Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen haben und mit den
einschlägigen Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den
arbeitssicheren Zustand der zu prüfenden Einrichtung beurteilen können.
 Hat eine Prüfung abgelegt (im Gegensatz zum Fachkundigen, der „nur“
einen Kurs besucht hat)

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