Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt ab der 13. SSW – Gesetzesänderung zum 1. Juni 2025

Eine Fehlgeburt ist für betroffene Frauen oft eine traumatische Erfahrung, die Zeit zur körperlichen und seelischen Erholung erfordert​. Ab Juni 2025 greift eine neue Gesetzesregelung, die ihnen genau diese Zeit im Rahmen des Mutterschutzes gewährt.

Gesetzesänderung ab 1. Juni 2025: Hintergrund und Überblick

Zum 1. Juni 2025 tritt das Mutterschutzanpassungsgesetz 2025 in Kraft​. Dieses Gesetz erweitert den Geltungsbereich des Mutterschutzes und schließt eine bislang bestehende Schutzlücke​. Künftig haben auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutzfristen​. Bisher galt der Mutterschutz (insbesondere die Schutzfrist nach der Entbindung) nur bei einer Totgeburt nach der 24. SSW bzw. einem Geburtsgewicht ab 500 g – bei früheren Fehlgeburten bestand kein gesetzlicher Mutterschutz​. In der Praxis mussten sich betroffene Frauen daher bislang eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) ausstellen lassen, um nach einer Fehlgeburt Zeit zur Genesung zu erhalten​.

Der Anstoß für die Gesetzesänderung geht unter anderem auf eine öffentliche Petition im Jahr 2022 zurück, die das Thema Fehlgeburten aus der Tabuzone holen wollte​. Das Anliegen fand breite politische Unterstützung über Parteigrenzen hinweg. Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt​ – damit war der Weg frei, um die Neuerungen zum Juni 2025 in Kraft zu setzen. Familienministerin Lisa Paus bezeichnete den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten als wichtiges Zeichen: Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein, und der erweiterte Mutterschutz gebe mehr Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden​. Insgesamt wird die enorme seelische Belastung betroffener Frauen besser anerkannt und enttabuisiert​.

Neben den neuen Regelungen zu Fehlgeburten beinhaltet das Mutterschutzanpassungsgesetz auch eine Klarstellung für Totgeburten ab der 24. SSW: In diesen Fällen beträgt die Mutterschutzfrist nun einheitlich 14 Wochen nach der Geburt​. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Frauen nach einer späten Totgeburt ausreichend Zeit zur Erholung erhalten – unabhängig davon, ob sie die vollen sechs Wochen Mutterschutz vor dem errechneten Termin in Anspruch nehmen konnten oder nicht.

Neue Regelung: Gestaffelte Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG)

Ab dem 13. Schwangerschaftswoche greift künftig eine gestaffelte Mutterschutzfrist, wenn eine Fehlgeburt eintritt. Die Dauer der Schutzfrist richtet sich dabei nach dem Stadium der Schwangerschaft zum Verlustzeitpunkt:

  • Fehlgeburt ab der 13. SSW: Mutterschutzfrist von bis zu 2 Wochen
  • Fehlgeburt ab der 17. SSW: Mutterschutzfrist von bis zu 6 Wochen
  • Fehlgeburt ab der 20. SSW: Mutterschutzfrist von bis zu 8 Wochen

Innerhalb dieser Zeiträume dürfen Arbeitgeber die Frau nicht beschäftigen​. Es handelt sich um ein Beschäftigungsverbot kraft Gesetzes – das heißt, der Schutz gilt automatisch aufgrund der Gesetzeslage, ohne dass es einer individuellen ärztlichen Bescheinigung über ein Beschäftigungsverbot bedarf​. Neu, im Vergleich zur früheren Situation, ist vor allem: Betroffene Frauen sind nun nicht mehr darauf angewiesen, sich via Krankschreibung arbeitsunfähig melden zu müssen, um nach einer Fehlgeburt zu Hause bleiben zu dürfen​. Stattdessen greift von Gesetzes wegen eine Mutterschutzfrist, ähnlich wie nach einer Entbindung.

Infobox: Relatives Beschäftigungsverbot – Der Mutterschutz nach Fehlgeburt ist als relatives Beschäftigungsverbot ausgestaltet. Das bedeutet, die Frau darf auf eigenen Wunsch trotzdem arbeiten, obwohl grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot besteht. Dies steht im Gegensatz zu einem absoluten Beschäftigungsverbot – etwa dem achtwöchigen Mutterschutz nach einer normalen Geburt –, bei dem keine Beschäftigung zulässig ist.

Die neue Regelung in § 3 Abs. 5 MuSchG formuliert ausdrücklich, dass die oben genannten Schutzfristen nur gelten, solange die Frau sich nicht zur Arbeitsleistung bereit erklärt hat​. Konkret: Auf Wunsch der Frau kann sie ihre Arbeit während der Mutterschutzfrist weiterhin ausüben. Sie muss dazu ihrer Führungskraft bzw. dem Arbeitgeber ausdrücklich mitteilen, dass sie trotz der Fehlgeburt und der an sich geltenden Schutzfrist arbeiten möchte​. Diese ausdrückliche Bereitschaft zur Arbeitsleistung kann aus freien Stücken erfolgen – zum Beispiel, wenn die Frau aus persönlichen Gründen schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren will. Wichtig ist: Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden​. Entscheidet sich die Frau also doch, die Schutzfrist (oder den Rest davon) in Anspruch zu nehmen, so kann sie ihre zuvor erteilte Arbeitsbereitschaft zurückziehen; ab dem Widerrufszeitpunkt darf der Arbeitgeber sie dann nicht mehr beschäftigen.

In der Praxis wird es empfohlen, diese Vereinbarung (Arbeitsbereitschaft und ein etwaiger Widerruf) schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwangerschaft und Fehlgeburt gehabt haben und die Frau nimmt ihre Arbeit einfach wieder auf, wird dies faktisch als konkludente Erklärung gewertet, dass sie arbeiten möchte​. Dennoch ist aus Fürsorgegründen eine offene Kommunikation wünschenswert. Der Sinn und Zweck der Neuregelung ist es schließlich, Frauen nach einer Fehlgeburt eine Schon- und Regenerationszeit zu ermöglichen​. Diese selbstbestimmt gestaltbare Auszeit soll helfen, körperliche Prozesse (wie die Rückbildung) und seelische Belastungen besser zu bewältigen.

Kündigungsschutz nach Fehlgeburt (§ 17 MuSchG)

Unverändert – und weiterhin von großer Bedeutung – ist der besondere Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Bereits seit der Mutterschutzreform 2018 gilt: Hat eine Frau eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erlitten, genießt sie im Anschluss einen Kündigungsschutz analog zum Schutz nach einer Entbindung​. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG besagt, dass eine Kündigung bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. SSW unzulässig ist​. Dieser Schutz greift, wenn dem Arbeitgeber die Fehlgeburt zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung mitgeteilt wird​.

