Das Anschlagen von Lasten ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit in Industrie, Baugewerbe und Handwerk. Dabei handelt es sich um die verantwortungsvolle Aufgabe, Lasten fachgerecht am Haken eines Kranes oder anderer Hebezeuge zu befestigen. Fehler beim Anschlagen können jedoch schwerwiegende Folgen haben – von Sachschäden bis hin zu schweren Personenschäden. Arbeitgeber tragen daher die Verantwortung, das sichere Anschlagen von Lasten im Betrieb zu gewährleisten und rechtssicher zu dokumentieren.
In diesem Blogbeitrag erhältst du einen umfassenden Überblick zu den relevanten Vorschriften, hilfreichen Praxisinformationen und du kannst dir am Ende eine kostenlose Word-Vorlage zur Beauftragung eines Anschlägers herunterladen.
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Die Grundlagen für sicheres Arbeiten beim Anschlagen von Lasten sind umfassend geregelt. Zu den wichtigsten Regelungen zählen:
- DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“: Hier werden u. a. Anforderungen an die Qualifikation und Beauftragung von Anschlägern festgelegt. Zudem sind in dieser Regel Mindestanforderungen an das Anschlagen sowie konkrete Verhaltensvorschriften definiert, um Unfälle zu vermeiden.
- DGUV Information 209-013 „Anschläger“: Diese Broschüre informiert speziell darüber, was ein Anschläger wissen und beachten muss, einschließlich praktischer Hinweise zur Auswahl geeigneter Anschlagmittel und dem richtigen Verhalten bei Lastbewegungen.
- DGUV Information 209-021 „Belastungstabellen“: Diese Tabelle bietet übersichtliche Informationen über die Belastbarkeit und sichere Anwendung verschiedener Anschlagmittel – eine unverzichtbare Orientierungshilfe im Alltag.
- DGUV Information 209-061 „Gebrauch https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/661von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern“: Sie enthält wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang mit textilen Anschlagmitteln, um deren Lebensdauer und Sicherheit zu gewährleisten.
- DGUV Information 211-041 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“: Klar verständliche Zeichenkommunikation zwischen Anschläger und Kranführer ist entscheidend – diese Publikation stellt alle relevanten Kennzeichnungen und Handzeichen dar.
Neben den DGUV-Vorschriften sind auch technische Regeln wie TRBS 2111 („Mechanische Gefährdungen“) und TRBS 1116 („Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten“) für die Praxis besonders wichtig.
Qualifikation und schriftliche Beauftragung als Anschläger
Die Beauftragung eines Mitarbeiters als Anschläger sollte stets schriftlich erfolgen, um Klarheit über Verantwortlichkeiten und Befugnisse zu schaffen. Dabei müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter entsprechend qualifiziert und unterwiesen wurde. Die schriftliche Beauftragung dokumentiert dies rechtssicher.
Um dich hierbei zu unterstützen, bieten wir dir eine praktische kostenlose Vorlage „Beauftragung Anschläger“ als Word-Dokument an. Diese Vorlage enthält alle notwendigen Angaben, wie beispielsweise die Art der Anschlagmittel, zu verwendende Lastaufnahmemittel und bestätigt, dass die Qualifikationen des Mitarbeiters nach DGUV-Regel 109-017 und den TRBS 2111 sowie TRBS 1116 nachgewiesen wurden. Die Vorlage kannst du direkt hier herunterladen und individuell für deinen Betrieb anpassen:
📥 Kostenlose Vorlage „Beauftragung Anschläger“ als Word-Dokument herunterladen
Qualifizierung von Mitarbeitern – unkompliziert per Online-Kurs
Um den Anforderungen der DGUV-Regelwerke gerecht zu werden, benötigen Anschläger fundiertes Wissen. Der praxisorientierte Online-Kurs „Anschlagen von Lasten – Online Qualifizierung zum Anschläger an 1 Tag (DGUV Regel 109-017)“ bietet dir und deinen Mitarbeitern eine komfortable Möglichkeit, innerhalb eines einzigen Tages ortsunabhängig alle notwendigen Kenntnisse zu erwerben. Der Kurs vermittelt anschaulich die fachgerechte Auswahl und Verwendung von Anschlagmitteln sowie wichtige Sicherheitsregeln und Verantwortlichkeiten.
Zudem müssen Anschlagmittel regelmäßig geprüft werden, um ihre Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Diese Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Auch hierfür bieten wir eine passende Online-Qualifizierung an: Den Kurs zur „Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln“. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses kannst du eigenständig die Prüfungen deiner Anschlagmittel vornehmen und sparst so externe Prüfkosten.
Empfehlungen zur Umsetzung im Betrieb
Für Unternehmen empfehlen sich folgende Maßnahmen zur sicheren und rechtskonformen Umsetzung des Anschlagens von Lasten:
- Beauftragung schriftlich dokumentieren – Nutze dafür die kostenlose Vorlage.
- Nur geschulte Mitarbeiter anschlagen lassen – Schulungen regelmäßig auffrischen (mindestens jährlich Unterweisung nach DGUV).
- Klare Verantwortlichkeiten festlegen – Wer darf welche Lasten mit welchen Mitteln anschlagen?
- Sicherheitskennzeichnung nutzen – Verständliche Handzeichen und Warnhinweise etablieren.
- Regelmäßige Prüfungen organisieren – Nutzung befähigter Personen zur internen Prüfung der Anschlagmittel.
Fazit – Sicherheit schaffen, Haftung reduzieren
Das sichere Anschlagen von Lasten ist entscheidend für jeden Betrieb, der mit Kranen oder Hebezeugen arbeitet. Durch konsequentes Einhalten der DGUV-Regeln, systematische Schulungen und schriftliche Beauftragungen schaffst du Klarheit, reduzierst Risiken und erhöhst nachhaltig die Arbeitssicherheit. Nutze hierzu die kostenlose Vorlage und informiere dich über die genannten Online-Kurse, um das Thema Sicherheit in deinem Unternehmen aktiv und rechtskonform zu gestalten.
Starte noch heute – mit qualifizierten Mitarbeitern, sicheren Anschlagmitteln und einer klaren, rechtssicheren Organisation.