Unsere Abfallbeauftragten nehmen eine Schlüsselrolle im Ihrem Unternehmen ein.
Überwiegend sind es Überwachungs- und Kontrollaufgaben, mit deren Hilfe wir den betrieblichen Umweltschutz gezielt unterstützen.
Die Aufgaben des Abfallbeauftragte sind im § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegt, u.a.:
- Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis zur Verwertung oder Beseitigung
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
- Aufklärung der Mitarbeiter über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
- Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
bei Anlagen, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden, zudem auf Verbesserungen des Verfahrens hinzuwirken - Erstellung eines Jahresberichtes über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
Die LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Veröffentlichungen sind zu beachten: z.B.:
LAGA 23 Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
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Dieser vereint den Gewässerschutz-, Immissionsschutz– & Abfallbeauftragten.