DGUV Jahresbericht Vorlage 2024/2025
Sofort nutzbares Word-Protokoll nach § 5 DGUV Vorschrift 2

Arbeitsschutz und Anlagenschutz
Erstellen Sie Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbericht für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt in nur wenigen Minuten – vollständig DGUV-konform und inkl. aller neuen Anforderungen 2024/2025.
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DGUV Jahresbericht Muster – Vorlage 2024/2025
bei SicherheitsIngenieur.NRW
Die einzige Vorlage, die alle neuen DGUV-Pflichten vollständig integriert – inklusive Digitalbetreuung, Mindestanteilen, PDCA-Zyklus, ASA-Pflichten und aktualisierter WZ-Liste.
Diese Vorlage basiert auf der DGUV Vorschrift 2, DGUV Regel 100-002 sowie allen Neuerungen (Digitalquote, 20-%-Pflicht, Notfallanforderungen).
Komplett vorbereitet im Word-Format.
Einfach ausfüllen – fertig.
Das erhalten Sie in dieser Premium-Vorlage
Die Datei enthält alle Pflichtinhalte gemäß DGUV Regel 100-002 sowie alle Neuerungen 2024/2025.
Auszug der Inhalte:
1. Deckblatt inkl. neuer WZ-Angaben & Betreuungsform
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aktualisierte WZ-Codes
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Betreuungsmodell (Anlage 1–4)
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20er-Schwelle ab 21 Beschäftigten
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Angaben zu BA & Sifa (intern/extern)
2. Betriebsdaten & Einsatzzeiten
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Teilzeitfaktoren
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Grund- & betriebsspezifische Einsatzzeiten
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Mindestanteile 20 % (BA & Sifa)
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Wegezeiten nicht anrechenbar
2.3 Digitale Betreuung (neu!)
-
Digitalquote: max. 1/3 je Leistungsart
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Gesamtgrenze 50 %
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Remote-Begehungen & digitale ASA-Sitzungen
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Tabelle nach Anlage 8
3. Management-Summary
-
Kurz und klar für den Unternehmer.
4. Leistungen der Sifa
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Gefährdungsbeurteilung (6-Stufen-Prozess)
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Unterweisungen
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Verhältnis-/Verhaltensprävention
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Notfallorganisation
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Ereignisanalysen
5. Leistungen der Betriebsärztin / des Betriebsarztes
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Vorsorge
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Beratung
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BEM
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Branchenprogramme
6. Zusammenarbeit
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BA/Sifa
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Beauftragte
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Spezialisten
-
digitale Zusammenarbeit
7. Wirksamkeit & Zielplanung
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Soll/Ist
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ASA-Dokumentation
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PDCA-Zyklus
8. Fortbildungen & Qualifikationsmatrix
9. Anlagen (11 Stück)
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z. B. Einsatzzeiten, GBU-Übersicht, ASA-Protokolle, Maßnahmenliste usw.
Warum Sie diese Vorlage brauchen
Der Jahresbericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2 ist Pflicht für:
-
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (intern/extern)
-
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
-
Unternehmen ab 1 Beschäftigten
-
Arbeitsschutz-Dienstleister
-
Organisationen mit ASA-Pflicht
Ihre Berufsgenossenschaft kann den Bericht jederzeit anfordern.
Mit dieser Vorlage erfüllen Sie alle Dokumentationspflichten – vollständig und rechtssicher.
So nutzen Sie das Protokoll – Schritt für Schritt
1 Deckblatt ausfüllen:
-
Unternehmen, WZ-Code, Betreuungsform, BA/Sifa.
-
Hinweis: ab 20+ Beschäftigten → Anlage 2 Pflicht.
2 Einsatzzeiten berechnen:
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mit Teilzeitfaktoren und Mindestanteilen 20 %.
3 Leistungen dokumentieren:
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GBU, Unterweisungen, Begehungen, Notfallorganisation.
4 Digitale Betreuung eintragen:
-
Remote-Anteile sauber dokumentieren.
5 ASA & PDCA ergänzen:
-
ASA-Sitzungen, Jahresplan, kontinuierliche Verbesserung.
6 Anlagen anhängen:
-
Ihr Bericht ist nur vollständig mit Anlagen.
Ihre Vorteile
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Spart viel Zeit bei der Berichtserstellung
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Erfüllt die formellen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 und Regel 100 002
-
Aktuelle DGUV Anforderungen integriert
-
Einheitlicher Aufbau für alle Kunden und Standorte
-
Ideal als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden und im Audit
Die einzige Vorlage, die alle neuen DGUV-Pflichten vollständig integriert .
Kundenstimmen
weit über 500 Kunden gaben 5 von 5 Punkte.
Dabei wurden besonders hervorgehoben:
Professionalität, Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis
Wir sagen DANKE!
Fragen und Antworten
Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn etwas unklar geblieben ist. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten auf der Seite.
Wie bekomme ich die Vorlage für den Jahresbericht nach DGUV Vorschrift 2?
Ist der Jahresbericht nach DGUV Vorschrift 2 Pflicht?
Ja. Für alle Unternehmen mit sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung.
Wer muss unterschreiben?
- Unternehmer
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- optional: Betriebsrat
Wie oft muss der Bericht erstellt werden?
Einmal jährlich.
Kann ich den Bericht digital ausfüllen?
Ja – die Vorlage ist komplett digital nutzbar.
Was passiert bei unvollständigem Bericht?
Die BG kann Nachweise anfordern oder Rückfragen stellen.
Wird die digitale Betreuung abgefragt?
Ja, seit 2024 verpflichtend (Digitalquote max. 1/3 bzw. 50 %).
Dürfen Wegezeiten angerechnet werden?
Nein – Wegezeiten zählen nicht als Einsatzzeit.
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