Für die Praxis heißt das: Sollte eine Mitarbeiterin beispielsweise zwei Monate nach einer Fehlgeburt (ab SSW 13) eine Kündigung erhalten, wäre diese rechtlich unwirksam, sofern der Arbeitgeber von der Fehlgeburt wusste oder spätestens binnen zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung davon in Kenntnis gesetzt wird. Der Kündigungsschutz greift unabhängig davon, ob die Frau die oben erläuterte Mutterschutzfrist tatsächlich in Anspruch nimmt oder vorzeitig wieder arbeitet – er ist ein eigener Rechtsanspruch. Wichtig: Dieser besondere Kündigungsschutz besteht zusätzlich zum generellen Kündigungsverbot während der Schwangerschaft selbst (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG). Arbeitgeber sollten daher in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob bei einer Kündigung eine Schwangerschaft oder (bei bekannt gewordener Fehlgeburt) ein entsprechender Schutzzeitraum vorliegt, um Rechtsverstöße zu vermeiden.

Mutterschaftsleistungen und U2-Erstattung während der Schutzfristen

Nimmt eine Frau die Mutterschutzfrist nach einer Fehlgeburt in Anspruch, hat sie – genau wie nach einer regulären Entbindung – Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Insbesondere zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber einen Zuschuss, sodass die Frau finanziell im Wesentlichen ihr Netto-Einkommen weiter erhält​. Die Dauer der Mutterschaftsleistungen entspricht der Länge der jeweiligen Schutzfrist​. Für eine Fehlgeburt ab der 13. SSW werden also bis zu zwei Wochen Mutterschaftsgeld und Zuschuss gewährt; bei einer Fehlgeburt ab SSW 20 entsprechend bis zu acht Wochen, etc. Nimmt die Frau ihre Arbeit vor Ablauf der maximalen Frist wieder auf (auf eigenen Wunsch), enden die Mutterschaftsleistungen zu diesem Zeitpunkt.

Arbeitgeber müssen wie üblich in Vorleistung gehen und die zustehenden Mutterschutzentgelte auszahlen. Allerdings können sie sich diese Kosten vollständig erstatten lassen. Über das Umlageverfahren U2 erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber 100 % der Aufwendungen, die auf Mutterschaftszeiten entfallen​. Die Erweiterung des Mutterschutzes auf Fehlgeburten wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) verankert​, sodass auch hier die Arbeitgeberentschädigung eindeutig geregelt ist.

Praktische Abwicklung: Der GKV-Spitzenverband hat in einem Rundschreiben vom 5. März 2025 festgelegt, wie Fehlgeburten im elektronischen U2-Antragsverfahren anzugeben sind​. Da im digitalen Meldeprozess üblicherweise der voraussichtliche Entbindungstermin erfasst wird, gibt es folgende Vorgabe:

  • Im Feld für den „mutmaßlichen Entbindungstag“ ist der Tag der Fehlgeburt einzutragen​.
  • Der Erstattungsantrag muss von einer ärztlichen Bescheinigung begleitet sein, aus der hervorgeht, dass es sich um eine Fehlgeburt ab der 13. SSW handelt (Angabe der Schwangerschaftswoche)​.

Diese Bescheinigung wird in der Regel die behandelnde Gynäkologin oder der Arzt ausstellen. Personalabteilungen sollten darauf achten, dass ihnen dieses Dokument zeitnah vorliegt, um den U2-Antrag korrekt und zügig stellen zu können. Empfehlenswert ist es, intern eine Checkliste oder Prozessbeschreibung für diesen Fall zu erstellen (z. B. welche Unterlagen benötigt werden, welche Stellen informiert werden müssen etc.). So wird sichergestellt, dass keine Verzögerung bei der Auszahlung der Mutterschaftsleistungen und der Erstattung über U2 entsteht.

Handlungstipps für Unternehmen

Die neue Rechtslage erfordert nicht nur juristisches Wissen, sondern auch organisatorische und kommunikative Maßnahmen im Betrieb. Folgende Praxistipps helfen Unternehmen dabei, sich vorzubereiten und betroffene Mitarbeiterinnen bestmöglich zu unterstützen:

  • Interne Aufklärung & Kommunikation: Informieren Sie frühzeitig alle relevanten Stellen – insbesondere HR-Verantwortliche, Führungskräfte und den Betriebsrat – über die Gesetzesänderung. Stellen Sie sicher, dass Führungskräfte wissen, wie sie im Falle einer Fehlgeburt einer Mitarbeiterin reagieren sollten (einfühlsames Gespräch, Hinweis auf den Mutterschutz, Unterstützung anbieten). Eine sensible Kommunikation ist wichtig, da Fehlgeburten oft tabuisiert werden. Durch offene Information schafft man Vertrauen und nimmt Betroffenen die Scheu, das Thema anzusprechen.
  • Prozesse überprüfen und anpassen: Analysieren Sie bestehende Prozesse rund um Mutterschutz und Krankmeldungen. Passen Sie Arbeitsabläufe und Richtlinien dahingehend an, dass im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. SSW automatisch die Mutterschutzfrist gewährt wird. Zum Beispiel sollte im Prozess zur Meldung einer Schwangerschaft/Fehlgeburt klar verankert sein, dass HR die Option Mutterschutzfrist anbietet und nicht fälschlicherweise auf eine Krankschreibung besteht. Schulen Sie Ihr HR-Personal in den neuen Regelungen, damit die Umsetzung reibungslos erfolgt.
  • Dokumentation & korrekte U2-Abwicklung: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zeitnah vorliegen und richtig verarbeitet werden. Dazu gehören die ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt (mit Angabe der SSW) und die Erfassung des Ereignisses im Lohnabrechnungssystem. Dokumentieren Sie den Beginn und das Ende der Mutterschutzfrist im Zeiterfassungssystem korrekt. Überprüfen Sie, dass der elektronische U2-Erstattungsantrag ordnungsgemäß gestellt wird (inkl. Eintrag des Fehlgeburtsdatums als mutmaßlicher Entbindungstag). Eine saubere Dokumentation schützt vor späteren Rückfragen der Krankenkasse oder Prüfbehörden.
  • Berücksichtigung im BGM und Gefährdungsbeurteilung: Integrieren Sie das Thema Fehlgeburt und Mutterschutz in Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Bieten Sie z. B. Informationsmaterial oder Anlaufstellen für psychologische Unterstützung an, denn viele Frauen benötigen nach einer Fehlgeburt auch seelische Betreuung. Weisen Sie in der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz darauf hin, dass Fehlgeburten vorkommen können, und legen Sie fest, wie der Betrieb in solchen Fällen verfährt (z. B. welche Schonmöglichkeiten am Arbeitsplatz bestehen, falls die Frau vor Ablauf der Frist zurückkehrt). Zwar endet mit der Fehlgeburt formal der Status als Schwangere, doch sollten Arbeitgeber im Sinne der Fürsorge eventuelle körperliche Einschränkungen oder Nachwirkungen (z. B. nach einem medizinischen Eingriff) für eine gewisse Zeit berücksichtigen.
  • Betriebsarzt und Sifa einbinden: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sollten über die Neuregelung informiert und für das Thema sensibilisiert werden. Sie können eine wertvolle Rolle spielen, indem sie betroffene Frauen frühzeitig beraten – etwa zu der Frage, wann ein medizinisch sinnvoller Zeitpunkt für die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist. Zudem können Betriebsärzt*innen auf weiterführende Unterstützungsangebote hinweisen (Therapie, Selbsthilfegruppen etc.) und im Bedarfsfall eine stufenweise Wiedereingliederung aus arbeitsmedizinischer Sicht begleiten. Sifas sollten bei der Beurteilung des Arbeitsplatzes nach einer Fehlgeburt ein Auge auf mögliche Gefährdungen haben und dafür sorgen, dass die Mitarbeiterin nach ihrer Rückkehr keine gesundheitlich unzumutbaren Tätigkeiten ausführen muss. Kurz: Das betriebliche Betreuungsteam (HR, BGM, Betriebsarzt, Sifa) sollte Hand in Hand arbeiten, um der Mitarbeiterin den Rücken zu stärken.

