Anzahl Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind eine wichtige Unterstützung in allen Sicherheitsfragen. Sie sollten einen direkten Kontakt zu den Mitarbeitern haben und als Bindeglied zwischen diesen und Führungskräften, Arbeitsschutz sowie der Unternehmensleitung fungieren.

Die DGUV Vorschrift 1 regelt die Grundlagen und auch die Anzahl der nötigen Sicherheitsbeauftragten. Dabei werden folgende 5 Kriterien unterschiedlich stark gewichtet:

  • Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahr
  • Räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
  • Zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
  • Fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
  • Anzahl der Beschäftigten

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen niedriger und mittlerer Gefährdung. Für Betriebe aus der keramischen oder Glasindustrie, der Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, der Reinigung von Verkehrsmitteln, der Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur- und Agrarwissenschaften sowie Medizin, als auch für Betriebe der Zeitarbeit liegt eine mittlere Gefährdungsklasse vor. Alle anderen können als niedrige Gefährdungsklasse eingestuft werden.

Anzahl Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen berechnen

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Schätzung handelt und keine individuelle Begutachtung ersetzt. Fragen Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der genauen Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb brauchen. KONTAKT


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DGUV Information 211-039: Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten.

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