Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes eines Arbeitsmittels.
vom AGS angepasst 2/2021
siehe auch Instandhaltung
Wartung ist ein Teil der Instandhaltung (von Arbeitsmitteln) und umfasst Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes eines Arbeitsmittels. Hierbei kann der Sollzustand, z. B. durch Reinigung und Schmierung des Arbeitsmittels, sowie Ergänzung oder Austausch von Arbeitsstoffen aufrechterhalten werden.
Wartung (im Sinne von Wartungsarbeiten) ist zudem eine der drei Maßnahmen, die zu Instandhaltung (im Sinne von Instandhaltungsarbeiten) gehören. Da der Begriff der Instandhaltungsarbeiten weiter gefasst ist als die „Instandhaltung von Arbeitsmitteln“, können auch die Wartungsarbeiten breiter angelegt sein als bei der vorstehend beschriebenen Wartung von Arbeitsmitteln. Weiteres siehe unter Instandhaltung.

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