Mit dem Mutterschutzrechner von Sicherheitsingenieur.NRW können Sie die Mutterschutzfrist für Schwangere berechnen, in der sie grundsätzlich nicht arbeiten müssen bzw. dürfen. Nach der Entbindung müssen Arbeitgeber eine Beschäftigung ablehnen. Allerdings steht es Schwangeren frei, vor der Entbindung zu arbeiten.
Die Mutterschutzfrist läuft von 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung. Die meisten Neugeborenen halten sich nicht an den errechneten Termin. Daher ist es wichtig, dass Sie mit dem aktualisierten Datum die Mutterschutzfrist nach der Geburt neu berechnen.
Mutterschutzrechner
Folgende Änderungen der Mutterschutzfrist sind möglich:
Bei einer späteren Entbindung verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Tage, die das Kind nach dem errechneten Termin zur Welt kommt.
Bei einer früheren Entbindung läuft die Mutterschutzfrist dennoch 14 Wochen plus dem Entbindungstag. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern verlängert sich um die Anzahl der Tage, die das Baby vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.
Besonderheiten beim Mutterschutz
Aus folgenden Gründen kann sich die Frist auf 12 Wochen nach der Geburt verlängern.
- Das Kind ist als Frühgeburt zur Welt kommt (z.B bei einem Geburtsgewicht unter 2500 Gramm).
- Es handelt sich um Zwillinge oder Drillinge.
- Innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt stellt ein Arzt eine Behinderung bei dem Kind fest.
Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist auf 18 Wochen.
Es können die Tage der Frist hinzukommen, die eigentlich vor der Geburt gelten und durch die verfrühte Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden.
Geben Sie den voraussichtlichen Geburtstermin in das entsprechende Feld ein. Unser Mutterschutzrechner zeigt die Mutterschutzfrist an. Weicht der tatsächliche Geburtstermin des Kindes von dem errechneten Datum ab, berechnen Sie die Mutterschutzfrist neu.