Fazit: Mehr Schutz, Anerkennung und Fürsorge im betrieblichen Kontext

Die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche ist ein Meilenstein für den Schutz betroffener Frauen​. Erstmals erhalten Frauen, die ihr Kind sehr früh verlieren, einen rechtlich abgesicherten Schonraum, um diese schwere Situation zu bewältigen. Für Unternehmen bedeutet die Neuregelung den Auftrag, Fürsorge und Anerkennung gegenüber Mitarbeiterinnen in Ausnahmesituationen aktiv zu leben. Indem Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen und von sich aus auf die Frauen zugehen, signalisieren sie: “Du bist nicht alleine – wir unterstützen dich.” Dies stärkt das Vertrauen der Belegschaft in die Unternehmenskultur und zeigt, dass auch tabubehaftete Themen wie Fehlgeburten mit Empathie und Respekt behandelt werden. Letztlich profitieren alle Beteiligten von dieser Entwicklung: Die Frauen erhalten den Schutz, den sie benötigen, und Unternehmen können durch umsichtiges Handeln ihre Werte in puncto Gleichstellung und Gesundheit am Arbeitsplatz unter Beweis stellen. Die geschlossene Schutzlücke im Mutterschutzgesetz ist somit ein Gewinn für die betriebliche Fürsorgekultur und ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, familienbewussten Arbeitswelt​​.

Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); Deutscher Bundestag; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 44; Techniker Krankenkasse; GKV-Spitzenverband; Haufe Verlag; etc.​

Innere Stärke finden: Viktor Frankls Weg zu tiefer Resilienz

Einleitung: Was ist Resilienz?

Definition und Herkunft des Begriffs
Der Begriff „Resilienz“ leitet sich aus dem lateinischen Wort „resilire“ ab und bedeutet „zurückspringen“ oder „abprallen“. Ursprünglich stammt der Begriff aus der Physik und beschreibt die Fähigkeit eines Materials, nach einer Belastung wieder in seine ursprüngliche Form zurückzukehren. In der Psychologie meint Resilienz die innere Widerstandsfähigkeit eines Menschen, schwierige Lebensphasen, Krisen oder extreme Belastungen nicht nur zu bewältigen, sondern gestärkt aus ihnen hervorzugehen.

Resiliente Menschen zeichnen sich durch eine optimistische Grundhaltung, eine ausgeprägte Problemlösungsfähigkeit und eine besondere Anpassungsfähigkeit aus. Sie erleben ebenfalls schwere Krisen, doch im Unterschied zu weniger resilienten Menschen betrachten sie Schwierigkeiten als Herausforderungen, an denen sie wachsen können.

Bedeutung von Resilienz in der heutigen Zeit
In der heutigen Zeit gewinnt Resilienz zunehmend an Bedeutung, da unser Alltag von hoher Unsicherheit, Komplexität und Veränderung geprägt ist. Ob im Berufsleben oder privaten Bereich – Stresssituationen und Krisen begegnen uns ständig. Burnout, Depressionen oder Angstzustände zählen zu häufigen Folgen fehlender Resilienz. Gerade in der heutigen schnelllebigen Gesellschaft ist es daher wichtig, seine Resilienz bewusst zu stärken, um psychisch gesund und leistungsfähig zu bleiben.

Verbindung zwischen Resilienz und Sinnsuche
Ein zentraler Bestandteil der Resilienz ist die Sinnsuche, wie es insbesondere Viktor Frankl in seiner psychotherapeutischen Richtung, der Logotherapie, betont. Frankl sah im Sinn eine entscheidende Ressource, um auch schwerste Krisen zu meistern. Resilienz ist demnach nicht nur eine Frage der Belastbarkeit, sondern auch der inneren Haltung und des Lebenssinns, den ein Mensch verfolgt.


Viktor Frankl: Ein Leben im Zeichen des Sinns

Frühes Leben und Ausbildung in Wien
Viktor Emil Frankl wurde 1905 in Wien geboren und entwickelte schon früh ein starkes Interesse an Philosophie und Psychologie. Nach seinem Medizinstudium an der Universität Wien legte er seinen Schwerpunkt auf Neurologie und Psychiatrie. Schon während des Studiums beschäftigte er sich mit existenziellen Fragen – eine Vorwegnahme seines späteren Lebenswerks.

Einflüsse durch Sigmund Freud und Alfred Adler
Frankl wurde in seiner Ausbildungszeit von Freud und Adler geprägt, entschied sich aber, eine eigene Richtung einzuschlagen. Weder Freuds Fokus auf Lust noch Adlers Streben nach Macht und Gemeinschaft reichten ihm aus, um die Frage nach dem Lebenssinn zu beantworten.

Entwicklung der Logotherapie vor dem Zweiten Weltkrieg
Ende der 1920er begann Frankl mit der Entwicklung der Logotherapie – abgeleitet von „Logos“ (griechisch für Sinn). Noch vor dem Zweiten Weltkrieg leitete er die Suizidprävention in Wien und arbeitete mit Menschen, die an Sinnverlust litten.


Überleben und Sinn im Konzentrationslager

Deportation nach Theresienstadt, Auschwitz und Kaufering
1942 wurde Frankl mit seiner Familie deportiert. Die Stationen: Theresienstadt, Auschwitz, Kaufering. Trotz Grausamkeit und Entmenschlichung hielt er an seiner inneren Stärke fest.

Verlust der Familie und persönliche Erfahrungen
Frankl verlor fast seine gesamte Familie. Was ihn prägte: Manche zerbrachen an diesen Erfahrungen, andere blieben innerlich frei. Dieses Phänomen bildete die Grundlage seiner späteren Erkenntnisse.

Entstehung und Anwendung der Logotherapie unter extremen Bedingungen
Im Lager wurde Frankls Theorie zur Realität: Menschen mit einer sinnstiftenden Perspektive hatten höhere Überlebenschancen. Frankl begann, Mitgefangene psychologisch zu unterstützen – seine Theorie bewährte sich unter extremsten Umständen.


Die Logotherapie: Heilung durch Sinn

Grundprinzipien: Freiheit des Willens, Wille zum Sinn, Sinn des Lebens
Frankls Lehre beruht auf drei Eckpfeilern: der Freiheit des Willens, dem Willen zum Sinn und der Überzeugung, dass das Leben stets sinnvoll ist – auch in leidvollen Situationen.

