Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten:
Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV.
Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten:
Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV.