Betriebliche Überwachungsbereiche gehören nach der Strahlenschutzverordnung
und der Röntgenverordnung nicht zum Kontrollbereich. Trotzdem können hier
bestimmte Dosisgrenzwerte überschritten werden. Zutritt haben nur Personen,
die dort eine Tätigkeit für den Betrieb ausüben, sowie ggf. Auszubildende oder
Besucher.
Nach der Strahlenschutzverordnung schließen außerbetriebliche Überwachungs –
bereiche unmittelbar an den Kontrollbereich oder an den betrieblichen
Überwachungsbereich an. Die Strahlenexposition von Personen, die sich dauernd
in diesen Bereichen aufhalten, darf einen bestimmten zulässigen Wert nicht
überschreiten.

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