Dieser Begriff wurde mit der REACH-Verordung eingeführt. vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Die Kriterien sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung angegeben.
Dieser Begriff wurde mit der REACH-Verordung eingeführt. vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Die Kriterien sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung angegeben.
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