Welcher Kurs passt zu deinen Anforderungen? Ein Überblick der beiden Online-Lehrgänge nach TRBS. Die Arbeit mit Gerüsten erfordert unterschiedliche Qualifikationen je nachdem, in welcher Phase des Gerüstlebenszyklus du tätig wirst. Die BetrSichV und die TRBS regeln zwei zentrale Rollen:

  1. Qualifizierte Person – für die tägliche Prüfung während der Nutzung
  2. Zur Prüfung befähigte Person – für die fachkundige Abnahme nach Montage und
    bei Änderungen

    Diese Unterscheidung ist nicht nur rechtlich relevant, sondern auch für deine Karriereplanung im Gerüstbereich entscheidend.

Kurs 1: Qualifizierte Person für den Gerüstnutzer (TRBS 2121-1)

Wofür ist dieser Kurs?

Als qualifizierte Person nach TRBS 2121-1 bist du verantwortlich für die regelmäßigen Sichtkontrollen und Funktionsprüfungen während der Nutzungsphase eines Gerüsts.

Deine Aufgaben:

  • Gerüste vor und während der Benutzung auf offensichtliche Mängel prüfen
  • Kontrollieren, ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind
  • Dokumentieren der Prüfungsergebnisse
  • Sicherstellung der täglichen Gerüstsicherheit im Betrieb

Wer sollte diesen Kurs machen?

Dieser Kurs ist ideal für:

  • Unternehmer und Gerüstnutzer
  • Bauleiter, Vorarbeiter und Poliere
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
  • Verantwortliche für den sicheren Einsatz von Gerüsten im Betrieb
  • Personen, die Gerüste regelmäßig nutzen und überwachen

Voraussetzungen

Um an diesem Kurs teilzunehmen, benötigst du:

Obligatorisch:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk ODER vergleichbare Berufserfahrung
  • Grundlegende Unterweisung im Umgang mit Gerüsten

Vorteilhaft:

  • Praktische Erfahrung im Baugewerbe
  • Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften

Kursumfang und Inhalte Der Online-Lehrgang umfasst typischerweise:

AspektDetails
DauerCa. 8 Stunden (flexible Zeiteinteilung)
Module10 Module mit ca. 23 Lerneinheiten
FormatVideos, Übungen und Prüfungsvorbereitung
AbschlussOnline-Prüfung (Multiple Choice, min. 50% bestanden)
ZertifikatBundesweit anerkannte Urkunde

Typische Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in den Arbeitsschutz
  • Verantwortung und Haftung
  • Unfallgeschehen und Gesetze
  • Absturzprävention und Gefährdungen
  • Gerüstaufbau und -benutzung
  • Standsicherheit von Gerüsten
  • DIN-Normen für Gerüste
  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Prüfung und Dokumentation
  • DGUV Information 201-011 und TRBS 2121-1 in der Praxis

https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/QualifiziertePerson

Kurs 2: Zur Prüfung Befähigte Person für Gerüste (TRBS 1203)

Wofür ist dieser Kurs?

Als zur Prüfung befähigte Person trägst du die Verantwortung für fachkundige Abnahmeprüfungen und rechtlich verbindliche Dokumentation von Gerüsten.

Deine Aufgaben:

  • Abnahmeprüfung nach Montage und vor Übergabe
  • Prüfung nach wesentlichen Änderungen oder Umbauten
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • Wiederkehrende Prüfungen in vorgegebenen Intervallen
  • Rechtssichere Dokumentation und Prüfzertifizierung
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen und sicherheitstechnischen Beschaffenheit

Wer sollte diesen Kurs machen?

Dieser Kurs ist notwendig für:

  • Gerüstbaumonteure mit entsprechender Berufserfahrung
  • Geprüfte Poliere und Montageleiter
  • Gerüstbaumeister
  • Fachpersonal im Gerüstbau und Bauhandwerk
  • Unternehmer im Gerüstbaugewerbe
  • Betriebe, die Gerüstprüfungen selbst durchführen möchten

Voraussetzungen

Für diese spezialisierte Ausbildung benötigst du höhere Anforderungen als für die qualifizierte Person:

Obligatorisch:

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung mit Bezug zum Gerüstbau (z. B. Gerüstbauer, Schlosser, Konstrukteur)
  • Mehrjährige praktische Berufserfahrung im Umgang mit Gerüsten (typisch: 3–5 Jahre)
  • Aktuelle Tätigkeit im Bereich Gerüstbau, Montage oder Prüfung
  • Umfassende Fachkenntnisse im Gerüstbau und der Sicherheitstechnik

Empfohlen:

  • Fortgeschrittene Kenntnisse der BetrSichV und TRBS
  • Erfahrung mit Gerüsten verschiedener Bauarten
  • Vertrautheit mit Prüfprotokollen und Dokumentation

Kursumfang und Inhalte

Der Online-Lehrgang zur befähigten Person ist in der Regel umfassender:

AspektDetails
DauerCa. 16–24 Stunden (je nach Anbieter)
Module12–15 Module mit vertieften Inhalten
FormatVideos, praktische Fallstudien, Übungen
AbschlussOnline-Prüfung oder kombiniert mit Präsenzprüfung
ZertifikatBundesweit anerkannte Urkunde

Typische Lehrgangsinhalte:

  • Detaillierte Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-1)
  • Spezifische Gerüsttypen und deren Anforderungen
  • Mangelklassifizierung und Bewertung
  • Prüfprotokollierung und Dokumentation
  • Gewährleistung der Verkehrssicherung
  • Fallstudien und Praxisbeispiele
  • Prüfpraxis und Sicherheit
  • Aktualisierungen zu Normen (DIN 4401, DIN EN 12810, DIN EN 12811)
  • Qualitätssicherung bei Prüfungen

https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/zpbpGeruest

Vergleichstabelle: Welcher Kurs passt zu dir?

