Einfach erklärt für alle, die DGUV-V3-Prüfungen durchführen wollen
Viele glauben, dass man für reine Prüfdienstleistungen im Bereich elektrischer Betriebsmittel keine Eintragung in die Handwerksrolle braucht. Klingt logisch. Stimmt aber in der Praxis nicht.
Damit du keine bösen Überraschungen bekommst, schauen wir uns hier an, wer sich eintragen lassen muss, wer nicht – und warum. Alles juristisch sauber belegt.
1. Der Grundsatz: Wenn du ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreibst → Eintragungspflicht
Das steht glasklar in § 1 Abs. 1 HwO:
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur denjenigen erlaubt, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. HwO
Das Elektrotechniker-Handwerk gehört zu Anlage A Nr. 25 der HwO. Damit ist es zulassungspflichtig. HwO
DGUV-V3-Prüfungen fallen handwerksrechtlich regelmäßig in den Bereich Elektrotechnik, weil du:
- elektrische Betriebsmittel prüfst (§ 5 DGUV V3),
- die Einhaltung der elektrotechnischen Regeln sicherstellen musst (§ 3 DGUV V3),
- Gefährdungen beurteilst und Messungen durchführst.
vorschrift3
Damit erfüllst du wesentliche Tätigkeiten des Elektrohandwerks – und diese sind nach § 1 Abs. 2 HwO eintragungspflichtig. HwO
2. Wer muss sich eintragen lassen?
A) Du willst DGUV-V3-Prüfungen als eigenes Gewerbe anbieten
Dann gilt: Ja, Eintragungspflicht.
Denn du arbeitest selbständig, gewerblich und führst wesentliche Tätigkeiten des Elektrotechniker-Handwerks aus.
Genau das ist der Auslöser der Eintragungspflicht nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 HwO. HwO
B) Du installierst, reparierst oder nimmst Anlagen/Betriebsmittel handwerksmäßig in Betrieb
Definitiv eintragungspflichtig.
C) Du leitest einen Elektro-Prüfbetrieb als verantwortliche Elektrofachkraft
Auch hier verlangt die HwK eine Eintragung – du betreibst ein zulassungspflichtiges Handwerk über deine technische Leitung (§ 7 Abs. 1 HwO).
HwO
3. Wer muss sich NICHT eintragen lassen?
A) Du führst Prüfungen als ANGESTELLTER im Unternehmen durch
Keine Eintragung.
Der Arbeitgeber ist der Betreiber, nicht du. Das regelt die HwO ausschließlich für selbständige Gewerbetreibende.
B) Du prüfst ausschließlich intern im eigenen Unternehmen (keine externe Dienstleistung)
Das Unternehmen selbst muss nur dann in die Handwerksrolle, wenn es handwerksmäßig tätig wird.
Reine interne Prüfungen nach DGUV V3 sind betrieblich, nicht handwerksmäßig.
Keine Eintragung notwendig (§ 1 Abs. 1 HwO betrifft nur stehendes Gewerbe).
HwO
C) Du bist EuP oder EFK im Angestelltenverhältnis
Keine Eintragung, denn du übst kein selbständiges Handwerk aus.
4. Welche Qualifikation braucht man überhaupt für DGUV-V3-Prüfungen?
Die DGUV Vorschrift 3 sagt klar:
Prüfung nur durch Elektrofachkraft oder unter deren Leitung/Aufsicht. vorschrift3
Die TRBS 1203 verlangt zusätzlich:
- elektrotechnische Ausbildung
- 1 Jahr Berufserfahrung
- aktuelle Normenkenntnisse
Dein DGUV-V3-Lehrgang macht dich zur befähigten Person – aber ersetzt keine handwerksrechtliche Eintragung.
5. Reale Rechtspraxis: Warum die HWKs darauf bestehen
Auch wenn die DGUV-V3-Prüfung eher „prüfenden Charakter“ hat und weniger handwerklich wirkt, ordnen HWKs und Gerichte sie regelmäßig als wesentliche elektrotechnische Tätigkeit ein.
Begründung:
Du arbeitest an sicherheitsrelevanten Teilen elektrischer Betriebsmittel und beurteilst ihren ordnungsgemäßen Zustand nach § 5 DGUV V3.
vorschrift3
Die HwO definiert solche Tätigkeiten als handwerkswesentlich, selbst wenn sie nur einzelne Schritte des Handwerks betreffen (§ 1 Abs. 2 HwO).
HwO
6. Folgen, wenn du ohne Eintragung arbeitest
Das wird oft unterschätzt.
- Ordnungswidrigkeit: bis 10.000 EUR Bußgeld (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 HwO).
HwO - Untersagung der Tätigkeit durch die Behörde (§ 16 Abs. 3 HwO).
HwO - Keine Haftungssicherheit bei Prüfprotokollen
- Versicherer können Regress nehmen
- Ausschluss aus Ausschreibungen (öffentliche Auftraggeber prüfen grundsätzlich die HwK-Eintragung)
Kurz: Ohne Eintragung extern prüfend auftreten ist ein echtes Risiko.
7. Was braucht man für die Eintragung?
Du brauchst einen Betriebsleiter nach § 7 HwO, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt:
- Meister Elektrotechnik
oder - staatlich geprüfter Techniker Elektrotechnik
oder - gleichwertige Prüfungen (z. B. Bachelor Elektrotechnik)
HwO
Alternativen:
- Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung), aber nur bei 6 Jahren Tätigkeit / 4 Jahren leitender Tätigkeit
HwO - Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (Einzelfallregelung)
HwO
Fazit:
Extern DGUV-V3-Prüfungen anbieten = Eintragungspflicht in der HWK.
Intern prüfen oder als Angestellter prüfen = keine Eintragungspflicht.
Juristisch basiert das auf:
- § 1 HwO (Eintragungspflicht) HwO
- Anlage A Nr. 25 HwO (Elektrotechniker) HwO
- § 5 DGUV V3 (Prüfpflicht) vorschrift3
- § 3 DGUV V3 (Fachkräfteprinzip) vorschrift3
- § 117 HwO (Bußgeldvorschrift) HwO
- § 16 HwO (Untersagung bei unerlaubter Ausübung) HwO
Noch ein wichtiger Punkt
Viele Unternehmen haben die Qualifikation, aber nicht die HWK-Eintragung. Wenn du Kunden korrekt beraten willst, solltest du dieses Thema klar kommunizieren.
Und jetzt der Punkt, mit dem du dich positionierst:
Dein Einstieg:
Online-Ausbildung „Befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGUV V3)“
Wer in diesem Feld arbeiten will, braucht zwei Dinge:
- handwerkliche Zulässigkeit (→ HWK-Eintragung beim externen Prüfen)
- fachliche Befähigung nach DGUV V3 / TRBS 1203
Die fachliche Befähigung bekommst du bei uns:
Modernes Online-Training
Praxisnah – rechtssicher – geprüft
Du lernst:
- DGUV Vorschrift 3
- TRBS 1201 / 1203
- DIN EN 50699 / VDE 0702
- Messpraxis, Fehlerklassen, Protokolle
- Prüfsystematik, Organisation, Haftungsfallen
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https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/befaehigte-person-zum-pruefen-ortsveraenderliche-elektrische-arbeitsmittel





