Kokainkonsum am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das die Sicherheit und Effizienz im Betrieb erheblich beeinträchtigen kann. Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschützer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten daher in der Lage sein, Anzeichen von Kokainkonsum zu erkennen, um rechtzeitig eingreifen zu können. Tatsächlich wird in Deutschland so viel Kokain konsumiert, dass es anhand seines Abbauprodukts Benzoylecgonin im Wasser unserer Flüsse nachweisbar ist. Mittlerweile wird Kokain über beinahe alle Bevölkerungs- und Altersschichten hinweg konsumiert. Das Durchschnittsalter deutscher Kokainkonsumenten liegt bei knapp über 31 Jahren. Europaweit gesehen, erfolgen die meisten illegalen Kokainlieferungen über Spanien, die Niederlande und Belgien. In Deutschland gehandeltes Kokain stammt zumeist aus den Niederlanden.

Verhalten und Stimmung

Im Arbeitsumfeld kann ein Kokainkonsument durch plötzliche und starke Glücksgefühle oder übermäßige Fröhlichkeit auffallen. Solche Euphoriezustände sind nicht typisch für den normalen Arbeitsalltag. Ein weiteres Anzeichen ist ungewöhnlich viel und schnell zu reden. Diese Redseligkeit kann besonders in Besprechungen oder am Arbeitsplatz auffallen, wenn ein Mitarbeiter plötzlich übermäßig kommunikativ und impulsiv wird. Eine erhöhte Energie, die sich in Hyperaktivität, Ruhelosigkeit oder der Unfähigkeit, still zu sitzen, zeigt, kann ebenfalls ein Hinweis sein. Wenn ein Mitarbeiter ein übermäßiges Selbstbewusstsein oder eine gesteigerte Risikobereitschaft zeigt, sollten die Alarmsignale ebenfalls anspringen. Solche Verhaltensweisen können zu gefährlichen Situationen im Betrieb führen.

Physische Anzeichen von Kokainkonsum

Sicherheitsfachkräfte sollten auch auf physische Anzeichen achten. Deutlich erweiterte Pupillen, unabhängig von der Lichtmenge, sind ein auffälliges Merkmal. Weiterhin können Herzrasen oder ein ungewöhnlich schneller Puls beobachtet werden. Mitarbeiter, die übermäßig schwitzen und ein starkes Hitzegefühl haben, könnten ebenfalls unter dem Einfluss von Kokain stehen. Nasenprobleme wie häufiges Schniefen, Nasenbluten oder eine laufende Nase sind weitere physische Anzeichen. Mundtrockenheit und häufiger Durst sowie häufiges Zähneknirschen oder Kieferspannen können ebenfalls auf Kokainkonsum hindeuten.

Umfeld und Gegenstände

Im Arbeitsumfeld können auch bestimmte Gegenstände und Rückstände auf Kokainkonsum hinweisen. Rückstände von weißem Pulver auf Arbeitsflächen, Kleidung oder in persönlichen Gegenständen eines Mitarbeiters sind ein klares Warnsignal. Kleine Plastiktüten, oft durchsichtige Tütchen oder Folien mit Pulverresten, können ebenfalls gefunden werden. Solche Gegenstände sind meist in Taschen oder Schubladen verborgen. Kleine Röhrchen, aufgerollte Geldscheine oder andere Gegenstände, die zum Schnupfen verwendet werden, könnten ebenfalls entdeckt werden. Spiegel oder glatte Oberflächen, die zum Linienziehen und Schnupfen von Kokain genutzt werden, könnten ebenfalls Hinweise liefern.

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Unterschiede zwischen verschiedenen Drogen

Für Sicherheitsbeauftragte ist es wichtig, Kokain von anderen Drogen zu unterscheiden. Kokain erscheint als weißes, kristallines Pulver, das fein oder körnig sein kann und leicht glänzend aussieht. Im Vergleich dazu ist Methamphetamin ein weißes bis gelbliches Pulver oder kristalline Form, oft gröber als Kokain. Ketamin ist ein weißes Pulver, ähnlich wie Kokain, aber oft weniger glänzend und feiner. MDMA (Ecstasy) kann als Pulver weiß bis bräunlich sein und oft in einer gröberen Kristallform vorliegen als Kokain. Der Geruch dieser Substanzen variiert ebenfalls: Kokain hat einen leicht chemischen Geruch, ähnlich wie Lösungsmittel, während Methamphetamin einen chemischen, manchmal leicht säuerlichen Geruch haben kann. Ketamin und MDMA haben oft keinen starken Geruch oder nur einen leicht chemischen Geruch.

