Dieser Begriff wurde mit der REACH-Verordung eingeführt. vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Die Kriterien sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung angegeben.
Dieser Begriff wurde mit der REACH-Verordung eingeführt. vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Die Kriterien sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung angegeben.