Drei Wege zur Sinnfindung: schöpferisches Handeln, Erleben, Haltung zu unvermeidbarem Leid
Sinn entsteht durch:

  1. Schöpferisches Handeln (z. B. Arbeit)
  2. Bewusstes Erleben (z. B. Natur, Liebe)
  3. Haltung zu Leid (z. B. Würde trotz Krankheit)

Gerade letzteres war für Frankl zentral – Sinn trotz Leid führt zu psychischer Stärke.

Anwendung der Logotherapie in der modernen Psychotherapie
Heute wird die Logotherapie zur Behandlung von Burnout, Depression oder in Lebenskrisen eingesetzt. Sie hilft, neuen Lebenssinn zu finden und Resilienz aufzubauen – ein zeitlos aktueller Ansatz.


Resilienz durch Sinn: Frankls Vermächtnis

Wie Sinnfindung zur psychischen Widerstandskraft beiträgt
Frankls zentrale Erkenntnis: Wer Sinn im Leben sieht, kann psychisch widerstandsfähiger mit Krisen umgehen. Sinn gibt Hoffnung, Kraft und innere Stabilität.

Beispiele für die Anwendung von Frankls Prinzipien in der heutigen Zeit
Seine Prinzipien wirken in Therapie, Coaching, Führung oder Pflege. Überall dort, wo Menschen mit existenziellen Fragen ringen, stiftet Frankls Ansatz Orientierung.

Integration von Logotherapie in aktuelle psychologische Ansätze
Frankls Gedanken ergänzen moderne Methoden wie Verhaltenstherapie oder Achtsamkeit. In Kombination mit der Positiven Psychologie bietet die Logotherapie einen ganzheitlichen Zugang zur mentalen Gesundheit.


Fazit: Die Kraft des Sinns in schwierigen Zeiten

Zusammenfassung der zentralen Erkenntnisse
Sinnfindung ist eine der wirksamsten Strategien zur Förderung von Resilienz. Frankls Leben zeigt: Selbst unter extremen Bedingungen kann der Mensch seine innere Haltung frei wählen.

Bedeutung von Frankls Werk für die heutige Gesellschaft
Inmitten von Unsicherheit, Leistungsdruck und Sinnkrisen zeigt Frankl einen Weg auf: Sinn stiftet Orientierung, Resilienz und Lebensfreude – über alle Krisen hinweg.

Abschließende Gedanken zur Verbindung von Resilienz und Sinn
Resilienz entsteht nicht durch äußere Sicherheit, sondern durch innere Klarheit. Frankls Vermächtnis erinnert uns daran, dass jeder Mensch die Freiheit hat, dem Leben eine Bedeutung zu geben – selbst in dunkelsten Stunden.

Frage:
„Aber was ist, wenn wirklich schlimme Dinge passieren, wie etwa der Verlust eines geliebten Menschen im Krieg oder der Verlust eines Beins bei einem Unfall – kann man dann überhaupt noch Sinn finden?“

Antwort:
Natürlich können wir nicht kontrollieren, was uns widerfährt. Manche Verluste bleiben für immer schmerzhaft und nichts kann sie ungeschehen machen. Der Ansatz von Viktor Frankl bedeutet nicht, dass Leid plötzlich weniger schlimm oder einfach zu ertragen wäre. Doch Frankl zeigt uns, dass wir auch in den dunkelsten Zeiten eine entscheidende Freiheit behalten: Wir können selbst bestimmen, wie wir mit dem Leid umgehen und welche innere Haltung wir dazu einnehmen.
Resilienz bedeutet hier, nicht an der Erfahrung zu zerbrechen, sondern trotz aller Schwere nach einem tieferen Sinn zu suchen.
Dadurch haben wir die Chance, auch im größten Leid Hoffnung und Stärke zu finden – und am Ende sogar daran zu wachsen.
Genau darin liegt die wahre Kraft der Resilienz.

Wie digitale und physische Schutzmechanismen zusammenwachsen

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Sicherheitsstrategien in Unternehmen unterliegen einem rasanten Wandel. Während früher meist zwischen IT-Risiken und physischen Gefahren unterschieden wurde, verlangt die heutige Risikolandschaft eine integrierte Betrachtung. Der Grund: Digitale und analoge Angriffsflächen lassen sich kaum noch trennen. Wer ein Gebäude betritt, kann Daten kompromittieren – wer ein Netzwerk infiltriert, physische Prozesse manipulieren.

Daraus ergeben sich neue Anforderungen an Unternehmenssicherheit. Zugangssysteme, Serverräume, Sensortechnik und Videobeobachtung müssen miteinander kommunizieren, um Schutz nicht nur zu versprechen, sondern wirksam umzusetzen. Besonders in regulierten Branchen gewinnt die Zertifizierung nach ISO 27001 an Bedeutung, weil sie Unternehmen zu einem systematischen Umgang mit sicherheitsrelevanten Prozessen verpflichtet – nicht nur digital, sondern auch organisatorisch.

Wenn IT den Eingang kontrolliert

Digitale Sicherheit beginnt nicht erst im Rechenzentrum. Bereits der Zutritt zu Betriebsräumen wird zunehmend über vernetzte Systeme geregelt. Klassische Schlüssel verlieren an Bedeutung, ersetzt durch Identitätsmanagement, Bewegungsprofile und Zutrittsberechtigungen, die in Echtzeit angepasst werden können.

Parallel dazu setzen viele Unternehmen auf modulare Alarmanlagen, die sich flexibel mit anderen Systemen koppeln lassen. Überwachungskameras, Bewegungsmelder und Zugangserkennung arbeiten in diesen Fällen koordiniert. Mehrstufige Schutzkonzepte ermöglichen es, Bedrohungen schneller zu identifizieren und im Idealfall zu neutralisieren, bevor Schaden entsteht. Welche Rolle dabei klassische Komponenten weiterhin spielen, zeigt etwa die moderne Alarmanlage, deren Funktionalität heute über das bloße Auslösen eines Signals hinausgeht.

Komplexität braucht Struktur

Die Vielzahl an Möglichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen technisch zu realisieren, bringt nicht nur Vorteile. Ohne eine übergreifende Struktur droht die Fragmentierung von Schutzsystemen – mit dem Risiko, dass sich Lücken auftun, die niemand beabsichtigt hat.

Ein durchdachtes Sicherheitskonzept muss also nicht nur Hardware und Software einbeziehen, sondern auch menschliche Faktoren, Prozesse und Verantwortlichkeiten. Orientierung bieten praxisnahe Modelle für Sicherheitsstrategien für Unternehmen, die technische Lösungen mit organisatorischer Klarheit verbinden.

Was Systeme heute leisten sollten

Wer hybride Sicherheitsarchitekturen plant oder modernisiert, sollte nicht nur in Technik denken, sondern in Szenarien. Die besten Systeme sind diejenigen, die sich im Hintergrund anpassen, ohne auf sich aufmerksam zu machen – außer im Ernstfall. Sie sind keine starre Infrastruktur, sondern dynamische Werkzeuge, die ständig mitdenken müssen.

