Dienstfahrräder, Jobräder und Pedelecs sind längst ein fester Bestandteil moderner Mobilitätskonzepte. Unternehmen nutzen sie für innerbetriebliche Transporte, Dienstfahrten oder als attraktives Mitarbeiter-Benefit. Doch was viele Arbeitgeber übersehen: betriebliche Fahrräder sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – und müssen daher regelmäßig geprüft werden.

Eine UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) stellt sicher, dass Fahrräder und Pedelecs betriebssicher sind und schützt damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Rechtliche Grundlagen: Was gilt für die UVV-Prüfung?

Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus mehreren Regelwerken:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    Arbeitgeber müssen Gefährdungen bei Nutzung von Arbeitsmitteln bewerten und regelmäßige Prüfungen veranlassen (§§ 3, 14 BetrSichV).
  • DGUV Vorschrift 70 §57 (Fahrzeuge)
    Für betrieblich genutzte Fahrzeuge – dazu gehören S-Pedelecs (45 km/h) – ist mindestens einmal jährlich eine Sachkundigenprüfung vorgeschrieben.
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO §63a ff.)
    Jedes Fahrrad im Straßenverkehr muss jederzeit verkehrssicher sein (Beleuchtung, Bremsen, Reflektoren, Reifen).
  • Technische Regeln TRBS 1203
    Prüfungen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Diese müssen Fachausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Tätigkeit im relevanten Bereich nachweisen können.

👉 Wichtig: Normale Fahrräder und Pedelecs 25 fallen zwar nicht direkt unter die DGUV Vorschrift 70, aber sobald sie betrieblich genutzt werden, greift die BetrSichV – und damit auch die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung und Dokumentation. Arbeitgeber, die hier nachlässig sind, riskieren Haftungsprobleme im Schadensfall.

Wer darf prüfen?

  • Befähigte Person nach TRBS 1203
    Nur geschulte Fachkräfte dürfen UVV-Prüfungen rechtssicher durchführen und dokumentieren.
  • Unterstützende Tätigkeiten
    Azubis oder Laien dürfen Sichtprüfungen oder einfache Wartung (z. B. Reifenluftdruck kontrollieren) übernehmen, aber kein Prüfprotokoll unterschreiben.

Prüfumfang: Was wird kontrolliert?

Eine UVV-Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Typischer Prüfkatalog:

  • Bremsen: Vorder- und Hinterrad, Beläge, Scheiben, Leitungen, Rücktritt
  • Beleuchtung & Reflektoren: Front- und Rücklicht, Dynamo/Akku, Speichen- und Pedalreflektoren
  • Reifen & Räder: Profil, Luftdruck, Felgen, Speichen, Radmuttern/Schnellspanner
  • Rahmen & Lenker: Risse, Brüche, Festsitz von Vorbau, Griffe, Sattel, Ständer, Gepäckträger
  • Antrieb: Kette, Schaltung, Tretlager, Kurbel, Pedale
  • Zusatzausstattung: Klingel, Schutzbleche
  • Elektrik bei Pedelecs: Akku, Motor, Ladeanschlüsse, Display, Kabelverlegung

Damit ist die UVV-Prüfung deutlich mehr als nur ein „Fahrrad-Check“ – sie entspricht einer systematischen Sicherheitsprüfung mit rechtlicher Bindung.

Mini-Protokoll (Kurzprotokoll)

Ein kompaktes Protokoll erleichtert die Dokumentation. Beispiel:

UVV-Prüfung Fahrrad/Pedelec – Kurzprotokoll

  • Datum / Prüfer: ………………………………………..
  • Fahrzeugtyp / Rahmennummer: ………………………………………..
  • Bremsen: o.k. / Mangel
  • Beleuchtung & Reflektoren: o.k. / Mangel
  • Reifen & Räder: o.k. / Mangel
  • Rahmen & Lenker: o.k. / Mangel
  • Antrieb (Kette/Schaltung): o.k. / Mangel
  • Akku / Motor (bei E-Bike): o.k. / Mangel
  • Sonstiges (Klingel, Ständer, Schutzbleche): o.k. / Mangel
  • Ergebnis: ✔ Betriebssicher / ✘ nicht betriebssicher

So ein Mini-Protokoll ist nicht nur praktisch, sondern auch ein rechtlicher Nachweis, falls es zu Kontrollen oder Unfällen kommt.

Vollständiges Protokoll hier herunterladen (kostenlos):

Unser Service: Prüfung & Ausbildung aus einer Hand

Als Spezialisten für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen zwei Wege an, wie Sie Ihre Fahrräder und Pedelecs rechtssicher prüfen lassen können:

  1. Komplettservice: Wir führen die UVV-Prüfung für Sie durch – bei Ihnen vor Ort oder in unserer Fachwerkstatt. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll und auf Wunsch eine Prüfplakette.
  2. Ausbildung zur befähigten Person: Wir schulen Ihre Mitarbeiter nach TRBS 1203, sodass Sie künftig selbst UVV-Prüfungen durchführen und intern dokumentieren können. Das spart Kosten und gibt Ihnen Unabhängigkeit.

So haben Sie die Wahl: Komfortable Auslagerung oder eigene Kompetenz im Unternehmen – in beiden Fällen sind Sie auf der sicheren Seite.

Fazit

Die UVV-Prüfung für Fahrräder und Pedelecs ist ein entscheidender Baustein für Betriebssicherheit, Rechtssicherheit und Mitarbeiterschutz. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge nicht nur verkehrstauglich, sondern auch betriebssicher sind. Arbeitgeber, die regelmäßig prüfen (lassen), handeln nicht nur gesetzeskonform, sondern zeigen auch Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Chance, Ihre Dienstfahrräder jetzt prüfen oder Ihr Team schulen zu lassen – und kombinieren Sie Sicherheit mit Effizienz.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot oder informieren Sie sich über unsere Ausbildungsprogramme zur befähigten Person für Fahrräder und Pedelecs.