KriteriumQualifizierte Person (TRBS 2121-1)Befähigte Person (TRBS 1203)
TätigkeitTägliche Sichtkontrolle während NutzungFachkundige Abnahme nach Montage
ZielgruppeGerüstnutzer, Bauleiter, VorarbeiterGerüstbauer, Montageleiter, Meister
VoraussetzungBerufsausbildung im Bau/MontageTechnische Ausbildung + 3–5 Jahre Erfahrung
KursumfangCa. 8 StundenCa. 16–24 Stunden
VerantwortungMittelhochSehr hoch (rechtlich bindend)
Häufigkeit der TätigkeitRegelmäßig (täglich/wöchentlich)Episodisch (nach Montage/Änderung)
DokumentationEinfach (Kontrollprotokoll)Umfassend (Abnahmezertifikat)

Entscheidungshilfe: Welcher Kurs ist der richtige für dich?

Wähle den Kurs zur Qualifizierten Person (TRBS 2121-1), wenn:

✓ Du Gerüste im laufenden Betrieb nutzen und überwachen möchtest
✓ Du Bauleiter, Vorarbeiter oder Polier bist
✓ Du tägliche Sicherheitskontrollen durchführen musst
✓ Du eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk hast
✓ Du praktische Erfahrung im Baugewerbe mitbringst
✓ Du dich schnell qualifizieren möchtest (ca. 8 Stunden)

Wähle den Kurs zur Befähigten Person (TRBS 1203), wenn:

✓ Du Gerüste nach Montage oder Umbau abnehmen und freigeben möchtest
✓ Du im Gerüstbaubetrieb tätig bist oder Gerüste selbst aufbaust
✓ Du eine technische Berufsausbildung im Gerüstbau/Metallbau hast
✓ Du mehrjährige Erfahrung im Gerüstbereich mitbringst
✓ Du die rechtliche Verantwortung für Abnahmeprüfungen tragen kannst
✓ Du dich tiefgreifend weiterbilden möchtest (ca. 16–24 Stunden)
✓ Du höherwertige Positionen im Gerüstbau anstrebst

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Gerüstnutzer auch zur befähigten Person geschult werden?

Theoretisch ja, aber nicht empfohlen. Die befähigte Person benötigt spezialisiertes Fachwissen aus dem Gerüstbau. Du solltest mindestens mehrjährige praktische Erfahrung im Aufbau und der Montage von Gerüsten mitbringen. Besser: Erst den Kurs zur qualifizierten Person absolvieren, dann später ggfs. zur befähigten Person qualifizieren, wenn du die erforderliche Erfahrung hast.

Gilt mein Zertifikat lebenslang?

Nein. Beide Zertifikate bleiben gültig, solange du die Tätigkeit regelmäßig ausübst. Wenn du lange nicht mehr tätig bist, solltest du eine Auffrischungsschulung oder Weiterbildung absolvieren. Manche Berufsgenossenschaften empfehlen alle 2–3 Jahre eine Auffrischung.

Kann ich beide Kurse hintereinander machen?

Ja, definitiv. Viele Fachleute absolvieren erst den Kurs zur qualifizierten Person (um die Grundlagen zu verstehen) und später den zur befähigten Person (um spezialisiertes Wissen zu erlangen). Das ist eine logische Karriereprogression.

Ist die Online-Ausbildung rechtlich genauso anerkannt wie Präsenztrainings?

Ja, solange der Anbieter akkreditiert und zertifiziert ist (z. B. AZAV, IHK). Die DGUV und BerufsGenossenschaften erkennen beide Formate an, wenn der Lehrplan vollständig und aktuell ist.

Was muss ich bei der Prüfung beachten?

Beide Kurse enden typischerweise mit einer Online-Prüfung (Multiple Choice Format). Du musst mindestens 50% der Punkte erreichen. Du kannst die Prüfung normalerweise wiederholen, bis du sie bestehst. Die Anbieter bieten dir Übungsmaterial zur Vorbereitung an.

Zusammenfassung und nächste Schritte

Die Wahl zwischen dem Kurs zur „qualifizierten Person” und zur „befähigten Person” hängt von deiner aktuellen Tätigkeit, deinen Vorkenntnissen und deinen beruflichen Zielen ab:

  • Gerüstnutzer im Betrieb? → Qualifizierte Person (TRBS 2121-1)
  • Gerüstbauer/Montageleiter? → Befähigte Person (TRBS 1203)
  • Noch unsicher? → Starten mit qualifizierter Person, später ggfs. ausbauen

Beide Qualifikationen sind im Bausektor hochwertig und eröffnen dir gute Karrierechancen.