Entflammbarkeit ist die Eigenschaft brennbarer Stoffe, bei Einwirkung einer
offenen Flamme zu zünden. Die übliche Kenngröße ist bei Flüssigkeiten der
Flammpunkt und bei brennbaren festen Stoffen die Entflammungstemperatur. Bei dieser entsteht an der Materialoberfläche so viel Gas, dass es in Verbindung mit der vorhandenen Luft entflammt werden kann. In der DIN 4102–1 werden brennbare Baustoffe aufgrund ihrer Entflammbarkeit unterschieden. Demnach sind Stoffe

schwerentflammbar (Baustoffklasse B1), wenn sich bei einem beispielhaften Brand (Papierkorb in einer Raumecke) die Brandausbreitung
nicht wesentlich über den Primärbrandbereich erstreckt…

normalentflammbar (Baustoffklasse B2), wenn bei Beanspruchung
durch eine kleine definierte Flamme (in etwa eine Streichholzflamme)
die Entzündbarkeit und die Flammenausbreitung innerhalb einer bestimmten Zeit begrenzt sind…

leichtentflammbar (Baustoffklasse B3), wenn sie weder in B1 noch in
B2 eingestuft werden dürfen.

Die Entflammbarkeit bezieht sich also auf das Verhalten eines Stoffes, wenn dieser einer Flamme ausgesetzt ist.

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