Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) wurde 2002 mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft gesetzt. Daher existieren die Gefahrklassen brennbarer Flüssigkeiten nicht mehr. Sie können aber vielfach auf Etiketten auf den Gebinden brennbarer Flüssigkeiten noch diese Angaben finden.
Gefahrklasse A: Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt nicht über 100°C haben und hinsichtlich der Wasserlöslichkeit nicht die Eigenschaften der Gefahrklasse B aufweisen, und zwar
Gefahrklasse AI: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C
Gefahrklasse AII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21°C bis 55°C
Gefahrklasse AIII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55°C bis 100°C
Gefahrklasse B: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, die sich bei 15°C
in Wasser lösen oder deren brennbare flüssige Bestandteile sich bei 15°C in Wasser lösen.
Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse AII und AIII, die auf ihren Flammpunkt oder darüber erwärmt sind, stehen den brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklasse AI gleich.
Siehe auch: Einstufung von brennbaren Flüssigkeiten