In der Praxis besonders wirksam sind derzeit Lösungen, die folgende Merkmale auf sich vereinen:

  • Schnittstellenoffenheit für bestehende IT- und Gebäudesysteme

  • Echtzeitfähige Datenanalyse zur Bedrohungserkennung

  • Automatisierte Reaktion bei definierten Vorfällen

  • Steuerbare Zugriffskontrolle mit Benutzerverwaltung

  • Kombinierbarkeit mit physischen Maßnahmen wie Türsicherung oder Videoüberwachung

Darüber hinaus spielen Themen wie Skalierbarkeit und Anpassungsfähigkeit eine zunehmende Rolle. Systeme sollten nicht nur auf heutige Risiken ausgelegt sein, sondern auch Raum für zukünftige Anforderungen lassen. Das betrifft sowohl neue Technologien als auch sich verändernde organisatorische Strukturen.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Fähigkeit zur Selbstdiagnose. Systeme, die Fehler frühzeitig erkennen, reduzieren Ausfallzeiten und erhöhen die Zuverlässigkeit. Auch die Möglichkeit, auf ungewöhnliche Verhaltensmuster zu reagieren – etwa durch Machine-Learning-basierte Analysen – gilt als wichtiger Baustein zukunftsfähiger Sicherheit.

Nicht zuletzt entscheidet die Benutzerfreundlichkeit über den Erfolg im Alltag. Ein System, das sich nur mit Spezialwissen bedienen lässt, wird selten vollständig genutzt. Intuitive Bedienoberflächen, klare Rechteverwaltung und einfache Protokollierung sorgen dafür, dass Sicherheit nicht zur Hürde wird, sondern zum Werkzeug.

Sicherheit ist ein Prozess

Abschließend zeigt sich: Sicherheit im Unternehmen ist keine Frage einzelner Komponenten, sondern das Ergebnis intelligenter Verknüpfung. Nur wenn physische und digitale Systeme nahtlos ineinandergreifen, entsteht ein belastbares Sicherheitsniveau.

Die Tendenz geht dabei klar in Richtung vernetzter, skalierbarer Lösungen – angepasst an die jeweiligen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, dass Sicherheitsarchitekturen als lernende Systeme verstanden werden: Sie müssen mit dem Unternehmen wachsen, auf neue Bedrohungen reagieren und sich stetig selbst überprüfen lassen.

Wo das gelingt, wird aus Sicherheit nicht nur ein Zustand, sondern eine Haltung. Und aus Technik nicht nur Werkzeug, sondern Teil einer strategischen Gesamtverantwortung, die im Alltag wirksam bleibt – auch dann, wenn nichts passiert.

Kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage: Anschlag-, Zurr- und Lastaufnahmemittel rechtssicher prüfen

In Ihrem Betrieb hängt sprichwörtlich viel an Haken, Ketten und Gurten?

Überall, wo Lasten bewegt werden – ob in Lagerhallen, auf Baustellen oder in Werkstätten – müssen Anschlagmittel, Zurrgurte und Lastaufnahmemittel absolut zuverlässig sein. Doch sind Sie sicher, dass alle diese Arbeitsmittel regelmäßig geprüft und ordnungsgemäß dokumentiert sind? Regelmäßige Prüfungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken auszuschließen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Prüfung von Anschlagmitteln so wichtig ist, erhalten eine kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage zum Download und entdecken unseren Online-Kurs, mit dem Sie (oder Ihr Team) selbst zur befähigten Person für Anschlag-, Zurr- und Lastaufnahmemittel werden können.

Arbeitssicherheit & Gesetz: Warum regelmäßige Prüfungen Pflicht sind

Stellen Sie sich vor, ein schweres Bauteil schwebt am Kran über Ihren Mitarbeitern – jeder vertraut darauf, dass Kette, Schlinge & Co. halten. Regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel ist deshalb unverzichtbar. Nicht ohne Grund schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) solche Prüfungen zwingend vor. Mindestens einmal jährlich muss eine zur Prüfung befähigte Person jedes Anschlagmittel, Zurrmittel und Lastaufnahmemittel auf seinen einwandfreien Zustand kontrollieren. Bei intensiver Nutzung oder in besonders anspruchsvollen Umgebungen empfehlen Fachleute sogar kürzere Prüfintervalle, um auf Nummer sicher zu gehen.

Es geht jedoch um weit mehr als nur Bürokratie: Mängel an Anschlagmitteln entwickeln sich oft schleichend – eine rostige Kette, ein angescheuerter Gurt oder ein verzogener Kranhaken. Bleiben solche Schäden unentdeckt, kann das beim nächsten Einsatz fatale Folgen haben. Unfallgefahr! Im schlimmsten Fall reißen defekte Hebemittel unter Last und gefährden Menschenleben sowie wertvolles Equipment. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen: Kommt es aufgrund eines mangelhaften Anschlagmittels zu einem Unfall und es fehlen Prüfnachweise, kann der Versicherungsschutz verweigert werden. Die Verantwortlichen haften dann womöglich persönlich – ein Risiko, das kein Sicherheitsbeauftragter eingehen möchte. Fazit: Regelmäßige Prüfungen retten Leben, schützen Ihr Unternehmen und sind gesetzlich unabdingbar.

Kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage: Einfach und rechtssicher dokumentieren

Natürlich müssen Prüfungen nicht nur durchgeführt, sondern auch sauber dokumentiert werden. Denn nur mit lückenloser Dokumentation können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie Ihrer Prüfplicht nachgekommen sind. Genau hier setzt unsere kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage für Lastaufnahmemittel an – damit wird das Festhalten der Prüfergebnisse zum Kinderspiel. Die Vorlage ist praxiserprobt und enthält alle erforderlichen Angaben, um Prüfungen rechtskonform zu protokollieren.

Kostenlose Prüfprotokoll-Vorlage jetzt herunterladen! (hier herunterladen)

Was enthält die Vorlage “Prüfprotokoll Lastaufnahmemittel”? Kurz gesagt alles, was Sie für eine vollständige Prüf-Dokumentation brauchen, auf einen Blick:

  • Geräte- und Prüfdaten: Felder für Prüftermin, Gerätename/-nummer, Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels und Name der prüfenden befähigten Person.
  • Checkliste wichtiger Prüfpunkte: Eine übersichtliche Liste zum Abhaken – z.B. Sichtkontrolle auf Verschleiß, Verformungen, Risse, Korrosion, Funktionsprüfung beweglicher Teile und Überprüfung der Kennzeichnung (Typenschilder, CE-Zeichen). So wird sichergestellt, dass kein Aspekt übersehen wird.
  • Prüfergebnis und Maßnahmen: Raum für Notizen zum Zustand (✔ einwandfrei oder ✖ Mängel festgestellt). Bei Mängeln können Sie hier festhalten, welche Maßnahmen ergriffen wurden (z.B. Austausch des Anschlagmittels, Reparatur, Außerbetriebnahme bis zur Instandsetzung).
  • Unterschrift und nächste Fälligkeit: Unterschriftsfeld für den Prüfer sowie die Festlegung des nächsten Prüftermins. So behalten Sie direkt im Blick, wann die nächste Prüfung ansteht.

