In jüngster Zeit wurde das Gefahrenpotenzial von Isocyanaten vermehrt beachtet, selbst in Branchen, die als sicher galten. Die schädlichen Auswirkungen von Isocyanaten auf die Gesundheit sind möglicherweise bekannt, aber kennen Sie auch die frühen Symptome einer Exposition und wie Sie sich effektiv schützen können? Wir unterstützen Sie dabei, sich vor diesen Risiken zu schützen und informieren über mögliche Gefahren. Isocyanate kommen in verschiedenen Bereichen wie Autolackierung, Dämmschaumherstellung und Polyurethanverarbeitung zum Einsatz und können ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen. Hier bieten wir einen kurzen Überblick über Isocyanate und Schutzmaßnahmen.

Was sind Isocyanate?

Isocyanate sind eine Gruppe von sehr reaktiven chemischen Verbindungen, die mit Alkohol- (Hydroxyl-)haltigen Verbindungen reagieren, um Polyurethan-Polymere zu bilden. Diisocyanate, also Verbindungen mit zwei Isocyanat-Gruppen, werden in verschiedenen Formen für Polyurethan-Lacke und -Schaumstoffe eingesetzt. Sie sind beispielsweise in Klebstoffen, Lacken, Abdichtungsmassen und Gießharzen enthalten und werden häufig in der Bauindustrie, bei der Holz- und Metallbeschichtung sowie bei Wartungsarbeiten verwendet. Polyisocyanate als Monomere können sowohl Atemwegs- als auch Hautsensibilisierungen verursachen, was allergische Reaktionen wie Asthma und Hautausschläge auslösen kann. Die EU-Kommission hat strenge Vorschriften für die Verwendung und den Verkauf dieser Produkte erlassen, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren. Aus diesem Grund müssen sowohl Händler als auch Anwender spezielle Vorsichtsmaßnahmen treffen.

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Gesundheitliche Auswirkungen von Isocyanaten

Isocyanate können verschiedene gesundheitliche Auswirkungen haben. Die Hauptprobleme bei Inhalation sind Reizungen der Augen, Nase und Rachen, pfeifendes Atemgeräusch, Engegefühl in der Brust und Husten. Sensibilisierung kann bei jedem auftreten, der mit Isocyanaten in Kontakt kommt, unabhängig von Vorerkrankungen wie Asthma oder Allergien.

Isocyanate reizen zudem die Haut und können Entzündungen sowie Dermatitis verursachen. Die Aufnahme über die Haut kann auch zu einer Sensibilisierung der Atemwege führen. Darüber hinaus reizen Isocyanate die Augen und können bei Spritzern schwere chemische Bindehautentzündungen verursachen. Weitere mögliche gesundheitliche Folgen sind Leber- und Nierenfunktionsstörungen sowie das Potenzial für krebsfördernde Effekte.

Die Hauptgefährdung durch Isocyanate entsteht durch das Einatmen der Substanzen, insbesondere beim Sprühen von Polyurethan-Lacken, -Beschichtungen, -Schäumen und -Klebstoffen. Auch die Wartung und Reinigung von Polyurethan-Spritzgeräten kann zu Expositionen führen. Feine Aerosolnebel und Dämpfe können leicht von der Lunge aufgenommen werden oder auf Haut und Augen gelangen. Das manuelle Spritzlackieren mit 2-Komponenten-Lacken ist eine Hauptursache für berufsbedingtes Asthma, wobei insbesondere Autolackierer gefährdet sind. Mitarbeiter in anderen Branchen, wie Bau oder Metallverarbeitung, können ebenfalls betroffen sein. Ausgehärtete Polyurethan-Produkte sind normalerweise unbedenklich, aber beim Schweißen oder Brennen von polyurethanbeschichteten Oberflächen können Schadstoffe, einschließlich Isocyanaten, freigesetzt werden.

Welche Schutzmaßnahmen sollten Sie ergreifen?

Um sich vor Isocyanaten zu schützen, sollten Sie mehrere Schutzmaßnahmen ergreifen. Verarbeiten Sie Spritzlacke nur in geeigneten Lackierkabinen oder -räumen mit angemessenen Arbeitsverfahren und einer effizienten Lüftung. Da sowohl sichtbare als auch unsichtbare Sprühnebel entstehen, die noch lange in der Luft verweilen können, sollte ein leichter Unterdruck in der Lackierkabine gewährleistet werden. Beachten Sie zudem die Kabinen-Freigabezeit, bevor Sie die Kabine betreten, um sicherzustellen, dass der Sprühnebel ausreichend abgelüftet ist.

In einer Studie gaben 70% der befragten Spritzlackierer an, dass sie während des Lackierens ihr Atemschutzgerät-Visier hochklappen, um ihre Arbeit zu überprüfen oder weil es ihre Sicht einschränkt. Dies kann jedoch die Atemschutzwirkung reduzieren und die Exposition gegenüber feinen Lackschwebstoffen erhöhen. Das Spritzen von 2-Komponenten-Isocyanat-Lacken ist eine Hauptursache für berufsbedingtes Asthma, und Spritzlackierer in Karosseriewerkstätten haben eine 90-mal höhere Wahrscheinlichkeit, an Asthma zu erkranken. In Ländern wie Großbritannien wird bei etwa 50 Spritzlackierern pro Jahr Isocyanat-Asthma als Berufskrankheit diagnostiziert.

