Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) beschreiben für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Stand der Technik, der Arbeitshygiene und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Art, des Ausmaßes und der Dauer der inhalativen und der dermalen Exposition, sowie der Brand- und Explosionsgefahren.
vom AGS angepasst 2/2021
VSK sind praxisgerechte Festlegungen für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Sie enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Festlegungen zu ihrer Wirksamkeitskontrolle.
Zusätzlich zu Festlegungen hinsichtlich inhalativer Gefährdung können VSK auch Festlegungen enthalten, wie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich dermaler, oraler oder Brand- und Explosionsgefährdungen eingehalten werden können.
Anforderungen an die Erstellung von Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK), Hinweise zur Anwendung von VSK durch den Arbeitgeber sowie ein Verzeichnis der vom Ausschuss für Gefahrstoffe als VSK anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren enthält die TRGS 420.

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