Mit dieser Vorlage sparen Sie Zeit und stellen sicher, dass alle Prüfschritte lückenlos dokumentiert sind – ein Plus an Sicherheit bei internen Audits oder BG-Prüfungen. Nutzen Sie die Gelegenheit: Laden Sie sich die Vorlage herunter und passen Sie sie bei Bedarf an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an. Ob Sie eine einzelne Krantraverse prüfen oder ein ganzes Sortiment an Anschlagmitteln – mit dem Muster-Protokoll haben Sie eine solide Grundlage, um die Ergebnisse rechtssicher festzuhalten.

Weiterbildung: Befähigte Person für Anschlag-, Zurr- und Lastaufnahmemittel (Online-Kurs) https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/befaehigte-person-zur-pruefung-von-anschlagmitteln-und-ladungssicherungshilfsmitteln

Die beste Vorlage nützt wenig, wenn das Fachwissen fehlt, um eine sachgerechte Prüfung durchzuführen. Viele Unternehmen beauftragen externe Sachverständige für die jährliche Kontrolle – doch das geht auch effizienter und kostengünstiger: Qualifizieren Sie sich selbst oder Mitarbeitende Ihres Betriebs zur befähigten Person! Unser Online-Kurs „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln, Zurrmitteln und Lastaufnahmemitteln“ vermittelt Ihnen umfassend und praxisnah alle Kenntnisse, um Anschlag- und Lastaufnahmemittel eigenständig zu prüfen – gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Was erwartet Sie in diesem Kurs? Die Inhalte wurden speziell für Praktiker wie Sie entwickelt – also für Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Lager- und Logistikleiter sowie Sicherheitsbeauftragte. Kurz: alle, die im Arbeitsalltag mit Anschlagmitteln & Co. umgehen oder für deren Sicherheit verantwortlich sind. Der Kurs kombiniert rechtliches Know-how mit handfestem Praxiswissen:

  • Rechtliche Grundlagen: Sie lernen die relevanten Vorschriften kennen – von der BetrSichV und den Technischen Regeln (z.B. TRBS 1203) über DGUV-Vorschriften bis hin zu einschlägigen DIN-Normen. So wissen Sie genau, was geprüft werden muss und warum.
  • Sachkundig vs. Sachverständig: Verstehen Sie den Unterschied zwischen befähigter Person (Sachkundigem) und Sachverständigem. Der Kurs klärt, welche Prüfungen Sie selbst durchführen dürfen und in welchen Fällen ein externes Gutachten erforderlich ist.
  • Prüfpraxis & Technik: Vom Kettensatz bis zur Rundschlinge, vom Traversen-Aufbau bis zum Zurrgurt – Sie erfahren, wie Anschlagmittel, Zurrmittel und verschiedene Lastaufnahmemittel aufgebaut sind und wie man sie vor Gebrauch kontrolliert. Typische Mängel (z.B. abgeflachte Kettenglieder, poröse Gurte, defekte Schweißnähte an Traversensystemen) erkennen Sie künftig auf einen Blick. Ebenso lernen Sie die Kriterien der Ablegereife kennen, also wann ein Mittel wegen Verschleiß oder Beschädigung auszusondern ist. Natürlich kommt auch das Thema Arbeitsschutz nicht zu kurz: Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei der Prüfung zu beachten? Wie verhindert man Unfallgefahren bereits im Vorfeld?
  • Dokumentation & Organisation: Wir zeigen, wie Sie Prüfungen systematisch planen und durchführen. Sie üben, Prüfprotokolle (wie unsere Vorlage) korrekt auszufüllen und eine Prüfhistorie für jedes Arbeitsmittel anzulegen. Außerdem gibt der Kurs Tipps für die sachgerechte Anwendung und Lagerung von Anschlag- und Zurrmitteln, damit diese gar nicht erst vorzeitig verschleißen.
  • Interaktives Lernen: Statt trockener Theorie erwartet Sie ein zeitgemäßes E-Learning mit Videolektionen, grafischen Anschauungsbeispielen und Quizfragen zur Wissensüberprüfung. Zahlreiche Downloads – vom ausführlichen Skript über Checklisten bis zu gesetzlichen Quellen – stehen Ihnen bereit, damit Sie auch nach dem Kurs stets etwas zur Hand haben.

Der Online-Kurs ist so konzipiert, dass Sie ihn flexibel in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Sie erhalten 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte – so können Sie in Ihrem eigenen Tempo lernen, Wiederholungen durchführen oder bei Bedarf bestimmte Module erneut ansehen. Voraussetzung für die Teilnahme sind lediglich praktische Erfahrungen im Umgang mit Anschlag- oder Lastaufnahmemitteln – formale Vorkenntnisse sind nicht nötig, alles Wichtige vermittelt der Kurs von Grund auf.

Nach erfolgreichem Abschluss schließen Sie mit einer Urkunde ab, die Sie als “Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag-, Zurr- und Lastaufnahmemitteln” auszeichnet (gemäß BetrSichV und TRBS 1203). Dieses Zertifikat können Sie Ihrem Arbeitgeber oder Kunden vorlegen – ein offizieller Nachweis Ihrer Prüfkompetenz. Die Investition lohnt sich: Für 499 € (netto) erhalten Sie eine umfassende Qualifizierung, die Ihnen jahrelang Nutzen bringt. Zum Vergleich: Die Kosten für externe Prüfdienstleistungen pro Jahr übersteigen diesen Betrag schnell, besonders wenn Ihr Betrieb viele Anschlagmittel im Einsatz hat. Mit eigenem geprüftem Fachpersonal sind Sie flexibler, sparen langfristig Geld und bauen unternehmensintern wertvolles Know-how auf.

Fazit: Jetzt aktiv werden – Sicherheit zahlt sich aus!

Regelmäßige Prüfungen von Anschlagmitteln, Zurrgurten und Lastaufnahmemitteln sind kein lästiger Zusatzaufwand, sondern ein essenzieller Beitrag zu Arbeitssicherheit und Rechtssicherheit im Betrieb. Mit unserer kostenlosen Prüfprotokoll-Vorlage erleichtern Sie sich die Dokumentation und behalten alle Kontrollen im Blick. Gleichzeitig bildet eine fundierte Weiterbildung – wie der vorgestellte Online-Kurs – die Grundlage dafür, dass diese Prüfungen fachkundig und eigenverantwortlich durchgeführt werden können.

Nutzen Sie jetzt die gebotenen Hilfsmittel: Laden Sie die Prüfvorlage noch heute herunter und etablieren Sie eine lückenlose Prüfdokumentation in Ihrem Haus. Und wenn Sie die Prüfkompetenz auf das nächste Level heben möchten, informieren Sie sich über unseren Online-Kurs zur befähigten Person. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben, schützen Ihre Mitarbeiter vor vermeidbaren Unfällen und sorgen dafür, dass Lasten in Ihrem Betrieb sicher und unfallfrei ans Ziel kommen.

Sicherheit lohnt sich – gehen Sie es an!

Handlungsaufruf: Jetzt Vorlage herunterladen, Weiterbildungsmöglichkeiten prüfen und damit den Grundstein für ein noch sichereres Arbeitsumfeld legen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bleiben Sie sicher!

