Ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die einen Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis herstellt oder gewinnt (§ 3 Nr. 7 ChemG).
vom AGS ergänzt 2/2021
Hintergrundkonzentration
Die Hintergrundkonzentration ist ein Standortfaktor und ist (im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung) als Konzentration in der Umgebungsluft zu verstehen. Die Hintergrundkonzentration kann vom Unternehmen nicht beeinflusst werden und sowohl örtlich auch als zeitlich variieren. In der Literatur wird diese Konzentration nicht selten als ubiquitäre Belastung bezeichnet.