Brandschutztüren

Brandschutztüren: Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch

Immobilieneigentümer, Arbeitgeber und sonstige verkehrssicherungspflichtige Personen (z.B. Betreiber öffentlich zugänglicher Gebäude) müssen mit den Vorschriften des Brand- und Arbeitsschutz vertraut sein und entsprechenden Maßnahmen wirksam umsetzen. Geschieht dies nicht, so bestehen erheblich straf- wie auch zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Eine entscheidende Rolle im vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen spielt der bauliche Brandschutz als Grundlage der anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen. Das Abschottungsprinzip nimmt dabei einen wichtigen Platz ein. Durch die Größe der Bauteilöffnungen, die mit Brand- und Rauchschutztüren verschlossen werden, kommt diesen Abschlüssen eine zentrale Bedeutung zu. Im Falle eines Brandes müssen Gebäudebereiche voneinander abgetrennt sein, um die Schutzziele des Brandschutzes (§ 14 MBO) umzusetzen. Gerade die Brandausbreitung, also die Ausbreitung von Feuer und Rauch spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da insbesondere durch Rauch die Selbst- und Fremdrettung von Menschen erschwert und Menschenleben gefährdet werden. Brandschutztüren verhindern für einen bestimmten Zeitraum die Brandausbreitung und halten dadurch wichtige Bereiche, wie z.B. Rettungswege frei und benutzbar Brandschutztüren stellen eine wesentliche Maßnahme des baulichen Brandschutzes dar. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie Informationen zu Brandschutztüren, den diese betreffenden rechtlichen Vorschriften und den Einbau dieser Spezialtüren.

Was sind Brandschutzabschlüsse? Wofür werden sie eingesetzt?

Durch bauliche Maßnahmen, namentlich raumabschließende Bauteile, die einen definierten Feuerwiderstand haben müssen, werden Gebäude in Abschnitte aufgeteilt. Damit Gebäude praktisch nutzbar sind, werden Öffnungen in den Wänden benötigt, welche per Brandschutzabschlüssen gesichert sind. Neben Feuerschutz- und Rauchschutztüren gehören z.B. auch Feuerschutz Tore zu den Brandschutzabschlüssen. Es gibt auch Feuerschutztüren, die in der Lage sind, nicht nur die Ausbreitung von Feuer, sondern auch von Rauch wirksam für einen festgelegten Zeitraum zu verhindern.

Brandschutztüren: Feuer- oder Rauchschutztür?
Bei einem Brand geht nicht nur vom Feuer eine große Gefahr aus. Rauch ist praktisch  gefährlicher als Feuer, da eine Sichtbehinderung durch eine Verrauchung die Selbst- und Fremdrettung mindestens erschwert und u.U. auch verhindert. Schlimmstenfalls kann das Einatmen des Rauches schon in geringen Dosen zum Tode führen. Eine Differenzierung zwischen Feuer- und Rauchschutzabschlüssen ist zwingend notwendig, da Feuerschutzabschlüsse sehr wirksam die Ausbreitung des Feuers verhindern, aber eine höhere Leckagerate aufweisen dürfen, als dies bei Rauchschutztüren der Fall ist. Wird also eine hohe Dichtigkeit bzgl. Rauch benötigt, so sind Rauchschutztüren das Mittel der Wahl.

Feuerschutztüren:
Eine Feuerschutztüre beugt der Ausbreitung des Brandes vor, jedoch kann sich Rauch ausbreiten. Feuerschutztüren mit der Zusatzfunktion Rauchschutz verbinden beide Funktionen und stellen daher die Richtige Wahl dar, wenn Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch benötigt wird. Teilweise ist eine Nachrüstung von Feuerschutztüren mit der Funktion Rauchschutz möglich.

Rauchschutztüren:
Durch Brand- und Rauchgase entstehen gesundheitsschädliche und meist lebensbedrohliche Umstände. Hierzu zählen Panikattacken aufgrund der Sichtbehinderung, Mangel an Sauerstoff, Toxizität durch chemische Brandprodukte und es besteht aufgrund dessen eine hohes Todesrisiko.  Rauchschutztüren verhindern die Rauchausbreitung und werden zumeist zum Schutz von Fluchtwegen eingesetzt. Diese Türen müssen nicht einem Feuer Widerstand leisten. Die DIN 18095 regelt jegliche Kriterien in Bezug auf Rauchschutztüren. Die Rauchdichtigkeit der Tür wird durch vierseitig umlaufender Dichtungen sichergestellt. Diese Rauchschutzdichtung verhindert, dass heißer und kalter Rauch für zehn Minuten lang durchtritt. Rauchschutztüren erfordern einerseits ein Zulassungsschild, das auf dem Türblatt angebracht ist, andererseits ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, das von einer anerkanntenausgestellt werden muss. Bei Türen nach DIN 18095 reicht „ÜH“, nur bei davon abweichenden Türen (in Anlehnung an DIN 18095) kommt ÜHP zum Tragen.Von den Rauchschutztüren abzugrenzen sind sog. dichtschließende Türen, die nur über eine dreiseitige Dichtung verfügen und nicht normiert und geprüft sind.

Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion:
Diese nach DIN 18095 tragen die Bezeichnung RS. RS ist die Abkürzung für Rauschschutzfunktion. Bei der Planung eines Gebäudes wird geprüft, wie sich Feuer und Rauch im Falle eines Brandes wahrscheinlich verbreiten werden und welche Variante der Schutztüre eingebaut wird. Jede Variante der Brandschutztüre setzt sich aus einem Türblatt, einem Türfutter und aus speziellen Beschlägen zusammen. Diese Spezialtüren sind in unterschiedlichen Materialien wie Stahl, Aluminium, Holz, Mischkonstruktionen und Glas erhältlich.

Funktionsweise einer Brandschutztür:
Brandschutztüren sind selbstschließend und dürfen weder mit Seilen noch mit Ketten oder Keilen offen gehalten werden. Sollte die Anforderung an eine geöffnete Türe bestehen, so werden Feuerschutzabschlüsse per Feststellanlagen offen gehalten. Die Steuerung der zugelassenen Feststellanlagen erfolgt über einen Feuermelder. Im Brandfall wird die Tür über den Brandmelder automatisch geschlossen. Je nach Zusammensetzung des Materials weisen Brandschutztüren unterschiedliche Eigenschaften auf. Bei Feuerschutzabschlüssen kommen entweder feuerbeständige oder feuerhemmende Materialien zum Einsatz. Diese Türen setzten sich meist aus mehreren Komponenten zusammen und die Einteilung in gewisse Baustoffklassen erfolgt je nach verbauten Materialien. Die Kombination mit einer Zarge, die eine Brandschutzfunktion aufweist, ist verpflichtend! Brandschutztüren verfügen über einen selbst öffnenden Mechanismus, damit der Rauch auf Fluchtwegen abziehen kann.

Baustoffklassen:
* nicht brennbar
* schwer entflammbar
* normal entflammbar
* leicht entflammbar.

Feuerwiderstandsklassen:
Bauordnungsrechtliche Anforderungen geben vor, welche Feuerwiderstandsklasse die Wände und Türen aufweisen müssen.
Feuerschutztüren werden in folgende Feuerwiderstandsklassen unterteilt:
* T30 – feuerhemmend
* T60 – hochfeuerhemmend
* T90 – feuerbeständig
* T120 – feuerbeständig
* T180 – feuerbeständig.

Die Zahl gibt jenen Zeitraum in Minuten an, in welchem die Spezialtür einem Brand standhalten und anschließend noch geöffnet werden kann.

Brandschutztür und Rettungswege:
In jedem Gebäude gibt es Rettungswege, welche im Falle eines Brandes als Fluchtwege und Angriffswege der Feuerwehr dienen. Im Bereich von Rettungswegen positionierte Brandschutztüren müssen besondere Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen leichtes Öffnen und die Möglichkeit, die Spezialtüren in voller Breite öffnen zu können.  Die Entriegelung der in der Praxis verschlossenen Türen muss in Richtung Fluchtweg erfolgen.  Meist kommen automatisierte Schlösserkombinationen zum Einsatz, welche entgegen dem Rettungsweg fix verschlossen sind und die in Richtung Rettungsweg ohne Einsatz von Hilfsmittel und ohne großen Kraftaufwand entriegelt werden können.

Einbau von Brandschutztüren

Wo welche Türe eingebaut werden muss, wird von den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Länder und gewissen Sondervorschriften geregelt.
Nur weil eine Türe die Bezeichnung Brandschutztüre trägt, können keine speziellen Eigenschaften festgelegt werden. Wichtig ist hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung. Laut Bauordnung werden folgende Brandschutztüren unterschieden:

Dicht schließende Türen: Diese Türen bieten einen dichten Abschluss, jedoch schützen sie nicht vor dem Durchzug von Rauch.

Rauchschutztüren: Derartige Türen verhindern den Rauchdurchzug.

Feuerschutztüren: Abhängig von der Feuerwiderstandsklasse hemmen diese Türen den Feuerdurchtritt. Hierbei handelt es sich um Brandschutztüren.

Fahrschachttüren: Diese Türen schließen Lift-Öffnungen.

Kennzeichnung einer Brandschutztür:

Jede Brandschutztüre muss über ihren Produzenten für den entsprechenden Einsatzbereich zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein.


Folgende Angaben müssen auf dem Zulassungsschild aufscheinen:
* Name des Herstellers
* seit 2019 CE Kennzeichnung, vor 2019 Zulassungsnummer der DIBt
* Abschlüsse und Innentüren benötigen ein Ü samt Zulassungsnummer des DIBt.
* Feuerwiderstandsklasse = T-Kennzeichnung
* Angaben zur Überwachung der Brandschutztür = Ü-Angabe
* Jahr der Herstellung
* Türenhersteller und eventuell Bezeichnung des Modells.

