Trainerschulung – Diisocyanate REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006

Trainerschulung

Neben der nationalen Gesetzgebung und Reglementierung haben in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend EU-Regelungen an Bedeutung gewonnen. Arbeitsschutzexperten sehen sich deshalb mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert: Fachleute müssen einerseits den Überblick über die oft dynamischen legislativen Prozesse behalten und andererseits sind für die verschiedenen Fachgebiete oftmals hochspezifische Qualifikationen erforderlich. Bei einem dieser Spezialgebiete handelt es sich um die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die gewerblichen und industriellen Nutzern Vorschriften über die Verwendung von Diisocyanaten macht.

Wir bieten Schulungen an, mit denen Sie selbst zum zertifizierten Trainer werden.

Wir bieten diese Schulungen zur REACH-Verordnung für geeignete Fachkräfte an. Damit werden die Teilnehmer zu zertifizierten Trainern und dürfen andere Arbeitskräfte im Umgang mit Diisocyanaten unterweisen.

Die Schulung dauert nur einen Tag, erfordert aber eine fundierte Vorbildung: Teilnehmer müssen bereits eine Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit SiFa, SiGeKo, SiBe oder Gefahrstoffkoordinator absolviert haben und sollten zudem auf dem Gebiet der Chemie über ein praktisches und theoretisches Wissensfundament verfügen, auf welchem die Spezialisierung aufbaut.

Was besagt die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die bereits seit 2007 in Kraft ist. Die Verordnung harmonisiert und vereinfacht das bisherige Chemikalienrecht und hat in allen EU-Mitgliedstaaten verbindliche Gültigkeit.

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Die Auswirkungen der REACH-Verordnung auf den Umgang mit Diisocyanaten

Die meisten europäischen Verordnungen unterliegen regelmäßigen Anpassungen. So hat die EU-Kommission die REACH-Verordnung im Jahr 2020 dahingehend angepasst, dass Industrie und Gewerbe Diisocyanate ab August 2023 weder als Grundstoff noch als Teil anderer Gemische nutzen dürfen.
Die Bedeutung einer Trainerschulung ergibt sich daraus, dass die EU-Kommission zwei Ausnahmen erlaubt: Entweder kommt bei betrieblichen Prozessen nur eine sehr geringe Menge an Diisocyanaten zum Einsatz (weniger als 0,1 %) oder der jeweilige Anwender kann eine Schulung vorweisen, die ihm die Fähigkeit zum Umgang mit der Chemikalie bescheinigt.
Lieferanten von Diisocyanaten müssen sicherstellen, dass gewerbliche Käufer in der Sprache des Landes, in das die Chemikalien geliefert werden, Schulungsmaterialien erhalten und/oder entsprechende Kurse durchlaufen haben. So wird sichergestellt, dass ausschließlich zertifizierte Fachkräfte mit Diisocyanaten Umgang haben.
Es liegt nicht in der Verantwortung des Lieferanten zu überprüfen, ob die Käufer die Schulung absolviert haben, diese Verantwortung obliegt weiterhin den nationalen Überwachungsbehörden. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit Diisocyanaten geschult werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen hat ausdrücklich neben der gesonderten Unterweisung gemäß § 14 der Gefahrenstoffverordnung zu erfolgen.

Warum hat die EU-Kommission den Umgang mit Diisocyanaten strikter reglementiert?

Diisocyanate stehen im Verdacht, gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Menschen zu haben. Beim Einatmen kann der Stoff allergische Reaktionen und vorübergehende Atemprobleme verursachen; bei einer langfristigen Exposition besteht der Verdacht, dass Diisocyanate chronische Erkrankungen der Lunge verursachen.

Diisocyanate sind ein wichtiger Bestandteil industrieller Prozesse

Die meisten gewerblichen und industriellen Verwender von Diisocyanaten können in Zukunft nicht auf den Umgang mit der Chemikalie verzichten. Diisocyanate werden benötigt, um Polyurethanschaum, Polyurethanelastomere und Polyurethankunststoffe herzustellen. Damit sind sie ein wichtiger Bestandteil im Herstellungsprozess verschiedener Güter wie Textilien, Lacke und Dichtungsmassen. Als solche kommen sie auch im Baugewerbe oder bei der Automobilproduktion zum Einsatz.

Ein einfacher Spülschwamm - bei der Herstellung werden gesundheitsgefährdende Diisocyanate eingesetzt

EU-Recht stellt Anforderungen an Schulungen zum Umgang mit Diisocyanaten

Die angepasste EU-Verordnung legt verbindlich fest, welche Inhalte in Schulungen zum Umgang mit Diisocyanaten mindestens zu behandeln sind. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, können nur solche Personen künftig mit der Chemikalie umgehen, die eine Schulung absolviert haben, deren Inhalte die Mindestanforderungen erfüllen.
Es ist hingegen unerheblich, welche Person oder welche Institution die jeweiligen Schulungsunterlagen angefertigt hat.

Sichern Sie Ihre Produktionsprozesse durch zertifizierte Trainer

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zwingt Unternehmen, ihre Arbeitskräfte im Umgang mit Diisocyanaten zu unterweisen. Jeder Betrieb kann die Unterweisung der Mitarbeiter an zugelassene Trainer delegieren.

Wir bieten Schulungen auf dem Gebiet der REACH-Verordnung an, die insbesondere auch den korrekten Umgang mit Diisocyanaten beinhalten. Durch Teilnahme an unserer Zertifizierungsmaßnahme erlangen Teilnehmer mit der entsprechenden Vorqualifikation das Recht, Arbeitskräfte in ihrem jeweiligen Betrieb auf diesem Spezialgebiet zu unterweisen.

Format

Das Seminar findet als Hybrid-Veranstaltung statt, sodass Sie die Möglichkeit haben, entweder persönlich vor Ort teilzunehmen oder über Microsoft Teams zugeschaltet zu werden. Dieses Format gewährleistet maximale Flexibilität und ermöglicht es Teilnehmenden aus verschiedenen Regionen, ohne Reiseaufwand teilzunehmen.

Sie haben weitere Fragen zur Trainerschulung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell beraten!

aktuelle Termine

Dauer: 1 Tag
Wann: 11.11.2024
Wo: Hybrid: bei uns in Düsseldorf oder Online via MS Teams
Preis: 999 € netto zzgl. MwSt/ pro Person

Weitere Seminartermine auf Anfrage.

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Kontakt

Telefon: 0211 83836660

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