Genauer, zur Prüfung befähigte Person, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse aus Berufsausbildung, Berufserfahrung
und zeitnaher beruflicher Tätigkeit über ein zuverlässiges Verständnis für die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen (Prüf-)Aufgabe verfügt.
vgl. Betriebssicherheitsverordnung § 3 und TRBS 1203

 

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