Zweig des staatlichen Sozialsystems, der für arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen und deren präventiven Verhütung zuständig ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren stehen an erster Stelle der Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Tritt dennoch ein Unfall ein oder erleidet ein Beschäftigter eine Berufskrankheit, leistet die Unfallversicherung medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Dabei verfolgt sie vor allem das Ziel, die Gesundheit und Arbeitskraft des Beschäftigten wiederherzustellen. Sie leistet außerdem finanzielle Entschädigung für die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten an Versicherte und Hinterbliebene.

Siehe auch: Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaft

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