Ursachen, Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe – inkl. kostenlosem Online-Kurs & GBU-Download

Chemische Augenverätzungen gehören zu den schwersten Arbeitsunfällen im Umgang mit Gefahrstoffen. Besonders Säuren und Laugen können das Auge innerhalb weniger Sekunden massiv schädigen. Eine falsche Reaktion oder fehlende Schutzausrüstung führt schnell zu bleibenden Sehschäden.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Gefährdungen durch Säuren und Laugen bestehen
  • Welche Schutzmaßnahmen nach DGUV erforderlich sind
  • Wie Erste Hilfe korrekt durchgeführt wird
  • Welche arbeitsmedizinischen Anforderungen gelten
  • Wo Sie einen kostenlosen Online-Kurs und eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung (GBU) als Download erhalten

1. Warum sind Säuren und Laugen für die Augen so gefährlich?

Die DGUV Regel 112-192 beschreibt chemische Gefährdungen ausdrücklich als Risiko für schwere Augenschäden:

Chemikalien können sich im Augenwasser lösen. Säuren und Laugen können das Auge schwer schädigen.

Während Säuren häufig eine sogenannte Koagulationsnekrose verursachen, dringen Laugen besonders tief ins Gewebe ein und führen zu schweren, oft irreversiblen Schäden.

Typische Gefährdungssituationen im Betrieb:

  • Abfüllen oder Dosieren von Chemikalien
  • Reinigungs- und Neutralisationsarbeiten
  • Labor- und Wartungsarbeiten
  • Leckagen und Behälterbrüche
  • Arbeiten mit Drucksystemen

2. Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht (§ 5 ArbSchG)

Vor dem Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Dabei sind laut DGUV folgende Gefährdungsarten zu berücksichtigen:

  • mechanische
  • optische
  • chemische
  • thermische
  • biologische
  • elektrische Gefährdungen

Für Säuren und Laugen ist insbesondere Abschnitt 3.2.1.3 „Chemische Gefährdungen“ relevant.

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3. Richtiger Augenschutz nach DGUV Regel 112-192

Die DGUV konkretisiert die Anforderungen an geeigneten Augenschutz:

  • Bei Flüssigkeitsspritzern sind Korbbrillen mit Kennzeichnung „3“ zu verwenden.
  • Bei Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Feinstaub sind Korbbrillen mit Kennzeichnung „5“ vorgeschrieben.
  • Wenn zusätzlich Gesicht oder Hals gefährdet sind, sind Schutzschirme einzusetzen.

Wichtig:
Augenschutz muss CE-gekennzeichnet sein und gemäß DIN EN 166 geprüft sein.

4. Erste Hilfe bei chemischen Augenverätzungen

Die DGUV Information zur Ersten Hilfe beschreibt klare Sofortmaßnahmen:

  • Sofortiges Spülen des Auges bei geöffnetem Lid
  • Mindestens 10–20 Minuten mit Wasser spülen
  • Mechanisch verbliebene Stoffe vorsichtig entfernen
  • Sterilen Schutzverband anlegen
  • Unverzüglich ärztliche Behandlung veranlassen

Merksatz:
Nicht diskutieren. Spülen. Und sofort ärztlich abklären.

5. Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV & AMR 14.1)

Die AMR 14.1 konkretisiert die Anforderungen an eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.

Eine angemessene Untersuchung umfasst unter anderem:

  • ärztliches Gespräch
  • Sehschärfebestimmung
  • Prüfung des Gesichtsfeldes
  • Prüfung des Farbsinns
  • ärztliche Beratung

Bei Tätigkeiten mit ätzenden Stoffen ist arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend.

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  • Unterschiede Säure vs. Lauge
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Fazit

Chemische Augenverätzungen sind:

  • schwerwiegend
  • oft vermeidbar
  • rechtlich klar geregelt
  • wirtschaftlich hochrelevant

Mit der richtigen Gefährdungsbeurteilung, geeigneter PSA nach DGUV 112-192, konsequenter Unterweisung und funktionierender Erster Hilfe lassen sich schwere Verletzungen verhindern.

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