Brandschutz in Recycling- und Sortieranlagen: Aktuelle Vorgaben und praktische Hinweise

Brandschutz in Recyclinganlagen ist ein zentrales Thema, das aufgrund wachsender Mengen von Siedlungsabfällen und Sekundärrohstoffen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insbesondere Recycling- und Sortieranlagen sind durch spezifische Brandrisiken gekennzeichnet, die nicht zuletzt durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien erheblich verschärft werden. Diese Batterien, die oft unabsichtlich im Hausmüll landen, sind mittlerweile eine der häufigsten Brandursachen in solchen Anlagen.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit wichtigen Verbänden der Kreislaufwirtschaft die Publikation VdS 2517:2025-03 vollständig überarbeitet. Diese Publikation bietet umfassende Hinweise und Maßnahmen zur Brandvermeidung und -bekämpfung und ist speziell auf Betriebe zur Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Siedlungsabfällen und brennbaren Sekundärrohstoffen zugeschnitten. Die aktuelle Fassung berücksichtigt wesentliche Erkenntnisse aus dem Fachbericht 68 des LANUV NRW, der detailliert Brandereignisse in Abfallbehandlungsanlagen analysiert.

Besondere Aufmerksamkeit erhält in der neuen Publikation auch die Muster-Kunststofflager-Richtlinie (MKLR), die in ihrer aktuellsten Version vom März 2023 vollständig integriert wurde. Diese MKLR regelt den Brandschutz in Anlagen, in denen Altreifen sowie Kunststoffabfälle zur Abfallentsorgung gelagert, behandelt oder sortiert werden. Ihr Ziel ist, Brände von vornherein zu verhindern, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und wirksame Löscharbeiten sicherzustellen. Ab einer Lagermenge von 200 m³ gelten die Anforderungen der MKLR verpflichtend. Wichtig ist jedoch, dass die Richtlinie nicht für Reifenlager im Kfz-Handwerk oder für reine Industriekunststofflager gilt, sondern gezielt auf recycelbare Kunststoffe sowie Altreifenlager ausgerichtet ist, in denen eine stoffliche Wiederverwertung vorgesehen ist.

Damit bietet die VdS 2517 zusammen mit der Muster-Kunststofflager-Richtlinie (MKLR) ein fundiertes Regelwerk, das Betreiber von Recyclinganlagen effektiv dabei unterstützt, ihre Anlagen sicherer zu gestalten und im Brandfall optimal zu reagieren. Die Publikation gibt praxisorientierte Empfehlungen zu baulichen, technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zum abwehrenden Brandschutz. Zusätzlich werden wertvolle Hinweise zur besseren Kontrolle von verfahrenstechnischen Abläufen gegeben, die das Risiko einer Brandentstehung signifikant reduzieren können.

Die aktuelle VdS 2517:2025-03 kann ab sofort kostenlos als digitale Fassung im VdS-Shop heruntergeladen werden. Zum kostenfreien Download der VdS 2517 gelangen Sie hier.

Zusätzlich steht die aktuelle Ausgabe der Muster-Kunststofflager-Richtlinie (MKLR, März 2023) auf der Webseite der ARGEBAU kostenlos zur Verfügung. Zum Download der MKLR gelangen Sie hier.

Für Betriebe der Kreislaufwirtschaft empfiehlt sich eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieser Vorgaben, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch das eigene Betriebsrisiko nachhaltig zu reduzieren.

Verhalten nach einem Verkehrsunfall – Leitfaden für Dienstfahrer, SiBe und SiFa

Unfälle im Straßenverkehr passieren oft überraschend und plötzlich – gerade für Mitarbeiter, die viel dienstlich Auto fahren, ist es wichtig zu wissen, was in einem solchen Moment zu tun ist. Dieser Leitfaden richtet sich an Dienstwagenfahrer sowie an Sicherheitsbeauftragte (SiBe) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa), die ihre Kollegen schulen und auf Notfälle vorbereiten. Wir erklären praxisnah und informativ, wie man sich nach einem Verkehrsunfall korrekt verhält. Grundlage sind die gesetzlichen Pflichten laut § 34 StVO und die Empfehlungen der DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“.

Gesetzliche Pflichten nach § 34 StVO – Kurz zusammengefasst

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 34 unmissverständlich vor, wie sich Unfallbeteiligte verhalten müssen. Bei einem Verkehrsunfall ist jeder Beteiligte verpflichtet:

  • Sofort anzuhalten und die Unfallstelle zu sichern: Nach dem Unfall sofort stoppen und für Sicherheit sorgen. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, legen Sie die Warnweste an und platzieren Sie bei Bedarf ein Warndreieck in ausreichendem Abstand. Dadurch warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer und verhindern weitere Unfälle. Laut Gesetz ist „unverzüglich zu halten“ und „der Verkehr zu sichern“ verpflichtend.
  • Sich einen Überblick verschaffen: Verschaffen Sie sich Ruhe bewahrend einen Überblick über die Unfallfolgen – prüfen Sie, ob Personen verletzt sind und welche Gefahren (z. B. Feuer, auslaufende Betriebsstoffe) bestehen. Nur wenn der Schaden wirklich nur geringfügig ist, darf das Fahrzeug gleich von der Straße entfernt werden.
  • Verletzten helfen und Erste Hilfe leisten: Erste Hilfe zu leisten ist nicht nur moralische, sondern auch gesetzliche Pflicht. § 34 StVO betont die Verpflichtung, „Verletzten zu helfen“ – und § 323c StGB macht unterlassene Hilfeleistung sogar strafbar. Jeder ist verpflichtet, im Rahmen seiner Fähigkeiten Hilfe zu leisten; wer das nicht tut, macht sich strafbar. Leisten Sie daher umgehend Erste Hilfe und alarmieren Sie den Rettungsdienst.
  • Notruf absetzen: Zögern Sie nicht, bei Verletzten den Notruf (112) zu wählen. Machen Sie klare Angaben (Was ist passiert? Wo? Wie viele Verletzte?) – so können Rettungskräfte schnellstmöglich geschickt werden. Bleiben Sie bis Rückfragen geklärt sind in der Leitung. Die 112 gilt europaweit als einheitliche Notrufnummer.
  • Identität feststellen und am Unfallort bleiben: Unfallbeteiligte müssen ihre Personalien austauschen. Nennen Sie den anderen Beteiligten Ihren Namen, Adresse und Hinweise zur Versicherung; zeigen Sie auf Verlangen Führerschein und Fahrzeugschein. Wichtig: Keinesfalls einfach wegfahren! Bleiben Sie so lange am Unfallort, bis alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden und die Polizei bzw. Beteiligten Ihre Daten haben. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt („Unfallflucht“), riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Diese Punkte aus § 34 StVO fassen zusammen, was rechtlich von Ihnen verlangt wird. Kurz gesagt: Anhalten, Absichern, Helfen, Notruf, Datenaustausch und Verbleib am Unfallort – das sind die Gebote, an die Sie sich halten müssen, wenn es kracht.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (DGUV 204-022)

