Für jede ausgeübte Tätigkeit und für jeden Arbeitsplatz in der Instandhaltung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu gewährleisten sowie Schäden an Einrichtungen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, zu verhindern oder, wenn dies nicht möglich ist, so weit wie möglich zu minimieren. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind nachweisbar festzuhalten.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte durch eine Sach- und Fachkundigen Sicherheitsingenieur durchgeführt werden.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung ist in zahlreichen Vorschriften wie dem:

  • Fürs Home-Office
  • Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG),
  • der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV),
  • der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV),
  • der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV)
  • der Biostoffverordnung (§4 BioStoffV)
  • der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung  (§ 3 LärmVibrationsArbSchV)
  • der Lastenhandhabungsverordnung (§ 2 LasthandhabV) und dem
  • Mutterschaftsschutzgfesetzt (§ 10 MuSchG) der verankert und Grundlage fast aller betrieblichen Schutzmaßnahmen.

Je nach Gefährdungen, gibt es verschiedene technische Richtlinien die hier verbindlich sind:

  • ASR V3 – Allgemeine Anforderungen
  • TRBA 400 – bei biologischen Gefährdungen
  • TRBS 1111 – sicherheitstechnische Bewertung
  • TRGS 800 – bei Feuergefährlichen Arbeiten
  • TRGS 400 – bei Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen

 

Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” (pdf)
DGUV Vorschrift 1 “Vereinfacht und entschlackt” (pdf)
Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) und vereint die Regeln BGR A 1 und GUV-R A1. DGUV Regel 100-001 (pdf)


Seit Mai 2014 hat sich die Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der DGUV geändert.
In dieser Transferliste stehen die alten und die neuen Bezeichnungen der Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze. Außerdem gibt es eine Übersicht der Broschüren, die im Zuge der Neustrukturierung aus dem Regelwerk entnommen und nicht mehr von der DGUV geführt werden.
DGUV-Transferliste (pdf)
DGUV-Regelwerk (xls)

Für Sie zum Download:

TRGS=Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRBA=Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBS=Technische Regeln für Betriebssicherheit
ASR=Technische Regeln für Arbeitsstätten

 

 

 

 

 

 

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