Unfälle im Straßenverkehr passieren oft überraschend und plötzlich – gerade für Mitarbeiter, die viel dienstlich Auto fahren, ist es wichtig zu wissen, was in einem solchen Moment zu tun ist. Dieser Leitfaden richtet sich an Dienstwagenfahrer sowie an Sicherheitsbeauftragte (SiBe) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa), die ihre Kollegen schulen und auf Notfälle vorbereiten. Wir erklären praxisnah und informativ, wie man sich nach einem Verkehrsunfall korrekt verhält. Grundlage sind die gesetzlichen Pflichten laut § 34 StVO und die Empfehlungen der DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“.
Gesetzliche Pflichten nach § 34 StVO – Kurz zusammengefasst
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 34 unmissverständlich vor, wie sich Unfallbeteiligte verhalten müssen. Bei einem Verkehrsunfall ist jeder Beteiligte verpflichtet:
- Sofort anzuhalten und die Unfallstelle zu sichern: Nach dem Unfall sofort stoppen und für Sicherheit sorgen. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, legen Sie die Warnweste an und platzieren Sie bei Bedarf ein Warndreieck in ausreichendem Abstand. Dadurch warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer und verhindern weitere Unfälle. Laut Gesetz ist „unverzüglich zu halten“ und „der Verkehr zu sichern“ verpflichtend.
- Sich einen Überblick verschaffen: Verschaffen Sie sich Ruhe bewahrend einen Überblick über die Unfallfolgen – prüfen Sie, ob Personen verletzt sind und welche Gefahren (z. B. Feuer, auslaufende Betriebsstoffe) bestehen. Nur wenn der Schaden wirklich nur geringfügig ist, darf das Fahrzeug gleich von der Straße entfernt werden.
- Verletzten helfen und Erste Hilfe leisten: Erste Hilfe zu leisten ist nicht nur moralische, sondern auch gesetzliche Pflicht. § 34 StVO betont die Verpflichtung, „Verletzten zu helfen“ – und § 323c StGB macht unterlassene Hilfeleistung sogar strafbar. Jeder ist verpflichtet, im Rahmen seiner Fähigkeiten Hilfe zu leisten; wer das nicht tut, macht sich strafbar. Leisten Sie daher umgehend Erste Hilfe und alarmieren Sie den Rettungsdienst.
- Notruf absetzen: Zögern Sie nicht, bei Verletzten den Notruf (112) zu wählen. Machen Sie klare Angaben (Was ist passiert? Wo? Wie viele Verletzte?) – so können Rettungskräfte schnellstmöglich geschickt werden. Bleiben Sie bis Rückfragen geklärt sind in der Leitung. Die 112 gilt europaweit als einheitliche Notrufnummer.
- Identität feststellen und am Unfallort bleiben: Unfallbeteiligte müssen ihre Personalien austauschen. Nennen Sie den anderen Beteiligten Ihren Namen, Adresse und Hinweise zur Versicherung; zeigen Sie auf Verlangen Führerschein und Fahrzeugschein. Wichtig: Keinesfalls einfach wegfahren! Bleiben Sie so lange am Unfallort, bis alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden und die Polizei bzw. Beteiligten Ihre Daten haben. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt („Unfallflucht“), riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Diese Punkte aus § 34 StVO fassen zusammen, was rechtlich von Ihnen verlangt wird. Kurz gesagt: Anhalten, Absichern, Helfen, Notruf, Datenaustausch und Verbleib am Unfallort – das sind die Gebote, an die Sie sich halten müssen, wenn es kracht.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (DGUV 204-022)
Unmittelbar nach der Sicherung der Unfallstelle gilt es, lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Die DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ beschreibt die zentralen Schritte, die in jeder Notsituation – ob im Betrieb oder Verkehr – zu ergreifen sind. Diese Sofortmaßnahmen sind essenziell, um Verletzten schnell zu helfen und schlimmere Folgen zu verhindern:
- Absichern der Unfallstelle: Ihre eigene Sicherheit und die der Umstehenden hat oberste Priorität. Sichern Sie den Unfallort ab, bevor Sie zu den Verletzten eilen. Eine ungesicherte Unfallstelle kann zu Folgeunfällen führen und Helfer gefährden. Warnblinklicht einschalten, Warnweste tragen und ein Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen (innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 150+ m). Bitten Sie ggf. andere Personen um Mithilfe beim Absichern.
- Retten aus der Gefahrenzone: Bringen Sie Verletzte, wenn nötig, aus akut gefährlichen Bereichen. Befindet sich eine verunfallte Person z. B. noch im Fahrzeug und drohen Feuer oder weitere Gefahren, versuchen Sie sie vorsichtig zu retten. Achten Sie dabei stets auf den Eigenschutz. Retten Sie nur, wenn Sie die Person ohne schwere eigene Gefährdung bewegen können.
- Notruf absetzen: Wählen Sie 112 und melden Sie den Unfall. Teilen Sie der Leitstelle ruhig und präzise mit: Wo ist der Unfall passiert? Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen? Wer meldet den Unfall? Bleiben Sie am Telefon, bis alle Fragen gestellt wurden. Die Leitstelle gibt ggf. weitere Anweisungen.
