Wie oft muss die Fortbildung wiederholt werden?
Arbeitsschutz und Anlagenschutz
Explosionsschutz und Brandschutz
Umweltschutz
Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz stehen für uns an erster Stelle. Daher möchten wir Sie umfassend über die notwendigen Fortbildungen und Unterweisungen sowie deren Fristen informieren.
Verpflichtungen zu regelmäßigen Fortbildungen und Unterweisungen
“Wie oft muss diese Fortbildung wiederholt werden?”
“Wann muss diese Unterweisung wieder durchgeführt werden?”
“Gilt das Zertifikat dieser Schulung für immer oder muss ich sie auffrischen?”
Diese Fragen hören wir immer wieder. Grund genug für uns, Sie über die gesetzlichen und versicherungstechnischen Forderungen zu informieren.
Gesetzliche Grundlagen sind dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 und die DGUV Vorschrift 1. Bei jugendlichen Arbeitnehmern gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) § 29.
Unterweisungen
mindestens einmal jährlich
Bei Neueinstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich und Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie.
Bei uns online möglich
Sicherheitsbeauftragte (SiBe)
alle drei Jahre eine Fortbildung
Bei uns online möglich
Brandschutzbeauftragte (BSB)
alle drei Jahre eine Fortbildung
Bei uns online möglich
Sicherheitsfachkraft
jährliche Weiterbildung
Brandschutzhelfer
Auffrischungsschulung alle 3 Jahre
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Ersthelfer
Auffrischungsschulung alle 2 Jahre
Befähigte Personen
müssen mehrmals im Jahr geprüft werden damit sie ihre Qualifikation nicht verlieren
EuP, EFks, Maschinenführer, Träger von PSA
Jährliche Unterweisungen für Mitarbeiter, die mit schützenswerten Arbeitsmitteln, PSA der Kategorie III, oder als Kranführer und als Maschinenführer von Baggern, Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern, und Anschläger tätig sind.
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Jährliche Arbeitsschutzunterweisung
Jährliche umfassende Unterweisungen + zusätzlich bei besonderen Vorkommnissen oder der Einstellung neuer Mitarbeiter bzw. Änderung von Aufgabenbereichen
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Gefahrstoffunterweisung
Regelmäßige Schulungen meist jährlich oder halbjährlich.
Neuschulungen werden notwendig bei Änderungen der Gefahrstoffe und nach Sicherheitsvorfällen.
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Datenschutz
In den meisten Unternehmen müssen regelmäßige Datenschutzschulungen stattfinden. Dies kann jährlich, halbjährlich oder in kürzeren Intervallen sein, je nach den spezifischen Anforderungen und dem Risikoprofil des Unternehmens.
Neuschulungen werden notwendig bei Änderung der Datenschutzgesetze, bei Neueinstellungen oder Änderung von Aufgabenbereichen und nach Sicherheitsvorfällen.
Dokumentation und Aktualisierung
Die Teilnahme an allen Schulungen muss korrekt dokumentiert werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen und neue Anforderungen.
Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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