Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitstoffen (Biostoffverordnung BioStoffV). Die BioStoffV gilt für Tätigkeiten mit Biostoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Zweck der BioStoffV ist der Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei diesen Tätigkeiten.