Unmittelbar nach der Sicherung der Unfallstelle gilt es, lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Die DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ beschreibt die zentralen Schritte, die in jeder Notsituation – ob im Betrieb oder Verkehr – zu ergreifen sind. Diese Sofortmaßnahmen sind essenziell, um Verletzten schnell zu helfen und schlimmere Folgen zu verhindern:

  1. Absichern der Unfallstelle: Ihre eigene Sicherheit und die der Umstehenden hat oberste Priorität. Sichern Sie den Unfallort ab, bevor Sie zu den Verletzten eilen. Eine ungesicherte Unfallstelle kann zu Folgeunfällen führen und Helfer gefährden. Warnblinklicht einschalten, Warnweste tragen und ein Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen (innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 150+ m). Bitten Sie ggf. andere Personen um Mithilfe beim Absichern.
  2. Retten aus der Gefahrenzone: Bringen Sie Verletzte, wenn nötig, aus akut gefährlichen Bereichen. Befindet sich eine verunfallte Person z. B. noch im Fahrzeug und drohen Feuer oder weitere Gefahren, versuchen Sie sie vorsichtig zu retten. Achten Sie dabei stets auf den Eigenschutz. Retten Sie nur, wenn Sie die Person ohne schwere eigene Gefährdung bewegen können.
  3. Notruf absetzen: Wählen Sie 112 und melden Sie den Unfall. Teilen Sie der Leitstelle ruhig und präzise mit: Wo ist der Unfall passiert? Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen? Wer meldet den Unfall? Bleiben Sie am Telefon, bis alle Fragen gestellt wurden. Die Leitstelle gibt ggf. weitere Anweisungen.
  4. Erste-Hilfe leisten (lebensrettende Maßnahmen): Prüfen Sie die Verunglückten auf Bewusstsein und Atmung. Lebensbedrohliche Zustände zuerst behandeln:
    • Bewusstlose Person mit normaler Atmung: stabile Seitenlage
    • Keine Atmung/Kreislauf: sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung (30:2) beginnen
    • Starke Blutungen: Blutung durch Druck stillen (Druckverband)
    • Schock: flach lagern, Beine hoch, warm halten, beruhigen
    • Weitere Maßnahmen: psychische Betreuung, Zustand überwachen bis Hilfe eintrifft

Diese Schritte decken die wichtigsten Sofortmaßnahmen ab, wie sie auch in der DGUV-Information genannt werden. Durch beherztes Handeln in dieser Reihenfolge – Absichern → Retten → Notruf → Erste Hilfe – stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche Rettung. Denken Sie daran: Sekunden zählen. Ihre Maßnahmen als Ersthelfer sind das erste Glied der Rettungskette, die vom Unfallort bis ins Krankenhaus reicht.

Ersthelfer im Betrieb – wertvolle Helfer auch im Straßenverkehr

In vielen Unternehmen gibt es speziell ausgebildete Ersthelfer im Betrieb. Das sind Mitarbeiter, die durch eine Ausbildung bei einem ermächtigten Anbieter gelernt haben, in Notfällen richtig zu reagieren. Diese Kenntnisse sind nicht nur im Betrieb, sondern überall von Bedeutung – auch unterwegs auf der Straße.

Für berufliche Vielfahrer ist es besonders relevant: Erste-Hilfe-Kenntnisse wirken über den Arbeitsplatz hinaus. Wer als betrieblicher Ersthelfer geschult ist, kann bei einem Verkehrsunfall kompetent eingreifen und ist oft bereit, Verantwortung zu übernehmen, während andere zögern. Gerade bei Dienstfahrten besteht zudem eine doppelte Verantwortung: Man ist nicht nur zufällig Privatperson, sondern oft im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs. Ein Unfall auf einer Dienstfahrt oder dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) wird als Arbeitsunfall behandelt.

Hier kommt die Rolle von SiBe und SiFa ins Spiel: Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten darauf hinwirken, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse in der Belegschaft stets auf dem neuesten Stand sind – nicht nur für den Betrieb selbst, sondern auch für unterwegs. Sie können in Unterweisungen darauf hinweisen, wie wichtig das richtige Verhalten bei Unfällen ist, und sicherstellen, dass genug Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sind. Im Ernstfall zählen vorbereitete Helfer – ob Maschinenunfall in der Werkshalle oder Verkehrsunfall auf Geschäftsreise.

Warum regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse wichtig sind

Erste Hilfe ist kein „Einmal-Wissen“, das man für immer abrufen kann – Kenntnisse und Fertigkeiten verblassen mit der Zeit, wenn man sie nicht auffrischt. Viele haben zuletzt in der Fahrschule oder vor Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs besucht. Das reicht im Ernstfall oft nicht aus. Um im Notfall sicher handeln zu können, müssen die richtigen Handgriffe sitzen.

Daher empfehlen Fachleute und Vorschriften, regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen. Für betriebliche Ersthelfer ist sogar vorgeschrieben, spätestens alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Doch auch für alle anderen gilt: Eine Auffrischung alle paar Jahre ist sinnvoll, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Medizinische Erkenntnisse und Erste-Hilfe-Richtlinien ändern sich, und Trainings vermitteln diese neuen Inhalte.

Regelmäßige Schulungen bringen zudem Sicherheit durch Übung: In Kursen werden Notfallsituationen simuliert und praktisch geübt. Die Teilnehmer lernen, ihre anfängliche Scheu zu überwinden, und gewinnen das nötige Selbstvertrauen, tatsächlich einzugreifen. Besonders Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, profitieren von praxisnahen Trainings, in denen auch Verkehrsunfallszenarien durchgespielt werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, bei uns einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren – sei es die Grundausbildung oder die regelmäßige Auffrischung. Wir bieten solche Kurse betriebsintern wie extern an, mit modernen Trainingsmethoden und erfahrenen Ausbildern. Durch solche Trainings bleiben Ihre Kenntnisse frisch, und Sie sind im Falle eines Unfalls – ob im Betrieb oder auf der Straße – handlungsfähig und vorbereitet.

Fazit

Ein Verkehrsunfall ist eine Extremsituation, in der schnelles und richtiges Handeln gefordert ist. Dienstlich Viel-Fahrende sollten sich ihrer gesetzlichen Pflichten bewusst sein – von der Sicherung der Unfallstelle bis zum Leisten erster Hilfe. Gleichzeitig gilt es, die Sofortmaßnahmen zu beherrschen, die Leben retten können. Unternehmen und ihre Sicherheitsverantwortlichen tun gut daran, Mitarbeiter regelmäßig in Erster Hilfe zu schulen und für Notfälle zu sensibilieren. Denn gut ausgebildete Ersthelfer sind nicht nur im Betrieb, sondern überall unverzichtbar. Wer weiß, was zu tun ist, und bereit ist zu helfen, handelt verantwortungsbewusst – und kann im Ernstfall Leben retten. Bleiben Sie sicher unterwegs!

Quellen: Gesetzliche Grundlagen aus § 34 StVO und § 323c StGB; DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ (§ 34 StVO Unfall Straßenverkehrs-Ordnung)

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