im Sinne von § 3 Nr. 8 ChemG ist eine natürliche oder juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes verbringt; kein Einführer ist, wer lediglich einen Transitverkehr unter zollamtlicher Überwachung durchführt, soweit keine Be- oder Verarbeitung erfolgt.

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen einen Dicota HI-VIS-Rucksack mit 25 Liter Volumen

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, in dem Sie die Teilnahme bestätigen müssen.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp