Der M-Faktor ist ein Begriff aus der CLP-Verordnung, die am 20.1.2010 in Kraft getreten ist, und bezeichnet einen Multiplikationsfaktor für umweltgefährdende Stoffe. Für Stoffe, die als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie1 eingestuft sind, und eine hohe aquatische Toxizität haben, können M-Faktoren festgelegt werden, die bei der Einstufung von Gemischen bezüglich Gewässergefährdung berücksichtigt werden.

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