Einleitung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich kürzlich mit einem wichtigen Thema im Arbeitsrecht befasst: Wann und wie kann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber angezweifelt werden? Dies ist eine Frage, die oft zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt.

Der Grundsatz

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, umgangssprachlich oft als “Krankschreibung” bezeichnet, akzeptieren. Dieses Dokument gilt als der primäre Beweis für die Krankheit des Arbeitnehmers. Doch in manchen Fällen, wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Echtheit der Krankheit hat, kann der Beweiswert dieser Bescheinigung hinterfragt werden.

Das aktuelle Urteil des BAG

Das BAG hat in einem Urteil vom 28. Juni 2023 (Az. 5 AZR 335/22) klargestellt, dass Arbeitgeber, um den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, konkrete Beweise oder Umstände vorlegen müssen, die die Echtheit der Krankmeldung in Frage stellen. Dies wurde in einem Fall relevant, in dem es um die Weigerung eines Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung ging.

Ein spezifischer Fall

In diesem speziellen Fall war ein Arbeitnehmer vom 7. bis 30. September 2020 krankgeschrieben. Er legte zwei Bescheinigungen vor, die Schultergelenksschmerzen als Grund für seine Arbeitsunfähigkeit angaben. Trotz dieser Nachweise lehnte der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ab, indem er argumentierte, dass die Bescheinigungen nicht den Vorgaben entsprächen und somit der Beweiswert erschüttert sei.

Die Entscheidung des BAG

Das BAG wies diese Argumentation zurück. Das Gericht betonte, dass die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Hauptbeweismittel anerkannt wird. Es fand keinen Verstoß gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie und bestätigte damit, dass die Diagnose “Gelenkschmerz Schulterregion” ausreichend sei, um die Arbeitsunfähigkeit zu begründen.

Fazit

Dieses Urteil unterstreicht, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht leichtfertig in Frage gestellt werden kann. Arbeitgeber müssen deutliche und stichhaltige Gründe vorweisen, um die Echtheit einer Krankmeldung anzuzweifeln. Dies dient dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer und stellt sicher, dass Krankschreibungen ernst genommen werden.

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