Sucht am Arbeitsplatz – Verantwortung übernehmen, Gesundheit schützen
Sucht ist kein Randthema mehr – sie ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Ob Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen: Der Konsum psychoaktiver Substanzen kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen und das gesamte Unternehmen haben. Doch wie sollen Arbeitgeber, Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen mit dieser sensiblen Problematik umgehen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Als Arbeitspsychologe und zertifizierter betrieblicher Suchtberater unterstütze ich Unternehmen dabei, frühzeitig und professionell zu handeln – bevor ein schleichendes Risiko zur offenen Krise wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine systematische Suchtprävention unverzichtbar ist, welche rechtlichen Pflichten bestehen und wie Sie betroffene Mitarbeitende menschlich wie rechtssicher begleiten.
Suchtverhalten verstehen – nicht verurteilen
Sucht ist keine Charakterschwäche, sondern eine Krankheit. Sie äußert sich durch ein starkes Verlangen nach einem bestimmten Stoff oder Verhalten, dessen Konsum oder Ausübung zunehmend die Kontrolle übernimmt. Die Arbeitsfähigkeit, Konzentration, Zuverlässigkeit und das Sozialverhalten leiden darunter – oft schleichend, aber stetig.
Besonders tückisch: In vielen Fällen bleibt das Suchtverhalten lange unerkannt oder wird aus falsch verstandener Rücksichtnahme ignoriert. Kolleginnen und Kollegen erleben vielleicht Stimmungsschwankungen, einen veränderten Umgangston, häufige Fehlzeiten oder Konzentrationsprobleme. Doch aus Angst vor Konflikten oder falscher Verdächtigung wird geschwiegen – bis es zu Unfällen oder massiven Störungen kommt.
Rechtlicher Rahmen: Was dürfen, was müssen Arbeitgeber?
Auch wenn es kein allgemeines gesetzliches Suchtmittelverbot am Arbeitsplatz gibt, ergibt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften eine klare Verantwortung für Unternehmen:
- §§ 3 ff. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten den Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten zu treffen.
- § 618 BGB formuliert die Pflicht zur Fürsorge durch den Arbeitgeber.
- DGUV Vorschrift 1, § 2 (1) verpflichtet zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren.
- § 15 (2) DGUV Vorschrift 1 stellt klar: Beschäftigte dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, der sie oder andere gefährdet.
Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Piloten, Berufskraftfahrer, Lokführer) gelten darüber hinaus spezielle gesetzliche Suchtmittelverbote – hier kann der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats ein absolutes Konsumverbot aussprechen.
In anderen Fällen darf der Arbeitgeber zwar kein generelles Verbot aussprechen, wohl aber betriebliche Regelungen treffen – z. B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung, die gemeinsam mit dem Betriebsrat erstellt wird. Solche Vereinbarungen bilden eine solide Grundlage, um mit Verdachtsfällen strukturiert umzugehen.
Hinsehen statt Wegsehen: Hinweise auf Suchtverhalten erkennen
Suchtverhalten kündigt sich selten offen an. Vielmehr zeigen sich oft subtile Veränderungen über einen längeren Zeitraum hinweg – vor allem in drei Bereichen:
- Arbeitsverhalten: Leistungsabfall, erhöhte Fehlerquote, häufige Verspätungen oder auffällige Krankmeldungen.
- Sozialverhalten: Rückzug, Reizbarkeit, Konflikte mit Kolleg:innen.
- Gesundheitsverhalten: Häufige Beschwerden, körperliche Symptome, auffällige Gerüche oder motorische Unsicherheiten.
Ein einzelnes Anzeichen bedeutet nicht automatisch eine Suchterkrankung – aber die Häufung und Dauer von Auffälligkeiten kann ein ernstes Warnsignal sein. Hier braucht es Sensibilität, Erfahrung und den Mut zum Gespräch.
Pflicht zur Hilfe: Was Arbeitgeber tun müssen
Unternehmen, die Suchtproblematiken ignorieren, setzen nicht nur ihre Fürsorgepflicht aufs Spiel, sondern auch das Vertrauen ihrer Belegschaft. Es gilt, frühzeitig präventiv tätig zu werden:
- Entwicklung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln, inklusive klarer Verfahrenswege und Zuständigkeiten
- Einführung eines Stufenplans zur Intervention, der Gespräche, Zielvereinbarungen und ggf. therapeutische Angebote regelt
- Schulung von Führungskräften zum professionellen Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden
- Aufklärungskampagnen und präventive Informationsangebote
Die Gespräche im Rahmen eines Stufenplans sind keine disziplinarischen Maßnahmen, sondern strukturierte Hilfsangebote. Das oberste Ziel ist stets die Reintegration in den Arbeitsprozess – nicht die Sanktion.
Rechte und Pflichten von Beschäftigten
Arbeitnehmende sind verpflichtet, ihre Kolleginnen und Kollegen nicht zu gefährden – auch nicht durch unkontrollierten Konsum von Alkohol oder Drogen. Gleichzeitig haben sie ein Recht auf Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen. Wer offenlegt, dass eine Sucht vorliegt, hat Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung und Zugang zu geeigneten Hilfsangeboten.
Doch was tun, wenn der oder die Betroffene die Problematik leugnet oder keine Veränderung zeigt? Arbeitgeber dürfen dann nach sorgfältiger Dokumentation und Einhaltung aller Stufen im Prozess arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen – von der Ermahnung bis zur personenbedingten Kündigung. Dabei ist stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Diskretion, Menschlichkeit und Struktur: Meine Rolle als betrieblicher Suchtberater
Als externer Experte biete ich Unternehmen die Möglichkeit, mit einem neutralen, erfahrenen Ansprechpartner zusammenzuarbeiten. Ich entwickle mit Ihnen klare Prozesse, berate Führungskräfte in Verdachtsfällen und begleite Gespräche mit Betroffenen – auf Wunsch auch anonym oder in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat.
Dabei verbinde ich arbeitspsychologisches Fachwissen mit rechtlicher Sicherheit und praxiserprobten Interventionsmethoden. Der Mensch steht dabei im Zentrum – immer mit dem Ziel, Gesundheit zu fördern und Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Mehr zu meinem Angebot: Betrieblicher Suchtberater – Donato Muro
Fazit: Prävention ist Führungsverantwortung
Sucht am Arbeitsplatz ist kein Tabu mehr – sie ist Realität. Doch mit Wissen, Struktur und Menschlichkeit lässt sich viel bewegen. Unternehmen, die sich dieser Verantwortung stellen, schützen nicht nur ihre Belegschaft, sondern auch ihren langfristigen Erfolg.
Wenn Sie das Thema in Ihrem Betrieb angehen möchten – sei es durch Schulungen, die Entwicklung eines Interventionsplans oder die Klärung konkreter Verdachtsfälle – nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf. Ich begleite Sie mit Fachkompetenz, Einfühlungsvermögen und absoluter Diskretion.