Die geeignete Schutzausrüstung für das Spritzlackieren mit Isocyanat-Lacken umfasst Atemwegs-, Augen- und Hautschutz. Länderspezifische Vorschriften sind zu beachten. Filtrierende Atemschutzgeräte mit passenden Filtern sind in vielen Ländern erlaubt, während in einigen Ländern umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte mit Frischluftzufuhr vorgeschrieben sind. Abhängig vom gewählten Atemschutz sind möglicherweise Schutzbrillen und Schutzkleidung erforderlich.

Neue Vorschriften für die Anwendung

Ab wann gelten diese?

Seit dem 24. Februar 2022 dürfen Produkte mit einem Diisocyanat-Monomer-Gehalt von ≥ 0,1 Gewichtsprozenten nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf der Verpackung einen entsprechenden Hinweis zur verpflichtenden Schulung enthalten. Die verpflichtenden Schulungen für Anwender:innen müssen spätestens ab dem 24. August 2023 durchgeführt werden.

Worauf beziehen sich die Beschränkungen konkret?

Die Beschränkungen beziehen sich auf Diisocyanate (Monomere) und betreffen die industrielle und gewerbliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen für die industrielle und gewerbliche Verwendung als Stoffe oder als Bestandteile in Gemischen ab einer Monomer-Konzentration von ≥ 0,1 Gewichtsprozenten.

Was gilt für Diisocyanatprodukte mit einer Monomer-Konzentration < 0,1 Gewichtsprozent?

Für Diisocyanatprodukte mit einer Monomer-Konzentration von weniger als 0,1 Gewichtsprozent ist das Inverkehrbringen und die weitere Verwendung uneingeschränkt möglich. Es ist jedoch weiterhin erforderlich, die Informations- und Unterweisungsverpflichtung sowie die Verpflichtung zum Ersatz dieser Produkte durch weniger gefährliche und die Pflicht zum Treffen geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenverhütung einzuhalten.

Die notwendige Diisocyanate-Anwenderschulung gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Ab dem 24. August 2023 ist eine spezielle Schulung für Personen, die mit Diisocyanaten arbeiten, verpflichtend. Diese Schulungen sind erforderlich, um das Gesundheitsrisiko bei der Verwendung von Diisocyanaten zu reduzieren, die in Polyurethan-Schaum, Beschichtungen und anderen Anwendungen eingesetzt werden. Die Schulung bezieht sich auf den Eintrag Nr. 74 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung und muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass nur noch Arbeitnehmer diese Produkte verwenden dürfen, die eine erfolgreiche Schulung nachweisen können. Die Schulungen sind verpflichtend und müssen spätestens ab dem 24. August 2023 für alle Anwender durchgeführt werden.

Wie wir Sie unterstützen können

2 Möglichkeiten:

Anwenderschulung in Ihrem Unternehmen

Als Anwender oder Lieferant von Diisocyanaten müssen Sie an einer solchen Schulung teilnehmen. Wir bieten Ihnen eine gezielte Anwenderschulung nach der aktuellen REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 an. Unsere zertifizierten Trainer kommen in Ihr Unternehmen und führen die Schulung vor Ort durch. Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das von allen deutschen Behörden anerkannt wird. Dadurch können Sie nachweisen, dass Sie über die Beschränkungen und Richtlinien der Verordnung genau informiert sind. Hier mehr Informationen dazu:

Experten-Schulung damit Sie selbst Anwenderschulungen durchführen können

Sichern Sie sich Ihren Platz: Experten-Schulung am 24. Juni 2023 in Düsseldorf oder per MS Teams.
Wir vermitteln Personen mit Vorerfahrung im Arbeitsschutz das nötige Wissen im Umgang mit Diisocyanaten, so dass Sie nach erfolgreichem Abschluss der Schulung anderen den sicheren Umgang mit diesen Stoffen unterrichten dürfen.

Welche Produkte sind von den neuen Vorschriften betroffen?

Alle Produkte, die Diisocyanate enthalten, sind von den neuen Vorschriften betroffen. Dies schließt Produkte ein, in denen Diisocyanat-Monomere vorkommen, wie beispielsweise Polyurethanschäume, Klebstoffe, Lacke, Abdicht- und Gussmassen.

NameCAS-NummerSynonym
Diphenylmethandiisocyanat26447-40-5MDI
Hexamethylen-1,6-diisocyanat822-06-0HDI, HDMI
Isophorondiisocyanat4098-71-9IPDI
Napthylen-1,5-diisocyanat3173-72-6NDI
Toluol-2,4-diisocyanat584-84-9TDI, 2,4-TDI
Toluol-2,6-diisocyanat91-08-7TDI, 2,6-TDI
Toluol-2,4-und 2,6-diisocyanat, Gemisch1321-38-6Isomerengemisch
Methylenbis(phenylisocyanat)101-68-8MDI
1,4-Butandiisocyanat584-03-2BDI
Trimethylhexamethylendiisocyanat68479-76-1Desmodur N100, TMHDI
4,4′-Methylenbis(cyclohexylisocyanat)5124-30-1H12MDI, hydrogenated MDI
4,4′-Diphenylmethanediisocyanat101-68-8MDI, Methylene diphenyl diisocyanate
1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol3634-83-1XDI, TMDI
Dibenzyltoluoldiisocyanat26471-62-5DIBT
Dibenzylmethandiisocyanat25214-70-4DBDI
Hexamethylenedisocyanat-bis(4-methylcyclohexan)68425-36-5HMDI
Tetramethylxylylenediisocyanat26447-91-4Isocyanate TMXDI
Dodecylbenzol-diisocyanat2536-05-2DBDI

Link zur EU-Verordnung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1149&from=DE

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