Zusammengefasst lassen sich diese Unterscheidungsmerkmale nutzen, um verschiedene Substanzen voneinander zu unterscheiden und einen möglichen Konsum im Betrieb zu identifizieren. Es ist essenziell, dass Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschützer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf diese Anzeichen achten, um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Risiken und Nebenwirkungen

Die Drogen peitschen den Körper zwar zu Höchstleistungen an, führen ihm dabei aber keinerlei Energie zu. So werden sehr schnell alle Energiereserven verbraucht. Diese totale Überbeanspruchung des Körpers kann auch bei seltenem oder nur einmaligem Konsum starke Nebenwirkungen haben, wie z. B. Krampfanfälle mit Muskelzuckungen (hohe Verletzungsgefahr!), Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma, gesteigerte Aggressivität, Wahnvorstellungen, Atemversagen durch Lähmung des Atemzentrums, Herzinfarkt, Ansteigen von Körpertemperatur und Blutdruck, Herzklopfen und Bluthochdruck oder aber Kokainschock mit starkem Blutdruckabfall, der in einem tödlichen Kreislaufzusammenbruch enden kann. Zusätzlich kann man sich beim Kokainschniefen durch scharfkantige Röhrchen an der empfindlichen Naseninnenseite verletzen.

Wechselwirkungen mit anderen Substanzen

  • Nikotin: Starke Gefäßverengung. Schlaganfallgefahr!
  • Koffein, Energydrinks etc.: Extreme Belastung des Herz-Kreislauf-Systems. Gefahr von lebensbedrohlichem Kreislaufkollaps!
  • Alkohol: Die Alkoholwirkung wird weniger wahrgenommen. Gefahr von Leberschäden, Selbstüberschätzung (Straßenverkehr) und Alkoholvergiftung!

Prävention und rechtliche Aspekte

Die Gefahr einer Abhängigkeit umgeht man nur durch Verzicht. Vor einer Kokainsucht ist kein Konsument geschützt. Es stimmt nicht, dass ausschließlich gutverdienende Bevölkerungsgruppen und „typische“ Berufe wie Werber, Banker oder Models Kokain konsumieren. Der reine Konsum von Drogen ist in Deutschland keine Straftat. Sollte es Ihnen dabei also nicht gut gehen, können – und sollten – Sie jederzeit einen Arzt aufsuchen, der im Übrigen an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist. Jegliche Angaben zu den Begleitumständen des Konsums (Personen, Ort, Beschaffung und Besitz etc.) können dagegen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen.

Kokain gehört in Deutschland gemäß Anlage III §1 Abs.1 BtMG zu den illegalen Drogen, d.h., sowohl der Erwerb als auch die Herstellung und der Besitz stehen gesetzlich unter Strafe. Zusätzlich gilt: Wer mit illegalen Drogen im Blut erwischt wird, muss in der Regel seinen Führerschein abgeben – und zwar unabhängig davon, ob er in diesem Moment gefahren ist oder nicht. Hier entscheidet das Gericht über die sogenannte grundsätzliche Eignung des Getesteten zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Weitere Informationen und Ressourcen zur Suchtprävention

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet mit den Informationsblättern 206-009 und 206-054 essentielle Richtlinien, die für Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte von großer Bedeutung sind:

  • DGUV Information 206-009 – Suchtprävention in der Arbeitswelt: Dieses Informationsblatt liefert praktische Hinweise zur Vorbeugung und Handhabung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz. Es unterstreicht die Bedeutung einer proaktiven Ansprache und Prävention, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu fördern.
  • DGUV Information 206-054 – Umgang mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit bei der Arbeit: Ein Leitfaden, der speziell darauf abzielt, Alkoholproblematiken in beruflichen Kontexten effektiv zu managen und Unterstützungsoptionen aufzuzeigen, die Arbeitgebern zur Verfügung stehen.

Gemäß der DGUV Vorschrift 1, §15, ‘Grundsätze der Prävention’, sind alle Beschäftigten dazu angehalten, sich und andere nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in Gefahr zu bringen. Dies betont die Notwendigkeit, verantwortungsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Unterstützung durch Sicherheitsingenieur NRW

Für Betriebe, die zusätzliche Unterstützung im Bereich der Suchtprävention suchen, bietet Sicherheitsingenieur NRW professionelle Beratung und Betreuung durch Betriebliche Suchtberater. Diese Experten sind spezialisiert darauf, individuell angepasste Programme zu entwickeln, die nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter nachhaltig verbessern. https://sicherheitsingenieur.nrw/betrieblicher-suchtberater/

Es ist unerlässlich, dass alle Mitarbeiter umfassend über die Gefahren von Drogenmissbrauch aufgeklärt und entsprechende präventive Maßnahmen ergriffen werden, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Einbindung professioneller Suchtberater kann hierbei einen entscheidenden Beitrag leisten.

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