Zielgruppe: SiGeKo, Sicherheitsbeauftragte Bau, Betreiber.
Stand: 09/2025.

Kurzüberblick

Die DGUV‑Information 201‑056 ist die Planungsgrundlage für sichere Dachflächen: Einstufung in Ausstattungsklassen (A–C), Zuwegungen, Benutzung, Instandhaltung und Dokumentation – Kollektivschutz vor PSA. Die ASR A2.1 konkretisiert als Mindeststandard die ArbStättV: Gefährdungsbeurteilung, Rangfolge der Maßnahmen (Absturzsicherung → Auffang → PSAgA), Mindestmaße für Umwehrungen, 2‑m‑Gefahrenbereich und Regeln für nicht durchtrittsichere Dächer/Lichtkuppeln. Zusammengenommen entsteht ein praxistaugliches System.

Was ist neu in der DGUV Inormation 201‑056 Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern (2025)

Neue Kapitel (u. a. Verantwortung/Rechtsgrundlage, Benutzung, Instandhaltung), überarbeitete Planung mit AK‑Matrix, plus neue Anhänge (Planungsbeispiele, Wartungs‑Ablaufdiagramme, Muster‑Übereinstimmungserklärung). PSA‑Details sind konsequent in DGUV R 112‑198/‑199 ausgelagert.

ASR A2.1 – die Pflichtbasis („Mindeststandard“) im Überblick

  • Gefährdungsbeurteilung: berücksichtige Absturzhöhe, Art/Dauer/Belastung, Abstand zur Kante, Neigung/Rutschhemmung, Auftrefffläche, Sicht/Beleuchtung/Witterung/Vibrationen. Absturzgefahr ab > 1,0 m; 0,2–1,0 m prüfen, wenn Abrutschen/Hineinfallen/Versinken möglich ist.
  • Rangfolge der Maßnahmen: 1) Absturzsicherung (z. B. Umwehrung) → 2) Auffangeinrichtungen (z. B. Netze) → 3) PSAgA (nur wenn 1/2 objektiv nicht möglich; mit Unterweisung + Rettung).
  • Umwehrungen: Höhe ≥ 1,00 m, bei Absturzhöhe > 12 m → 1,10 m; Füllstababstand ≤ 0,18 m, Knieleistengeländer vertikal ≤ 0,50 m, Fußleiste ≥ 0,05 m; Spalt beim vorgesetzten Geländer ≤ 0,06 m. Horizontallast i. d. R. 1000 N/m, an Bühnen/Laufstegen 500 N/m, bei reiner Inspektion/Wartung 300 N/m.
  • Gefahrenbereich: außerhalb, wenn > 2,0 m zur Kante (optische Abgrenzung zulässig).
  • Nicht durchtrittsichere Dächer/Lichtkuppeln: Zugänge unter Verschluss (nur besonders unterwiesene/beauftragte Personen); Laufstege ≥ 0,50 m, i. d. R. beidseitig umwehrt (einseitig nur ausnahmsweise + Anschlageinrichtung). Lichtkuppeln/-bänder: Umwehrung/Überdeckung/Unterspannung; im ≤ 2,0 m‑Bereich Schutz sicherstellen; im Bestand kann Aufsatzkranz ≥ 0,50 m genügen.

Planungslogik der DGUV I 201‑056 – mit ASR‑Brille

  1. Einstufen (201‑056): Personengruppe (I–III) + Nutzungs/WartungsintensitätAusstattungsklasse A–C (Zonierung nutzen). AK‑A = Kollektivschutz; AK‑B/C = zunehmender PSA‑Einsatz mit höheren Organisations‑/Prüfpflichten.
  2. ASR‑Mindestanforderungen prüfen: > 2,0 m von der Kante = außerhalb Gefahrenbereich; Umwehrung ≥ 1,00 m (ggf. 1,10 m), in fragilen Zonen Laufstege ≥ 0,50 m (beidseitig umwehrt bzw. einseitig + Anschlageinrichtung).
  3. Konflikte lösen: Wo die 201‑056 mehrere Lösungen zulässt, setzen die ASR‑Mindestwerte den Rahmen (z. B. 1000 N/m als Default‑Horizontallast; abgesenkt nur für definierte Fälle).

Zuwegung & Verkehrswege – sauber trennen

  • Dauerhafte Zugänge (201‑056): bevorzugt gebäudeintern, sonst feste Steigleitern; Anlegeleiter nur ausnahmsweise, dann max. 5,00 m und mit gesichertem Überstieg; Anschlagpunkt ≤ 60 cm am Zugang.
  • Breiten: i. d. R. Verkehrswege ≥ 0,90 m, Wartungsgänge ≥ 0,60 m (201‑056); Sonderwege auf fragilen Flächen nach ASR: Laufstege ≥ 0,50 m, i. d. R. beidseitig umwehrt.
  • 2‑m‑Zone: optisch abgrenzen oder sperren/umwehren – schützt Nicht‑Unterwiesene und beugt Fehlwegen vor.

Systemwahl & Sturzraum – praxisfest

  • Rückhalt vor Auffang: Rückhalt nur, wenn die Seilauslenkung ≤ 0,5 m sicher eingehalten wird; sonst Auffang mit vollem Rettungs‑/Prüfregime. Typische Sturzraum‑Summen bei Auffang ~ 6–9 m (Auslenkung AE, Verbindungsmittel/Falldämpfer, Körperhöhe, Sicherheitsabstand).
  • ASR‑Hebel: Wenn Absturzsicherung möglich ist (Umwehrung), hat sie Vorrang vor Auffang/PSA – die Rangfolge ist bindend.

Benutzung, Rettung, Prüfungen – ohne Lücken

  • Benutzung (201‑056): Unterweisung mit Praxis, Dokumente am Dachzugang (Lageplan, Übereinstimmungserklärung/Montagedoku, Prüfprotokolle), Sicht-/Funktionskontrolle vor Benutzung; keine Alleinarbeit an EAE; Rettungskonzept + Gerät vorhalten.
  • Instandhaltung (201‑056): permanente Anschlageinrichtungen mind. jährlich prüfen; Umwehrungen/Seitenschutz ≤ 24 Monate Sicht-/Funktionsprüfung; Bestandsanlagen nach Wartungs‑Ablaufdiagrammen bearbeiten.
  • ASR‑Check: Rangfolge eingehalten? Fragile Bereiche gekennzeichnet/gesperrt? Laufstege/Lichtkuppeln normkonform gesichert?

Praxis‑Checkliste

  1. GA & Klassifizierung (201‑056): PG + Intensität → AK; Zonen bilden.
  2. ASR‑Grundlagen: > 1,0 m Absturz? ≤ 2,0 m zur Kante? Rangfolge anwenden.
  3. Kollektivschutz zuerst: Umwehrung (Höhe/Lasten/Abstände) erfüllen; Oberlichter dauerhaft sichern.
  4. Zuwegung/Wege: Dauerhafte Zugänge; Anlegeleiter ≤ 5,00 m nur ausnahmsweise; Anschlag ≤ 60 cm am Zugang; Wege ≥ 0,90/0,60 m bzw. Sonderwege ≥ 0,50 m und umwehrt.
  5. PSA nur wo nötig: Sturzraum rechnen, Seilauslenkung bewerten; Rettung organisatorisch/technisch sichern.
  6. Montage & Doku: Fachpersonal; Übereinstimmungserklärung + Fotodoku; Unterlagen am Dachzugang.
  7. Betrieb: Unterweisung mit Praxis, Prüfintervalle einhalten; Bestandsanlagen nach Wartungs‑Ablaufdiagrammen.

Downloads für direkte Umsetzung

Infografik „TOP‑Prinzip auf dem Dach“ (PDF)

Mini‑E‑Book „Absturzschutz 2025“ (PDF)

Muster‑Übereinstimmungserklärung & Fotodoku (PDF)

Wartungs‑Ablaufdiagramme (PDF)

DGUV Information 201-056 Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern

Qualifikations‑Leitfaden (Excel)

Checkliste Prüforganisation & Rettungsorganisation (PDF)

Planungsposter „Zugang & Sturzraum“ (PDF)

Interaktive DGUV‑Matrix & Vergleichstabelle (Excel)

ASR 2.1

Fazit

Mit der ASR A2.1 im Rücken ist das Bild komplett: DGUV 201‑056 führt durch Planung, Montage, Betrieb; ASR A2.1 setzt Mindeststandards & Rangfolge. Wer so plant und dokumentiert – Kollektivschutz zuerst, Sturzraum sauber, Rettung real, Prüfzyklen verbindlich – senkt Unfall‑ und Haftungsrisiken messbar.

Quellen:
DGUV‑Information 201‑056 (Ausgabe 09/2025).
ASR A2.1 „Schutz vor Absturz…“ (GMBl‑Fassung, zuletzt geändert 2022).

1) Was ist der Kern der neuen DGUV‑Information 201‑056?

Antwort: Planungsgrundlage für Anschlageinrichtungen auf Dächern: klare Klassifizierung (A–C), saubere Regeln zu Zugängen, Verkehrswegen, Benutzung, Rettung und Instandhaltung, plus Muster‑Doku (Übereinstimmungserklärung, Wartungsdiagramme, Qualifikation). Kollektivschutz vor PSA.

2) Was ist gegenüber 2015 wirklich neu?

Antwort: Neue Kapitel (z. B. Verantwortung & rechtliche Grundlage, Benutzung, Instandhaltung), überarbeitete Planung mit Einstufungslogik, neue Anhänge (Planungsbeispiele, Wartungsdiagramme, Übereinstimmungserklärung, Qualifikation). Das frühere PSA‑Kapitel entfällt – PSA regelt die DGUV‑Regel 112‑198/‑199.

3) Wie greift die ASR A2.1 da hinein?

Antwort: Die ASR setzt die Mindestanforderungen: Gefährdungsbeurteilung (inkl. Absturzhöhe, Tätigkeit, Abstand, Neigung/Rutschhemmung, Umgebungsfaktoren), Rangfolge (Absturzsicherung → Auffang → PSAgA), Umwehrungsmaße/Lasten, 2‑m‑Gefahrenbereich, Regeln für nicht durchtrittsichere Dächer/Lichtkuppeln.

4) Wer trägt welche Verantwortung?

Antwort: Bauherrschaft/Eigentümer/Betreiber: Organisation, verkehrssicherer Zustand, Instandhaltung/Prüfungen. Auftraggeber: geeignete Fachfirmen, Unterweisung, Überwachung. Planer/SiGeKo: sicherheitsgerechte Planung, Unterlage „spätere Arbeiten“ (Zugänge, Zonierung, Sicherung, Rettung, Doku).

5) Wie erfolgt die Einstufung in Ausstattungsklassen?

Antwort: Über Personengruppe (I unterwiesen, II nicht, III Publikum) und Nutzungs‑/Wartungsintensität zur AK A–C:

  • AK‑A: Kollektivschutz (Geländer/Seitenschutz, sichere Wege, Oberlichter dauerhaft durchsturzsicher).
  • AK‑B/C: steigender PSA‑Anteil (Seil/Schiene, EAE) mit mehr Organisation/Prüfung/Rettung.
    PG II → meist AK‑A; PG III → Baurecht.

6) Was bedeutet „2‑m‑Gefahrenbereich“ an der Kante?

Antwort: Außerhalb des Gefahrenbereichs bist du > 2,0 m von der Absturzkante. Innerhalb 2 m: absperren/kennzeichnen oder sichern (z. B. Umwehrung). Optische Abgrenzung ist bei Verkehrswegen zulässig.

7) Welche Mindestbreiten gelten für Wege?

Antwort: In der 201‑056: i. d. R. Verkehrswege ≥ 0,90 m, Wartungswege ≥ 0,60 m. Für nicht durchtrittsichere Bereiche fordert die ASR Laufstege ≥ 0,50 m, in der Regel beidseitig umwehrt (einseitig nur ausnahmsweise + EAE vorhanden).

8) Welche Umwehrungs‑Maße und Lasten sind Pflicht?

Antwort: Höhe ≥ 1,00 m, bei Absturzhöhe > 12 m → 1,10 m; Füllstäbe ≤ 0,18 m; Knieleistengeländer vertikal ≤ 0,50 m; Fußleiste ≥ 0,05 m; bei vorgesetztem Geländer Spalt ≤ 0,06 m. Horizontallast i. d. R. 1000 N/m, an Bühnen/Laufstegen 500 N/m, bei reinen Inspektions‑/Wartungswegen 300 N/m.

9) Welche Regeln gelten für nicht durchtrittsichere Dächer/Lichtkuppeln?

Antwort: Zugänge unter Verschluss, nur für besonders unterwiesene/beauftragte Personen; Laufstege ≥ 0,50 m, i. d. R. beidseitig umwehrt (einseitig nur ausnahmsweise + EAE vorhanden). Lichtkuppeln/‑bänder sichern (Umwehrung/Überdeckung/Unterspannung); im ≤ 2,0 m‑Bereich Schutz sicherstellen; im Bestand kann Aufsatzkranz ≥ 0,50 m ausreichen.

10) Tragbare Anlegeleiter – ja oder nein?

Antwort: Nur, wenn keine sichere Alternative möglich ist; dann max. 5,00 m Aufstieg, gesicherter Überstieg. Am Zugang muss ≤ 60 cm daneben eine Anschlageinrichtung/Sicherheitsdachhaken sitzen.

11) Rückhalt vs. Auffang – wann was?

Antwort: Rückhalt nur, wenn die Seilauslenkung ≤ 0,5 m bleibt (dann ist ein Absturz ausgeschlossen). Auffang überall dort, wo Rückhalt nicht sicher erreichbar ist – mit vollem Paket aus Rettung, Prüfung und Doku.

12) Wie viel freier Sturzraum muss ich ansetzen?

Antwort: Praxiswerte bei Auffangsystemen: ca. 6–9 m, zusammengestellt aus Auslenkung AE, Verbindungsmittel/Falldämpfer, Körperhöhe, Sicherheitsabstand; Pendelsturz mitdenken.