Wer eine Feuerschutztüre erwirbt, erhält einen Zulassungsbescheid.
Bei Rauchschutztüren wird ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis geliefert.
Wer eine Feuerschutz-Außentüre kauft, erhält eine Leistungserklärung samt CE und eine technische Dokumentation.  In dieser Kurzbeschreibung für Outdoor-Brandschutztüren sind die besonderen Eigenschaften der Spezialtüre zusammengefasst und es liegt eine Bestätigung der Konformität mit der europäischen Norm EN 16034 vor. Diese Norm besagt, dass die Türen und Wände in puncto Brandschutzqualität zusammenpassen müssen. In diesen Beilagen befinden sich Angaben wie die beachtenswerte DIN-Norm für entsprechende Beschläge und der Name des Produzenten.

Verordnung

Es gibt in Deutschland keine allgemein gültige Brandschutztür-Verordnung, da diese von den Bauordnungen der einzelnen Länder und von speziellen Gesetzen geregelt wird. In eigenständigen Abschnitten dieser Bauordnungen ist der Nachweis der Ver- und Anwendbarkeit von sicherheitsrelevanten Bauteilen verankert. Die für die Zulassung notwendigen technischen Vorgaben der jeweiligen Brandschutztüren sind in der europäischen Norm EN 16034 geregelt.

Planung und Installation:

Die Planung erforderlicher Brandschutznachweise und Brandschutztüren erfolgt durch Ingenieure, Architekten und Brandschutzplaner im Zuge der baugenehmigungsrechtlichen Planung. Die Montage einer Brandschutztüre sollte von einem qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, um im Falle eines Brandes kein Haftungsrisiko einzugehen.  Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Brandschutztüre der Einbauanleitung des Produzenten entsprechend zu montieren, jedoch führt ein fehlerhafter Einbau dazu, dass die Versicherung aussteigt. Die Montage- bzw. Einbauanleitung stellen einen gesetzlichen Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises dar, sofern der Einbau technisch korrekt erfolgt.

Typische Fehlerquellen bei der Montage sind:
* Mängel beim Einbau, sodass die Türe nicht zu 100 Prozent abdichtet.
* Beschläge passen nicht zur Brandschutztüre.
* Vorschriften in Bezug auf Rettungswege werden nicht beachtet.

Haftungsfragen:
Ein fehlerhafter Einbau führt dazu, dass der Brandschutz mangelhaft ist. Wird dieser Fehler nicht rechtzeitig beseitigt, können Inhaber und Betreiber im Falle eines Brandes zur persönlichen Haftung herangezogen werden. Zudem verweigern Versicherungen die Zahlung oder erstatten lediglich eine Teilzahlung. Da Brandschutztüren einen wichtigen Bestandteil der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung darstellen, können Mängel dazu führen, dass die Baugenehmigung nicht mehr gültig ist. Die Folge sind strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktionen. Die Zulassung einer Brandschutztür wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Der Antrag kann verlängert werden. Sobald die Zulassung für die Brandschutztüre erlischt, ist die Verwendung untersagt. Erfolgte der Einbau der Spezialtüre jedoch vor dem Ablauf der Zulassung und hat die Firma den Übereinstimmungsnachweis aufbewahrt, so ist der Betrieb dieser Brandschutztür erlaubt.


Brandschutztüren im gewerblichen Bereich:
Brandschutztüren unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht und müssen mindestens einmal pro Jahr geprüft und gewartet werden. Für die Prüfpflicht sind die Vorgaben des Herstellers ebenso wie die Bauordnungen der Länder maßgeblich. Zudem schreiben spezielle Regelungen, wie die DGUV und die Arbeitsstättenverordnung, eine Prüfpflicht vor. Für eine haftungsrechtliche Entlastung sollten Eigentümer und Betreiber von Anlagen Brandschutztüren von zertifizierten Firmen prüfen und warten lassen. Zertifizierte Fachkräfte sind mit den gesetzlichen Verordnungen vertraut und wissen, welche Angaben für welche Brandschutztüre verbindlich sind.

Typische Einsatzbeeiche
Brandschutztüren kommen in Bereichen und Gebäuden zum Einsatz, in welchen sich viele Menschen bewegen. Hierzu zählen Hotels, Pensionen und diverse Beherbergungsbetriebe, Betreuungseinrichtungen für Kinder, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Büros, Banken, Altenheime und Mehrfamilienhäuser.

Einsatz einer Brandschutztür im Privathaushalt: Der Einbau einer Brandschutztür ist erforderlich, um den Wohnbereich von der Garage abzutrennen. Gewerbetreibende und Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, sollten den Privat- und Arbeitsbereich voneinander trennen. In diesem Fall gelten jedoch keine speziellen Verpflichtungen in puncto Bauordnungsrecht.

Autoren: Carsten Janiec und Donato Muro


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