- Erste-Hilfe leisten (lebensrettende Maßnahmen): Prüfen Sie die Verunglückten auf Bewusstsein und Atmung. Lebensbedrohliche Zustände zuerst behandeln:
- Bewusstlose Person mit normaler Atmung: stabile Seitenlage
- Keine Atmung/Kreislauf: sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung (30:2) beginnen
- Starke Blutungen: Blutung durch Druck stillen (Druckverband)
- Schock: flach lagern, Beine hoch, warm halten, beruhigen
- Weitere Maßnahmen: psychische Betreuung, Zustand überwachen bis Hilfe eintrifft
Diese Schritte decken die wichtigsten Sofortmaßnahmen ab, wie sie auch in der DGUV-Information genannt werden. Durch beherztes Handeln in dieser Reihenfolge – Absichern → Retten → Notruf → Erste Hilfe – stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche Rettung. Denken Sie daran: Sekunden zählen. Ihre Maßnahmen als Ersthelfer sind das erste Glied der Rettungskette, die vom Unfallort bis ins Krankenhaus reicht.
Ersthelfer im Betrieb – wertvolle Helfer auch im Straßenverkehr
In vielen Unternehmen gibt es speziell ausgebildete Ersthelfer im Betrieb. Das sind Mitarbeiter, die durch eine Ausbildung bei einem ermächtigten Anbieter gelernt haben, in Notfällen richtig zu reagieren. Diese Kenntnisse sind nicht nur im Betrieb, sondern überall von Bedeutung – auch unterwegs auf der Straße.
Für berufliche Vielfahrer ist es besonders relevant: Erste-Hilfe-Kenntnisse wirken über den Arbeitsplatz hinaus. Wer als betrieblicher Ersthelfer geschult ist, kann bei einem Verkehrsunfall kompetent eingreifen und ist oft bereit, Verantwortung zu übernehmen, während andere zögern. Gerade bei Dienstfahrten besteht zudem eine doppelte Verantwortung: Man ist nicht nur zufällig Privatperson, sondern oft im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs. Ein Unfall auf einer Dienstfahrt oder dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) wird als Arbeitsunfall behandelt.
Hier kommt die Rolle von SiBe und SiFa ins Spiel: Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten darauf hinwirken, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse in der Belegschaft stets auf dem neuesten Stand sind – nicht nur für den Betrieb selbst, sondern auch für unterwegs. Sie können in Unterweisungen darauf hinweisen, wie wichtig das richtige Verhalten bei Unfällen ist, und sicherstellen, dass genug Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sind. Im Ernstfall zählen vorbereitete Helfer – ob Maschinenunfall in der Werkshalle oder Verkehrsunfall auf Geschäftsreise.
Warum regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse wichtig sind
Erste Hilfe ist kein „Einmal-Wissen“, das man für immer abrufen kann – Kenntnisse und Fertigkeiten verblassen mit der Zeit, wenn man sie nicht auffrischt. Viele haben zuletzt in der Fahrschule oder vor Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs besucht. Das reicht im Ernstfall oft nicht aus. Um im Notfall sicher handeln zu können, müssen die richtigen Handgriffe sitzen.
Daher empfehlen Fachleute und Vorschriften, regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen. Für betriebliche Ersthelfer ist sogar vorgeschrieben, spätestens alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Doch auch für alle anderen gilt: Eine Auffrischung alle paar Jahre ist sinnvoll, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Medizinische Erkenntnisse und Erste-Hilfe-Richtlinien ändern sich, und Trainings vermitteln diese neuen Inhalte.
Regelmäßige Schulungen bringen zudem Sicherheit durch Übung: In Kursen werden Notfallsituationen simuliert und praktisch geübt. Die Teilnehmer lernen, ihre anfängliche Scheu zu überwinden, und gewinnen das nötige Selbstvertrauen, tatsächlich einzugreifen. Besonders Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, profitieren von praxisnahen Trainings, in denen auch Verkehrsunfallszenarien durchgespielt werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, bei uns einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren – sei es die Grundausbildung oder die regelmäßige Auffrischung. Wir bieten solche Kurse betriebsintern wie extern an, mit modernen Trainingsmethoden und erfahrenen Ausbildern. Durch solche Trainings bleiben Ihre Kenntnisse frisch, und Sie sind im Falle eines Unfalls – ob im Betrieb oder auf der Straße – handlungsfähig und vorbereitet.
Fazit
Ein Verkehrsunfall ist eine Extremsituation, in der schnelles und richtiges Handeln gefordert ist. Dienstlich Viel-Fahrende sollten sich ihrer gesetzlichen Pflichten bewusst sein – von der Sicherung der Unfallstelle bis zum Leisten erster Hilfe. Gleichzeitig gilt es, die Sofortmaßnahmen zu beherrschen, die Leben retten können. Unternehmen und ihre Sicherheitsverantwortlichen tun gut daran, Mitarbeiter regelmäßig in Erster Hilfe zu schulen und für Notfälle zu sensibilieren. Denn gut ausgebildete Ersthelfer sind nicht nur im Betrieb, sondern überall unverzichtbar. Wer weiß, was zu tun ist, und bereit ist zu helfen, handelt verantwortungsbewusst – und kann im Ernstfall Leben retten. Bleiben Sie sicher unterwegs!
Quellen: Gesetzliche Grundlagen aus § 34 StVO und § 323c StGB; DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ (§ 34 StVO Unfall Straßenverkehrs-Ordnung)