Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten:
Unverzügliche Anzeige von Mängeln/ Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung.

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