beschichtungen, Dichtstoffen und anderen vergleichbaren Anwendungsbereichen zum Einsatz. Da Diisocyanate atemwegssensibilisierende Eigenschaften besitzen, kann eine Exposition gegenüber den Stoffen (teilweise schwere) Atemwegserkrankungen hervorrufen. Das Gesundheitsrisiko soll durch die Beschränkung reduziert werden, das für gewerbliche Anwender und Industrielle aufgrund der möglichen dermalen und/ oder inhalativen Exposition bei der Benutzung von Diisocyanaten entsteht.
Der Eintrag Nr. 74 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung beschreibt die neuen Pflichten der Lieferanten und Benutzer von Diisocyanaten. Die Vorschrift richtet sich an Personen, die Diisocyanate als Stoffe oder als Bestandteil in Gemischen ab einer 0,1 Gew.-% – Konzentration in Umlauf bringen oder anwenden möchten.
Der 24. August 2023 ist für Verwender ein wichtiger Stichtag.
Die Verwendung von Gemischen oder Stoffen mit Diisocyanaten ist gewerblich oder industriell nur erlaubt, wenn der vorgeschriebene Konzentrationsgrenzwert berücksichtigt wird oder die Anwender eine spezielle Schulung besucht haben. Ein Experte auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit muss diese Schulung, die mindestens alle fünf Jahre zu wiederholen ist, am Arbeitsplatz durchführen. Es ist erforderlich, dass der Selbstständige oder Arbeitgeber den erfolgreichen Abschluss dokumentiert. Zusätzlich besagt die Vorschrift, dass der Lieferant Kunden Schulungsunterlagen in der Amtssprache des jeweiligen Staates zur Verfügung stellen muss. Es ist ebenfalls notwendig, die Besonderheiten der gelieferten Produkte in der Schulung zu berücksichtigen.
Neben der Kennzeichnung besitzt der Lieferant noch weitere Pflichten, die in den Absätzen 4 und 5 der Beschränkung vermerkt sind. Auf jeden Fall muss der Empfänger der Stoffe beziehungsweise Gemische Kurse und Schulungsunterlagen in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats erhalten. Ob der Kunde dieser Schulungspflicht nachkommt, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Lieferanten. Er muss nicht prüfen, ob ein Abnehmer eine Schulung durchgeführt hat. Diese Aufgabe unterliegt der zuständigen Überwachungsbehörde. Falls sich der Lieferant trotzdem vergewissern möchte, dass Kunden der Schulungspflicht nachkommen, ist es erlaubt, dass er sich eine Schulung bestätigen lässt.
Am Ende der Schulung ist eine Dokumentation des erfolgreichen Abschlusses vorgesehen. Meistens wird ein Zertifikat ausgestellt. Eine Prüfung ist ein integraler Bestandteil einer Schulung. Um das Wissen der Teilnehmer zu testen, werden oftmals Multiple-Choice-Fragen verwendet. Die Person oder Institution, welche die Schulung durchführt, nimmt den ausgefüllten Test entgegen und bescheinigt das Ergebnis. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer in Deustchland sorgen dafür, die Beschränkungen durchzusetzen.
Indem ein Arbeitgeber ein Dokument vorlegt, das die erfolgreiche Teilnahme seiner Mitarbeiter an der Schulung bestätigt, kann er belegen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungsanforderungen erfüllt sind. Die Aufsichtsbehörden überprüfen dann die Dokumentation und die Schulung mit den speziellen Anforderungen, die sich aus den gewerblichen und industriellen Verwendungen in einem bestimmten Betrieb ergeben.
Sie sind Anwender oder Lieferant von Diisocyanate? Dann ist es erforderlich, dass Sie noch in diesem Jahr an einer Schulung teilnehmen.
Wir schulen Sie gezielt nach der aktuellen REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006. Diese neue Verordnung muss noch dieses Jahr umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass Sie durch einen zertifizierten Trainer unterrichtet werden. Bei uns sind Sie genau an der richtigen Adresse. Sie müssen kein Seminar oder keinen Lehrgang in einem Institut besuchen. Unsere Trainer kommen gerne in Ihr Unternehmen und sorgen dafür, dass die Schulung vor Ort stattfindet. Nach einem erfolgreich bestandenen Test stellen wir ein Zertifikat aus, das von allen deutschen Behörden akzeptiert wird. So können Sie nachweisen, dass Sie über die Beschränkungen und Richtlinien der Verordnung genau informiert sind.
Werden Sie zum Diisocyanate-Experten: Schulung am 24.06.2023 in Düsseldorf – damit können Sie selbst Anwender im sicheren Umgang mit Diisocyanate unterrichten!
Haben Sie weitere Fragen zu dieser speziellen Schulung?
Dann kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch unter 0800 0001838 oder per E-Mail an info@sicherheitsingenieur.nrw
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