Unsere Abfallbeauftragten nehmen eine Schlüsselrolle im Ihrem Unternehmen ein.
Überwiegend sind es Überwachungs- und Kontrollaufgaben, mit deren Hilfe wir den betrieblichen Umweltschutz gezielt unterstützen.

Die Aufgaben des Abfallbeauftragte sind im § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegt, u.a.:

  • Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis zur Verwertung oder Beseitigung
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
  • Aufklärung der Mitarbeiter über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
  • Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
    bei Anlagen, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden, zudem auf Verbesserungen des Verfahrens hinzuwirken
  • Erstellung eines Jahresberichtes über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung

Die LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Veröffentlichungen sind zu beachten: z.B.: 
LAGA 23 Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

 

Benötigen Sie einen Umweltbeauftragten? 
Dieser vereint den Gewässerschutz-, Immissionsschutz– & Abfallbeauftragten.

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen 10 Arbeits-Shirts mit UVP50+ und PSA Warnschutz im Wert von jeweils über 70,- Euro. 

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des SicherheitsIngenieur-Newsletters.

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie keinen Kurs oder kein Buch gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, in dem Sie die Teilnahme bestätigen müssen.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp