(gem. SGB VII)
Während der Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung erhält der
Versicherte Übergangsgeld. Es beträgt je nach Familienstand zwischen 68 % und 75 % des Verletztengeldes.
(gem. SGB VII)
Während der Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung erhält der
Versicherte Übergangsgeld. Es beträgt je nach Familienstand zwischen 68 % und 75 % des Verletztengeldes.
Wir verlosen einen Auffanggurt Salvex von Zarges
Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW
Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.