(gem. SGB VII)
Geldleistungen während der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation sind Verletztengeld und Übergangsgeld. Nach Abschluss der Heilbehandlung kann eine Rente entsprechend dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden. Bei Berufskrankheiten sind unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsleistungen – (Nicht in der Datenbank) möglich vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung) – (Nicht in der Datenbank)