Hubarbeitsbühnen bedienen
Hubarbeitsbühnen bedienen
Wer ist die Zielgruppe?
Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen (mit oder ohne) praktische Erfahrungen haben und zukünftig diese bedienen sollen.
Warum überhaupt?
Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener von Hubarbeitsbühnen (1a, 3a, 3a+, 3b, 3b+, 1b und 1b+ ).
Was gibt es noch?
Die Referenten Folien und zusätzliches Material wird als PDF gestellt – so das Sie diese immer wieder verwenden können.
Rechtliche / normative Grundlagen
-DGUV Grundsatz 308-008
-DGUV Vorschrift 1
-DGUV Grundsatz 309-003
-DGUV Regel 100-500
-BetrSichV
Inhalte u.a:
– Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
– Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
– Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
– Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen
– Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass
– Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur
– Abnahme, Prüfung, Prüfbuch
– Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt
– Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit
– Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern
– Transport auf der Straße
– Personentransport
– Praktische Übungen
– Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Was müssen Sie mitbringen?
Technisches Verständnis, Mindestalter 18 Jahre und körperliche (G25 und G41) und geistige Eignung. Außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Abschluss
– Sicherheitsingenieur.NRW Urkunde„Hubarbeitsbühnenbediener“
– Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen
Kontakt
Telefon: 0211 83836660