13) Welche Dokumente müssen am Dachzugang vorliegen?

Antwort: Lageplan/Skizze, Übereinstimmungserklärung + Montage‑/Fotodoku, letztes Prüfprotokoll, Betriebs-/Rettungsanweisung/Gebrauchsanleitungen. Vor Benutzung: Sicht‑/Funktionskontrolle.

14) Dürfen Beschäftigte alleine arbeiten?

Antwort: Nein bei Einzelanschlagpunkten; Alleinarbeit ist nur im Rückhalt an liniengeführten Systemen zulässig – mit klarer Organisation und Rettung.

15) Welche Prüffristen gelten?

Antwort: Umwehrungen/Seitenschutz: Sicht‑/Funktionskontrolle ≤ 24 Monate. Permanente Anschlageinrichtungen: i. d. R. jährlich. PSA: jährlich durch befähigte Person. Immer: Dokumentieren.

16) Wer darf montieren und prüfen?

Antwort: Montage: qualifiziertes Fachpersonal nach Hersteller/Anleitung; Prüfung: aufsichtführende/qualifizierte Personen gemäß Anhang 7 (Inhalte/Dauer konkretisiert). Nachweise aktuell halten.

17) Wie gehe ich mit Bestandsanlagen um?

Antwort: Nach den Wartungs‑Ablaufdiagrammen („bis 2015“ / „ab 2016“) vorgehen: Identifikation → Sicht/Funktion/Rüttelprobe → ggf. Bauteilöffnung → Doku → Entscheidung betriebsbereit/Instandsetzung/Sperrung.

18) Wo steht die Pflicht zur Rangfolge der Maßnahmen?

Antwort: In der ASR A2.1: 1. Absturzsicherungen, 2. Auffangeinrichtungen, 3. PSAgA – PSAgA nur, wenn 1/2 objektiv nicht möglich; immer mit Unterweisung + Rettung.

19) Welche Lastannahmen für Seitenschutz gelten auf Baustellen?

Antwort: Die ASR nennt abweichende Lasten für temporäre Seitenschutz‑Systeme (Einzellasten/Vertikallast) und eine Fußleiste ≥ 0,15 m; zusätzlich besondere Anforderungen an Anordnung nahe der Kante. Details siehe ASR A2.1, Abschnitt 8.2.

20) Wie binde ich PSA normativ richtig ein?

Antwort: Auswahl/Benutzung/Prüfung nach DGUV R 112‑198; in der 201‑056 ist PSA der „Werkzeugkasten“ für AK‑B/C, Sturzraum rechnen, Rettung festlegen, jährlich prüfen. Normenstand (z. B. EN 360:2024‑04) beachten.

21) Was gehört in die Ausschreibung?

Antwort: Ausstattungsklasse/Zonen, Zugänge/Wege (Breiten/2‑m‑Zone), Systemwahl inkl. Sturzraum, Montage nach Anleitung, Übereinstimmungserklärung & Fotodoku, Qualifikation, Prüffristen und Rettung. Das reduziert Nachträge und Haftungsrisiko.

22) Gibt es Querverweise auf Normen/Regeln?

Antwort: Ja. In der ASR A2.1 sind u. a. DIN 4426, EN 795, EN 1263, EN 13374, DGUV R 112‑198/‑199, RAB 32 als Literaturhinweise aufgeführt – hilfreich für Detailfragen und Nachweise.

23) Wie sichere ich Lichtkuppeln konkret?

Antwort: Wenn nicht durchtrittsicher, dann Umwehrung, Überdeckung oder Unterspannung; im ≤ 2,0 m‑Bereich zusätzliche Absicherung; im Bestand kann Aufsatzkranz ≥ 0,50 m genügen. Entscheidung immer per Gefährdungsbeurteilung.

24) Was prüfe ich vor Benutzung der Anlage?

Antwort: Lageplan, Übereinstimmungserklärung, Prüfprotokolle, Gebrauchsanleitungen; Sicht‑/Funktionskontrolle; Rettungsgerät am Einsatzort, Personal unterwiesen; bei EAE keine Alleinarbeit.

25) Wie setze ich das TOP‑Prinzip am Dach um?

Antwort:

  • T: Umwehrung/Seitenschutz, feste Zugänge, durchsturzsichere Oberlichter, ggf. Schiene/Seil.
  • O: Zonierung/Wege außerhalb 2‑m‑Zone, Unterweisung, Betriebs‑/Rettungsanweisung, Prüfplan.
  • P: PSA – Rückhalt vor Auffang –, Praxisunterweisung, Übungen.
    Reihenfolge ist Pflicht, nicht Kür.

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