Einfach erklärt für alle, die DGUV-V3-Prüfungen durchführen wollen

Viele glauben, dass man für reine Prüfdienstleistungen im Bereich elektrischer Betriebsmittel keine Eintragung in die Handwerksrolle braucht. Klingt logisch. Stimmt aber in der Praxis nicht.
Damit du keine bösen Überraschungen bekommst, schauen wir uns hier an, wer sich eintragen lassen muss, wer nicht – und warum. Alles juristisch sauber belegt.

1. Der Grundsatz: Wenn du ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreibst → Eintragungspflicht

Das steht glasklar in § 1 Abs. 1 HwO:
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur denjenigen erlaubt, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. HwO

Das Elektrotechniker-Handwerk gehört zu Anlage A Nr. 25 der HwO. Damit ist es zulassungspflichtig. HwO

DGUV-V3-Prüfungen fallen handwerksrechtlich regelmäßig in den Bereich Elektrotechnik, weil du:

  • elektrische Betriebsmittel prüfst (§ 5 DGUV V3),
  • die Einhaltung der elektrotechnischen Regeln sicherstellen musst (§ 3 DGUV V3),
  • Gefährdungen beurteilst und Messungen durchführst.
    vorschrift3

Damit erfüllst du wesentliche Tätigkeiten des Elektrohandwerks – und diese sind nach § 1 Abs. 2 HwO eintragungspflichtig. HwO

2. Wer muss sich eintragen lassen?

A) Du willst DGUV-V3-Prüfungen als eigenes Gewerbe anbieten

Dann gilt: Ja, Eintragungspflicht.

Denn du arbeitest selbständig, gewerblich und führst wesentliche Tätigkeiten des Elektrotechniker-Handwerks aus.
Genau das ist der Auslöser der Eintragungspflicht nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 HwO. HwO

B) Du installierst, reparierst oder nimmst Anlagen/Betriebsmittel handwerksmäßig in Betrieb

Definitiv eintragungspflichtig.

C) Du leitest einen Elektro-Prüfbetrieb als verantwortliche Elektrofachkraft

Auch hier verlangt die HwK eine Eintragung – du betreibst ein zulassungspflichtiges Handwerk über deine technische Leitung (§ 7 Abs. 1 HwO).
HwO

3. Wer muss sich NICHT eintragen lassen?

A) Du führst Prüfungen als ANGESTELLTER im Unternehmen durch

Keine Eintragung.
Der Arbeitgeber ist der Betreiber, nicht du. Das regelt die HwO ausschließlich für selbständige Gewerbetreibende.

B) Du prüfst ausschließlich intern im eigenen Unternehmen (keine externe Dienstleistung)

Das Unternehmen selbst muss nur dann in die Handwerksrolle, wenn es handwerksmäßig tätig wird.
Reine interne Prüfungen nach DGUV V3 sind betrieblich, nicht handwerksmäßig.
Keine Eintragung notwendig (§ 1 Abs. 1 HwO betrifft nur stehendes Gewerbe).
HwO

C) Du bist EuP oder EFK im Angestelltenverhältnis

Keine Eintragung, denn du übst kein selbständiges Handwerk aus.

4. Welche Qualifikation braucht man überhaupt für DGUV-V3-Prüfungen?

Die DGUV Vorschrift 3 sagt klar:
Prüfung nur durch Elektrofachkraft oder unter deren Leitung/Aufsicht. vorschrift3

Die TRBS 1203 verlangt zusätzlich:

  • elektrotechnische Ausbildung
  • 1 Jahr Berufserfahrung
  • aktuelle Normenkenntnisse

Dein DGUV-V3-Lehrgang macht dich zur befähigten Person – aber ersetzt keine handwerksrechtliche Eintragung.

5. Reale Rechtspraxis: Warum die HWKs darauf bestehen

Auch wenn die DGUV-V3-Prüfung eher „prüfenden Charakter“ hat und weniger handwerklich wirkt, ordnen HWKs und Gerichte sie regelmäßig als wesentliche elektrotechnische Tätigkeit ein.

Begründung:
Du arbeitest an sicherheitsrelevanten Teilen elektrischer Betriebsmittel und beurteilst ihren ordnungsgemäßen Zustand nach § 5 DGUV V3.
vorschrift3

Die HwO definiert solche Tätigkeiten als handwerkswesentlich, selbst wenn sie nur einzelne Schritte des Handwerks betreffen (§ 1 Abs. 2 HwO).
HwO

6. Folgen, wenn du ohne Eintragung arbeitest

Das wird oft unterschätzt.

  • Ordnungswidrigkeit: bis 10.000 EUR Bußgeld (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 HwO).
    HwO
  • Untersagung der Tätigkeit durch die Behörde (§ 16 Abs. 3 HwO).
    HwO
  • Keine Haftungssicherheit bei Prüfprotokollen
  • Versicherer können Regress nehmen
  • Ausschluss aus Ausschreibungen (öffentliche Auftraggeber prüfen grundsätzlich die HwK-Eintragung)

Kurz: Ohne Eintragung extern prüfend auftreten ist ein echtes Risiko.

7. Was braucht man für die Eintragung?

Du brauchst einen Betriebsleiter nach § 7 HwO, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt:

  • Meister Elektrotechnik
    oder
  • staatlich geprüfter Techniker Elektrotechnik
    oder
  • gleichwertige Prüfungen (z. B. Bachelor Elektrotechnik)
    HwO

Alternativen:

  • Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung), aber nur bei 6 Jahren Tätigkeit / 4 Jahren leitender Tätigkeit
    HwO
  • Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (Einzelfallregelung)
    HwO

Fazit:

Extern DGUV-V3-Prüfungen anbieten = Eintragungspflicht in der HWK.
Intern prüfen oder als Angestellter prüfen = keine Eintragungspflicht.

Juristisch basiert das auf:

  • § 1 HwO (Eintragungspflicht) HwO
  • Anlage A Nr. 25 HwO (Elektrotechniker) HwO
  • § 5 DGUV V3 (Prüfpflicht) vorschrift3
  • § 3 DGUV V3 (Fachkräfteprinzip) vorschrift3
  • § 117 HwO (Bußgeldvorschrift) HwO
  • § 16 HwO (Untersagung bei unerlaubter Ausübung) HwO

Noch ein wichtiger Punkt

Viele Unternehmen haben die Qualifikation, aber nicht die HWK-Eintragung. Wenn du Kunden korrekt beraten willst, solltest du dieses Thema klar kommunizieren.

Und jetzt der Punkt, mit dem du dich positionierst:

Dein Einstieg:

Online-Ausbildung „Befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGUV V3)“

Wer in diesem Feld arbeiten will, braucht zwei Dinge:

  1. handwerkliche Zulässigkeit (→ HWK-Eintragung beim externen Prüfen)
  2. fachliche Befähigung nach DGUV V3 / TRBS 1203

Die fachliche Befähigung bekommst du bei uns:

Modernes Online-Training
Praxisnah – rechtssicher – geprüft

Du lernst:

  • DGUV Vorschrift 3
  • TRBS 1201 / 1203
  • DIN EN 50699 / VDE 0702
  • Messpraxis, Fehlerklassen, Protokolle
  • Prüfsystematik, Organisation, Haftungsfallen

Hier geht’s direkt zum Kurs:
https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/befaehigte-person-zum-pruefen-ortsveraenderliche-elektrische-arbeitsmittel